EBay Kleinanzeigen Betrug - Paypal Konto nun im Minus

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boarder-winterman

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Hallo Leute,

nun bin ich auch auf einen Betrug bei EBay Kleinanzeigen reingefallen.
Hatte telefonischen und schriftlichen Kontakt mit einer Interessentin, die mit mir einen schriftlichen Kaufvertrag aufgesetzt hat und das iPhone im Auftrag abholen ließ.

Nun habe ich das Problem, dass die Paypal Zahlung wegen unberechtigtem Kontozugriff geblockt wurde und mein Paypalkonto mit ca. 660€ im Minus ist.
Hatte das Geld zum Glück bereits auf mein Girokonto abgebucht.

Die Frau ist nicht mehr erreichbar und Paypal hat den Fall endgültig zu meinen Ungunsten entschieden, trotz schriftlichem Kaufvertrag.

Dazu ist zu wissen, dass es keinen Verkäuferschutz bei Selbstabholung gibt, leider wusste ich das vorher nicht.

Nun bleibt meine Frage ob jemand weiß ob Paypal das Geld gerichtlich eintreibt, falls ich das Konto nicht ausgleichen werde.

Inzwischen bezweifele ich dass die Adresse + Telefonnummer der Dame wirklich korrekt sind.

Hat jemand Erfahrungen wie weit Paypal in so einem Fall geht?
 
hast Du noch die Imei des gerätes? kannst du das nuicht von apple sperren lassen?
was steht genau im Vertrag als Zahlung drin? der Betrag via Paypal, oder auch über welches Paypal-Konto?
 
wenn er so schlau war es registriert zu haben, findet er es noch bei Apple online ( imei)
 
ebay kleinanzeigen-lokal,regional.
warum hat der abholer dir nicht auch das geld gegeben?
so einen kuhhandel muss niemand verstehen.
 
da wurde wohl das Geld von einem Gehackten Konto überwiesen.
D.h. die 660 € gehören dir nicht.
Das hat auch nix mit dem Käuferschutz zu tun.
Jede Bank würde genau so handeln.

Dass du dein Handy einfach so nem Fremden mitgibst, ist ärgerlich für dich, aber Paypal relativ egal...
 
Das Gerät kann ich bei Apple sperren lassen, klar.
Nur hilft mir das auch nicht weiter.

Im Vertrag steht drin, dass das Gerät vom PayPal Konto des Abholers bezahlt wurde.

Ich möchte gerne wissen ob schon jemand Erfahrungen gemacht hat ob Paypal wirklich bis vor Gericht zieht.

Falls Nein, wie ich bisher im Internet so lesen konnte, habe ich nämlich vor die Sache auszusitzen.
 
boarder-winterman schrieb:
Hatte telefonischen und schriftlichen Kontakt mit einer Interessentin, die mit mir einen schriftlichen Kaufvertrag aufgesetzt hat und das iPhone im Auftrag abholen ließ.
Inzwischen bezweifele ich dass die Adresse + Telefonnummer der Dame wirklich korrekt sind.
Nimm alles, was zu an Korrespondenz hast, d.h. alles Schriftliche ausdrucken und die Telefonnummer gleich mit zur Polizei und stell Strafanzeige wegen Betrug. War die Interessentin evtl. sogar registriert unter Ebay-Kleinanzeigen? Dann Kontonamen ebenfalls einreichen. Wenn die Betrüger bezüglich Email nicht die Hellsten waren, könnten diese noch über die IP (über den Email-Provider) identifiziert werden.

Nun habe ich das Problem, dass die Paypal Zahlung wegen unberechtigtem Kontozugriff geblockt wurde und mein Paypalkonto mit ca. 660€ im Minus ist. Hatte das Geld zum Glück bereits auf mein Girokonto abgebucht.

Nun bleibt meine Frage ob jemand weiß ob Paypal das Geld gerichtlich eintreibt, falls ich das Konto nicht ausgleichen werde.

Das du das Geld bereits abgebucht hast, bringt dir gar nichts, weil du dieses Geld unberechtigt besitzt. Es geht hier nur um die Dienstleistung zwischen dir und Paypal. Ergo wird Paypal entweder selbst erst einmal mehrmals abmahnen oder gleich alles an ein Inkassobüro übergeben. Die machen zwar Druck, können aber nicht selbst vollstrecken, ergo wird irgendwann ein Gerichtsvollzieher beauftragt, dessen Vollstreckung vorher angekündigt wird und man noch Zeit hätte dagegen zu widersprechen. Problem ist nur, dass du offenkundig unberechtigt Geld ggü Paypal einbehälst und selbst nach dem längsten Weg dazu verdonnert wirst, zu zahlen. Nur eben dann noch mit allen zusätzlichen Kosten, die sich anhäufen würden.

Die Frau ist nicht mehr erreichbar und Paypal hat den Fall endgültig zu meinen Ungunsten entschieden, trotz schriftlichem Kaufvertrag.
Der Kaufvertrag ist für die Dienstleistung, die Paypal anbietet, nicht von Bedeutung. Du hast mit der Nutzung des Dienstes den Nutzungsbedingungen zugestimmt, in denen eben abgehandelt wird, dass der Verkäuferschutz bestimmten Prämissen unterliegt.

