eBay Problem mit Käufer

  • Ersteller Ersteller Thommsan
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Abschließend würde ich dem Käufer, Rechtsschutz oder deine vorhanden finanziellen Mittel vorausgesetzt, mitteilen dass bei weiterer Belästigung seinerseits, er nur noch mit deinem Anwalt Korrespondenzen austauschen kann und ihm die Kosten dafür in Rechnung gestellt werden.

Das mag ja deine Laienmeinung sein, aber solange hier sachlich um Ansprüche aus dem Kaufvertrag gestritten wird, handelt es sich mitnichten um eine Belästigung und der Mandant wird seine Anwaltskosten alleine tragen müssen.

Solche Laienratschläge können also oft nach hinten losgehen...
 
Doc Foster schrieb:
Das mag ja deine Laienmeinung sein, aber solange hier sachlich um Ansprüche aus dem Kaufvertrag gestritten wird, handelt es sich mitnichten um eine Belästigung und der Mandant wird seine Anwaltskosten alleine tragen müssen.

Solche Laienratschläge können also oft nach hinten losgehen...

Natürlich ist das meine Laienmeinung - bin ja keine Anwalt.

Wenn der Käufer mich aber andauernd belästigen würde weil ich seiner Meinung bei der Produktbeschreibung gelogen habe, das aber nicht der Wahrheit entspricht (der Threadersteller hat ja angegeben, dass das Telefon aus einer Vertragsverlängerung bzw. neuem Vertrag stammt), bleibt nur noch der Weg über den Anwalt.

Der Anwalt wird mich schon entsprechend Beraten und mich über die Konsequenzen und Möglichkeiten aufklären.

Und da ich zb. ein "netter" Mitmensch bin teile ich meinem "Gegner" entsprechend mit, dass es genug ist und ich mich nicht auf sein Spielchen einlasse. Alles weiter läuft dann über den Anwalt.
 
Also ich würde es auch so sehen, das die Angabe "stammt aus Vertragsverlängerung" auf ein Branding hinweist.
Dies kann ein Gericht aber auch anders sehen. Allerdings ist der Käufer am Zug. Dieser muss nämlich klagen und in Vorleistung treten. Wenn er zum Anwalt geht, wird dieser ihm auch mitteilen, dass die Chancen wohl eher 50:50 sind.
Vermutlich kommt es da dann eh zu einem Vergleich.

Man könnte jetzt zur Schlichtung einen Preisnachlass von bspw. 20€ anbieten. Wenns der Käufer akzeptiert ist Ruhe und man spart sich den ganzen Ärger.
 
Das kann aber schon als Schuldeingeständnis gewertet werden!
 
Ich muss da Ribery schon recht geben. Das Ics-Update vom S2 wurde wirklich erst für die gebrandeten Geräte freigegeben. Das ist aber derzeit eher noch die Ausnahme und zudem noch Offtopic.

Das kann aber schon als Schuldeingeständnis gewertet werden!
Wenn man es entsprechend formuliert (als reine Kulanz), dann nicht.

Ich würde daher dem Käufer eine Rückerstattung aus Kulanz über 20€ anbieten.
Die Wahrscheinlichkeit, dass der Käufer das ablehnt und lieber den gerichtlichen Weg bestreitet ist aufgrund der schwierigen Situation imo eher gering.
 
Und dann stellt sich noch die Frage, ob einer mit einem Vertrag z.B. bei Provider A, dort auch das Update für sein Gerät mit Branding von Provider B bekommt.

Wahrscheinlich nicht. Dafür muß er sich mit Sicherheit regelmäßig bei Provider B nach schauen. Wenn er das kann. Oft wird so was ja auch nur für die eigenen Kunden im Kundenbereich, oder als automatisches Update, angeboten. Aber nicht immer auch Öffentlich. Und dann ist der Besitzer eines gebrandeten Gerätes leider der dumme und bekommt keine Updates. Er hat ja bei Provider B keinen Zugang. Und die Updates von seinem Provider A funktionieren ja leider nicht. Leider auch meist die Original Updates vom Hersteller nicht.
 
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