ebay Kleinanzeigen Käuferschutz - Rückabwicklung

Werner05

Newbie
Registriert
Mai 2023
Beiträge
5
Ich habe Lautsprecher auf ebay kleinanzeigen gekauft (knapp 400€) und über den Käuferschutz bezahlt.
Die Lautsprecher funktionieren nicht. In der Beschreibung stand "Optisch und technisch super Zustand"
Hab mich an den Käuferschutz gewendet, der die Überweisung erstmal pausiert hat.
Der Verkäufer schreibt, dass er das Geld erst erstattet wenn er die Teile zurück hat. Möchte aber den Rückversand nicht bezahlen.

Gibt mir der Käuferschutz das Geld erst zurück, wenn ich sie zurück geschickt habe?
Muss ich die Versandkosten tragen, wenn der Artikel so extrem von der Beschreibung abweicht?
 
Wenn mich richtig erinnere ist der Verkäufer im Zug für den Versand. Aber du kannst es ja Anwalt technisch mal versuchen.
 
  • Die Auszahlung wurde von Ebaykl. externen Zahlungsdienstleister OPP gestoppt.
  • Jetzt schickst du das Paket zurück (Versandkosten trägst du).
  • Die Sendungsnummer gibts du OPP.
  • Dann bekommst du dein Geld abzüglich Versicherung & Versandgebühr zurück.
 
Das heißt, dass ich 2x die Versandkosten tragen muss, obwohl der Verkäufer falsche Angaben gemacht hat?
 
Hallo Werner, willkommen im Forum.

Zunächst einmal ein ganz wichtiger Hinweis: hier im Forum findet keine Rechtsberatung statt. Die meisten von uns sind keine Juristen. Sollte doch so jemand deinen Thread lesen, sollte diese Person dich dann per PN kontaktieren.

Ein "könnte, sollte, dürfte, möglicherweise..." hilft dir nicht weiter.

Der Käuferschutz versucht erst einmal zwischen den beiden Parteien zu vermitteln.

Gegenfrage: warum sollte dir der Käuferschutz dein Geld geben, wenn du die Ware noch hast? Willst du z.B. eine Maus im MediaMarkt zurückgeben zahlt die Kasse dir ja auch kein Geld aus, wenn die Maus noch in deiner Wohnung ist.

Ob der Verkäufer wirklich falsche Angaben gemacht hat oder nicht, können wir hier nicht prüfen. Wende dich im Notfall an einen Fachanwalt.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Hagen_67, Werner05 und Sinatra81
warum sollte OPP die Versandkosten einbehalten?
 
Hier (eBay Kleinanzeigen Hilfethemen) wird alles genau beschrieben.

[...] Wenn du etwas im Rahmen des Käuferschutzes zurückgeben möchtest, bist du dafür verantwortlich, den Artikel an den Verkäufer zurückzuschicken. Du trägst dabei in der Regel die Versandkosten. [...]
 
Ein Gedanke..

Beide Lautsprecher funktionieren nicht?
Wenn man nicht böswillig Schrott verkauft hat, kann ich mir das eher nicht vorstellen..
Gleich beide auf einmal..

Vielleicht liegt es an dir, dein equipment, dass sie nicht funktionieren?
 
Vorsatz würde ich erstmal nicht unterstellen. Kann auch was beim Versand kaputt gegangen sein.

Wegen solch Galama mach ich immer nur Abholung und biete Test vor Ort an.

Siehe Wochenende mit iPad. Käufer kam, hat getestet und bar bezahlt.
 
Skudrinka schrieb:
Ein Gedanke..

Beide Lautsprecher funktionieren nicht?
Wenn man nicht böswillig Schrott verkauft hat, kann ich mir das eher nicht vorstellen..
Gleich beide auf einmal..

Vielleicht liegt es an dir, dein equipment, dass sie nicht funktionieren?
Der Master geht nicht an und damit funktioniert der Slave auch nicht.
 
Skudrinka schrieb:
Ein Gedanke..

Beide Lautsprecher funktionieren nicht?
Wenn man nicht böswillig Schrott verkauft hat, kann ich mir das eher nicht vorstellen..
Gleich beide auf einmal..

