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Ebay Kleinanzeigen Betrug weiteres Vorgehen
- Ersteller tstorm
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Gut, mit Sicherheit kann man das nicht wissen. Aber ich habe schon lange vor dem Thread den Namen ein bisschen gegoogelt und es gibt zumindest im genannten Ort einen Sportverein, auf dessen Webseite der vollständige Name des Käufers in der Mitgliederliste auftaucht.
Er könnte natürlich einfach einen anderen Namen genutzt haben, aber das halte ich schon für recht unwahrscheinlich bzw. konstruiert.
Und die Adresse muss ja auch stimmen, unwahrscheinlich, dass er den ganzen Tag vor einer fremden Adresse hockt um ein Paket abzufangen, dass er mit falschem Namen bestellt hat oder?
Er könnte natürlich einfach einen anderen Namen genutzt haben, aber das halte ich schon für recht unwahrscheinlich bzw. konstruiert.
Und die Adresse muss ja auch stimmen, unwahrscheinlich, dass er den ganzen Tag vor einer fremden Adresse hockt um ein Paket abzufangen, dass er mit falschem Namen bestellt hat oder?
WhiteShark
Admiral
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Zumindest wird der Nachname an der Tür stehen, selbst wenn dieser gefaked ist. Sonst hätte der Bote ja nicht klingeln können.
Ich persönlich halte die Anzeige für etwas verfrüht, aber ist ja nun schon geschehen. Und falls er doch noch zahlt, kannste die ja zurück ziehen.
Es ist gut möglich, dass du durch die Anzeige das Geld doch noch erhältst. Dauert aber ne ganze Weile, bis der Käufer davon erfährt.
Einen Anwalt würde ich nur nehmen, wenn die Versicherung das übernimmt. Denn wenn er nicht zahlen kann, bleibst du auf den Kosten sitzen.
Das Mahnverfahren kannst du auch ohne Anwalt einleiten. Mahnbescheid kostet glaub 16€.
Auch eine Klage geht ohne Anwalt. Aufgrund des geringen Streitwerts wird es wohl ein schriftliches Verfahren werden und damit etwas günstiger.
Kurz und knapp via Smartphone
Ich persönlich halte die Anzeige für etwas verfrüht, aber ist ja nun schon geschehen. Und falls er doch noch zahlt, kannste die ja zurück ziehen.
Es ist gut möglich, dass du durch die Anzeige das Geld doch noch erhältst. Dauert aber ne ganze Weile, bis der Käufer davon erfährt.
Einen Anwalt würde ich nur nehmen, wenn die Versicherung das übernimmt. Denn wenn er nicht zahlen kann, bleibst du auf den Kosten sitzen.
Das Mahnverfahren kannst du auch ohne Anwalt einleiten. Mahnbescheid kostet glaub 16€.
Auch eine Klage geht ohne Anwalt. Aufgrund des geringen Streitwerts wird es wohl ein schriftliches Verfahren werden und damit etwas günstiger.
Kurz und knapp via Smartphone
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Hallo,
Mahnbescheid habe ich mal pro Forma ausgefüllt, aber noch nicht eingereicht. Würde aber 32€ kosten. Wäre es mir evtl. wert, aber mal abwarten. Am Wochenende muss ich ja nichts übers Knie brechen. Wenn er halt nicht ganz blöde ist, wird er dem Mahnbescheid widersprechen und das wars.
Selbst wenn er doch noch zahlen sollte wüsste ich nicht, warum ich die Anzeige zurück nehmen sollte? Wenn der Einbrecher erwischt wird und das Diebesgut zurück gibt wird er doch deswegen auch nicht straffrei gestellt?
Mahnbescheid habe ich mal pro Forma ausgefüllt, aber noch nicht eingereicht. Würde aber 32€ kosten. Wäre es mir evtl. wert, aber mal abwarten. Am Wochenende muss ich ja nichts übers Knie brechen. Wenn er halt nicht ganz blöde ist, wird er dem Mahnbescheid widersprechen und das wars.
