eBay Käufer meckert, Problem lag bei uns

Domi83

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Hallo Leute, ich habe da mal eine kleine Frage an Euch.. Riesen Hick-Hack und auch ein eigen verschulden von uns, gebe ich ehrlich zu und somit wäre es gut wenn man das übliche motzen und meckern erspart :)

Bekannte von Chef kam an, möchte Bücher verkauft haben. Chef sagt "ok, verkaufen wir bei eBay!" und damit fing es an. Buch eins verkauft, versandt und fertig. Innerhalb kurzer Zeit! Bei Der Kommunikation waren es folgende Personen, Chef, Ich, Azubi, Bekannte von Chef und Käufer.

Nun wurde das zweite Buch verkauft, Chef sagt "Buch ist verkauft", ich leite das an Azubi weiter, Azubi schaut, genau DAS Buch lag bei der Bekannten. Somit macht er Email fertig, Buch soll versandt werden. Azubi ging ab zur Schule (Berufsschule, Blockunterricht)!

Kunde schrieb "wo ist mein Buch?", somit hab ich bei Azubi nach geharkt, er wieder weiter nach geharkt bis er dann nach einer Woche feststellte er hat einen Fehler bei der Email an die Bekannte gemacht. Die Bekannte wusste nicht dass das Buch versandt werden soll.

Nun sind viele Wochen vergangen, ich hab schon direkt mit dem Käufer Kontakt aufgenommen, mich entschuldigt etc. weil er sagt das es betrug ist! Ich hab ihm dann angeboten das er mir seine Kontodaten geben soll, dann bekommt er seine 3 Euro wieder. Zurück kam darauf folgendes..
So einfach ist das nicht, wir haben ein gültigen Kaufvertrag und möchten XYZ geliefert bekommen.
Alles klärchen, dann will ich den Menschen nicht weiter verärgern und mache selbst einmal Feuer, trete mit der Bekannten von Chef in Kontakt sage "mach hinne" und dann wurde das Buch wohl auch versandt von der Bekannte. Da die Post ja nun 1 - 3 Tage benötigt kam an Tag 2 gleich folgende Email...
... werde jetzt versuchen das Buch, XYZ anderweitig zu besorgen und ihnen einen eventuellen Mehrpreis in Rechnung stellen. Ihr Buch können sie jetzt behalten oder anderweitig verkaufen, wenn es den überhaupt exestiert.
Na ja, dass Buch wurde ja nun schon versandt.. aber ich frage mich, WAS bitte möchte der Käufer mir für kosten in Rechnung stellen? Meine einzige Vermutung ist, dass er das Buch zu einem günstigen Kurs bei uns ersteigert hat (was ja auch sein Recht ist) und das weiter verkaufen wollte / will. Kann mir da mal kurz jemand ein Feedback geben, ob der mal eben so einfach etwas in "Rechnung" stellen kann? Die Empfänger-Adresse vom Käufer ist auf jeden Fall eine GmbH, dass weiß ich.. Daher auch meine Vermutung das er es weiter verkaufen will.

Aber bitte wieso meckert er rum, ich will ihn betrügen wenn ich ihm schon anbiete das er sein Geld wieder haben kann (ohne Wiederworte), oder was will er mir bitte in Rechnung stellen?

Kann dazu mal kurz jemand ein kleines Statement geben, außer das unsere Aktion / Koordination für'n Arsch ist / war?! :)

Gruß, Domi

p.s. Seit zwei Tagen kam auch keine Meldung mehr von dem Typen...
 
AW: [Frage] eBay Käufer meckert, Problem lag bei uns

Als Firma die Bücher verkauft oder als Privat?
 
AW: [Frage] eBay Käufer meckert, Problem lag bei uns

Naja, grundsätzlich hat der Käufer ja Recht.
Da es aber nur um einen betrag von (wohl) unter 10€ geht, droht euch jetzt nicht unbedingt sooo der riesen verlust. Aber die Tatsache das der Typ sich nicht mehr meldet könnte bedeuten er hat das Buch bekommen und ist jetzt auch zufrieden.
Dumm gelaufen, Kommukation unter euch ziemlich mies, aber das weisst du ja selbst.

Nächstes mal wirds besser ;)
 
AW: [Frage] eBay Käufer meckert, Problem lag bei uns

Hi, mit den Kosten meint der Käufer es so:

Ihr konntet ihm das Buch nicht liefern, er benötigt es aber anscheinend. Also rennt er zu einer Buchhandlung und kauft sich das Buch neu. Das ist halt deutlich teurer als das bei euch ersteigerte Buch. Er will, dass ihr die Differenz zahlt, also das, was er im Laden mehr zahlen musste als bei ebay.
 
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damit wird er aber wohl kaum durchkommen.
 
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also wenn ihr das buch nun versendet habt würde ich den Fall als erledigt ansehen,
wenn er natürlich ne schlechte Bewertung abgibt wegen langer Lieferzeit könnt ihr nix gegen machen.
Schadenersatz wegen paar euro? Wird wohl niemand wirklich durch ziehen.
 
