T
Thommsan
Gast
Hallo,
vll kennt sich einer von euch aus und kann mir einen Tipp geben. Folgender Fall liegt vor:
Ich habe ein Gerät bei ebay versteigert, das ich aus einem Vertrag habe. Das Gerät war neu. Da mich nur der Vertrag interessierte, wollte ich das Gerät auch gleich verkaufen. Geschrieben habe ich folgendes:
Stammt aus einem Vertrag
ist neu
mit Rechnung
kein Simlock
versiegelt
Nun hat der Käufer das Gerät erhalten, gestartet und musste feststellen das ein Branding drauf ist. Das wusste ich nicht, habe mich aber auch nicht dafür interessiert, da ich es ja eh verkaufen wollte. Nun will er das Gerät zurücksenden oder Preisminderung. Er hat nen Fall eröffnet indem es dann hieß, der Artikel weicht von der Artikelbeschreibung ab. Dabei habe ich ja nicht geschrieben, dass das Gerät KEIN BRANDING hat. Des Weiteren stand im geöffneten Fall, dass ich nicht auf seine emails reagieren würde, dabei habe ich ihm stets gleich (1-2 tage) geantwortet, er ließ sich dann aber immer 7-10 Tage zeit. Außerdem ist ja das gerät jetzt entsiegelt und somit nicht mehr neu, da er es ja schon über einen monat hat...
Ich kann nur für mich sprechen, aber wenn mir beim Kauf etwas unklar ist, frage ich immer vorab nach, sonst kauf ich nicht...
Nun, was haltet ihr davon? Wer ist im Recht?
mfg
vll kennt sich einer von euch aus und kann mir einen Tipp geben. Folgender Fall liegt vor:
Ich habe ein Gerät bei ebay versteigert, das ich aus einem Vertrag habe. Das Gerät war neu. Da mich nur der Vertrag interessierte, wollte ich das Gerät auch gleich verkaufen. Geschrieben habe ich folgendes:
Stammt aus einem Vertrag
ist neu
mit Rechnung
kein Simlock
versiegelt
Nun hat der Käufer das Gerät erhalten, gestartet und musste feststellen das ein Branding drauf ist. Das wusste ich nicht, habe mich aber auch nicht dafür interessiert, da ich es ja eh verkaufen wollte. Nun will er das Gerät zurücksenden oder Preisminderung. Er hat nen Fall eröffnet indem es dann hieß, der Artikel weicht von der Artikelbeschreibung ab. Dabei habe ich ja nicht geschrieben, dass das Gerät KEIN BRANDING hat. Des Weiteren stand im geöffneten Fall, dass ich nicht auf seine emails reagieren würde, dabei habe ich ihm stets gleich (1-2 tage) geantwortet, er ließ sich dann aber immer 7-10 Tage zeit. Außerdem ist ja das gerät jetzt entsiegelt und somit nicht mehr neu, da er es ja schon über einen monat hat...
Ich kann nur für mich sprechen, aber wenn mir beim Kauf etwas unklar ist, frage ich immer vorab nach, sonst kauf ich nicht...
Nun, was haltet ihr davon? Wer ist im Recht?
mfg