News EuGH: Gebrauchte Software darf weiterverkauft werden

Habt ihr den Beitrag überhaupt gelesen??
(...) Wegweisend ist dabei insbesondere, dass die Richter keinen Unterschied mehr zwischen dem physischen und nicht-physischen Erwerb von Software machen, was der Gefahr von mehrfachen Zahlungsforderungen einen Riegel vorschiebt, da der Hersteller ansonsten Kopien „die aus dem Internet heruntergeladen worden sind, kontrollieren und bei jedem Weiterverkauf erneut ein Entgelt verlangen könnte, obwohl er schon beim Erstverkauf der betreffenden Kopie eine angemessene Vergütung erzielen konnte“, so das Urteil.

Also kein Used-Store wo Valve & EA an jedem Verkauf mitverdient. Das Urteil ist hier in meinen Augen ziemlich deutlich.
„Stellt der Urheberrechtsinhaber seinem Kunden nämlich eine – körperliche oder nichtkörperliche – Kopie zur Verfügung, und schließt er gleichzeitig gegen Zahlung eines Entgelts einen Lizenzvertrag, durch den der Kunde das unbefristete Nutzungsrecht an dieser Kopie erhält, so verkauft er diese Kopie an den Kunden und erschöpft damit sein ausschließliches Verbreitungsrecht“
Die Rechte des Herstellers sind erschöpft - finito! Was ich dann mit meinem Recht die Software zu nutzen mache geht ihn nichts mehr an.
Die Einzige Möglichkeit dieses Urteil zu umgehen ist ein Abo-Modell. Du kaufst nicht mehr eine zeitlich unbeschränkte Lizenz für ein Spiel, sondern eine zeitlich begrenzte. Ob die Kunden diese Pille allerdings schlucken? Ich wage es zu bezweifeln. Bei BF4 dann vielleicht ;).

Verkaufen ist ja nur eines, ich würde meine gebrauchten Spiele gerne auch, zB meinem Bruder verschenken oder leihen. Im Prinzip kann der Hersteller laut diesem Urteil nichts dagegen machen. Toll ist vor allem, dass es ein Urteil des EUGH ist! Das wird nicht so einfach durch die nächst höhere Instanz gekippt.

Was ich indes überhaupt nicht nachvollziehen kann sind die "Och die Armen Firmen verdienen nun nicht mehr genug.."-Stimmen hier. Wohl Fieber?! Was soll denn bitte daran falsch sein, wenn man sein Spiel weitergeben darf? Die Account-Bindung könnte gut weiterbestehen, dann muss einfach der Empfänger auch bei Steam/Origin einen Account machen und dann ist auch sichergestellt, dass niemand den gleichen Serial zweimal benutzt.

Die Aussage:
Bitkom schrieb:
Bei einem unkontrollierten Weiterverkauf kann aus einer legalen Kopie schnell eine Vielzahl illegaler Kopien werden.
Wie denn das bitte?! Wenn es bei Steam jetzt nicht passiert, warum denn wenn ich die Spiele über Steam weitergeben darf??
 
d-Raven-b schrieb:
Habt ihr den Beitrag überhaupt gelesen??
Also kein Used-Store wo Valve & EA an jedem Verkauf mitverdient. Das Urteil ist hier in meinen Augen ziemlich deutlich.


Darum reden die meisten hier ja auch von "Bearbeitungsgebühren"
 
d-Raven-b schrieb:
...
Die Einzige Möglichkeit dieses Urteil zu umgehen ist ein Abo-Modell....

Oder einfach so, wie Steam und Co. es jetzt schon machen.

Dir darf gemäß diesem Urteil zwar niemand verbieten, ein gebrauchtes Spiel weiter zu verkaufen, aber das heißt nicht, dass dir Valve, Blizzard und Co. auch die Möglichkeit dazu geben müssen.

Wenn das z.B. Steam- oder Battle.Net-Spiel nur mit einem personenbezogenen Account funktioniert und dir rein technisch keine Möglichkeit gegeben wird, es selbst von einem Account auf einen anderen zu übertragen, dann darfst du es zwar verkaufen, aber du kannst es einfach nicht.

Und ich kann aus diesem Urteil nicht herauslesen, dass die Anbieter verpflichtet sind, personenbezogene Accounts weiterverkaufbar zu machen.
Die sind ja quasi schon sowas wie nur gemietet. Man erwirbt keinen "Besitz" am Steam- oder Battle.Net-Account. Es handelt sich vielmehr um sowas wie einen Dienstleistungsvertrag zwischen dir und dem Anbieter.
Den kannst du nicht einfach so einseitig auf einen Dritten übertragen, wenn die andere Vertragspartei dem nicht ausdrücklich zustimmt.
 
