Erstattung Retoure

Frightener

Rear Admiral
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Hallo zusammen,

ich habe vor mehreren Wochen eine Onlinebestellung bei Defshop aufgegeben und aus dieser zwei Artikel zurückschicken müssen, weil sie nicht gepaßt haben. Lt. DHL Sendungsverfolgung ist diese am 24.03. dort angekommen. Ich habe die Bestellung mit Klarna bezahlt, dort die Retoure angemeldet, die Sendungsverfolgungsnummer angegeben und den Restbetrag bezahlt.

Heute kam dann eine Nachricht von Klarna, daß der Shop nicht auf Anfragen reagiert hat und ich nun den Restbetrag zahlen müsse. Als ich mich nochmal per Mail an den Shop gewandt habe (telefonisch ist das unmöglich) und um Beatätigung der Retoure bei Klarna gebeten habe, kam folgende Antwort (aus irgendeinem Grund in Französisch, so daß ich sie online habe übersetzen lassen:

Aufgrund einer Überlastung der Lager und einer Überlastung der Lager kam es bei allen Bestellungen zu Verzögerungen. Unser Team tut sein Bestes, um aufzuholen.
Wir versichern Ihnen, dass Sie Ihr Geld zurückbekommen, sobald das Paket registriert ist.
Sobald die Rücksendung registriert ist, werden Sie per E-Mail informiert.

Bitte beachten Sie, dass unter diesen Bedingungen die Rückerstattungsfrist ungefähr zwei Monate ab dem Datum beträgt, an dem Ihr Paket bei uns eintrifft.

Wenn Sie Ihre Zahlung mit Klarna getätigt haben, kontaktieren Sie bitte in der Zwischenzeit Klarna und geben Sie die Sendungsverfolgungsnummer für Ihr Rücksendepaket an.

Bitte beachten Sie, dass die Kontaktaufnahme mit Klarna aus Datenschutzgründen in der Verantwortung des Kunden liegt.

Meinem Verständnis nach ist das doch Quark, da die gesetzliche Regelung von einer Rückerstattung inerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Widerrufsfrist (Eingang Retoure) spricht. Oder habe ich da etwas übersehen?

Interessanterweise hat der Herr bei Klarna den Tipp gegeben, bei diesem Shop lieber gleich zur Verbraucherzentrale zu gehen.
Es geht hier zwar "nur" um knapp 50€, mich ärgert das allerdings maßlos.
 
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Mit Retouren haben, die es anscheint nicht so gut.
Zumindest wird hierzu oft negativ dazu berichtet (Bewertet).
https://de.trustpilot.com/review/www.def-shop.com

Dieser Shop ist mir nicht bekannt und in solch einem Fall würde ich immer PayPal nutzen. Das lässt sich auch mit Klarna nutzen, wenn die Visa Funktion mit Klarna freigeschaltet ist. Dann bezahlt zwar PayPal, zieht den Betrag aber dann über Klarna ein. Es handelt sich hierbei nicht um eine Kreditkarte, es sind dieselben Bedingungen als würde man direkt mit Klarna bezahlen.

Klarna werbt zwar mit einem Käuferschutz, aber ich habe die Erfahrung machen müssen, dass man sich nicht darauf verlassen kann. Da ist PayPal zuverlässiger und besser, was den Käuferschutz anbelangt.
 
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Deshalb kaufe ich am liebsten auf Rechnung. Ich habe jetzt mal eine Bewertung auf Trustpilot hinterlassen, vielleicht tut sich dann was. Danke für den Tipp ;)
 
Und was würde dies an deinem Problem ändern? Die Ware hast du bekommen und mit einer Rücksendung hättest du genau dieselben Probleme.
 
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Nur einen Teil des Rechnungsbetrages zahlen. Oder gar nichts. Dann hat der andere erstmal etwaigen Aufwand und nicht ich.

Deshalb ist der Einbehalt bei Handwerkern etc. ja auch so mächtig.
 
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Das wird aber bei Klarna nicht gut ankommen, die sind erfahrungsgemäß nicht sehr zimperlich wenn es um fehlendes Geld geht.
 
Avatoma schrieb:
Nur einen Teil des Rechnungsbetrages zahlen.
Das würde ich nicht empfehlen, denn Klarna ist nur der Zahlungsdienstleister. Und zwar ein strikter.

Der Aufwand bleibt btw. bei dir. Denn Klarna hat für dich bezahlt und tritt an dich heran.
 
Frightener schrieb:
Es geht hier zwar "nur" um knapp 50€, mich ärgert das allerdings maßlos.
Kann ich durchaus nachvollziehen.

Ich würde jetzt den Verkäufer, unter Fristsetung, mittels Einwufeinschreiben zur Zahlung der € 50,00 auffordern und nach Ablauf einer fruchtlosen Frist beim zuständigen Amtsgericht-Mahngericht den Erlaß eines Mahnbescheides beantragen.
 
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@.one

In dem Fall gebe ich dir Recht.

Die Frage unter meinem Verständnis war jedoch warum man auf Rechnung (durch und an den Verkäufer) zahlt und nicht, wie man agiert, wenn man einen der paar verfügbaren "Dienstleister" mit meines Erachtens extrem zweifelhaftem Track-Record dazwischen schaltet. Das wird dann nämlich in der Tat komplexer.

