T
Telespieler
Gast
Und das kann er eben NICHT, wenn er GEZ zahlen muß! Das SIND Steuern!
Folge dem Video um zu sehen, wie unsere Website als Web-App auf dem Startbildschirm installiert werden kann.
Anmerkung: Diese Funktion ist in einigen Browsern möglicherweise nicht verfügbar.
Willkommen bei der GEZ
Die Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ist eine Gemeinschaftseinrichtung der ARD-Landesrundfunkanstalten, des Zweiten Deutschen Fernsehen (ZDF) und des Deutschlandradio. Ihre Aufgabe besteht darin, die Rundfunkgebühren einzuziehen.
Seelenpflücker schrieb:Aua... das ist jetz nicht Dein Ernst, oder?
Seelenpflücker schrieb:Von mir aus, nenne es Gebühr... ist trotzdem nicht anderes als eine Steuer. Egal, in welches Wortgewand man es packt.
Seelenpflücker schrieb:Daß Steuern idR nicht zweckgebunden verwendet werden, heißt aber noch lange nicht, daß sie nicht trotzdem zweckgebunden erhoben werden.
Seelenpflücker schrieb:Und die ÖR Sender mögen nach außen hin frei sein... aber wer sich an die ständigen Querelen mit den Rundfunk-Anstalten und den Hickhack beim Finden eines politisch "richtig" denkenden Intendaten erinnert, dem muß ja wohl aufgehen, daß das Scheindiskussionen sind.
Bugenius schrieb:Es geht hier um einen PC mit Internetanschluss.
Der Anwalt ist aber der Meinung, er kann sich von der Gebühr befreien, weil er das Notebook nur beruflich nutzt und nicht für ARD/ZDF-Webseiten.
Aber er könnte trotzdem weiterhin ARD/ZDF-Seiten aufrufen und sich informieren.
Tankred schrieb:Die Finanzierung über Steuern ist NICHT möglich. Die unabhängige, da gebührenfinanzierte Berichterstattung soll ja gerade auch jedem Bürger die Möglichkeit geben, sich an der politischen Meinungsbildung zu beteiligen. Und da Steuern von der Politik festgesetzt und verteilt werden müssen, wären die die Herren über das Geld, die eigentlich und auch über die Medien kontrolliert werden sollen. Das wären dann berlusconische Verhältnisse.
Auf dieser Basis, wenns denn so ist, könnte der Anwalt nicht umhin kommen die Gebühr zu bezahlen. Müsste er sie nicht bezahlen, private jedoch schon, dann entspräche dies nicht dem Gleichheitsgrundsatz und das könnte wieder eingeklagt werden.Bugenius schrieb:Denn laut dem obligatorischen "Rundfunkstaatsvertrag", soll leider "jeder" Gebühren entrichten, wenn ein rundfunkähnliches Gerät bereit steht.
Unabhängig ob er das Angebot nutzt oder nicht.
Von daher erkenne ich jetzt keinen Unterschied, ob jemand ein Gerät bereit hält und nur für beruflichen Zwecke nutzt.
Oder jemand den PC für private Dinge verwendet, aber nicht um öffentlichen Sender anzuschauen.
Der Anwalt und die private Person haben die Möglichkeit ARD zu empfangen.
Klar, die halten die Kosten niedrig, damit sie sich die übergrossen Gehälter der Mitarbeiter auf jeden Fall leisten könnenMiniami schrieb:Im Grunde ist die GEZ ja nichts schlimmes. Irgendwie müssen die öffentlich-rechtlichen Sender ja ihr Geld bekommen. Nur wird mir kotzübel wenn ich sehe wo das Geld investiert wird. Sternstunden der Volksmusik, Musikantenstadl, Schwarzwaldklinik, Forsthaus Falkenau, Tierarzt Doktor Wolfert, Rosamunde Pilcher...grausam!
LazyGarfield schrieb:Müsste er sie nicht bezahlen, private jedoch schon, dann entspräche dies nicht dem Gleichheitsgrundsatz und das könnte wieder eingeklagt werden.
LazyGarfield schrieb:Der Anwalt benötigt seinen PC zum Arbeiten, ich zum Spielen. Ich könnte das auch mit unzähligen Spielen im Originalkarton nachweisen und TV-Karte hab ich auch keine.
LazyGarfield schrieb:Bin gespannt wo das hinführt. Ich könnt jedoch wetten, dass das Gesetz einfach angepasst wird, damit Privatpersonen immer zahlen müssen.
LazyGarfield schrieb:Nur bin ich immer noch der Meinung, dass ich nur auf einem Gerät schaun kann, also fällt die Vergebührung von Zweit- oder gar Drittgeräten imho nur mehr unter die Rubrik Abzocke.
LazyGarfield schrieb:Klar, die halten die Kosten niedrig, damit sie sich die übergrossen Gehälter der Mitarbeiter auf jeden Fall leisten können
LazyGarfield schrieb:Die Rundfunkgebühren müssten Zweckgebunden sein, da diese dem Recht auf Information dienen! D. h. sie dürften nur für Nachrichten verwendet werden.
JePe schrieb:Zum Abruf von Streams brauchst Du keine TV-Karte. Ob Du sie tatsaechlich abrufst, ist fuer die Gebuehrenpflicht unerheblich - ebenso wie es die GEZ nicht interessiert, ob Du mit Deinem Fernseher tatsaechlich oeffentlich-rechtliches Fernsehen schaust. Massgeblich ist, dass Du ueber die technischen Moeglichkeiten dazu verfuegst.
News schrieb:Das Gericht stellte ferner fest, dass ein PC – auch wenn er zum Empfang dienen könne – nicht ohne weiteres Grund für eine Gebührenerhebung sei. So unterscheide sich der Computer beispielsweise von einem Fernseher oder einem Radio in der Art, als dass er nicht speziell auf den Rundfunkempfang ausgerichtet sei und nach der Lebenserfahrung auch nicht dafür angeschafft werde
Das hoffe ich sehr für euchbastis schrieb:Wobei ich mich frage, ob das der oder die Richter im Berufungsverfahren auch so sehen werden...
Das tun sie aber auch erst, seit ihnen die neue Gebühr eingefallen ist. Vorher war da ziemlich tote Hose. Was nur beweist, dass es nur ein Vorwand ist abzukassieren, wo so gut wie keine Nachfrage vorhanden ist.bastis schrieb:Interessant an der Geschichte finde ich übrigens, dass die Öffentlich-Rechtlichen zwar bei der Verbreitung von TV-Inhalten in D der Schrittmacher sind
Da hört und liest man aber anderes in der Presse und im WWW.Vor allem faellt sie in die Rubrik "urbane Legende" - Du zahlst fuer ein spekulatives Zweit-, Dritt- oder Viertgeraet keine Gebuehren.
Nachrichtensprecher, die üblicherweise nur kurz zu sehen sind, verdienen um einiges mehr als Durchschnittsverdiener. Dabei handelt es sich um tausende Euro pro Monat für ein paar Stunden Arbeit wöchentlich. Davon kannst du nur träumen Wenn du denen gern dein Geld in den Rachen wirfst, ist das dein Problem. Ich möchte es nichtWie hoch ist das Durchschnittseinkommen so eines Mitarbeiters
ICH LIEG. Fussball gehört also heutzutage zur Informationspflicht! DAS find ich nur bemitleidenswertDas Dir und vielen anderen scheinbar auch GIGA zu reichen scheint belegt nur, dass wir oeffentlich-rechtliches Fernsehen dringend brauchen.
bastis schrieb:Wobei ich mich frage, ob das der oder die Richter im Berufungsverfahren auch so sehen werden...