Kleinanzeigen-entspricht nicht der Beschreibung, weiteres Vorgehen

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OK geklärt, im Zusammenhang sehe ich das jetzt auch anders und danke für die Richtigstellung 👍

Ich nehme natürlich meine Aussage zurück. Es war im Zusammenhang gelesen absolut, als Sarkasmus zu verstehen 🙂
 
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Ja, entschuldigt bitte. Ich habe jetzt ganz ungewohnt Betriebsferien und suche deshalb andere Ventile für meinen Sarkasmus. ;)
 
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@Mustis

Also, inwiefern ist es wichtig, dass ich wissen müsste, dass Motorradjacken generell ohne Rückenprotektoren verkauft werden, kannste mir das mal verraten? Es war mir bewusst, aber was meinste, warum ich auf dem Gebrauchtmarkt gucke?
Richtig, dort verkaufen die Leute ihre Jacken mit vorhandenen Rückenprotektoren. Und ich war der Ansicht, dass ein Rückenprotektor die Aufgabe hat, den Rücken bei einem Sturz zu schützen. Inwiefern diese Schaumstoffsache das tun würde, kannste Dir ja selbst ausrechnen.
Ihr müsst euch auch nicht auf den Rückenprotektor versteifen, ich werde wohl damit leben müssen, dass son Scheiß als Protektor durchegehen könnte...

Dennoch bleiben die Löcher und da interessiert es mich nicht, ob die das wusste oder nicht...
Und auch die Innenjacke ist son Ding... Wenn Du sagst, dass Protektoren beim Neukauf ja nicht dabei seien, dann kann ich ja auch sagen, dass die Thermojacke bei einem Neukauf dabei wäre. Wo ist die denn bei meiner Ware? Da heißt es dann wieder... och ja, ist ja gebraucht gekauft...
Dat ist ja schon fast wie ein Auto im Winter mit Sommerreifen zu verkaufen... kannst damit nix anfangen^^

Wie dem auch sei, ich habe heute ein Schreiben per Einschreiben(Einwurf) mit der Aufforderung der Nachbesserung losgeschickt und eine Frist bis zum 13.01.20 gesetzt.

Mal sehen, das Geld habe ich insgeheim schon längst abgeschrieben, aber man weiß nie, was daraus wird.
 
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Der protektor schützt doch. Mehr als ohne. Wie gesagt, es ist ein protektor dabei, wenn er dir nicht reicht, dass ist nicht das problem des verkäufers.
Zur innenjacke sagt sie nix, ka wie du drauf kommst, dass die dabei sein muss. Kenne in der Hinsicht nicht das modell. Gehört sie zur jacke dazu und sie fehlt und dies wurde nicht erwähnt, wäre das ein besserer ansatzpunkt ebenso die löcher wenn diese nicht erwähnt wurdeb.
 
@newc0meR
Bzgl. deines Autokaufvergleichs:

Wenn beim Auto nix von Winterreifen dabei steht, sind idR auch keine dabei. Auch nicht wenn du das Auto im Winter kaufst. Lernst du, wenn du mal älter bist.

Deine Argumente gehen jedenfalls mit jedem Post mehr den Bach runter. Von deinen „Mängeln“ aus dem Startpost sind gerademal die Löcher übrig.

Poste mal Bilder und die Originalbeschreibung. Mal sehen ob das dann auch wieder übertriebenes Teenie-Drama ist 😁
 
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Ich sehe da schon mehr als "nur" Löcher. Und selbst wenn: Was will man mit löchriger Kleidung. Ist doch total asi.
 
@Tinkerton

stand blödsinn ^^

Und warum sollen meine Argumente den Bach runter gehen? Habe wirklich keine Lust mehr mich ständig zu wiederholen.

Vom Argument Protektor sehe ich nur ab, weil es als Protektor durchgehen „KÖNNTE“.
Aus meiner Sicht ist es kein Protektor, aber wie oben genannt Definitionssache.

Und die Innenjacke gehört zum Modell dazu, also hätte ich 2 Punkte und selbst einer von beiden wäre einer zu viel.

Und solche Aussagen wie: Teenie, wirste lernen oder son Müll kannst Du Dir sparen. Hat mit dem Thema nichts zu tun und mein Alter kennst Du auch nicht. Nicht jeder, der einen Motorradführerschein anfängt ist 18, 21Jahre alt.

Ich melde mich, wenn ich irgendwas von der Dame höre. Hab keine List mich bei so einem offensichtlichen Fall ständig rechtfertigen zu müssen.
 
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newc0meR schrieb:
Wenn das Auto im Winter gekauft wird und es angemeldet ist und kein Saisonkennzeichen hat, dann wird er definitiv Winterreifen haben MÜSSEN. (Oder Alljahres)
sagt wer?
 
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Beim Privatkauf. Ist doch gesetzlich vorgeschrieben, dass man im Winter Winterreifen drauf haben muss. Also wenn weiter nichts angegeben ist, gehe ich doch von Winterreifen aus, weil er anders das Fahrzeug nicht führen dürfte?
 
Interessant. Dann nehme ich meinen Vergleich zurück.
 
Es gibt nur eine situative Winterreifenpflicht und insbesondere werden grundsätzlich Neuwagen nur auf Sommerreifen ausgeliefert.
 
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Idon schrieb:
@Kralle205

1) Ja, Eindruck. Ein erheblicher Teil der Juristerei ist letztlich Psychologie.
2) lol nein.