Dazu ist zu wissen, dass es keinen Verkäuferschutz bei Selbstabholung gibt, leider wusste ich das vorher nicht.
Nicht nur das. Verkäuferschutz greift auch dann nicht, wenn der Käufer nicht der Inhaber des Accounts war.
 
Zuletzt bearbeitet: (miacs Beitrag ergab Klarheit)
Doch wenn ich an die Adresse, die bei Paypal genannt wurde versandt hätte, hätte ich schon Käuferschutz gehabt.

Ich bin gerne bereit vor Gericht prüfen zu lassen ob die Nutzungsbedingungen von Paypal wirklich dem deutschen Recht entsprechen. Doch mir ist bisher kein Fall bekannt wo Paypal wirklich vor Gericht gezogen ist.
 
Das ist genau der Knackpunkt, zu klären, ob die Nutzungsbedingungen auch dt. Recht entsprechen. Nämlich bezüglich der Bezahlung könnte man argumentieren, dass das im guten Glauben ablief.

@miac: Ah genau... diese Masche ist das. Lag ich doch nicht falsch.
 
Zuletzt bearbeitet:
Dann werde ich mal abwarten ob mich Paypal wirklich vor Gericht zerren wird.
Bin da gerne weiterhin auf Erfahrungsberichte bereit.

Montag gehe ich auf jeden Fall mal zur Polizei.

Einen Beleg für die unbefugte Kontonutzung könnte mir Paypal bisher nicht erbringen.
 
Die machen zwar Druck, können aber nicht selbst vollstrecken, ergo wird irgendwann ein Gerichtsvollzieher beauftragt, dessen Vollstreckung vorher angekündigt wird und man noch Zeit hätte dagegen zu widersprechen
Das stimmt überhaupt nicht. Von Dir ist hier immer fast nur fachlicher Unsinn zu lesen. Halte Dein Unwissen doch lieber zurück, als hier Anderen laufend falsche Tipps zu geben!
 
Meiner Information nach kann ein Inkassounternehmen keinen Gerichtsvollzieher beauftragen, stimmt doch, oder?

Maximal einen Mahnbescheid können Sie mir schicken, aber dem kann man auch widersprechen.
 
boarder-winterman schrieb:
Meiner Information nach kann ein Inkassounternehmen keinen Gerichtsvollzieher beauftragen, stimmt doch, oder?

Maximal einen Mahnbescheid können Sie mir schicken, aber dem kann man auch widersprechen.

Und wenn dem nicht widersprochen hat, kommt der Vollstreckungsbescheid und dann kommt der GV, oder die Konto- bzw Lohnpfändung.
Im übrigen wird ein Gericht nicht prüfen, ob die AGB von Paypal nun rechtens sind, oder nicht. Der Verkäufer hat Geld erhalten, auf das er keinen Anspruch hat. Ob das Geld nun mit PayPal oder einem geknackten Konto überweisen wurde, ist völlig unerheblich. Das Geld steht der Person zu, der es unrechtmäßig entwendet wurde. Thema Ende.
Die zweite Sache ist die Anzeige gegen den Käufer wegen Betrugs.
 
Das nutzt dir alles nichts. Beim Widerspruch kommt ein Zivilverfahren und dann zahlst Du eben das noch mit.

Du mußt eine Betrugsanzeige stellen und bezahlen, denn Du hast das Gerät nicht dem Käufer ausgehändigt.
 
Die Person hat ja das Geld zurückerhalten, nur Paypal hat das Geld momentan ja noch nicht.
Daher ist ein Rechtsstreit mit der Person auszuschließen.

Dem Mahnbescheid werde ich natürlich widersprechen, ist ja ganz klar.
Ich bin der Meinung, dass Paypal seine unzureichende Kontosicherung nicht auf mich abwälzen kann.
 
Ganz schlau werde ich aus deiner Beschreibung nicht.
Bei wem lag der unberechtigte Kontenzugriff?

Du hast ja offenbar das Geld bekommen. Dann hast Du das Geld abgehoben und anschließen hat der Käufer das Geld zurückverlangt, weil dieser das Gerät nicht bekommen hat bzw. weil dieser behauptet, daß Gerät nicht gekauft zu haben oder was gibt es da für eine Begründung?
 
miac schrieb:
Bei wem lag der unberechtigte Kontenzugriff?

Das Konto von dem die Frau die Ware bezahlt hat, gehörte unter Umständen nicht der Frau und die Person, der es gehört hat nun die Buchungen Rückgängig machen lassen.

Die Frage ob PayPal hier auf dem Schaden sitzen bleibt oder auf den TE abwälzen kann, finde ich aber auch sehr spannend. Ich hoffe du berichtest hierzu weiter.
 
Genau wie es hallo7 beschrieben hat, sieht es auch aus.

Ich habe eine Adresse in Oberhausen, diese werde ich der Polizei mitteilen, zusammen mit der Telefonnummer.
EBay Kleinanzeigen stellt wohl auch die IP Adresse des Gesprächsverlauf zur Verfügung wenn eine Anzeige eingeht.

Ich werde auf jeden Fall nicht den leichten Weg gehen und einfach zahlen, Paypal muss sich das Geld bei Interesse schon vor Gericht erstreiten.
 
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