Leserartikel Erfahrungen mit my-solution.de

Status
Für weitere Antworten geschlossen.
@eggernbangs:
Achja, die dürfen das? Mal sehen wie viele Leute noch DHL benutzen, wenn Gottschalk in dem nächsten Werbespot mit dem Goldbär Tennis spielt, mit einem DHL-Päckchen als Ball.
 
hier ein beitrag aus einem anderen forum, das sagt wohl einiges aus oder?

felsi
Inventar

Beiträge: 1341
Mitglied seit: Nov 2006
#2 erstellt: Heute, 13:15 Zitat PM Mail
Habe ebenfalls schon schlechte Erfahrungen mit dem Shop gemacht. Negative Bewertungen auf geizhals.at/de werden aber einfach gelöscht.
 
Wie gesagt, wenn du eine Rechtsschutz hast würde ich mich an einen Anwalt wenden.
Die kennen sich da besser aus.
 
Kann man das mal beenden?

Ist ja jetzt auf alles hingewiesen worden und in Zukunft einfach bei Amazon bestellen, Rundum Sorglos Paket inklusive.

Die Frage lautet einfach, ob da ein Anwalt was bringt, ohne direkten Beweis (Foto) wie man das Ganze verpackt hat. Wenn da die Gegenseite ihre Fotos und den TV als Beweisstück präsentiert, dann wirds drauf rauslaufen, dass ein Gericht sagt: Selber schuld. Und dann hast du noch die Prozesskosten am Hals, da sind 197€ ein Schäppchen dagegen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Er soll einfach mal die Fotos posten, die er bekommen hat.
Würde mich mal interessieren wie das aussieht.
 
derlolomat schrieb:
@eggernbangs:
Achja, die dürfen das? Mal sehen wie viele Leute noch DHL benutzen, wenn Gottschalk in dem nächsten Werbespot mit dem Goldbär Tennis spielt, mit einem DHL-Päckchen als Ball.

Jetzt pusht das nicht unnötig auf, gehört hier ja nicht mal in den Thread. Einem Hermes oder FedEx Fahrer kann genauso mal das Päckchen aus den Händen fallen. Und unterm Strich haben alle die Klausel das der Versender für die korrekt verpackte Ware verantwortlich ist. Wir verschicken in der Firma schon seit Jahren täglich 5-10 DHL Päckchen, und es ist noch nie ein Problem aufgetaucht...

Wenn einer mal ein beschädigtes Päckchen erhalten hat, soll er das direkt mit dem Transportunternehmen abklären, beim Auspacken Fotos machen etc, aber hier kein sinnloses Pashing betreiben...

@TE
Überprüf mal deinen Rechtsschutz, viele Versicherungen bieten zumindest einen kostenlosen Beratungsschutz an. Also erstmal mit dem Anwalt reden, und dann kann man ja immer noch entscheiden ob es sich lohnt. 200 Euro hin oder her, ein Ebay Verkäufer hat von mir schon mal wegen einem 60 Euro Artikel einen Anwaltsbrief erhalten...
 
Tronix schrieb:
Jetzt pusht das nicht unnötig auf, gehört hier ja nicht mal in den Thread. Einem Hermes oder FedEx Fahrer kann genauso mal das Päckchen aus den Händen fallen.

Das bei den Logistikunternehmen jeweils verschiedene Spezies arbeiten, einige, bei denen Sachen aus Händen fallen können, und andere, bei denen sowas nie passiert, ist auch gar nicht der Diskussionspunkt, sondern, dass mit den Paketen bewusst schlecht umgegangen wird. Und das Argument "besser verpacken" bringt da nicht sonderlich viel. Das wär´s ja wohl, dann könne man gleich seine Versandgüter in einem Magnetfeld im Karton schweben lassen, damit ja nichts passiert.
 
Die Frage wurde schon gestellt aber nicht beantwortet:
Wieso bestellst du ein 2000+ € Gerät bei einem Händler, der einige schlechte Bewertungen hat und bei dem du noch nie vorher etwas anderes bestellt hast?

Das würde mir einfach nie in den Sinn kommen!
Ich würde jedenfalls an deiner Stelle mit weiteren Kommentaren vorsichtig sein, gab da schon genug Abmahungen und Klagen deswegen.
Erst wenn die Sache vom Tisch ist solltest du ohne große Emotionen den Sachverhalt darstellen, dann kann sich jeder selber ein Bild malen.
 
