News Erfolgreiche Klage gegen GEZ-Gebühren für PCs

Wovon sprichst Du?

Willkommen bei der GEZ

Die Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ist eine Gemeinschaftseinrichtung der ARD-Landesrundfunkanstalten, des Zweiten Deutschen Fernsehen (ZDF) und des Deutschlandradio. Ihre Aufgabe besteht darin, die Rundfunkgebühren einzuziehen.

Quelle: gez.de

Gebühren sind keine Steuern.
 
Komm schon, diskutiere mit Argumenten, nicht mit hohlen Phrasen. Was genau willst Du der Allgemeinheit hier mitteilen?
 
Seelenpflücker schrieb:
Aua... das ist jetz nicht Dein Ernst, oder?

Doch, natuerlich ist es das. Steuern unterliegen in der Bundesrepublik dem Nonaffektationsprinzip, werden also nicht zweckgebunden erhoben und fliessen vielmehr in den Bundeshaushalt, aus dem wiederum alle Ausgaben des Staates finanziert werden. Sie unterscheiden sich insoweit auch von Gebuehren, Beitraegen und Sonderabgaben. Eine objektive Berichterstattung, die nicht wirtschaftlicher und / oder politischer Diktion folgt, waere auf diese Weise sicher nicht zu erreichen.

Wer die Existenzberechtigung des oeffentlich-rechtlichen Hoer- und Fernsehfunks hinterfragt, sollte sich vergegenwaertigen, dass es auch Adressaten ober- und unterhalb der CB-Leser gibt. Und Nein, ich moechte wirklich nicht, dass meine Kinder von freundlichen Lokomotiven und Power Rangers systematisch unter Pisa-Niveau verbloedet werden.
 
Aha... aber das Programm bei den ÖR is besser oder wie?
Ich geb ja zu, daß es wenigstens ab und an einmal sinnvollere Dinge zu sehen gibt, aber die Existenzberechtigung dieser Masse an Sendern spreche ich dem System trotzdem ab.

Von mir aus, nenne es Gebühr... ist trotzdem nicht anderes als eine Steuer. Egal, in welches Wortgewand man es packt. Daß Steuern idR nicht zweckgebunden verwendet werden, heißt aber noch lange nicht, daß sie nicht trotzdem zweckgebunden erhoben werden.

Und die ÖR Sender mögen nach außen hin frei sein... aber wer sich an die ständigen Querelen mit den Rundfunk-Anstalten und den Hickhack beim Finden eines politisch "richtig" denkenden Intendaten erinnert, dem muß ja wohl aufgehen, daß das Scheindiskussionen sind.
 
Tja. Das ist Deine Meinung - die ich natuerlich auch respektiere. Was keine qualitative Wertung ist.
 
Seelenpflücker schrieb:
Von mir aus, nenne es Gebühr... ist trotzdem nicht anderes als eine Steuer. Egal, in welches Wortgewand man es packt.

Mit Wortspielerei hat das nichts zu tun. Ich habe vor einigen Beiträgen bereits erklärt, dass die Unabhängigkeit der ÖR-Medien nur durch das Gebührenmodell, nicht aber durch Steuererhebung gewährleistet werden kann. Zudem hat es rechtliche Konsequenzen und solche für die Entscheidungsbefugnis, ob es sich bei einer Abgabe um eine Steuer oder "sonstige Abgaben" handelt, zu denen auch die Gebühren und damit die Rundfunkgebühr gehört.

Nochmal zu Deinem besseren Verständnis:

-> Was Du meinst sind "Abgaben" (=hoheitliche Einnahmen des Staates), die zusammenfassend folgendes bezeichnen:

1. Steuern (nicht zweckgebunden) und
2. sonstige Abgaben

Letztere können zweckgebunden sein und zu diesen gehören:

2.1. Gebühren
2.2. Beiträge

usw.

Je nach Art der Abgabe sind andere Menschen an der Entscheidung über die Höhe und Verteilung dieser beteiligt. Deshalb wird nicht nur im rechtlichen Raum zwischen Steuern und Gebühren unterschieden, sondern im alltäglichen Leben ebenso. Diese beiden Bezeichnungen zu vermischen bedeutet also, dass man den Prozess nicht verstanden hat oder verstehen will.

