News EuGH: Gebrauchte Software darf weiterverkauft werden

Überlegt doch mal rein logisch. Wenn es jetzt offiziel erlaubt ist Software gebraucht weiterzuverkaufen, dies aber mit einem Accountzwang unterbunden werden könnte...

Was werden dann die Hersteller machen? Sie würden jeder jegliche Software an Accounts binden. Das Betriebssystem und das Office wird dann an den Windows Live Account gebunden. Adobe dann an einen Adobe Account. Autos bekommen digitale Autoschlüssel die an einen Onlineaccount gebunden werden. Der Wagen darf dann weiterverkauft werden, nur die Autoschlüssel nicht.

Vermutlich werden einige Hersteller versuchen diesen Weg zu gehen, dagegen wird dann wieder geklagt werden müssen. Eventuell verzögern sich die Auswirkungn aber auf kurz oder lang haben Anbieter mit dieser bestimmten Onlinevertriebsmethode ein Problem.

P.S.
Die größten "Schäden" verursachen bei Computersspielen nicht Raubkopierer.

Größte Schäden:
1) Gebrauchtmarkt
2) Piraterie
 
Zuletzt bearbeitet:
Wer sagt denn dass man das Recht zum Weiterverkauf mit Accountzwang unterbinden kann. Das ist rechtlich so nicht richtig bzw. völlig ungeklärt oder mindestens höchst umstritten. Gegen diese Praxis muss man deshalb klagen, ganz einfach. Am besten sollten die Verbraucherschützer diese Arbeit übernehmen aber auch jede risikobereite und vermögende Privatperson kann das tun, um unser Recht durch die daraus entstehenden Urteile fortzubilden.
 
Palomino schrieb:
Welche Software veraltet denn nicht?
Musik, Filme und Spiele sind eigentlich zeitlos.
Und dann habe ich ja das Beispiel mit FL Studio genannt. Bei dem Programm hast du kostenlose Upgrades bis in alle Ewigkeit. Und da kommt tatsächlich einiges!
Dafür ist die Lizenz dann natürlich an deine Person gebunden. Dieses Modell gefällt mir persönlich besser, als das folgende:
Palomino schrieb:
Nicht umsonst bringen viele Hersteller regelmäßig neue Versionen heraus, mit denen neue Lizenzen fällig sind, damit der Reiz eine alte Version zu nehmen wegfällt.
 
Man muss auch zwischen den verschiedenen Verträgen unterscheiden. Man schließt einen Kaufvertrag beim Erwerb der Software ab inkl. Lizenz diese (unbefristet) zu nutzen. Hierauf zielt auch das Urteil des EuGH ab.

Dann kommt evtl. der Dienstleistungsvertrag (Steam, Origin, Battlenet) hinzu. Betrachtet man die Sache in diesem Punkt, erkennt man auch, dass das Urteil des BGH aus 2010 durchaus mit dem Urteil des EuGH vereinbar ist. Denn der Account gehört meiner Ansicht nach nicht zum Kaufvertrag der eigentlich Softwarelizenz.

Es werden ja auch unterschiedliche AGBs abgeschlossen. Fraglich ist aber inwiefern der Publisher noch sagen kann... Ich binde deine Software an Steam (z.B.) und deshalb kannst du sie nicht mehr weiterverkaufen. Meiner Ansicht geht das eben nicht mehr, unabhängig von bestehenden Steam, Origin usw. Accounts.

Der Publisher wird jetzt natürlich argumentieren... Geht nicht wegen Accountbindung und geht nicht wegen Urheberrecht.
Nun kann man auf das EuGH-Urteil verweisen und sagen... Die Software ist mein Eigentum nach dem Erwerb... deshalb erstmal grundsätzlich § 903 BGB und Art. 14 GG. Wenn du Publisher deine Software technisch an einem Account binden kannst, dann kannst du es auch technisch wieder entbinden, oder musst mir zumindest erklären weshalb du mit der Bindung mein Eigentumsrecht einschränkst, was immerhin grundrechtlich geschützt ist. Kommt dann die Urherberrechtskeule, wäre zwischen Art. 14 GG und Urheberrechtinteressen des Publishers abzuwägen.