AW: [Frage] eBay Käufer meckert, Problem lag bei uns

Ein Kaufvertrag kann aber aufgrund eines Irrtums rückgängig gemacht werden!

Bsp: Ein Azubi im Autohaus vergisst eine Stelle beim Preis. Dann kann man den Kaufvertrag rückgängig machen.

Siehe auch hier: http://dejure.org/gesetze/BGB/119.html

Angaben ohne Gewähr und dies ist auch keine Rechtsberatung!
 
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Was haben wir daraus gelernt ...

B.t.w. ich verstehe den Käufer in gewisser Weise ... ist ärgerlich für beider Parteien.
 
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nehmen wir mal an, die post hätte länger gebraucht um das buch zu liefern
dann hätte er es doch auch später bekommen, genau wie jetzt und hätte nix zu meckern

er will sich halt nur n bischen aufbrausen:D
 
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@ Domi83

Im Deinem Fall ist es einfach nur dumm gelaufen und Pech für den Käufer. Er kann es gerne versuchen Euch die differenz in Rechnung zu stellen, wird dieses weder gerichtlich noch privat durchsetzen können. Außer Ihr habt es als Firma verkauft !!!

Das was er machen kann/wird ist Euch eine schlechte Bewertung zu geben. Hoffe Ihr habt einen Versandnachweis ? Da bei EBay keine Zeiträume angegeben sind, sondern ich meine da stand ein angemeßener Zeitraum (bin mir aber nicht 100% sicher) wäre er in der Pflicht es nachzuweisen das es für EUCH der falsche Zeitraum gewesen wäre.....

Greets
 
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Also ich würde mir da nicht so große Sorgen machen. Das beide oder alle drei Parteien bei der Komunikation verkackt haben wisst er eh selbst. ;) Aber für 10€ oder mehr wird keiner einen Anwalt für Schadensersatztforderungen einstellen. Was noch kommen kann ist halt eben eine schlechte Bewertung bei Ebay. Aber mit sowas sollte man nach 2 Wochen Wartezeit rechenen ;)
 
AW: [Frage] eBay Käufer meckert, Problem lag bei uns

Tja, super ärgerliche Sache das.

Ich sehe das etwas anders: Wenn der Kunde den Weg über den Käuferschutz wählt, könnt ihr schon dazu verdonnert werden, das Teil auch zum Preis der Auktion auszuliefern.
Dinge wie die Auktion nachträglich zu canceln ( z.B. weil das zum Verkaf stehende Aquarium nach Auktionschluß einem Fusball zu opfer gefallen ist), sind in einzelfällen möglich, aber wird das von Ebay nicht wiederholt toleriert. Dann droht ganz schnell die Sperre, bzw. ein entsprechender Vermerk in der Akte.

@Scheibi: Natürlich hast du recht, aber das ist eine ganz andere Sache. Es handel sich hier ja eben nicht um einen Irrtum. Der Verkäufer muss der Artikel auch ausliefern. Sonst würde ja jeder alles ab 1,-- reinstellen und dann später sagen: Mein Boot für 300,--? Nee, dazu verkaufe ich nicht, Auktion zurückziehen und wiedersehen. So laufen Auktionen eben gerade nicht.
 
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Omg genau wegen solchen Leuten nutze ich ebay nicht ....

Prinzipiell kann der Käufer garnichts machen und euch schon garnichts in Rechnung stellen, nicht ohne Frist, Mahnung und dann wohl Klage, die aber niemals zugelassen werden würde, außer schlecht bewerten, wobei ihr dagegen auch noch angehen könntet, wenn ihr denn wolltet, aber ... :p
.
 
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i!!m@tic schrieb:
Hi, mit den Kosten meint der Käufer es so:

Ihr konntet ihm das Buch nicht liefern, er benötigt es aber anscheinend. Also rennt er zu einer Buchhandlung und kauft sich das Buch neu. Das ist halt deutlich teurer als das bei euch ersteigerte Buch. Er will, dass ihr die Differenz zahlt, also das, was er im Laden mehr zahlen musste als bei ebay.

Genau das ist gemeint.

Flachzange schrieb:
damit wird er aber wohl kaum durchkommen.

Achtung, es gilt zu klären, welche Art von Handel hier statt gefunden hat. Es gibt Privatkauf (Käufer und Verkäufer treten als Privatperson an), einseitiger Handelskauf (VK ist gewerbliches Unternehmen, K privat, Bsp. Einzelhandel) oder zweiseitiger Handelskauf (beide sind gewerbliche Unternehmen). Je nach Fall gelten unterschiedliche Regeln.
Zudem muss der VK vorher gemahnt worden sein und es muss eine Frist gesetzt werden. Wenn dann ein Lieferverzug vorliegt, wäre der Ersatzkauf sein gutes Recht.

Siehe hier: http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topic_id=2858&
 
AW: [Frage] eBay Käufer meckert, Problem lag bei uns

Solange der Typ nich über Paypal bezahlt hat, kann ihm der Käuferschutz sowieso nix ^^
 
AW: [Frage] eBay Käufer meckert, Problem lag bei uns

Flachzange schrieb:
damit wird er aber wohl kaum durchkommen.