Seelenpflücker schrieb:
Daß Steuern idR nicht zweckgebunden verwendet werden, heißt aber noch lange nicht, daß sie nicht trotzdem zweckgebunden erhoben werden.

Das hängt miteinander zusammen. Steuern werden nicht zweckgebunden erhoben und dann über komplexe Verfahren in verschiedene Töpfe verteilt. Aus diesen werden dann staatliche (hoheitliche) Aufgaben erfüllt. Ich habe zum Beispiel noch nie "Straßenbeleuchtungssteuer" entrichtet, zahle die Straßenbeleuchtung über meine Lohnsteuer aber dennoch mit.

Seelenpflücker schrieb:
Und die ÖR Sender mögen nach außen hin frei sein... aber wer sich an die ständigen Querelen mit den Rundfunk-Anstalten und den Hickhack beim Finden eines politisch "richtig" denkenden Intendaten erinnert, dem muß ja wohl aufgehen, daß das Scheindiskussionen sind.

Das denke ich nicht. Erstens kann ich aus eigener Erfahrung sagen, dass ich keine deutliche, politische Färbung der ÖR Medien sehen kann. Und zweitens kann ich mich nicht entsinnen, dass ein Intendant im ÖR jemals abgelehnt wurde, weil er politisch falsch dachte. Höchstens, wenn dieses Denken dazu führte, dass er seine Aufgabe und seine politische Überzeugung vermischte oder wenn das politische Denken gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung verstieß. Beides ist für einen Intendanten natürlich nicht akzeptabel.
 
Zuletzt bearbeitet:
.. naja persönlich finde ich, dass nur sehr wenige PC's tatsächlich um Fernsehen missbraucht werden! Ich selber habe 3 zu Hause .. und keiner hat nen Fernsehanschluss (TV-Karte) auch bei uns im Büro stehen 9 Rechner (kleinere Firma) ... ebefalls hat keiner eine solche Karte! Tjo bald werden wir auf Handys auch zahlen, weil theoretisch ja auch ein TV-Empfang möglich ist! ... und wo kommen wir denn da hin, dass irgendwer nun anfängt 3 Buchstaben in Kombination zu verbieten?!?!!?

Das wäre fast so, dass jeder kriminell ist, weil er "könnte" ja mit seinen Händen eine Waffe benutzen!

*** Frechheit so was, dient nur dazu, dass dort wieder einige Leute, welche nichts am Bruttosozialprodukt tun dennoch ihr dickes Gehalt beziehen ***
 
Es geht aber nicht primär um einen PC mit TV-Karte, sondern um einen PC (Notebook) ohne TV-Karte, aber mit Internetanschluss.
Und solch ein PC wird eigentlich für andere Dinge verwendet.
Was aber die Öffentlich-Rechtlichen bisher nicht akzeptiert haben und weiterhin Gebühren einziehen.

see ya
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator: (gelöschter Beitrag wiederhergestellt)
@ Tankred
Ökosteuer? Streichholzsteuer?

Du erkennst keine Färbung?
Na gut. Aber das is dann echt ein wenig naiv.

Nochmal zu Deinem besseren Verständnis:
Das ist immer noch Wortklauberei.
Ich selbst lange genug Jura studiert, um das beurteilen zu können.
Natürlich ist eine Steuer de jure und nach der Nomenklatur keine Gebühr und keine Abgabe und umgekehrt.
Aber (und damit meine ich nicht Dich persönlich): diejenigen, da auf diesen "Unterschieden" rumreiten wie Erbsenzähler sind genauso Dibbelesschisser wie die meisten Juristen. Ich mußte mir das auch erst wieder abgewöhnen, als im normalen Leben wieder angekommen war.

Sicher: Das hat auch rechtliche Konsequenzen, hier eine Unterscheidung zu führen.
Mir geht es aber nicht darum, hier feinsäuberlich aufzuzeigen, was alles in Büchern steht, sondern eben darum, daß es de facto so gut wie dasselbe ist.

