Herdware
Fleet Admiral
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Genius schrieb:Ja gut, aber das hat ja in D keine Auswirkungen, da es hier ja bereits ein Gesetz dafür gibt!
Oder irre ich da?
Das kritische an ACTA ist, dass der Vertrag so schwammig formuliert ist, dass man Alles und Nichts da hinein interpretieren kann.
Wenn man ganz blauäugig an die Sache heran geht, hätte ACTA sogar das Aus für viele in Deutschland schon längst gesetzlich vorgesehene Maßnahmen zur Durchsetzung von Urheberrechten bedeuten können. In dem Text wimmelt es nämlich von Formulierungen, dass die zuvor genannten Maßnahmen die Grundrechte der Bürger nicht verletzen dürfen.
Aber es ist nunmal offensichtlich sehr stark Auslegungssache, was von Politikern und Richtern als Grundrechtsverletzung angesehen wird und was nicht. Und damit meine ich nicht Iran oder Nordkorea, sondern EU-Staaten.
In Frankreich z.B. hat weder die Regierung noch das Verfassungsgericht noch die Mehrheit im Parlament einen Zweifel daran gehabt, dass "Three Strikes"/Hadopi, mit all seiner Selbstjustiz durch Privatkonzerne, Umkehr der Beweislast, Sippenhaft, Einschränkung der Meinungsfreiheit usw. verfassungsrechtlich unbedenklich ist.
Das selbe gilt für Inetrnetzensur gegen Urheberrechtsverletzungen in Großbritannien.
usw.
Und aus dem ACTA-Text kann man durchaus herauslesen, dass die Unterzeichner dazu angehalten sind, genau solche Maßnahmen zu fördern.
Wenn ich also die freie Wahl habe, in ACTA entweder einen Garanten für die Grundrechte der Bürger oder einen Angriff darauf zu sehen, dann tendiere ich aus Erfahrung zu Letzterem. Denn wir wissen ja wer hinter ACTA steht, nämlich (unter anderem) die MIFI-Lobby. Und wir wissen auch, was die seit über 10 Jahren immer wieder mit mehr oder weniger Erfolg versuchen durchzusetzen:
Totalüberwachung, Zensur und Aufhebung von rechtsstaatlichen Prinzipien.