Das kann aber nur ein Gericht entscheiden und nicht Heise.de oder PCGH oder dieses Forum hier.
Folglich finde ich es schlichtweg falsch zu sagen, dass dieses Urteil keine Auswirkungen auf Accountgebudene-(Spiele)software hat. Und ob es eine hat wird sich zeigen, wenn die ersten Klagen entschieden werden.

Ich möchte noch ergänzen, dass es bereits zahlreiche Urteile zum Thema Eigentumsrecht gibt und diese generell das grundrechtliche Eigentum sehr hoch werten. gerade in Deutschland ist es, auch geschichtlich, bedingt schwer in das Eigentumsrecht einzugreifen. Weder der Staat (nur unter bestimmten Bedingungen) noch ein anderer Dritter (eigentlich gar nicht) darf in das Eigentum eines anderen einfach so eingreifen (Thema Enteignung).
 
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Konti schrieb:
???
Was denn für Basisgrundrechte?
Du meinst so wie das Recht, dem Hersteller vorzuschreiben, was er für seine Software verlangen darf?

nee sowas wie Gewährleistungsrechte zB. Lassen wir lieber "Grund" in "Basisgrundrechte" weg, damit es nicht zu Irritationen kommt.) Die können nicht ausgeschlossen werden, auch wenn es die Händler noch so wollen.
 
Na da wird sich Crytek ja vor Wut in den A.... beißen

P.S.: wer nicht weiß, was ich damit meine:

https://www.computerbase.de/2012-04/crytek-kritisiert-markt-fuer-gebrauchte-spiele/

Ja das ist bitter. Dabei sind die alle alt genug um NES mit Steckmodulen gespielt zu haben. Hätte denen damals Jemand gesagt, es wär besser sie könnten die nicht gebraucht kaufen o verkaufen weil sonst die Branche kaputt geht, hätten sie den nur ausgelacht...

Ich hab ja Verständnis wenn wegen illegalen Kopien gejammert wird. Aber zu versuchen, den Gebrauchtmarkt durch Accountbindungen u Ähnliches zu unterbinden ( wie es seit 1-2 Jahren geschieht), finde ich genauso assozial. Bisher war das immer selbstverständlich und hat auch gut funktioniert. Also, ich sprech jetzt nur von Spielen
 
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Hakaori schrieb:
Die wohl interessanteste Frage: Wie wirkt sich dieses Urteil auf die Download Platformen Steam / Origin etc. aus.
Die wohl wichtigste Frage! Gebrauchthandel der Spiele AUF den Plattformen wäre natürlich der Hammer...

BITKOM schrieb:
Es bleibt jedoch zu befürchten, dass sich diese Entscheidung auf die Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen negativ auswirkt und digitale Geschäftsmodelle in Frage stellt.
Ja, klar... jetzt kommen sie mit den Raubkopien, wenn's um den Gebrauchtmarkt geht. Das sieht man mal wieder, dass für die Industrie das praktisch das gleiche ist, und sie beides gleichermaßen bekämpfen.
Glücklicherweise hat der EUGH dem jetzt einen Riegel vorgeschoben. Beschränkte Online-Aktivierungen und der gleichen Späße dürften damit zum Bumerang werden... Da wird's wihl demnächst eine ganze Menge Activation-Removal-Patches seitens der Hersteller selbst geben, da die nix mehr bringen, da man am Gebrauchtmarkt jetzt nicht mehr abkassieren kann.

MfG, Thomas
 
Recht und Gerechtigkeit sind wie immer verschieden,
Das Recht, wenn es ungerecht ist, wird meistens dann durchgesetzt, wenn die Lobby stark genug ist und die Schmiergelder stimmen.

Rein menschlicht und aus der Sicht eines richtigen Menschen und nicht eines Juristen, sollte man den Weiterverkauf erlauben.

