Hallo Lieblingsforum,
habe mal eine Frage zum Recht ( Kaufrecht ) !
Bei Ebay war eine Auktion von einer Küche zum bieten.
Versandkosten waren angegeben : 7,99€
Jedoch stand in der Artikelbeschreibung ganz ganz unten, dass es selbst abgeholt werden muss und abgebaut werden muss.
Wenn nicht, würd es von einer Firma abgebaut und die kosten durch nen Anwalt auf den Höchstbietenden gedrängt.
Frage :
Ist es möglich als Höchstbietender ( Artikel bereits beendet ) vom Kaufvertrag zurückzutreten ?
Es war ein Privatverkäufer...
Es ist ja Irrtümlich, da die Versandkosten bei Ebay bei 7,99€ waren und in der Beschreubung etwas anderes war.
Wäre es als Selbstabholer angegeben, wärs eindeutig, aber somit ist es Zweideutig.
Frage für eine Bekannte, die total hilflos ist.
Hoffe wir haben hier den einen oder anderen Rechtsexperten unter uns .
LG
habe mal eine Frage zum Recht ( Kaufrecht ) !
Bei Ebay war eine Auktion von einer Küche zum bieten.
Versandkosten waren angegeben : 7,99€
Jedoch stand in der Artikelbeschreibung ganz ganz unten, dass es selbst abgeholt werden muss und abgebaut werden muss.
Wenn nicht, würd es von einer Firma abgebaut und die kosten durch nen Anwalt auf den Höchstbietenden gedrängt.
Frage :
Ist es möglich als Höchstbietender ( Artikel bereits beendet ) vom Kaufvertrag zurückzutreten ?
Es war ein Privatverkäufer...
Es ist ja Irrtümlich, da die Versandkosten bei Ebay bei 7,99€ waren und in der Beschreubung etwas anderes war.
Wäre es als Selbstabholer angegeben, wärs eindeutig, aber somit ist es Zweideutig.
Frage für eine Bekannte, die total hilflos ist.
Hoffe wir haben hier den einen oder anderen Rechtsexperten unter uns .
LG