Selbst wenn er doch noch zahlen sollte wüsste ich nicht, warum ich die Anzeige zurück nehmen sollte? Wenn der Einbrecher erwischt wird und das Diebesgut zurück gibt wird er doch deswegen auch nicht straffrei gestellt?
steel86
Lieutenant
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Das selbe habe ich auch hinter mir, bei Ebay etwas gekauft für 700€ und mit Überweisung gezahlt, er hatte über 300 gute Bewertungen bei Ebay. ;/ Anzeige bei der Polizei gemacht und Anwalt eingeschaltet. Der Anwalt hat mich leider nochmal 300€ aus eigener Tasche gekostet, Geld und Ware habe ich nie wiedergesehen. Der Vorfall ist jetzt 9 Monate zurück. Mein Anwalt hat gemeint um mir weitere Kosten zu ersparen soll ich es als "Lehrgeld" abstempeln, das hab ich dann auch so gemacht. Er wurde übrigens zu einer Geldstrafe von 600€ Verurteilt, die er auf sehr kleinen Raten beim Staat abzahlt, gut verdientes Geld. Den Betrügern passiert in Deutschland einfach zu wenig.. zu geringe Strafen. Er betrügt andere Menschen um ihr Geld weil er anscheinend selber keins hat, aber der Staat verklagt ihn zu einer Geldstrafe von 600€ ? wtf?? Er kann den Opfern nichts zurückzahlen aber der Staat kassiert ab?
EDIT:
Anzeigen lassen sich nicht so einfach zurücknehmen, sobald der Staatsanwalt über eine Anzeige informiert wurde bleibt es ihm überlassen das Verfahren einzustellen oder weiter zu fahnden, egal ob du es zurückrufst oder nicht, da der Tatbestand ja trotzdem vorhanden ist auch wenn er seine "schuld" beglichen hat. Sonst könnte man ja morgen eine Bankausrauben, das Geld 3 Wochen später zurückbringen und sagen "unschuldig" ^^
EDIT:
Anzeigen lassen sich nicht so einfach zurücknehmen, sobald der Staatsanwalt über eine Anzeige informiert wurde bleibt es ihm überlassen das Verfahren einzustellen oder weiter zu fahnden, egal ob du es zurückrufst oder nicht, da der Tatbestand ja trotzdem vorhanden ist auch wenn er seine "schuld" beglichen hat. Sonst könnte man ja morgen eine Bankausrauben, das Geld 3 Wochen später zurückbringen und sagen "unschuldig" ^^
Zuletzt bearbeitet:
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Ich würde auf jeden Fall nur dann einen Anwalt beauftragen, wenn die VS diesen zahlt. Ich werde dem guten Geld kein schlechtes hinterher werfen, außer die 32€ für den Mahnbescheid evtl. noch. Aber das überlege ich mir.
WhiteShark
Admiral
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Ich habe auch schon ne Strafanzeige wegen Diebstahl zurückgezogen, nachdem das gestohlene Handy in meinem Briefkasten lag. Aber gut, da war auch nicht 100%ig sicher ob der Beschuldigte wirklich der Täter ist, dass hätte erst noch genau ermittelt werden müssen.Anzeigen lassen sich nicht so einfach zurücknehmen, sobald der Staatsanwalt über eine Anzeige informiert wurde bleibt es ihm überlassen das Verfahren einzustellen oder weiter zu fahnden, egal ob du es zurückrufst oder nicht, da der Tatbestand ja trotzdem vorhanden ist auch wenn er seine "schuld" beglichen hat. Sonst könnte man ja morgen eine Bankausrauben, das Geld 3 Wochen später zurückbringen und sagen "unschuldig"
Aber ich schätze das Verfahren wird so oder so eingestellt, wenn der Beschuldigte doch noch bezahlt. Es wäre ja dann höchstens noch versuchter Betrug und selbst das ist schwer nachweisbar. Kann ja sein, das der Käufer wirklich zu blöd ist Onlinebanking zu bedienen und es keine Absicht war.
Einen Geldeingang solltest du aber unbedingt melden.
Mit dem Mahnbescheid würde ich auch noch paar Tage warten. Denn es könnte gut sein, das er wirklich auf seinen Gehaltseingang wartet.
Bei Privatinsolvenz haben Schuldner schlechte Karten, aber Geldstrafen muss man trotzdem zahlen (oder absitzen).Er betrügt andere Menschen um ihr Geld weil er anscheinend selber keins hat, aber der Staat verklagt ihn zu einer Geldstrafe von 600€ ? wtf?? Er kann den Opfern nichts zurückzahlen aber der Staat kassiert ab?
Die Geldstrafe ist halt strafrechtlich, die Schulden bei dir eine zivilrechtliche Sache. Die musst du gesondert einklagen.