Es gibt Schwachstellen.
Man erstellt jedes Mal einen neuen Account und verkauft das Spiel weiter,
wenn es jemand nicht macht, dann kann er das Spiel nicht mehr verkauft.
Wo ist da die Gerechtigkeit?
Allein aus diesem Grund ist das bisherige Model untragbar, aber solange unsere Politiker von der Wirtschaft geschmiert werden... :)
 
Geonosis schrieb:
Ich würde mich nicht wundern, wenn in Zukunft Nutzungsrechte nur auf 6-Monate verkauft werden und dann erneuert werden müssen.
Also ich als Kunde wäre hier extrem skeptisch. Sieh das mal von der praktischen Seite: Wie lange wird denn so ein Spiel üblicherweise gespielt? Im Schnitt vermutlich zwischen 1 und 6 Monaten, also müsste der Umsatz für ein Spiel auch über eine Abo-Dauer dieser Zeit abgegolten werden. Und mal ehrlich, würdest du €40.- für ein Spiel zahlen welches du nach 6 Monaten nie mehr spielen könntest, während du heute für dieses Geld eine zeitlich unbeschränkte Nutzungsdauer erhälst? Also ich bestimmt nicht!

etking schrieb:
Wer sagt denn dass man das Recht zum Weiterverkauf mit Accountzwang unterbinden kann. Das ist rechtlich so nicht richtig bzw. völlig ungeklärt oder mindestens höchst umstritten.
Das sehe ich genau so. Die Argumentation: "Man muss es dürfen aber nicht können.." ist in meinen Augen vollkommener Unsinn. Das Urteil bezieht sich im Übrigen nicht auf den Verkäufer der Gebraucht-Software, sondern auf deren Käufer. Also nicht ich als Verkäufer der Gebraucht-Software muss klagen, sondern derjenige, der das Programm von mir gekauft hat. Valve/Origin/Werauchimmer muss mir als Zweitkäufer den gleichen Service bieten wie dem Erstkäufer.

Ich bin auch der Ansicht, dass hier Account- und Spieleverkauf immer wieder vermischt werden. Das Urteil verlangt nicht, dass man Account-Handel betreiben darf, aber man soll seine Spiele wieder vom Account lösen können und diese dann weiterveräussern dürfen. Im Urteil ist dies freilich andersherum formuliert. Du darfst gebrauchte Software von jemandem kaufen und der Hersteller muss dir denselben Service bieten wie dem ursprünglichen Käufer.

Konti schrieb:
Nicht wenn der Hersteller das von vornherein ausschließt.
Soo einfach werden sie es sich dann doch nicht machen können. Nur weil etwas in einem Vertrag steht, heisst es noch lange nicht, dass es dann auch so umgesetzt werden kann. Verstösst eine Klausel nämlich gegen geltendes Recht, so wird diese einfach nichtig. Also auch wenn im Vertrag steht, dass du deine Lizenz nicht weiterverkaufen kannst/darfst, so bedeutet das nach diesem Urteil nicht, dass dies so stimmt.
 
Was für ein Tag....ACTA vom Tisch und das EuGH hat endlich mal wieder im Sinne der Verbraucher entschieden. Wenn da nicht die Kleinigkeit mit dem Euro wäre könnte man glatt froh sein ein Europäer zu sein...

;)
 
d-Raven-b schrieb:
Ich bin auch der Ansicht, dass hier Account- und Spieleverkauf immer wieder vermischt werden. Das Urteil verlangt nicht, dass man Account-Handel betreiben darf, aber man soll seine Spiele wieder vom Account lösen können und diese dann weiterveräussern dürfen. Im Urteil ist dies freilich andersherum formuliert. Du darfst gebrauchte Software von jemandem kaufen und der Hersteller muss dir denselben Service bieten wie dem ursprünglichen Käufer.

