Ebay käufer möchte Geld zurück

Naja... sonst schick ihm einfach eine Patrone weniger und überweise ihm 7,27 Euro zurück... :-)


@lars.vom.mars: Überlesen und behaupten "da steht was von kostenlosem Versand" sind zwei paar Schuhe...
 
lars.vom.mars schrieb:
Dein Verweis aufs BGB ist nur ein Kaufvertrag. Von diesem kann aber nach deutschem Recht zurückgetreten werden, wenn man seine Willenserklärung anfechtet. Dies tut der Käufer.
Ich weiß grad nicht Erklärung- oder Inhaltsirrtum, aber einer von beiden isses.
Grundsätzlich ist das Recht einen Vertrag anzufechten, aber mit Sicherheit keine Möglichkeit sich aus jedem Vertrag durch einen Verweis auf Irrtum herauszumogeln.
Darüberhinaus will ich auch noch anmerken, dass man selbst bei Anfechtung eines Vertrages Schadensersatzpflichtig ist. d.h. je nach Anfechtungsgrund könntest du, wenn du den Artikel beim nächsten mal für weniger verkaufst, auf den Differenzbetrag bestehen.

Aber nun zum einzig sinnvollen Lösungsweg: Bei Ebay auf Problem klären. Käufer darüber informieren. Käufer bezahlt nicht wählen, dann abwarten und nach 2 Wochen bekommst du die Angebotsgebühr zurück.

Grundsätzlich ist dein Vorgehen übrigens auch nicht gerade Wasserdicht. Du kannst nicht umsonst eine weitere Versandoption hinzufügen. In dieser Form widerspricht es den Ebay-Regeln mit Sicherheit und der Käufer beklagt sich gewissermaßen zu Recht.

Wenn man einen mehrseitigen Vertrag hat, können Klauseln, die im normalen Geschäftsgebahren am Anfang stehen und auf Kosten hinweisen, die erst am Ende genannt werden, wo normalerweise nur noch irgendwelche Absicherungsdinge stehen, auch für nichtig erklärt werden.
Dann könntest du aber immerhin darauf bestehen, dass er bei dir vorbeikommt und es abholt ^^
 
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Gibt es nicht gerade eine Diskussion über das rechtliche Verhalten von Mails im Urlaub ;-)
Kenn ich nicht, muss auch sagen, dass mich das nicht weiter interessiert, da niemand von mir verlangen kann, dass ich mit voller Elektronik-Sammlung in den Urlaub fahre um Mails zu schicken.

Wir hatten voriges Sem. einen lustigen Fall mit dem Erwerb eines Brötchens. In dem Fall stand ein Preisschild da und er hat sich verlesen. Er konnte auch anfechten.
In diesem Fall ist es ähnlich.
Ich mein du kannst auch den anderen glauben und es drauf ankommen lassen. Aber wenn's schief geht ... naja ... suboptimal ...

Grundsätzlich ist das Recht einen Vertrag anzufechten, aber mit Sicherheit keine Möglichkeit sich aus jedem Vertrag durch einen Verweis auf Irrtum herauszumogeln.
Hab ich auch nicht behauptet, aber wenn hier nicht grad der beste Freund des Käufers im Forum und Thread rumhirscht, kann wohl niemand sagen, ob es sich wirklich um ein Irrtum handelt oder ob er wirklich nur aus dem Vertrag raus will.
Und die ANfechtung hat schon ihre Daseinsberechtigung. Sonst könnte ja jeder Anzufechtende sagen "der will sich nur rausmogeln" und die Anfechtung würde nie greifen. Also: Es kann niemand nachweisen, dass es sich rausmoglen will.
 
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eh kann das sein dass du ß und s dauernd verwechselst :D (überweißen, beweiß...)
eh ich würde in dem Fall einfach per Warensendung verschicken. Kostet dich halt 1-5 € und du kannst dir den streß ersparen :D
 
Der Käufer muss einen Anfechtungsgrund natürlich beweisen. Ich kann die Artikelseite nicht aufrufen aber wenn dort kostenloser Versand angekreuzt ist und im Angebotstext etwas abweichendes steht, dürfte ein Irrtum eher leichter zu beweisen sein.
Dem Verkäufer stünde dann wohl aber wg. § 122 II BGB auch kein Schadensersatz zu, der sowieso auf das negative Interesse beschränkt wäre.

Vielleicht kann das ein Mod mal in das richtige Forum verschieben...
 
Also ich würde auch erstmal Kontakt zu Ebay aufnehmen, dem Käufer nochmal gütlich die Situation erklären (dass du eigentlich eine Abholung im Sinn hattest, aber gegen 3,50 Euro auch einen Versand anbieten wolltest) und dann abwarten, welche Reaktionen du bekommst.