Das ist öffentlicher Dienst. Das is öffentliche Verwaltung. Und damit sind es öffentliche Gelder. Bevor Du jetzt gleich wieder losgackerst: Ich weiß, daß nicht jeder öffentliche Cent nominell ein Steuercent...
Schau doch mal ne Runde ins VwVfG und in die VwGO und in den STAATSvertrag.

So, und jetzt klinke ich mir hier aus. Das is mir zu albern.
 
Bugenius schrieb:
Es geht hier um einen PC mit Internetanschluss.

Was ja auch wieder der Witz ist, 100% aller aktuellen PCs haben ne Netzwerkkarte und sind somit "theoretisch" internetfähig (obwohl man mit so einem Anschluss auch ganz andere Sachen machen kann)


Der Anwalt ist aber der Meinung, er kann sich von der Gebühr befreien, weil er das Notebook nur beruflich nutzt und nicht für ARD/ZDF-Webseiten.
Aber er könnte trotzdem weiterhin ARD/ZDF-Seiten aufrufen und sich informieren.


Tja das Problem ist halt, dass das Gerät was dafür verantwortlich ist, noch 34782947238927 andere Funktionen hat und in erster Linie nicht für den Rundfunk konzipiert wurde. Im Gegensatz zum Radio. Damit kann man nur Radio empfangen. Aber auf PCs ne Gebühr zu erheben, nur weil man damit theoretisch in der Lage wäre irgendwas Richtung Rundfunk zu tun ist irgendwie Blödsinn.

Vor allem weil die GEZ ja für das "theoretisch fähige Gerät" Gebühren will und nicht für den tatsächlichen Zugang. Gab ja auch mal nen Fall wo die GEZ von nem kleinen TV-Reperaturdienst Gebühren für sämtliche Test-TVs haben wollte, mit denen der Techniker die Funktion durchprüft, obwohl da in dem Laden in dem Raum nirgendwo n Fernsehanschluss war! :rolleyes:
 
Tankred schrieb:
Die Finanzierung über Steuern ist NICHT möglich. Die unabhängige, da gebührenfinanzierte Berichterstattung soll ja gerade auch jedem Bürger die Möglichkeit geben, sich an der politischen Meinungsbildung zu beteiligen. Und da Steuern von der Politik festgesetzt und verteilt werden müssen, wären die die Herren über das Geld, die eigentlich und auch über die Medien kontrolliert werden sollen. Das wären dann berlusconische Verhältnisse. ;)

Möglich wäre es schon, nur ist es von unseren Politikern nicht gewollt. Die Unabhängigkeit der Medien ist in verschiedenen Staatsverträgen geregelt. Auch die Festlegung der Gebühren verläuft nach einem vorgeschriebenen Verfahren.
Der Staat und die Bundesländer könnten anhand der höhe des Beitrages einen Gesamtbetrag an die ÖR überweisen und diese Summe über andere Steuern wieder hereinholen. Dies würde einen imensen Verwaltungsaufwand ersparen, der durch die GEZ verursacht wird.

Ganz allgemein hat die Politik ihre Finger auch bei den ÖR mit im Spiel. Ohne Parteibuch und die passende Landesregierung ist es nahezu unmöglich, in Spitzenpositionen der Landesmedienanstalten zu gelangen. In den Aufsichts- und Kontrollgremien sind Politiker vertreten.
Die unabhängigkeit der Median bezieht sich allein auf die Inhalte des Programms. Nebenbei hat der ÖR die Aufgabe, aus allen Bereichen des Lebens zu Berichten, auch aus denen, die keine hohe Einschaltquote bieten.
 
Im Grunde ist die GEZ ja nichts schlimmes. Irgendwie müssen die öffentlich-rechtlichen Sender ja ihr Geld bekommen. Nur wird mir kotzübel wenn ich sehe wo das Geld investiert wird. Sternstunden der Volksmusik, Musikantenstadl, Schwarzwaldklinik, Forsthaus Falkenau, Tierarzt Doktor Wolfert, Rosamunde Pilcher...grausam!
Lieber sauge ich alte Quecksilberthermometer aus bevor ich diesen hirnmassezerfressenden Dreck gucke der sich Fernsehen nennen darf ^^

Aber die Frechheit der GEZ ist das man ihr nicht entkommen kann. Ich glaube selbst über mein HANDY kriegen sie mich, weil dieses Fernsehen und Radio empfangen kann. Korrigiert mich bitte wenn ich in diesem Punkt falsch liege. Egal was man macht, sie holen sich ihr Geld. Die einzige Möglichkeit ihnen zu entgehen ist wohl als Einsiedler in einer Höhle ohne Technik zu leben ^^
 
Bugenius schrieb:
Denn laut dem obligatorischen "Rundfunkstaatsvertrag", soll leider "jeder" Gebühren entrichten, wenn ein rundfunkähnliches Gerät bereit steht.
Unabhängig ob er das Angebot nutzt oder nicht.