Das steht so nicht in dem Urteil, korrigiert mich wenn ich falsch liege aber: Das Urteil besagt nur, dass wenn die erworbene Lizenz mittels eines Wartungsvertrags verbessert wurde, dass diese Verbesserung dann auch teil der ursprünglichen Lizenz sind und somit mit verkauft werden.

Aussderm kann ich mir gut vorstellen, das Spiele (vorallem mit grossem Online Teil) mit einer auf 5 Jahre befristeten Lizenz ausgestattet werden.

Ausserdem ist es gut möglich das wenn zusätzlich zur Software Lizenz noch ein Nutzungsvertrag abgeschlossen werden muss damit das Program funktioniert (STEAM, ORIGIN etc). der neue Besitzer der Lizenz nicht vom Vertragspartner des Nutzungsvertrags akzeptiert werden muss.

Eventuel wäre es ausreichend, wenn der Hersteller einer Software dem Erstkäufer ein Rückgabe recht einräumt, falls er den für den Betrieb der Software benötigigten Nutzungsvertrag mit einer dritten Partei nicht abschliessen kann. Der neue besitzer der Software könnte das Produkt dann nicht zurück geben, weil der Erstkäufer das Produkt ja erfolgreich benutzt hat, und darum der Softwarehersteller seinen Teil des Vertrages erfüllt hat.

Ausserdem ist es fraglich, ob der Softwarehersteller online services für einen zweiten Besitzer der Software ohne endgelt anbieten muss, da er ja (zumindest rechnerisch) für jeden Besitzer der Software die online services erneut zur verfügung stellen muss. Da würde also der Aufwand für den Softwarehersteller unkontrolliert steigen, da ja ein neuer Käufer die online services wie ein Neukäufer beansprucht.
 
Meriana schrieb:
Das steht so nicht in dem Urteil, korrigiert mich wenn ich falsch liege aber: Das Urteil besagt nur, dass wenn die erworbene Lizenz mittels eines Wartungsvertrags verbessert wurde, dass diese Verbesserung dann auch teil der ursprünglichen Lizenz sind und somit mit verkauft werden.
(...)
Ausserdem ist es gut möglich das wenn zusätzlich zur Software Lizenz noch ein Nutzungsvertrag abgeschlossen werden muss damit das Program funktioniert (STEAM, ORIGIN etc). der neue Besitzer der Lizenz nicht vom Vertragspartner des Nutzungsvertrags akzeptiert werden muss.
In diesem Zusammenhang stellt der Gerichtshof klar, dass jeder spätere Erwerber einer Kopie, für die das Verbreitungsrecht des Urheberrechtsinhabers erloschen ist, rechtmäßiger Erwerber in diesem Sinne ist.
Das Urteil besagt, dass jeder Zweitkäufer die gleichen Rechte an einer Software besitzt wie der Erstkäufer, also ist es illegal diesem die Teilnahme an einem zur Nutzung des Programms nötigen Online-Service zu verbieten. Zumindest sollte dieser dann zur Rückgabe der Software berechtigt sein, wenn diese Sperrung nicht auf sein eigenes Verschulden (zB Cheaten) zurückzuführen ist.
Aussderm kann ich mir gut vorstellen, das Spiele (vorallem mit grossem Online Teil) mit einer auf 5 Jahre befristeten Lizenz ausgestattet werden.
Nun hier liegt die Sache natürlich anders und genau auf diesen Sachverhalt wurde auch schon mehrfach hingewiesen. Hier ist einzig fraglich ob geneigter Kunde dies so einfach akzeptiert. Als Kunde frage ich mich dann nämlich:"Wenn für fünf Jahre, weshalb dann nicht für immer?" Aber bei WoW oder woauchimmer sind Abos ja Std und Abos sind vom Urteil nicht betroffen. Da aber auch bei WoW eine Kopie gekauft werden muss, ist diese wohl schon veräusserbar.

