Moin,
ich habe mich hier extra registriert weil ich dir antworten wollte.
Also mich beschäftigt das auch schon eine Weile. Ich habe diese Zwangs-Umstellung mit verführerischem 10 Euro Gutschein (hä?) auch bekommen.
Verkaufe nur sporadisch gebrauchte Gegenstände auf eBay, halt klassische Privatverkäufer-Sachen. Eine Weile habe ich das mit Paypal angeboten, ging auch lange gut. Dann wurde die Masche mit der Abzockerei via Käuferschutz offenbar bekannter. Als mich der Paypal-Hammer irgendwann auch mal getroffen hat habe ich von da an weiterhin auf eBay verkauft, allerdings nur noch Überweisung angeboten. Dauert bisschen länger bis man etwas verkauft, geht aber auch.
Nun habe ich länger nichts mehr eingestellt und frage mich, ob mit der eBay-Zahlungsmethode die neu kommt auch für Privatverkäufer automatisch die Käuferschutz-Richtlinien anwendung finden?
Wenn dem so ist, dann werde ich die Plattform nicht weiter nutzen. Diese Regelungen sind mir zu einseitig, widersprechen dem deutschen Recht (was zB Postverlust angeht) und sind für mich inakzeptabel.
Werde dann zu eBay KA wechseln. Hood ist ja meines Wissens relativ tot, sonst fällt mir auch nichts ein.
Vielleicht lebt ja nach Corona der klassische Flohmarkt wieder ein bisschen auf.
Hat jemand denn schon Erfarhungen mit dem neuen Bezahlsystem als Privatperson? Ich habe mich zB gefragt (da ich so einen Fall in der Praxis einmal hatte):
Ich verkaufte einen kleineren Gegenstand. Ich bot als Versand eine Warensendung an (unversichert) oder ein Einschreiben (versichert). Der Käufer wünschte den günstigeren Versand (unversichert) und zahlte via Paypal.
Nach Deutschem Recht würde hier der Käufer das Versandrisiko tragen (bei Privatverkauf). Da ich aber als Zahlung Paypal angeboten hatten galten die Bedingungen von Paypal, weswegen das Versandrisiko dadurch bei mir landete. Der Käufer meldete den Artikel als "nicht erhalten", ich hatte keinen Sendungsnachweis -> aus die Maus, Paypal erstattet dem Käufer das Geld und ich bin Ware und Geld und Porto los. Ich könnte jetzt zivilrechtlich diesem kleineren Betrag hinterherlaufen und versuchen das einzuklagen, aber der Aufwand steht ja häufig in keinem Verhältnis zum Nutzen. Ich bot als Folge seitdem kein Paypal mehr an.
Wie verhält es sich in diesem Fall mit dem neuen eBay Bezahlsystem? Würden die dem Käufer auch die Zahlung erstatten bei Meldung von Nichterhalt, obwohl der Käufer selbst die unversicherte Versandoption gewählt hat?