@Acdcrocker

Puh, das ist schon eine echt weite Auslegung (vgl. MüKoBGB § 130, Rz. 18) und erhöht lediglich die Chance auf diskussionsgeladene gerichtliche Weiterungen.

1) Quark, vor Gericht oder einem Anwalt gegenüber bringt dir der Murks gar nichts. Letztlich wollte der TE wissen wie er die Verkäuferin in Verzug setzt, das geht letztlich per Mail/per Ebay und da kann ich den Zugang zum Teil besser beweisen, als bei jeder andere Kommunikationsmethode.

2) lol ja! Grundsätzlich besteht in dem Moment erstmal der Anscheinsbeweis, den muss die Gegenseite erschüttern. Aber raten wir bei 37€ besser dazu den Gerichtsvollzieher loszuschicken, den TE damit völlig zu verunsichern und dann Geld für einen Brief rauszuschmeißen, den es für das angestrebte Ziel nicht gebraucht hätte.

Wo das eine weite Auslegung sein soll weiß ich auch nicht. Es ist ein Kommunikationsweg über den der Vertrag geschlossen wird. Da wird gar nichts weit ausgelegt. Zugang dürfte wie bei einer E-Mail zu behandeln sein. Wenn rausgegangen kann man von Zugang ausgehen, bzw. es besteht dann zumindest erst einmal ein Anscheinsbeweis dafür, dass eine Nachricht rausgegangen ist auf den Server und diese dem anderen auch zugegangen ist. Viel mehr als das hast du so gut wie nie und es reicht in 99% der Fälle aus. Es können nämlich ausschließlich technische Probleme des Betreibers eingewendet werden. Aber wenn wir hier schon auf die Kosten völlig egal sind, dann benenne ich den Betreiber halt als Zeugen.

Problematisch ist es nur, wenn ich bei ebay nicht sehen kann, ob mich mein Gegenüber geblockt hat.

Aber wie wärs zb erstmal mit Probieren?
Denn die Frage des Zugangs erledigt sich spätestens dann, wenn auf die Mail eine Antwort kommt!
Womit wir mal zur Psychologie kommen. Auf einen Brief schweigen viele Leute, auf eine Mail wird eher mal geantwortet.

Ganz davon ab, es gibt bei Mails auch die Möglichkeit sich den Empfang bestätigen zu lassen.

Eine andere preisgünstige Methode Einwurfeinschreiben. Wie das?
Ganz einfach! Eine 2. Person dazu und die anschauen lassen, dass der Brief in den Briefumschlag eingetütet wird, mit zum Postamt schleppen und anschauen lassen wie man das Ding abschickt. (man kann sogar die Marke vorher besorgen und dann nur zum Briefkasten gehen)
Ist mein persönlicher Favorit, dann kann das gegenüber nämlich nicht die Annahme wie beim Rückschein verweigern und günstiger ist das auch noch.
 
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Das Problem des TE ist nicht der Beweis, dass er seinen Willen eingetütet und versendet hat. Sein Problem ist der Beweis, dass seine Willenserklärung wirksam zugestellt wurde also "zugegangen" ist. ( Und dann bliebe noch die Diskussion, was ist "wirksam")
Vgl. § 130 BGB.

Nachtrag:
Selbstverständlich der Person "zugegangen", nicht dem Briefkasten.
 
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Bolder schrieb:
Das Problem des TE ist nicht der Beweis, dass er seinen Willen eingetütet und versendet hat. Sein Problem ist der Beweis, dass seine Willenserklärung wirksam zugestellt wurde also "zugegangen" ist. ( Und dann bliebe noch die Diskussion, was ist "wirksam")
Vgl. § 130 BGB.

Nachtrag:
Selbstverständlich der Person "zugegangen", nicht dem Briefkasten.

Dieses Problem wurde insbesondere bei Kommunikation über die Plattform schon vorher im Thread erörtert.
 
Acdcrocker schrieb:
Dieses Problem wurde insbesondere bei Kommunikation über die Plattform schon vorher im Thread erörtert.

Ach, da habe ich wohl nicht aufgepasst. Zu welchem Ergebnis haben die Erörterungen geführt?

Aus den Erörterungen hier habe ich nur verstanden, dass es im zur Diskussion stehenden Fall ausreichen soll, von einer beweisbaren Tatsache (=Abgabe der Willenserklärung) auf eine zu beweisende Tatsache (=Zugang beim anderen) zu schließen. Durch mittelbare Beweisführung wird eine Willenserklärung jedoch nicht wirksam.
 
Scheinproblem: Unmöglichkeit und Verzug schließen sich aus.

Außerdem ist das so eine Laiendiskussion. In 99% der Fälle wird der Zugang nicht bestritten werden. Wenn man da einen Zeugen hat oder guten Beweis dann hat man den anderen wegen versuchten Betrugs. Darauf lässt sich niemand mit ein bisschen Verstand ein.
 
Hab ich was verpasst, seit wann gilt "in den Briefkasten gelangt" nicht mehr als "in den Machtbereich gelangt".
 
newc0meR schrieb:
Ich melde mich, wenn ich irgendwas von der Dame höre. Hab keine List mich bei so einem offensichtlichen Fall ständig rechtfertigen zu müssen.

Es geht ja nicht darum dass du dich rechtfertigen musst. Viele sind eben einfach nur der Meinung dass dieser Kauf eben nicht so gut lief, und dass du evtl wenig Chancen haben wirst.
Es wäre ja blöde, wenn alle Schreiben, ja, du bist im Recht. Dies ist hier aber eben leider nicht so eindeutig und es könnte im Ernstfall schwierig für ich werden.
Trotz der Mängel.
 
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