Von daher erkenne ich jetzt keinen Unterschied, ob jemand ein Gerät bereit hält und nur für beruflichen Zwecke nutzt.
Oder jemand den PC für private Dinge verwendet, aber nicht um öffentlichen Sender anzuschauen.
Der Anwalt und die private Person haben die Möglichkeit ARD zu empfangen.
Auf dieser Basis, wenns denn so ist, könnte der Anwalt nicht umhin kommen die Gebühr zu bezahlen. Müsste er sie nicht bezahlen, private jedoch schon, dann entspräche dies nicht dem Gleichheitsgrundsatz und das könnte wieder eingeklagt werden.

Der Anwalt benötigt seinen PC zum Arbeiten, ich zum Spielen. Ich könnte das auch mit unzähligen Spielen im Originalkarton nachweisen und TV-Karte hab ich auch keine.

Bin gespannt wo das hinführt. Ich könnt jedoch wetten, dass das Gesetz einfach angepasst wird, damit Privatpersonen immer zahlen müssen.

Nur bin ich immer noch der Meinung, dass ich nur auf einem Gerät schaun kann, also fällt die Vergebührung von Zweit- oder gar Drittgeräten imho nur mehr unter die Rubrik Abzocke.

Miniami schrieb:
Im Grunde ist die GEZ ja nichts schlimmes. Irgendwie müssen die öffentlich-rechtlichen Sender ja ihr Geld bekommen. Nur wird mir kotzübel wenn ich sehe wo das Geld investiert wird. Sternstunden der Volksmusik, Musikantenstadl, Schwarzwaldklinik, Forsthaus Falkenau, Tierarzt Doktor Wolfert, Rosamunde Pilcher...grausam!
Klar, die halten die Kosten niedrig, damit sie sich die übergrossen Gehälter der Mitarbeiter auf jeden Fall leisten können :freak:

Die Rundfunkgebühren müssten Zweckgebunden sein, da diese dem Recht auf Information dienen! D. h. sie dürften nur für Nachrichten verwendet werden.

Alles Andere müssten die Sender selbst finanzieren, aber dann würden sie ja pleite gehn :P
 
Zuletzt bearbeitet:
LazyGarfield schrieb:
Müsste er sie nicht bezahlen, private jedoch schon, dann entspräche dies nicht dem Gleichheitsgrundsatz und das könnte wieder eingeklagt werden.

Unsinn. Mit derselben "Logik" koennte einem Buerger die Zahlung von Gewerbesteuer auferlegt werden.

LazyGarfield schrieb:
Der Anwalt benötigt seinen PC zum Arbeiten, ich zum Spielen. Ich könnte das auch mit unzähligen Spielen im Originalkarton nachweisen und TV-Karte hab ich auch keine.

Zum Abruf von Streams brauchst Du keine TV-Karte. Ob Du sie tatsaechlich abrufst, ist fuer die Gebuehrenpflicht unerheblich - ebenso wie es die GEZ nicht interessiert, ob Du mit Deinem Fernseher tatsaechlich oeffentlich-rechtliches Fernsehen schaust. Massgeblich ist, dass Du ueber die technischen Moeglichkeiten dazu verfuegst.

LazyGarfield schrieb:
Bin gespannt wo das hinführt. Ich könnt jedoch wetten, dass das Gesetz einfach angepasst wird, damit Privatpersonen immer zahlen müssen.

Unter den genannten Voraussetzungen muessen sie das bereits.

LazyGarfield schrieb:
Nur bin ich immer noch der Meinung, dass ich nur auf einem Gerät schaun kann, also fällt die Vergebührung von Zweit- oder gar Drittgeräten imho nur mehr unter die Rubrik Abzocke.

