bLu3to0th schrieb:
Das Lizenzrecht(Lizensierungsrecht) verbleibt aber beim Hersteller und geht nicht auf dich über! Du lizensierst die Nutzung der Software oder mit anderen Worten: Du erkaufst dir die Nutzungserlaubnis für die Software. Eigentum und Verkaufsrecht für die Nutzung der Software verbleiben beim Hersteller, du verkaufst nur dein persönliches Nutzungsrecht für die Software an einen anderen weiter und übergibst es ihm dabei.
Das ist etwas GANZ anderes als bei einem Autokauf!
Bei einem Autokauf erwirbst du einen Gegenstand, der dabei sowohl in Besitz als auch in dein Eigentum über geht. Damit erwirbst du auch das Recht, andere für die Nutzung deines Autos an dich zahlen zu lassen - jetzt verstanden?
Ich habe dich schon voll verstanden und kenne auch den Unterschied (bin Volljurist). Theorie und Praxis sind da doch aber weit auseinander oder sagen wir es anders: diese Superfeinheiten und Differenzierungen versteht ein Nichtjurist nicht. Wenn jemand, sagen wir mal 50 € für ein Spiel ausgibt, dann geht er davon aus, dass er das Spiel bekommt bzw kauft und Eigentum daran erwirbt. Er bekommt in meinem Beispiel eine DVD, auf der das Spiel gespeichert ist. Also denkt er auch, dass er dieses Eigentum, die DVD weiterveräußern darf. Dass er damit nur das Nutzungsrecht erwirbt, ist mir klar, aber für Nichtjuristen irgendwie nur kaum nachvollziehbar.
Es ist ja rechtlich auch nur ein Konstrukt, weil man verhindern will, dass der Produzent (Spieleprogrammierer, mithin "geistiger Eigentümer") das Eigentum am Spiel verliert, indem er es auf den ersten Käufer übertragen würde. Wenn man es auf die üblichen rechtlichen Würdigungen anwenden würde, käme man auch zur Lösung: Übertragung des Eigentums am Medium auf den Käufer nach Abschluss des Kaufvertrages. Dieser als Besitzer (tatsächliche Sachherrschaft) und Eigenümer des Mediums kann frei darüber verfügen. (Hier hätte man nur ein Kopierverbot aussprechen müssen und gut wäre es.) Probleme hätte man nur bei reinen Downloads, aber das hätte man auch gebogen bekommen. Nee man ist der Softwareindustrie netgegengekommen und die versucht jetzt mit aller Macht Lücken und Vorteile für sich zu erschließen.
Um mal mit einem absurden Gegenbespiel meine Anmerkung zu untermauern. Nehmen wir mal das Beispiel Auto. Mir ist klar, dass es ein körperlicher Gegenstand ist, an dem man Eigentum erwerben und dieses auch übertragen kann. Schreibst du ja selbst auch und du wirst mir Recht geben. Ein Auto funktioniert heutzutage aber nicht mehr ohne Software. Die ganze Bordelektronik, Motorsteuerungssoftware, ABS, Airbag, ... alles läuft mit Software. Keiner würde aber auf die Idee kommen zu sagen, du darfst das Auto nicht verkaufen, weil du nur ein Nutzungsrecht an der Software erworben hast. Oder anders gesagt, du darfst es zwar verkaufen und das Eigentum übertragen (so wie man auch eine CD verkaufen und das Eigentum übertragen darf), der neue Eigentümer darfst aber das Auto nicht fahren (respektive das erworbene Spiel nicht spielen). Verstehst du worauf ich hinaus will? Die Autohersteller könnten einfach den Verkauf der Fahrzeuge unterbinden und den Gebrauchtwagenmarkt abschaffen, indem sie die Weiterveräußerung der Lizenzsoftware, die in den Fahrzeugen verwendet wird, untersagen. Und das kanns doch nicht sein. Ich glaube, wenn sie das ernsthaft versuchen würden, ich mag mir nicht ausmalen, was das für Folgen hätte. Zumindest würde man ihnen wohl die geistige Handlungsfähigkeit absprechen. Komischerweise sollen das die Software/Spielehersteller aber können?
Natürlich erwirbt man da gewissermaßen "Eigentum" dran, auch wenn man rein rechtlich nur eine Lizenz erwirbt. Der Gesetzgeber hätte hier nur entsprechend ordentliche Regelungen machen müssen, dann wäre es zu diesem ganzen Käse gar nicht gekommen. 2 oder 3 Sätze hätten gereicht, aber nee er hat sich auf diese Rumeierei eingelassen und denkt auch nicht daran, da mal Ordnung reinzubringen und die Verbraucherrechte zu stärken.