Doch, könnte er durchaus.

@TE: Einfach dem Käufer per Mail bescheid sagen, dass der Azubi mist gebaut hat, ansonsten aber ein sehr zuverlässiger, weisungsgebundener Mitarbeiter ist und bisher sowas noch net verbockt hat. Damit sind, im Fall der Fälle, alle von euch abgesichert (chef wegen Aufsichtspflicht, Azubi weil weisungsgebunden, keiner hätte schuldhaft gehandelt / hätte es zu vertreten --> Kein problem :)). Btw, hat der Käufer euch ne Frist gesetzt (sprich: fällig gestellt)?

LG
 
AW: [Frage] eBay Käufer meckert, Problem lag bei uns

, Chef sagt "Buch ist verkauft", ich leite das an Azubi weiter,
Das erinnert mich an: "Scheiße fällt nach unten" :D

Von ner Frist, die der Käufer gesetzt hat steht doch nirgendwo was, also is das wohl hinfällig. Alten, wenn ich das les, wegen nem 3€ Buch so nen Stress, frag ich mich was mit dem Typen los ist. Soll er ne schlechte Bewertung geben und gut is.
 
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So einfach ist das nicht, wir haben ein gültigen Kaufvertrag und möchten XYZ geliefert bekommen.

§ 286 BGB
Verzug des Schuldners

(1) Leistet der Schuldner auf eine Mahnung des Gläubigers nicht, die nach dem Eintritt der Fälligkeit erfolgt, so kommt er durch die Mahnung in Verzug. Der Mahnung stehen die Erhebung der Klage auf die Leistung sowie die Zustellung eines Mahnbescheids im Mahnverfahren gleich.

(2) Der Mahnung bedarf es nicht, wenn
1. für die Leistung eine Zeit nach dem Kalender bestimmt ist,
2. der Leistung ein Ereignis vorauszugehen hat und eine angemessene Zeit für die Leistung in der Weise bestimmt ist, dass sie sich von dem Ereignis an nach dem Kalender berechnen lässt,
3. der Schuldner die Leistung ernsthaft und endgültig verweigert,
4. aus besonderen Gründen unter Abwägung der beiderseitigen Interessen der sofortige Eintritt des Verzugs gerechtfertigt ist.

(3) Der Schuldner einer Entgeltforderung kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung leistet; dies gilt gegenüber einem Schuldner, der Verbraucher ist, nur, wenn auf diese Folgen in der Rechnung oder Zahlungsaufstellung besonders hingewiesen worden ist. Wenn der Zeitpunkt des Zugangs der Rechnung oder Zahlungsaufstellung unsicher ist, kommt der Schuldner, der nicht Verbraucher ist, spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Empfang der Gegenleistung in Verzug.

(4) Der Schuldner kommt nicht in Verzug, solange die Leistung infolge eines Umstands unterbleibt, den er nicht zu vertreten hat.

Der Käufer hat gemahnt, eine Fristsetzung ist nicht erforderlich. Insofern ist der Verkäufer auch in Verzug. Allerdings hat der Käufer zur Lieferung aufgefordert, demnach hat er auch dem Verkäufer zumindest die Zeit einzuräumen, dieser Forderung nachzukommen, wenn der Verkäufer dieser Forderung unverzüglich nachgekommen ist, wäre alles bestens.

Wenn jedoch das Interesse des Käufers auf Schadensersatz statt der Leistung abzielt, hätte er ohnehin eine angemessene Frist setzen müssen.

§ 281
Schadensersatz statt der Leistung wegen nicht oder nicht wie geschuldet erbrachter Leistung

(1) Soweit der Schuldner die fällige Leistung nicht oder nicht wie geschuldet erbringt, kann der Gläubiger unter den Voraussetzungen des § 280 Abs. 1 Schadensersatz statt der Leistung verlangen, wenn er dem Schuldner erfolglos eine angemessene Frist zur Leistung oder Nacherfüllung bestimmt hat. Hat der Schuldner eine Teilleistung bewirkt, so kann der Gläubiger Schadensersatz statt der ganzen Leistung nur verlangen, wenn er an der Teilleistung kein Interesse hat. Hat der Schuldner die Leistung nicht wie geschuldet bewirkt, so kann der Gläubiger Schadensersatz statt der ganzen Leistung nicht verlangen, wenn die Pflichtverletzung unerheblich ist.

(2) Die Fristsetzung ist entbehrlich, wenn der Schuldner die Leistung ernsthaft und endgültig verweigert oder wenn besondere Umstände vorliegen, die unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die sofortige Geltendmachung des Schadensersatzanspruchs rechtfertigen.

(3) Kommt nach der Art der Pflichtverletzung eine Fristsetzung nicht in Betracht, so tritt an deren Stelle eine Abmahnung.

(4) Der Anspruch auf die Leistung ist ausgeschlossen, sobald der Gläubiger statt der Leistung Schadensersatz verlangt hat.

(5) Verlangt der Gläubiger Schadensersatz statt der ganzen Leistung, so ist der Schuldner zur Rückforderung des Geleisteten nach den §§ 346 bis 348 berechtigt.
 
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