@patty1971:

Dein erster Link bezog sich aber auf die sog. Nutzungsgebühr bei Gewährleistungsansprüchen. Hier geht's aber um den Widerruf beim Verbrauchsgüterkauf. Wollte das nur klarstellen.
Und dass die Prüfung erlaubt ist, steht auch in meinem Zitat, habe nichts Gegenteiliges behauptet. ;)
 
1. Rücksendekosten trägt der Lieferant, wenn der WARENWERT 40,-€uro übersteigt. Betonung Warenwert nicht also Gesamtkosten (Warenwert mit Nebenkosten)!
2. Erhebung von Kreditkarten-Gebühren ist zulässig (Du hättest ja andere Verrechnungsart wählen können).
3. Rückerstattung von Kreditkartenkosten muß NICHT erfolgen (könnte aber freiwillige Leistung des Lieferanten sein).
4. Ansprechpartner für Gewährleistungsfälle ist der LIEFERANT (das Geschäft wo Du bestellt hast!) und niemals der Produkt-Hersteller.
5. Nichts mit E-Mail, Telefonat, Einfach-Brief regeln, immer nur mit Rückschein-Einsendeschreiben per Post. Im Streitfall zählt alles andere nicht bzw. ist nicht juristisch dingfest zu beweisen.
6. Wegen Gebrauch ist bei Rücksendung ein Abzug zulässig, erst recht wenn Abnutzung mehr als durch normale Benutzung.
7. Solche Großgeräte würde ich niemals per Internet kaufen, da man wissen kann, dass es immer wieder Probleme bei bei Reklamation geben kann / öfters gibt.
8. Wenn möglich, nie in Vorkasse treten, auch nicht indirekt mit Kreditkarte. Besser ist Kauf auf Rechnung bzw. über Abbuchungsermächtigung (da kann man die Zahlung rückgängig machen).
9. Sehe es als (teures) Lehrgeld an und mache es künftig anders.
10. Schimpfe nicht darüber, dass der "Kleine" bzw der Kunde immer der Dumme ist. Schimpfe besser über den "dummen" Kunden, wenn er vor Kauf / Bestellung sich nicht über die Folgen informiert (Rechtslage, AGBs usw.).
 
Zuletzt bearbeitet:
BigLebensky schrieb:
Die Frage wurde schon gestellt aber nicht beantwortet:
Wieso bestellst du ein 2000+ € Gerät bei einem Händler, der einige schlechte Bewertungen hat und bei dem du noch nie vorher etwas anderes bestellt hast?

Das würde mir einfach nie in den Sinn kommen!
Ich würde jedenfalls an deiner Stelle mit weiteren Kommentaren vorsichtig sein, gab da schon genug Abmahungen und Klagen deswegen.
Erst wenn die Sache vom Tisch ist solltest du ohne große Emotionen den Sachverhalt darstellen, dann kann sich jeder selber ein Bild malen.

klagen? abmahnungen?
die wahrheit gewinnt immer, jedoch was genau meinst du damit?
negative bewertungen über den shop werden ja sowieso nicht zugelassen!?
 
@Sashalala

Vielleicht lernst du aus deiner "Geiz ist Geil" - Aktion auch etwas.

Teure Investitionen sollte man bei guten Händlern um die Ecke machen und zusätzlich deren Service bezahlen.

Wenn ich mir Möbel, Fernseher etc. zulege, handel ich immer mit einen guten Händler in der Nähe ein Komplettpaket aus. Lieferung / Aufbau / Installation und Prüfung der Geräte. Wenn ein Kratzer oder eine Fehlfunktion das Bild trübt, kann man auch sofort wieder den Preis drücken oder auf Umtauch argumentieren. Der Verkäufer/Intallateur ist Vorort und regelt nach meiner Erfahrung alles zum Besten.

Natürlich zahlt man dann auch mehr, aber ich bin noch nie schlecht dabei gefahren. Auch Garantieabwicklungen handel ich im Vorfeld mit Abholung seitens des Händlers aus - schriftlich! Allerdings musste ich noch nie eine Anwendung erfahren.

Du hast jetzt auch mehr bezahlt, allerdings für den Service "Ärger", denke mal darüber nach und bereite dich bei Großkäufen vorher vor, damit du in Zukunft dein schwer verdientes Geld nicht zum Fenster rauswerfen wirst.

Bei Kleinkäufen bestelle ich zwar ebenfalls immer Online, aber achte mehr auf guten Service - soweit die wirklich möglich ist - und nicht stur nach Preis. Das billigste kann nicht das Beste sein, liegt einfach in der Natur der Sache.
 
Also jetzt mal langsam!

Die Lieferung an sich und die Abwicklung sind tadellos gelaufen! Mir ist der Shop wurst, nur er hat bezahlt und genau das bekommen wofür er bezahlt hat! Dem Shop ist KEIN Vorwurf zu machen!

Der "Kardinalsfehler" wenn man es so will bestand in seiner Ungeduld nicht die Reparatur abzuwarten sondern zu Widerrufen! Pardon an den TE, aber das hätte man anders lösen können!

Alles was danach passiert ist resultiert daraus!
Ergänzung ()

68Marcus69 schrieb:
Das billigste kann nicht das Beste sein, liegt einfach in der Natur der Sache.