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Mit dem Mahnbescheid würde ich auch noch paar Tage warten. Denn es könnte gut sein, das er wirklich auf seinen Gehaltseingang wartet.
Dann wäre es aber klüger, dass direkt offen und ehrlich zu sagen und nicht sich einfach tot zu stellen, dann zwischendurch mal die Zahlung in Aussicht zu stellen und sich dann wieder tot stellen.
Hätte er mir mitgeteilt: "du, ich habs verbockt, hab gerade keine Kohle, muss auf Gehalt warten und zahle es dir sobald das da ist" hätte ich gesagt "ok, nicht schön aber ich warte".
Jetzt hat er schon mindestens eine Anzeige am Hals und wer weiß, wie es weiter geht. Und da er sich gar nicht mehr meldet ist auch nicht davon auszugehen, dass er überhaupt vor hat zu zahlen. Und in Anbetracht dessen denke ich, dass er es auch nie vor hatte. Ich habe ihm auch mitgeteilt, dass ich eine Anzeige aufgegeben habe, aber bisher weiterhin keine Reaktion. Vielleicht glaubt er mir auch nicht, wer weiß
Ich kann jetzt nur spekulieren und das bringt mich nicht weiter. Die Zeit wird zeigen ob sich noch was tut oder nicht.
Ich finde es gut, dass du eine Anzeige erstellt hast
Nur mal aus Neugier: Wie lange dauert es eigentlich so, bis der Beschuldigte von der Anzeige erfährt? Ich kann mir halt nur vorstellen, dass es von Fall zu Fall und Schwere zu Schwere unterschiedlich ist. Bekommt man die Anzeige evt. als Kopier zugesendet?
Nicht, dass der Käufer erst in einigen Wochen davon erfährt.
Nur mal aus Neugier: Wie lange dauert es eigentlich so, bis der Beschuldigte von der Anzeige erfährt? Ich kann mir halt nur vorstellen, dass es von Fall zu Fall und Schwere zu Schwere unterschiedlich ist. Bekommt man die Anzeige evt. als Kopier zugesendet?
Nicht, dass der Käufer erst in einigen Wochen davon erfährt.
WhiteShark
Admiral
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Klar wäre Ehrlichkeit sinnvoller gewesen. Aber nicht jeder denkt soweit.Hätte er mir mitgeteilt: "du, ich habs verbockt, hab gerade keine Kohle, muss auf Gehalt warten und zahle es dir sobald das da ist" hätte ich gesagt "ok, nicht schön aber ich warte".
Nur wenn du gleich am Montag den Mahnbescheid raus schickst und er dann aber schon überwiesen hat, wirste auf den 32€ sitzen bleiben.
Wielange das dauert, bis der Käufer von der Anzeige erfährt ist unterschiedlich. Die Anzeige wurde jetzt aufgenommen, das ganze geht zum Staatsanwalt und je nachdem wieviel der auf seinem Schreibtisch liegen hat, geht das recht schnell oder dauert ne Weile.
Mracpad
Rear Admiral
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Hast du nur Strafanzeige gestellt?
Falls ihn das nicht umgehend zur Zahlung bewegt kannst du bei der zuständigen Staatsanwaltschaft noch einen Antrag über den Schadenersatz anhängen!
Dort gibst du dann eine konkrete (und belegbare) Schadenersatzforderung an über die dann im Strafverfahren gleich mitentschieden wird.
Das hat entscheidende Vorteile gegenüber einem Zivilprozess:
Du bist nicht Kläger sondern Zeuge der Anklage; sprich wenn deine Aussage glaubwürdig ist brauchst du keinen weiteren Zeugen.
Du sparst dir Anwaltskosten ohne Ende und guckst einfach nur zu! (optional!)
Falls ihn das nicht umgehend zur Zahlung bewegt kannst du bei der zuständigen Staatsanwaltschaft noch einen Antrag über den Schadenersatz anhängen!
Dort gibst du dann eine konkrete (und belegbare) Schadenersatzforderung an über die dann im Strafverfahren gleich mitentschieden wird.
Das hat entscheidende Vorteile gegenüber einem Zivilprozess:
Du bist nicht Kläger sondern Zeuge der Anklage; sprich wenn deine Aussage glaubwürdig ist brauchst du keinen weiteren Zeugen.
