Einstieg in die Selbstständigkeit->Nebengewerbe, Nebentätigkeit, Kleinunternehmen, Kleingewerbe?

Nolle

Lt. Commander
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Dez. 2007
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1.992
Hallo liebe Community,

mir ist mein Anliegen etwas peinlich, aber ich möchte lieber nochmal Fragen bevor ich etwas falsch mache.
Ich habe vor neben meinem Hauptberuf noch etwas kleines im Internet aufzubauen.
Vorerst werde ich damit nichts verdienen, das ganze kann in einem halben Jahr aber schon wieder ganz anders aussehen.
Ich gehe aktuell Vollzeit arbeiten und das soll auch so bleiben. Das ganze soll wirklich nur nebenbei laufen.
Ich werde ein Einzelunternehmen anmelden. Mir stellt sich nur noch die Frage, als was ich die Tätigkeit am besten anmelde?
Ich gebe zu, ich tue mich etwas schwer die oben genannten Begriffe nicht ständig zu verwechseln bzw. blicke ich da irgendwie nicht so richtig durch.
Was Unterscheidet den jetzt genau das Kleingewerbe und Kleinunternehmen?
Die gleiche Frage stellt sich mir auch im Bezug auf Nebengewerbe und Nebentätigkeit?
Ich habe bereits gegoogelt, aber verstehen möchte ich es noch nicht.
Was sollte ich den nun mit meinem Vorhaben wählen?

Vielen Dank
Lg Nolle

PS. Gibt es irgendwo die Möglichkeit, den Titel meiner Frage zu bearbeiten? Würde die Kommas gerne richtig setzen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Um die Begrifflichkeiten musst Du Dir keine Sorgen machen - das interessiert eh niemanden.

Mach die Gewerbe Anmeldung beim Einwohnermeldeamt, und dann sammle einfach alle Rechnungen.
Das Finanzamt wird sich nach einiger ZEit bei Dir melden, dass ist auch alles. Sag denen Du macht erstmal keinen Gewinn, dann reicht es, das mit der ein jährlichen Steuererklärung und als Einnahme/Überschussrecchnung zu machen.

Wenn Du nach 3 Jahren noch keinen Gewinn machst wird Dir das FA sagen, dass Du als Hobby eingestuft bist, dann brauchst Du keine Steuererklärung mehr machen.
Wenn Du höhere Gewinne schaffst wird Dich das FA veranlagen alle 3 Monate oder monatlich Deine Steuererklärung zu machen.

Deinem Arbeitgeber teilst Du schriftlich mit dass Du ein Gewerbe angemeldet hast, um was es da geht (1 Satz reicht) und das es NICHT zum Konflikt mit Deiner Arbeit kommt - weder zeitlich noch inhaltlich.
Der Arbeitgeber darf sowas nicht pauschal verbieten, höchstens wenn ein Interessenkonflikt vorliegt oder Du während der Arbeitszeit Deine Webseite pflegst.
 
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@GoetzCebu

Vielen Dank
Aber irgendeine Wahl bei der Gewerbenameldung muss ich doch treffen.
Was nehme ich da jetzt für mein Vorhaben?

Kleingewerbe, Kleinunternehmen, Nebengewerbe, Nebentätigkeit??
 
Nolle schrieb:
@GoetzCebu
Was nehme ich da jetzt für mein Vorhaben?
Kleingewerbe, Kleinunternehmen, Nebengewerbe, Nebentätigkeit??

Du meldest ein Gewerbe an.
Der Rest sind nur andere Umschreibungen. Egal ob "klein", "groß", "neben" oder sonstwas, es ist immer eine Gewerbeanmeldung.
 
In der GEwerbeanmeldung kannst Du reinschreiben was Du willst, das interessiert im Grunde niemanden.
Nur "Frauen und Menschenhandel" geht nicht mehr, nachdem vor Jahren ein Journalist mal testen wollte ob tatsächlich keiner auf sowas achtet ...
 
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