Vielleicht liegt es an dir, dein equipment, dass sie nicht funktionieren?
Dann könnte der Verkäufer Schadensersatz verlangen....
 
Werner05 schrieb:
Das heißt, dass ich 2x die Versandkosten tragen muss, obwohl der Verkäufer falsche Angaben gemacht hat?
Richtig.

Es gab einen Kaufvertrag zwischen dem Verkäufer und Dir. Von diesem Kaufvertrag möchtest du nun zurück treten. Sobald dieser negiert ist, bist du in einem Rückgewehrschuldverhältnis. Du bist nun Besitzer einer Sache für die du nicht gezahlt hast, und musst diese an den Eigentümer zurück geben.

Du stehst jetzt in der Pflicht, das der Verkäufer sein Eigentum wieder bekommt, inklusive der anfallenden Kosten.

Natürlich ist das ungerecht, falls der Verkäufer falsche Angaben gemacht hat. Aber eventuell gehen die Lautsprecher ja erst seit dem Versand nicht mehr.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Dama, redjack1000, Xero261286 und eine weitere Person
Sinatra81 schrieb:
Vorsatz würde ich erstmal nicht unterstellen. Kann auch was beim Versand kaputt gegangen sein.

Wegen solch Galama mach ich immer nur Abholung und biete Test vor Ort an.

Siehe Wochenende mit iPad. Käufer kam, hat getestet und bar bezahlt.
Vorsatz vermute ich auch nicht. Kann sein, dass er die einfach nicht getestet hat. Der Karton war unbeschädigt.
 
Werner05 schrieb:
Der Master geht nicht an und damit funktioniert der Slave auch nicht.
Ah ok, es sind aktive.

Dann hoffe ich, dass der Rückversand soweit reibungslos klappt :)
 
bei eBay kleinanzeigen verkaufe ich nur offline.
angucken anfassen und ausprobiere.
gekauft wie gesehen und vorgeführt.
wenn ich solche Beiträge lese weiß ich wieso.

Fair für Käufer und Verkäufer.
den Payment Provider habe ich übrigens gar nicht freigeschaltet.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Werner05 und Sinatra81
Würde es versichert zurückschicken, sicher ist sicher.
Nur zur Klarstellung, wir reden von einem privaten Verkäufer? Dann denke ich zu Wissen das du im Zweifel als Käufer beweisen musst, dass der Artikel bei Versand defekt war.
Da du das i.d.R. aber nicht kannst, betreibe Schadensbegrenzung und bezahle selbst den Transport.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Werner05
ja sei froh wenn Du Dein Geld wiederhast. Der kann genauso gut sagen, daß Du die Lautsprecher kaputt gemacht hast... würde es auch versichert hinschicken, und Einpackfotos davon machen.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Werner05
Alufoliengrille schrieb:
würde es auch versichert hinschicken, und Einpackfotos davon machen.
Schon. Aber ein defekter Artikel wird mit Sicherheit auch defekt ankommen. Fragt sich, was man da noch versichern will, wenn man Elektroschrott durch die Gegend versendet.

Am Ende: blöd gelaufen, rechtlich aber scheinbar oke. Kleinanzeigen nur gegen Übergabe, für alles andere gewerbliche Verkäufer suchen. Schau lieber, das du sauber aus der Sache raus kommst. Nachher steht noch im Raum, du hättest den Schaden verursacht, und dann kannste blöd aussehen.

Sicher, dass es kein Bedienungsfehler ist? Ich musste bei meiner Soundbar auch gerade erst lernen, dass ich nicht mehr weiß, wie ich den HMDI-Anschluss anständig im TV eingerichtet habe. Will sagen: manchmal steht man einfach auf dem Schlauch und fast sich nächsten Tag wegen seiner eigenen Dummheit an den Kopf.
 
am Ende spart man paar € und bekommt sein Geld nicht wieder weil es nicht versichert gesendet wurde... ???
 
Weil was versichert versendet wurde? Ein defekter Artikel? Was ist der Wert? Null Euro?
 
Zurück
Oben