ThirdLife schrieb:
Was aber auch in den TOS/AGB ausgeschlossen wird
oft ja
ThirdLife schrieb:
AGB sind keine Gesetze. Wenn in den ABG nichts dazu steht oder man keinen AGB zugestimmt hat, bspw. bei Streamingdiensten, die man auch gratis ohne Account nutzen kann, verstößt man gegen nichts und sonst nur gegen die AGB, nicht gegen das Urheberrecht. Mir wäre es auch neu, wenn es jemals einen Rechtsstreit wegen sowas gegeben hätte und das nachzuweisen wäre auch schwierig. VPNs sind ja völlig legitim. Die EU hat ja sogar mal etwas gegen Geoblocking unternommen, die EU-Portabilitätsverordnung, die allerdings die Filmindustrie explizit ausschließt.
Geoblocking zu umgehen ist nochmal was ganz anderes, als sein Zeug illegal zu schauen.
ThirdLife schrieb:
dann kann ich das auch gleich richtig und deutlich komfortabler haben als jemanden für nicht gelieferte Inhalte zu bezahlen
Wieso nicht gelieferte Inhalte? Sobald du mit VPN drauf zugreifst, bekommst du doch geliefert. Und da der Anbieter auch Geld von dir bekommt, entsteht ihm ja auch kein Schaden dadurch.
Die Anbieter machen ja kein Geoblocking, um die Kunden zu ärgern, sondern weil sie eben nur Lizenzen für bestimmte Länder haben und ihr Zeug nur dort anbieten dürfen.
ThirdLife schrieb:
Ist ja ein Widerspruch in sich. Sorry, das zieht nicht das Argument. Es kann auch echt nicht sein, dass man sich als evtl. technisch unbedarfter User mit sowas wie VPNs auseinandersetzen muss obwohl man dafür zahlt.
Du sollst ja eigentlich auch kein Geoblocking umgehen. Das ist lediglich eine Alternative zum illegalen Bezug.
Praktisch ist es ja so: Ziehst du dir etwas illegal, was es in deinem Land gar nicht gibt, dann entsteht eigentlich niemandem ein wirklicher Schaden. Wenn der Rechteinhaber nun mal keinen Lizenznehmer für dein Land gefunden hat, der sein Werk hier anbietet, dann kann er auch nicht davon ausgehen Geld mit dir zu verdienen und somit juckt es ihn auch nicht.
Ein gutes Beispiel dafür sind Fansubgruppen, die besonders früher im Animebereich gang und gäbe waren. Fans von Serien haben Animes, die niemand in De lizenziert hatte, übersetzt und mit Untertiteln zum Download gestellt, also quasi die Lokalisierung gemacht, die normalerweise ein Publisher übernehmen würde. Sobald die Serie von jemanden lizenziert wurde, haben sie die Downloads selbst runtergenommen. So hat zwar niemand was verdient, aber das Werk hat wenigstens weitere Verbreitung gefunden und eine Urheberrechtsverletzung war es aber eigentlich trotzdem. Aber wo kein Kläger, da kein Richter.
Wenn du hingegen etwas illegal bezieht, obwohl es ein legales Angebot in deinem Land gibt, entsteht dem Publisher in deinem Land ein Schaden und dem Rechteinhaber.
Wenn es in deinem Land einen Publisher gibt, entstehen dem eben schon Verluste, wenn du eine Serie illegal ziehst, statt sie bei ihm zu schauen und dem Rechteinhaber ebenfalls, da der ja Geld von den Lizenznehmern kriegt. Wenn du Geoblocking umgehst, um auf etwas zuzugreifen, was es in deinem Land nicht gibt, verdienen Publisher und Rechteinhaber an dir, obwohl der Publisher es in deinem Land gar nicht anbieten dürfte, da hat also niemand was zu meckern - noch weniger, als wenn du ein nicht vorhandenes Angebot mit illegalen Streams/Downloads kompensierst.
Wenn du Geoblocking umgehst, um auf ein ausländisches Angebot zuzugreifen, es aber auch einen Publisher in deinem Land gibt, entgehen diesem zwar Gewinne, beim Urheber kommt aber trotzdem noch was an.
Egal, lange Rede kurzer Sinn: Wenn man Geoblocking umgeht oder etwas illegal bezieht, weil das Angebot im eigenen Land fehlt, wird sich wohl eher niemand darüber beschweren und sicher auch niemand verklagt werden. Da trifft " Piracy is a service problem" ja auch akkurat zu und ich persönlich würde in dem Fall auch absolut niemanden dafür schief anschauen.
Dennoch sollte klar sein, dass man rechtlich mit Geoblocking auf einer sehr viel sichereren Seite ist, als mit illegalen Angeboten.