@Froki

Du verlangst nicht sofort auch die zusätzlichen Kosten für das Einwurfeinschreiben ersetzt? ;)
 
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Avatoma schrieb:
wenn man einen der paar verfügbaren Asi-Dienstleister
Naja... Ich nutze Klarna tatsächlich hin und wieder (auch wenn ich weiß, was die so treiben). Allerdings nur für Essensbestellungen per Lieferando. So kann ich weiterhin auf PayPal verzichten ohne in Bar zahlen zu müssen. Das ist die Auswahl von Pech oder Schwefel, schon klar, aber so kann ich damit leben.

/OT
 
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Danke schonmal für die Antworten. Ich zahle eigentlich auch immer direkt per Apple Pay wo möglich. Bei Klamottenbestellungen allerdings lieber auf Rechnung (wenn ich mir wegen der Größen nicht sicher bin), und wenn das nicht möglich ist, notfalls per Klarna, weil man im Falle von Retouren normalerweise nur das zahlt, was man auch behält.
 
Frightener schrieb:
wenn das nicht möglich ist, notfalls per Klarna, weil man im Falle von Retouren normalerweise nur das zahlt, was man auch behält.
Egal ob Klarna oder PayPal, hierzu muss zunächst eine Gutschrift für eine Rücksendung vom Händler erfolgen. Denn beide gehen für dich in Vorkasse und möchten natürlich ihr Geld von dir wieder zurück haben. Solange solch eine Gutschrift nicht erfolgt, ist weiterhin der volle Betrag fällig.

Klarna kann dir hier aber ggf. helfen, in dem sie das Zahlungsziel zur Abklärung verlängern.

Frightener schrieb:
Deshalb kaufe ich am liebsten auf Rechnung. Ich habe jetzt mal eine Bewertung auf Trustpilot hinterlassen, vielleicht tut sich dann was. Danke für den Tipp ;)
LiniXXus schrieb:
Und was würde dies an deinem Problem ändern? Die Ware hast du bekommen und mit einer Rücksendung hättest du genau dieselben Probleme.
Übrigens hatte ich hier einen Denkfehler, habe irgendwie an "per Nachnahme" gedacht. Per Rechnung ist natürlich was anderes.
 
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Avatoma schrieb:
Du verlangst nicht sofort auch die zusätzlichen Kosten für das Einwurfeinschreiben ersetzt? ;)
Nur dann, wenn sich die Gegenseite in Verzug befindet, was ich hier, aufgrund der fehlenden Einsichtnahme in die bisher angefallene Korrespondenz und der IMO knappen Sachverhaltsschilderung nicht festzustellen vermag.

Grundsätzlich können die Portokosten für ein Einwurf-Einschreiben unter bestimmten Voraussetzungen ersetzt verlangt werden.

Im Allgemeinen besteht ein Anspruch auf Erstattung von Kosten, die in Zusammenhang mit der Durchsetzung von Ansprüchen stehen, wenn der Adressat sich im Verzug befindet. Die Grundlage hierfür bietet § 280 I BGB. Hierbei sind die Kosten auch dann erstattungsfähig, wenn das Einschreiben dazu dient, nachweislich eine Frist zu setzen oder den Zugang eines Schreibens zu dokumentieren. Allerdings ist die Erstattung nur möglich, wenn sie angemessen ist und der Gläubiger nachweisen kann, dass die Kosten tatsächlich entstanden sind und notwendig waren.
 
Nein, nein. Ich meine nicht juristisch, sondern einfach mal fordern.

Also ich fordere immer die Versandkosten (oder eine Pauschale) und bekomme diese in aller Regel auch. :D
 
Wie sieht das denn heutzutage mit Fristsetzungen per Mail aus? Hat das juristische Relevanz?
Ergänzung ()

Froki schrieb:
Kann ich durchaus nachvollziehen.

Ich würde jetzt den Verkäufer, unter Fristsetung, mittels Einwufeinschreiben zur Zahlung der € 50,00 auffordern und nach Ablauf einer fruchtlosen Frist beim zuständigen Amtsgericht-Mahngericht den Erlaß eines Mahnbescheides beantragen.
So ein Mahnbescheid kostet auch nochmal ab 35€
 
Zuletzt bearbeitet:
Meinem Verständnis nach muss die Frist nur zugegangen sein; dafür reichen wohl auch E-Mail-Adressen aus, die üblicherweise hätten kontrolliert werden müssen.

Ich persönlich nutze für sowas gerne die Compliance-E-Mail-Adresse sowie andere mir zur Verfügung stehende Adressen und ich setze immer jemanden den ich kenne (oder meine Arbeits-E-Mail, je nachdem ob das vom Arbeitgeber erlaubt ist) in CC, um nachzuweisen, dass mein E-Mail-Programm tatsächlich verschickt hat.


Zugeben muss ich aber auch, dass ich bisher nicht ein einziges Mal erlebt habe, dass ein seriöses Unternehmen den Zugang einer E-Mail oder eines Briefes bzw. dessen Inhalt bestritten hat. Das Problem habe ich beruflich selten mal bei den Unternehmen, bei denen man sich vorher schon denkt "lol, sicher eine Drecksbude" und privat halt immer mal wieder bei normalen Menschen.
 
Frightener schrieb:
So ein Mahnbescheid kostet auch nochmal ab 35€
Gerichtskosten.

Das Geld bekommst Du zurück, wenn Du obsiegst.
 
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