Völlig falscher Ansatz hier! Das Gerät an sich ist okay, Samsung ist ein großer Hersteller, ein defektes Teil kann (und ist bei mir auch bereits) bei Loewe passiert.... Da kann noch so gut gecheckt werden.
 
Zuletzt bearbeitet:
Die Lieferung an sich und die Abwicklung sind tadellos gelaufen! Mir ist der Shop wurst, nur er hat bezahlt und genau das bekommen wofür er bezahlt hat!

Nicht ganz, es liegt ein Defekt vor, der bei Onlinekäufen schwer abzuwickeln ist, da die wenigsten, man sieht es hier an diesem Beispiel sehr gut, darauf vorbereitet sind und weder in der Lage sind eine optimale Verpackung noch einen entsprechenden Versand zu organisieren, was zu Problemen und Abwicklungsstörungen führt.

Dem Shop ist KEIN Vorwurf zu machen!
Dem kann man nicht wiedersprechen.

Der "Kardinalsfehler" wenn man es so will bestand in seiner Ungeduld nicht die Reparatur abzuwarten sondern zu Widerrufen!
Das ist sein Recht! - Aber teuer wie man sieht.

Alles was danach passiert ist, resultiert daraus!
Ja es gibt wieder nur Verlierer.
 
Wobei ich von Sharp weiß, dass ab 45" (? nicht ganz sicher) enweder VOR ORT Service gemacht wird, oder das Teil VON Sharp auf Ihr Risiko abgeholt wird. Ich habe sein Startpost so gelesen, dass der Defekt erst nach funktionierendem Eintreffen entstanden sit, insofern hat der Shop zuerst völlig korrekt ein funktionierendes Gerät geliefert. So war meine Aussage gemeint.

Dass der Händler anfangs zuständig ist ist klar, nur hätte ich auch Samsung anrufen und Druck gemacht.

Das ist natürlich sein Recht, das bestreite ich nicht, nur ist die Frage ob es zweckmäßig war und dort bin ih der Meinung, dass Nein! Aber das ist wie gesagt meine Meinung.

Leider sehr teuer!
 
Ich kann die Widerrufsaktion verstehen. Hätte er länger auf die Garantieabwicklung gewartet, hätte er nicht mehr widerrufen können, wenn ihm der TV nicht gefiele. Und da die 3D-Funktion defekt gewesen ist, konnte er diese halt nicht testen und seine Entscheidung absichern. Und da es eben immerhin 2000€ sind, hat er einfach widerrufen.
 
BigLebensky schrieb:
Die Frage wurde schon gestellt aber nicht beantwortet:
Wieso bestellst du ein 2000+ € Gerät bei einem Händler, der einige schlechte Bewertungen hat und bei dem du noch nie vorher etwas anderes bestellt hast?
.

Der Shop an sich hat doch eine hervorragende Bewertung!

Zudem kenne ich keinen einzigen Shop, der nicht auch miserable Einzelbewertungen hat, gerade in Bezug auf Garantiefälle und Kulanz/Service.

Lies doch mal die negativen Bewertungen von Amazon, redcoon, mindfactory, t-online etc. durch und man könnte zu der Vermutung kommen, sämtliche Versender sind grundsätzlich alles Betrüger und Abzocker ;-)

Allerdings scheint es bei my-solutions.de üblich zu sein, nach Zurückschicken des Gerätes einen Wertausgleich zu verlangen.
(zu dieser Erkenntnis kann man auch durch Lesen der negativen Bewertungen kommen).

Steht ja schon des öfteren hier: einen Garantiefall sollte man eben auch als solchen behandeln und den TV nicht einfach als normalen Rücklauf deklarieren.

Und wer weiß, in welchem Ton die Mail des TO gehalten war ;-) .

Übrigens hätte man das ganze nur Samsung melden müssen, die holen das Gerät vor Ort ab bzw. es wird gleich repariert, je nach Defekt. Und wenn die nicht gleich sputen, dann ruft man die halt nochmals an. Und mit der Meldung bei Samsung ist es auch völlig egal, ob die Widerrufsfrist verstreicht oder nicht.
 
Zuletzt bearbeitet:
patty1971 schrieb:

Du solltest deine eigenen Links allerdings mal lesen und verstehen! Der BGH hat lediglich entschieden, daß für Verschlechterungen, die mit dem Ausprobieren der Ware einhergehen, kein Wertersatz zu leisten ist. Das bezieht primär auf Waren, wo das bloße Ausprobieren den Wert schmälert. So wie das Wasserbett in dem BGH Fall, etc.

Die vom Shop angemahnten Scheuerstellen und Kratzer (sofern wirklich vorhanden) sind hingegen keine Verschlechterungen, die prinzipiell beim Ausprobieren eines Fernsehers entstehen.
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Zurück
Oben