SheepShaver schrieb:
Weder wird beim Löschen/Sperren von Inhalten die Anonymität verletzt, noch wird das Kommunikationsgeheimnis gebrochen, da die notwendige Information für jeden frei zugänglich ist.
Das kommt drauf an. Wie sieht es z.B. mit einem Torrent aus? Die sind in gewisser Weise öffentlich und frei zugänglich, um sie zu Löschen müssen aber die Seeder ermittelt werden, das bedeutet IP-Adressen Anschlüssen zuordnen und das bedeutet (damit es effektiv und nicht nur in Einzelfällen funktioniert) Vorratsdatenspeicherung, also anlasslose Totalüberwachung. (Nicht umsonst war ein Lobbyist der Musik-Industrie so ziemlich der einzige Fürsprecher beim Verfassungsgerichtsverfahren gegen das alte deutsche VDS-Gesetz.)
Eine Löschung muss nicht einmal gezwungenermaßen eine Strafverfolgung nach sich ziehen.
Sollte es aber in einem Rechtsstaat! Man kann ja nicht Straftäter einfach so ungeschoren davon kommen lassen.
Das war etwas, was mich bei der Debatte um Zensursulas "Zugangserschwerungsgesetz" besonders (ich muss es so sagen) angekotzt hat.
Da redete die Frau von "zerfetzten Kinderkörpern- und seelen" und drückte bei jeder Gelegenheit auf die Tränendrüse, um Unterstützung für ihr fragwürdiges Gesetz zu bekommen bzw. Kritiker mundtot zu machen. Aber dabei ging es ihr gar nicht darum, die Verbrecher zu stoppen, sondern die wollte sie komplett unbehellligt lassen. Die merken von Sperren ja gar nichts, sondern bekommen nur Probleme, wenn die illegalen Inhalte wirklich an der Quelle angegangen werden.
Zudem erlischt das Recht auf Anonymität und Redefreiheit sobald gegen geltendes Recht verstoßen wird.
Das ist selbstverständlich nicht so! Elementare Menschenrechte sind nicht plötzlich null und nichtig, nur weil (mutmaßlich) irgendein Gesetz gebrochen wird, das selbst nicht auf Grundrechten beruht, sondern z.B. nur schnöde kommerzielle Verwertungsrechte regelt.
Es muss immer die Verhältnismäßigkeit gewahrt werden. So darf auch bei Strafverfolgung nur dann in Menschenrechte eingegriffen werden, wenn auf der anderen Seite auch gleich- oder höherwertige Menschenrechte in der Waagschale liegen.
Und bestimmte Menschenrechte sind auch ganz tabu. So darf man z.B. auch einen mutmaßlichen Terroristen nicht foltern oder einfach töten.
Ergänzung:
Außerdem muss man unterscheiden zwischen rechtsstaatlicher Strafverfolgung und den immer mehr in Mode kommenden "präventiven Maßnahmen".
Tatsächlich verwirkt man nämlich z.B. Meinungsfreiheit niemals. Auch nicht dann, wenn man dieses Recht für illegale Meinungsäußerungen missbraucht. Aber man ist halt für das verantwortlich, was man sagt und muss dann mit Strafverfolgung und einer Verurteilung durch ein ordentliches Gericht rechnen. Wer z.B. Volksverhetzung betreibt, der kann dafür in den Knast wandern.
Meinungsfreiheit gilt also grundsätzlich unbeschränkt, ist aber mit Verantwortung verbunden.
Sie darf nicht einfach so entzogen werden, imdem man die Äußerung bestimmter Inhalte präventiv unterbindet, z.B. indem man sie im Internet herausfiltert. Das wäre Zensur und die ist z.B. auch nach dem deutschen Grundgesetz ohne Wenn und Aber verboten.