Vor allem faellt sie in die Rubrik "urbane Legende" - Du zahlst fuer ein spekulatives Zweit-, Dritt- oder Viertgeraet keine Gebuehren.

LazyGarfield schrieb:
Klar, die halten die Kosten niedrig, damit sie sich die übergrossen Gehälter der Mitarbeiter auf jeden Fall leisten können :freak:

Wie hoch ist das Durchschnittseinkommen so eines Mitarbeiters (von wem eigentlich - Fernsehen, GEZ?) denn ... ? Ach, das weisst Du nicht? Ein klarer Fall fuer Wayne. Nein, nicht John.

LazyGarfield schrieb:
Die Rundfunkgebühren müssten Zweckgebunden sein, da diese dem Recht auf Information dienen! D. h. sie dürften nur für Nachrichten verwendet werden.

Sie sind zweckgebunden. Das sie eben nicht nur fuer Nachrichten vorgesehen sind, sondern auch dafuer, dass Nicht-PREMIERE-Abonnenten sich die Fussball-EM anschauen koennen, ist so gewollt und auch voellig in Ordnung. Das Dir und vielen anderen scheinbar auch GIGA zu reichen scheint belegt nur, dass wir oeffentlich-rechtliches Fernsehen dringend brauchen.
 
JePe schrieb:
Zum Abruf von Streams brauchst Du keine TV-Karte. Ob Du sie tatsaechlich abrufst, ist fuer die Gebuehrenpflicht unerheblich - ebenso wie es die GEZ nicht interessiert, ob Du mit Deinem Fernseher tatsaechlich oeffentlich-rechtliches Fernsehen schaust. Massgeblich ist, dass Du ueber die technischen Moeglichkeiten dazu verfuegst.

Interessanterweise hat das Gericht übrigens etwas anderes festgestellt:

News schrieb:
Das Gericht stellte ferner fest, dass ein PC – auch wenn er zum Empfang dienen könne – nicht ohne weiteres Grund für eine Gebührenerhebung sei. So unterscheide sich der Computer beispielsweise von einem Fernseher oder einem Radio in der Art, als dass er nicht speziell auf den Rundfunkempfang ausgerichtet sei und nach der Lebenserfahrung auch nicht dafür angeschafft werde


Wobei ich mich frage, ob das der oder die Richter im Berufungsverfahren auch so sehen werden...


Interessant an der Geschichte finde ich übrigens, dass die Öffentlich-Rechtlichen zwar bei der Verbreitung von TV-Inhalten in D der Schrittmacher sind (das ist doch der Grund dafür, dass man für internetfähige PCs mittlerweile auch abdrücken darf), beim HDTV, wo keine neuen Gebührenzahler erschlossen werden, jedoch stark bremsen...
 
bastis schrieb:
Wobei ich mich frage, ob das der oder die Richter im Berufungsverfahren auch so sehen werden...
Das hoffe ich sehr für euch :)

bastis schrieb:
Interessant an der Geschichte finde ich übrigens, dass die Öffentlich-Rechtlichen zwar bei der Verbreitung von TV-Inhalten in D der Schrittmacher sind
Das tun sie aber auch erst, seit ihnen die neue Gebühr eingefallen ist. Vorher war da ziemlich tote Hose. Was nur beweist, dass es nur ein Vorwand ist abzukassieren, wo so gut wie keine Nachfrage vorhanden ist.

Ausserdem begründet sich das Recht auf Information imho NICHT auf den Musikantenstadl oder andere Unterhaltungssendungen sondern rein auf Nachrichten. Alle anderen "Streams" müssten somit, für die Einhebung der Gebühr, unerheblich sein.

