Ebay Verkäufer kann einfach so zurücktreten ?

golader

Lt. Junior Grade
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Jan. 2011
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296
Guten Tag,
letztens hab ich einen Artikel weit unter Wert auf Ebay ersteigert, direkt per PayPal bezahlt und gehofft das die Lieferung zügig von statten geht.
Doch direkt am nächsten Tag kam die Ernüchterung, der Käufer möchte davon zurücktreten, weil er angeblich den Artikel nicht mehr raus nehmen konnte, weil bereits darauf geboten wurde und er abwesend war in der Zeit.

Laut google, bzw. anderen Foren mit ähnlichen Problemen kam ein Kaufvertrag zusammen.
Deswegen hab ich ihn höflich, bzw. förmlich auf die Gesetzeslage hin gewiesen und ihm offen gestellt, dass er entweder den Artikel liefert oder das Geld zurückzahlt+den Verlust den ich mache, bzw. 5 Euro.

Heute hat er dann das Geld zurück erstattet, ohne die 5 Euro und ich weiß nicht wie ich vorgehen soll, ich meine es sind zwar nur 5 Euro, aber für einen Studenten ist das viel Geld.
Immerhin habe ich bestimmt eine Stunde beim bieten mit gefiebert und nun keinen Gegenwert erhalten.

Hat jemand eine Idee ?

mfG Florian
 
Doch direkt am nächsten Tag kam die Ernüchterung, der Käufer möchte davon zurücktreten, weil er angeblich den Artikel nicht mehr raus nehmen konnte, weil bereits darauf geboten wurde und er abwesend war in der Zeit.

Es gab vor einigen Monaten einen Präzedenzfall.
In diesem wurde auf ein Auto geboten, welches in Ebay eingestellt war. Leider hat der Verkäufer dem Käufer geschrieben, dass er das Auto privat verkauft hätte. Hätte er geschrieben es wäre defekt/gestohlen oder was auch immer, dann wär er fein raus gewesen ;)

Wie dem auch sei - der Käufer ging vor Gericht und gewann den Prozess.
Wenn du auf eBay etwas verkaufst, dann musst du es verkaufen. Wenn du dann auch noch schriftlich den Nachweis hast, dass der Verkäufer einfach so "keine Lust" mehr hat, dann hast du rechtlich gesehen schon gewonnen.

Ab zum Anwalt -> Referenz auf Präzedenzfall -> schriftliche Aufforderung an Verkäufer (kostet dich 50€ oder so).

mfg,
Max
 
Hm? Du meinst wohl Verkäufer?

Bei einer abgebrochenen Aktion kann man, soweit ich weiß, Schadensersatz verlangen. Wie es in diesem Fall ist, weiß ich leider nicht.
 
Bei einer abgebrochenen Aktion kann man, soweit ich weiß, Schadensersatz verlangen. Wie es in diesem Fall ist, weiß ich leider nicht.
Ja, meinte ich - ausgebessert :D

Die Auktion wurde ja nicht abgebrochen da bereits darauf geboten wurde.
Der Verkäufer beschwichtigt jetzt natürlich alle Interessenten/Bieter.
Ist zwar "nett" aber eben nicht rechtens.

Ganz ehrlich - wenn jemand was zum Kauf anbietet, dann muss man doch davon ausgehen, dass er es auch wirklich verkaufen möchte. Wenn man das nicht kann, dann sollte man sich doch bitte von Verkaufsplattformen fern halten ...

mfg,
Max
 
Zuletzt bearbeitet:
Kannst klagen und dann hoffen recht zu bekommen und dir einen gleichwertigen Artikel kaufen den der Verkäufer zahlen muss.

Aber im Ernst, wegen ein paar Euro so ein Fass aufzumachen ist ein bisschen übertrieben. Ich denke im Prinzip sind solche Risiken üblich bei Ebay, wenn auch nicht die feine Art. Da du aber nicht geschädigt bist würde ich die Sache auf sich beruhen lassen. Gib dem Verkäufer eine negative oder neutrale Bewertung und gut ist es.

Und möchtest du 100% Schnäppchen in Zukunft kaufen dann geh auf Flohmärkte oder in Geschäfte wo du die Schnäppchen direkt mitnehmen kannst^^
 
Erst mal danke für die Antworten.
Ich denke einen Anwalt zu nehmen lohnt sich nicht, bei der Summe.
Der reale Wert des Artikels liegt vielleicht bei 30 €, ersteigert wurde er für 4,50€ und 9€ Versand.
@francodn im Prinzip hast du Recht, finde es aber trotzdem nicht richtig vom Verkauf einfach so zurück zu treten, wo wie ich glaube, ihm einfach der Preis zu niedrig war.
Vor allem muss ich mich jetzt wieder hinsetzen und Stunden nach einer Alternative suchen.
 