Du sparst dir Anwaltskosten ohne Ende und guckst einfach nur zu! (optional!)
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Hallo,
ja nur Strafanzeige mit Strafantrag, das was online halt möglich war. So gut kenne ich mich da letztlich ja auch nicht aus, deswegen wollte ich euch ja hier noch mit einbeziehen, damit ich keine groben (Form-)Fehler begehe.
Wie macht man das denn? Einfach anrufen, sobald ich kontaktiert wurde und die "Daten" habe?
ja nur Strafanzeige mit Strafantrag, das was online halt möglich war. So gut kenne ich mich da letztlich ja auch nicht aus, deswegen wollte ich euch ja hier noch mit einbeziehen, damit ich keine groben (Form-)Fehler begehe.
Wie macht man das denn? Einfach anrufen, sobald ich kontaktiert wurde und die "Daten" habe?
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Hallo,
gestern wurde ich vom Bearbeiter meiner Anzeige angerufen mit der Bitte, heute auf der Wache vorbei zu kommen und noch alle Unterlagen (Sendungsnachweis etc.) einzureichen.
Tja... und wie der Zufall es so will checke ich kurz vorher meine Kontostände und zack... sind heute die 200€ vom Käufer gutgeschrieben worden, überwiesen hat er wohl gestern.
Habe das dann auch bei der Polizei angegeben, so dass leider nichts anderes übrig blieb, als die Anzeige zurück zu nehmen, bzw. zumindest den Strafantrag. Die Anzeige wird trotzdem noch bearbeitet aber dann wohl eingestellt.
Leider gehen die entstandenen Kosten zu Lasten des Steuerzahlers und können nicht vom Verursacher eingefordert werden durch die Polizei. Wirklich schade.
Gruß,
Sven
gestern wurde ich vom Bearbeiter meiner Anzeige angerufen mit der Bitte, heute auf der Wache vorbei zu kommen und noch alle Unterlagen (Sendungsnachweis etc.) einzureichen.
Tja... und wie der Zufall es so will checke ich kurz vorher meine Kontostände und zack... sind heute die 200€ vom Käufer gutgeschrieben worden, überwiesen hat er wohl gestern.
Habe das dann auch bei der Polizei angegeben, so dass leider nichts anderes übrig blieb, als die Anzeige zurück zu nehmen, bzw. zumindest den Strafantrag. Die Anzeige wird trotzdem noch bearbeitet aber dann wohl eingestellt.
Leider gehen die entstandenen Kosten zu Lasten des Steuerzahlers und können nicht vom Verursacher eingefordert werden durch die Polizei. Wirklich schade.
Gruß,
Sven
WhiteShark
Admiral
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Wieso sollte er das können? Der Käufer war nur mit der Zahlung in Verzug. Und er hatte keinen bezifferbaren Schaden.
Kurz und knapp via Smartphone
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kwai
Lieutenant
- Registriert
- Nov. 2006
- Beiträge
- 854
Zahlungsverzug anmahnen mit angemessener Frist und Hinweis auf Anzeige mitteilen.
Sobald die Frist verstrichen ist zur Polizei gehen und alles an Schriftverkehr mitbringen, inklusive Bilder etc. und eine Anzeige machen.
Habe ich schon mehrmals gemacht, hat immer funktioniert und einen Anwalt braucht man nicht.
Die Adresse würde ich erstmal nicht als valide ansehen. Man kann auch an ein leeres Haus schicken lassen und für einen Tag seinen (Fake)Namen an den Briefkasten kleben.
In Zukunft erst verschicken wenn Geld auf dem Konto da ist oder Geld gegen Ware. Fremden würde ich da gar nicht vertrauen, auch wenn es in diesem Fall nur 200€ waren/sind.
Sobald die Frist verstrichen ist zur Polizei gehen und alles an Schriftverkehr mitbringen, inklusive Bilder etc. und eine Anzeige machen.
Habe ich schon mehrmals gemacht, hat immer funktioniert und einen Anwalt braucht man nicht.
Die Adresse würde ich erstmal nicht als valide ansehen. Man kann auch an ein leeres Haus schicken lassen und für einen Tag seinen (Fake)Namen an den Briefkasten kleben.
In Zukunft erst verschicken wenn Geld auf dem Konto da ist oder Geld gegen Ware. Fremden würde ich da gar nicht vertrauen, auch wenn es in diesem Fall nur 200€ waren/sind.
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