Vor allem faellt sie in die Rubrik "urbane Legende" - Du zahlst fuer ein spekulatives Zweit-, Dritt- oder Viertgeraet keine Gebuehren.
Da hört und liest man aber anderes in der Presse und im WWW.
In jedem Gerücht steckt auch ein Körnchen Wahrheit. Wärs nicht so, würde es garnicht aufkommen. ;)

Wie hoch ist das Durchschnittseinkommen so eines Mitarbeiters
Nachrichtensprecher, die üblicherweise nur kurz zu sehen sind, verdienen um einiges mehr als Durchschnittsverdiener. Dabei handelt es sich um tausende Euro pro Monat für ein paar Stunden Arbeit wöchentlich. Davon kannst du nur träumen :evillol: Wenn du denen gern dein Geld in den Rachen wirfst, ist das dein Problem. Ich möchte es nicht ;)

Das Dir und vielen anderen scheinbar auch GIGA zu reichen scheint belegt nur, dass wir oeffentlich-rechtliches Fernsehen dringend brauchen.
:lol: ICH LIEG. Fussball gehört also heutzutage zur Informationspflicht! :lol: DAS find ich nur bemitleidenswert ;)

Über dein lächerlichen Versuch mich beleidigen zu wollen kann ich nur mitleidig lächeln ;) Du tust mir echt leid. Du arbeitest nicht zufällig für den Rundfunk? :D

BTW. Giga, wie jede andere Sendung auch, beinhält viel zu viel Werbung, als dass ich mir das noch ansehen würde ;)

Ich weiss von vielen Deutschen, die sich das Programm am ORF lieber ansehen. Warum ist das wohl so? Weil das deutsche öffentlich-rechtliche Fernsehn so gut ist und so dringend gebraucht wird? :lol:

Du bist wirklich witzig, ich kann mich über dich so richtig gut zerkugeln! :evillol:

Deine Art wie du ein "ö" schreibst ist so antiquiert wie deine Ansichten :headshot:
 
... und Dein Faible fuer Smileys verraet einiges ueber Dein Alter.

Wie hoch ist denn nun das Durchschnittseinkommen eines Nachrichtensprechers (mit Quellenangabe)? Und bist Du am Ende ernstlich naiv genug zu glauben, er wuerde nur "ein paar Minuten" am Tag arbeiten?

Ich halte es ab jetzt mit John. Informationsgewinn ist hier eh nicht mehr zu erwarten.
 
bastis schrieb:
Wobei ich mich frage, ob das der oder die Richter im Berufungsverfahren auch so sehen werden...

Das wollen wir doch alle mal ganz schwer hoffen.

Immerhin haben sich die ÖR freiwillig in das Medium Internet gedrängt, und jetzt wollen die dafür auch noch Gebühren verlangen. Das internet ist ein freies Informationsmedium und jedermann zugänglich. Niemand muss seine Leistungen dord Gebührenpflichtig anbieten, ich kann den Zugang zur Leistung auf registrierte und zahlende Benutzer beschränken.

Potentiell wäre damit jeder Internetnutzer gebührenpflichtig, außer, er nutzt seinen Privatrechner und hat bereits Radio und Fernsehen angemeldet. ´Dumm nur, wenn ich Pendler bin und meinen Laptop am Zweitwohnsitz nutze...$$$$
Jeder Gewerbetreibende müßte zusätzlich bezahlen, der Arzt, Anwalt, Freiberufler und Selbständige, ... Wenn der Private Rechner auch nur ganz kurzfristig beruflich genutzt wird, wäre die Gebühr fällig.
Bei Unternehen wäre es nicht nur ein Rechner, sondern jeder Rechner im Betrieb. Der Anwalt müßte nicht nur seinen, sondern auch den der Sekretärin anmelden und bezahlen, da würden die gleichen Regeln wie beim Radio und Fernsehen gelten.
Unterm Strich sind es nicht Wenige die betroffen wären.
Nicht zu vergessenm dass Handys, Blackberrys, einige PDA's u.s.w. auch zur Gruppe der "neuartigen Empfangsgeräte" gehören. Es gibt sehr viele Diensthandys.
Manche Haushaltsgeräte haben bereits die Möglichkeit das Internet zu nutzen.

Jeder PC ist heute Internetfähig, sogar ein Geldautomat nutzt das Internet und wäre Gebührenpflichtig.

Da es in Zukunft ohne Internet wohl nicht mehr geht, kann man sich entscheiden ob man im Wald in einer Höhle leben will oder Gebührenzahler ist. Rein statistisch wäre es jeder Einwohner in Deutschland.
 

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