Klagen und den Rechtsweg bestreiten wird auch einige Stunden in Anspruch nehmen^^
(eine andere Alternative gibt es nicht, oder was erhoffst du dir hier zu hören)

Von daher eine negative rein drücken und gut ist es. Das Leben ist zu kurz um sich für so was Gedanken zu machen:D
 
@Lunge Es könnte ja seien, dass es einen anderen Weg gibt, den ich nicht kenne, hat nichts mit heulen zu tun.
@francodn Wie bereits geschrieben, du hast schon recht.

Vielen Dank an alle, kann geschlossen werden(oder wie auch immer).
 
Die Frage, ob sich eine gerichtliche oder awaltliche Verfolgung lohnt, kann sich kaum so leicht nur aufgrund des so kleinen Beitrags beantworten lassen. Dieselbe Frage nämlich stellt sich der Gegner nicht anders: Es gehören immer zwei dazu.
Ergänzung ()

Es gibt schon so etwas wie einen "anderen" Weg: Auf einen Mahnbescheid hinarbeiten; der ist erst mal nicht so teuer (35 Euro), kann aber den einen oder anderen schon genügend von der Ernsthaftigkeit überzeugen.
 
@Kossem Danke, werde das mit dem Mahnbescheid im Kopf behalten, allerdings wären 35 Euro viel zu viel in Relation zum ursprünglichen Preis.
 
Kopf hoch TE und lernen positiv zu denken !

Konntest immerhin 1 Stunde lang Dich im Glauben wähnen, ein Superschnäppchen machen zu können!
Das ist nicht vielen vergönnt. Sollte man jetzt nicht damit zu Nichte machen, sich tagelang darüber zu ärgern, dass es doch nicht geklappt hat.
Für solche Fälle ist das ebay Bewertungssystem da/gedacht.

Ansonsten auch mal Zeitmanagement studieren, man muss nicht 1 Stunde lang vorm Computer sitzen und zusehen wie die Zeit abläuft.
 
...und das alles wegen 5 Euro Streitwert!?!

Hier hast Du doch auch ne Stunde verbracht - willst Du das auch einklagen?
Wohin ist D nur gekommen..........
 
Ich möchte nur meine Unklarheiten beseitigen, was ist so falsch daran ?
Eventuell passiert so was ähnlich ja noch mal, dann weiß ich wenigstens schon mal Bescheid.
 
Kossem schrieb:
Ergänzung ()

Es gibt schon so etwas wie einen "anderen" Weg: Auf einen Mahnbescheid hinarbeiten; der ist erst mal nicht so teuer (35 Euro), kann aber den einen oder anderen schon genügend von der Ernsthaftigkeit überzeugen.

Welcher Weg soll da anders sein? Wenn der Verkäufer den Mahnbescheid widerspricht landet das auch vor Gericht sollte golader weiter hin Geld in den unnötigen Rechtsstreit reinstecken wollen (denn golader darf hier schön in Vorkasse gehen, und ist der Verkäufer nicht solvent dann sieht er sein Geld auch bei gewonnenen Rechtsstreit nicht wieder^^).

Wenn nicht hat er die 35 Euro für den Mahnbescheid neben seiner Zeit auch noch verbrannt!

Manchmal frag ich mich echt was in manchen Köpfen vorgeht. Das nächste Schnäppchen kommt bestimmt, dann ist es auch wieder um so schöner:D
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich denke einen Anwalt zu nehmen lohnt sich nicht, bei der Summe.

Ehrlich? Was machst du dann hier? Die Antwort wusstest du bereits vorher, da du die verpflichten zu lesenden AGBs und Lizenzbestimmungen von eBay ja bestimmt nicht einfach nur übersprungen hast, oder?
Sollen wir telepathisch mit dem Verkäufer Kontakt aufnehmen und ihn unterbewusst manipulieren?

mfg,
Max
 
@francodn: Der Weg ist schlicht deshalb anders, weil er anders beginnt. Dass der Gegner widersprechen kann ist doch wohl ein Risiko, das prinzipiell besteht, oder?^^ Insofern ist schlägt der Hinweis in dieselbe Richtung, wie auch @max_1234 andeutet: Was hat der Fragende denn hier nur erwartet - etwa dass wir den Gegner verhexen können? Oder dass irgendjemand ihn verhexen kann? Und das kostenlos? :D

@TE: Schon klar, du informierst dich nur; kein Ding^^ Das sind nur Dinge, die mich allgemein immer wieder faszinieren^^
 
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