Sollte sich da keine gütliche Einingung anbahnen würde ich mir genau überlegen, ob es dir den ganzen Stress für 3,50 Euro Wert ist.
Auch wenn es erstmal nicht schön ist den Käufer damit "durchkommen" zu lassen, aber untem Strich geht es um so wenig...
Im Zweifel würde ich ihn einfach eine Pfeife sein lassen und gut ist.

Gruß

Doc
 
"Verpackung und Versand

Versandart
Kostenlose Selbstabholung
...
Ware muss abgeholt werden"

Da nirgends im gesamten Angebot von kostenlos ohne Zusatz der Selbstabholung gesprochen wird, kann ein Irrtum wohl kaum vorliegen.
 
Mal abgesehen, dass es die 33 EUR nicht wert sind. Das Einzige was man dem Verkäufer ankreiden kann, dass er "nur Abholung" reinschreibt, was ich bei 3 Patronen nicht nachvollziehen kann. Der Fehler das TE war, "nicht bezahlt" anzuklicken, was ja nicht stimmte. Die Ware wurde ja bezahlt, bis auf die Versandkosten. Ich als Käufer würde mich da auch ärgern.

Ich würde auf die 3,90 verzichten und ihm den Kram schicken, alles besser als der Ärger und Zeitverschwendung wegen einem Anwalt.
 
Letzendlich ging es mir dabei ja auch nicht darum ihn zu ärgern oder zu behaupten er hätte nicht bezahlt, sondern um ein bisschen druck zu machen um zu wissen ob er überhaupt noch lebt^^ und was jetzt sache ist. Es ging mir an erster stelle darum zu erfahren wann er den artikel abholt.

darauf hin meinte er ja, ich müsse den artikel so verschicken schließlich stand in meinem angebot konsteloser versand. Dann fing der ganze stress erst an
 
Nicht einschüchtern lassen, den Fall bei Ebay melden und dann abwarten du sitzt am längeren Hebel schließlich hast du ja sein Geld und die Ware. Im Zweifelsfall muss er sie eben abholen wenn er die 3,90 nicht bezahlt.
schließlich stand in meinem angebot konsteloser versand
Vielleicht brauch ich ja mal ne Brille aber ich konnte in deinem Angebot wirklich nichts von "kostenloser Versand" lesen.
 
Naja dann schreib ihm halt:
"Ok, der Versand ist kostenlos. Allerdings ist in Ihrem Fall noch eine Idiotenpauschale von 3,90 Euro fällig..."

Bin ich pöse heute...
 
Ich versteh das jetzt einfach mal als Spass. Aber:
[klugscheißmodus] Dann bekommt er ne Anzeige wegen Beleidigung, darf wohl ne Geldstafe zahlen, dazu wird dann wohl noch die WE angefochten, Kaufvertrag nichtig. Ergebnis: A.-Karte. [/klugscheißmodus]
Mehr als ne schlechte Bewertung ist wohl nicht drin. Ich kenn mich ebay nicht so aus, weil mir das nen bissl zu heikel ist und ich mich nur schwer von meinem Hausrat trennen kann, aber das ist ein anderes Kapitel.
 
Ja, war natürlich ein Spaß... aber warum der Kaufvertrag dann nichtig sein sollte im Klugscheissmodus ist mir dennoch unklar...
 
Wenn der Käufer seine Willenserklärung wegen Irrtum, was wir ja besprochen hatten, anfechtet und die Anfechtung wirksam wird, dann ist seine WE nichtig. Und da ein Kaufvertrag ja aus 2 in Bezug zueinander abgegebenen WEs besteht würde der Kaufvertrag nichtig sein, da eine WE fehlt.
Das war auch weniger auf die Anzeige bezogen sondern vielmehr auf die A.-Karte welche sich aus Anzeige und Nichtigkeit zusammensetzen könnte.
 
Ich verkaufe viel bei Ebay, und bislang ist mir das nicht passiert. Die Versandkosten sind in deine Beschreibung angegeben. D. Ärger hättest du dir aber auch Sparen können, wenn du als Versand, die 3,90 eingetragen hättest und zusätzlich noch "Ware muss abgeholt werden" angeboten hättest, dann hätte er sich das selbst aussuchen müssen, ob er die zusätz. anfallenden Versandkosten zahlen will, oder es bei per Abholung. Du hast zwar die Versandkosten aufgelistet in deine Beschreibung, aber eben oben nicht ~ das verstehen viele dann falsch.

Nochmal Kontaktieren, Link schicken, auf die Versandkosten aufmerksam machen ~ ansonsten Geld zurückschicken, neu reinstellen und gut ist. Wegen so einem niedrigen Summe, einen Anwalt einzuschalten ist schwachsinnig, aber letzteres hättest du eh gute Chancen *grins*
 
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