Doc Foster
Fleet Admiral
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Abschließend würde ich dem Käufer, Rechtsschutz oder deine vorhanden finanziellen Mittel vorausgesetzt, mitteilen dass bei weiterer Belästigung seinerseits, er nur noch mit deinem Anwalt Korrespondenzen austauschen kann und ihm die Kosten dafür in Rechnung gestellt werden.
Das mag ja deine Laienmeinung sein, aber solange hier sachlich um Ansprüche aus dem Kaufvertrag gestritten wird, handelt es sich mitnichten um eine Belästigung und der Mandant wird seine Anwaltskosten alleine tragen müssen.
Solche Laienratschläge können also oft nach hinten losgehen...