Elster Abruf - Wird die erstattete Kirchensteuer berücksichtigt?

MichaelBer

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Kurze Frage zum Elste Abruf.

Wenn ich Kirchensteuer in 2022 erstattet bekommen habe, dann muss ich die ja in die Steuererklärung eintragen.

Kann ich die denn per Elster abrufen?
 
Ich kann mich irren, aber wieso sollte eine erstattete Steuer nochmal steuerlich relevant werden?
 
MichaelBer schrieb:
Kurze Frage zum Elste Abruf.

Wenn ich Kirchensteuer in 2022 erstattet bekommen habe, dann muss ich die ja in die Steuererklärung eintragen.

Kann ich die denn per Elster abrufen?
Wie hoch die Kirchensteuererstattung des Vorjahres ist, kannst Du dem Steuerbescheid entnehmen.
Und der ging Dir auch per Elster zu.

Also kannst Du dieses Datum auch abrufen.

Falls das FA den Antrag für 2021 noch nicht bearbeitet hat, können natürlich auch keine Daten vorliegen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich hab inzwischen gesehen, dass ich erst freigeben muss, dass der Steuerbescheid per Elster geschickt wird.
 
So ist es. Man muss beantragen, dass einem die Daten elektronisch übermittelt werden.

Was aber trotzdem nicht passiert:
Die erstattete Kirchensteuer wird nicht automatisch eingetragen.
Die muss man nach wie vor mit der Hand eintragen.

Macht man das nicht, so stimmen die Ergebnisse, die ein Steuerprogramm im Voraus berechnet, nicht.
 
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