Ausserdem ist es fraglich, ob der Softwarehersteller online services für einen zweiten Besitzer der Software ohne endgelt anbieten muss, da er ja (zumindest rechnerisch) für jeden Besitzer der Software die online services erneut zur verfügung stellen muss. Da würde also der Aufwand für den Softwarehersteller unkontrolliert steigen, da ja ein neuer Käufer die online services wie ein Neukäufer beansprucht.
Tja hier spricht zumindest das Urteil eine andere Sprache. Ich würde sogar behaupten das dies gerade der Kern des Urteils ist! Der Hersteller muss dem Zweitkäufer den gleichen Service bieten wie dem Erstkäufer. Natürlich kann ein Hersteller für die Eröffnung eines Kontos Geld verlangen, aber hierbei müssen alle Käufer im Prinzip gleich behandelt werden. Und da bei Origin & Co. die Konten jeweils gratis sind, stellt sich diese Frage eigentlich auch weniger.

Ich persönlich bin wirklich der Ansicht, dass ein Geschäftsmodell einfach nicht auf Missachtung der Kundenrechte basieren darf *Punkt*
 
Guten Morgen !

Meine ganz unmassgebliche Meinung da:

Ich glaube nicht, dass sich gross etwas ändern wird. Allerdings bin ich für meinen Teil schon der Meinung, dass ich die Software verkaufen darf, wenn sie mir nicht gefällt (oft der Fall, 1 x angespielt, Ecke gelegt) oder ich keine Lust mehr darauf habe. Und das der Käufer sie auch nutzen kann, ohne irgendwelche "Umstände".

Daher handhabe ich es inzwischen wie folgt, legal oder nicht ist mir da völlig egal, weil auch ich durch die Firmen ge-gängelt werde:
Für jedes Spiel lege ich einen neuen Account an (sofern notwendig), also mit neue E-Mail-Addy. Ist zwar aufwändig, aber watt solls.
Beim Weiterverkauf (allerdings bislang selten, Ausnahme SC 2) bekommt der "Neue" die Daten inkl. Passwort und gut ist.

Es ist mein Geld, es ist "meine" Software und ich mache damit, was ich will. Auch Punkt. :)

Dierk
 
Meriana schrieb:
Ausserdem ist es fraglich, ob der Softwarehersteller online services für einen zweiten Besitzer der Software ohne endgelt anbieten muss, da er ja (zumindest rechnerisch) für jeden Besitzer der Software die online services erneut zur verfügung stellen muss. Da würde also der Aufwand für den Softwarehersteller unkontrolliert steigen, da ja ein neuer Käufer die online services wie ein Neukäufer beansprucht.

d-Raven-b schrieb:
Ich persönlich bin wirklich der Ansicht, dass ein Geschäftsmodell einfach nicht auf Missachtung der Kundenrechte basieren darf *Punkt*

Genau, wenn die Hersteller Sachen wie Origin und Steam einführen und den Nutzer nicht stink normal seine DVD/*.exe ohne DRM ausführen lassen, sind sie selbst schuld ;)
 
@Dierk-mit-e

Genau so sieht es aus! Ich mache genau das gleiche!
 
@Cool master and Dierk-mit-E

Würde es persönlich wenns sein muss auch machen!

ICH habs gekauft, es war MEIN Geld, es GEHÖRT mir, ich mache damit was ich WILL und schere mich einen .... um das was die anderen wollen!

Punkt und aus!
 
Auch wenn es gesetzlich möglich sein wird steam oder ähnliche spiele zurückzugeben, die werden die ganze prozedur so umständlich wie nur möglich gestalten. GARANTIERT !

Was viel wichtiger ist:

Die sollten es lieber so ändern dass es endlich mal möglich ist software umzutauschen .. weiß jetzt net ob es per gesetz möglich ist oder net .. ich weiß nur das sich da jedenfalls nahezu alle händler absolut quer stellen.

Wie oft habe ich schon software (spiele) gekauft und zuhause nach wenigen minuten, stunden oder tagen gemerkt dass der verbuggte oder langweilige schrott sein geld mal überhaupt net wert war ...
 
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