§ 903 BGB
Befugnisse des Eigentümers
Der Eigentümer einer Sache kann, soweit nicht das Gesetz oder Rechte Dritter entgegenstehen, mit der Sache nach Belieben verfahren und andere von jeder Einwirkung ausschließen...

Wer sich zudem das Urteil noch durchgelesen hat, dem sollte klar sein, dass das Urteil durchaus weitreichende Konsequenzen hat. Hinzu kommt noch, das dass Eigentum grundrechtlich (Art. 14 GG) geschützt ist. Und da soll mal bitte Valve, EA, Blizzard oder wer auch immer begründen, weshalb sie dieses Recht einschränken wollen/müssen/können.

Kritisch sehe ich nur diese Formulierung:
"...durch den der Kunde das unbefristete Nutzungsrecht an dieser Kopie erhält,..."
Da könnte jetzt jemand auf die Idee kommen und Lizenzen generell nur noch befristet anbieten. Dann muss man weitersehen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Herdware schrieb:
Dir darf gemäß diesem Urteil zwar niemand verbieten, ein gebrauchtes Spiel weiter zu verkaufen, aber das heißt nicht, dass dir Valve, Blizzard und Co. auch die Möglichkeit dazu geben müssen.

Wenn das z.B. Steam- oder Battle.Net-Spiel nur mit einem personenbezogenen Account funktioniert und dir rein technisch keine Möglichkeit gegeben wird, es selbst von einem Account auf einen anderen zu übertragen, dann darfst du es zwar verkaufen, aber du kannst es einfach nicht.

Das mag so stimmen, sie müssen dir keine Plattform dazu geben (noch nicht) allerdings müssen sie wenn du Sie aufforderst den Key von deinen Account trennen und erneut freischalten, denn genau das sagt der EUGh.

Was jetzt Kosten intensiver und was günstiger ist sollten die Hersteller dann für sich selbst entscheiden.
 
Smartin schrieb:
ich kenn den Unterschied. Wenn das Lizensrecht aber übertragen ist, dann darf das auch weiterübertragen werden. Genau das stellt das Urteil ja fest. Der Käufer ist Verfügungsberechtigter über die einzelne erworbene Lizenz und nicht Steam oder der Hersteller.
Die Hersteller können doch kein Geld dafür verlangen, dass das Lizenzrecht weiterverkauft wird. Das wäre ja absurd.
Das wäre der Sache nach nicht viel anders, als würde einer Autohersteller oder der Händler von dir Geld verlangen, wenn du dein Auto verkaufst. Oder noch absurder dafür, dass du einen anderen Fahren lässt, weil du ihm die Software zur Verfügung stellst.

Das kann nicht funktionieren.
Das Lizenzrecht(Lizensierungsrecht) verbleibt aber beim Hersteller und geht nicht auf dich über! Du lizensierst die Nutzung der Software oder mit anderen Worten: Du erkaufst dir die Nutzungserlaubnis für die Software. Eigentum und Verkaufsrecht für die Nutzung der Software verbleiben beim Hersteller, du verkaufst nur dein persönliches Nutzungsrecht für die Software an einen anderen weiter und übergibst es ihm dabei.

Das ist etwas GANZ anderes als bei einem Autokauf!
Bei einem Autokauf erwirbst du einen Gegenstand, der dabei sowohl in Besitz als auch in dein Eigentum über geht. Damit erwirbst du auch das Recht, andere für die Nutzung deines Autos an dich zahlen zu lassen - jetzt verstanden?
 
Herdware schrieb:
Oder einfach so, wie Steam und Co. es jetzt schon machen.

Ok,CB ist ein Spieleforum aber es gibt auch was anderes als Games und Steam .. die Firma die geklagt hat verkauft Softwarelizenzen für Prof.Software ab 2000 € . Da geht es also um ganz andere Dinge als wie Games für 10 € .
 
@Onlinehai

Und was ist der Unterschied? Genau nichts. Es ist egal ob es sich um eine 10 € Software (Spiel) oder um Photoshop CS6 Deluxe Master edition für 3k € handelt.
 
dude90 schrieb:
Für Spiele wird dann einfach eine neue Gebühr eingeführt.
Wenn man ein Spiel auf einen anderen Account umschreiben will, dann muss man Betrag x zahlen. (wie z.B. der PS3 online Pass)
Aber dann kann man sich das Spiel auch gleich "neu" holen.

Wenn der Preis angemessen ist (hängt von vielen Faktoren ab; wie alt ist das Spiel, etc.) dann könnte ich damit leben.
Ich bin gespannt was kommt. Generell begrüße ich ein solches Urteil...es ist im Grund überfällig gewesen.

Das mit dem Supportvertrag (=ich gehe von reinen Updates aus) ist aber in der Tat so eine Sache. Es ist ja nachvollziehbar, das wenn der Supportvertrag bezahlt ist, dieser zu erfüllen wäre. Ob nun X (ursprünglicher Kunde/Erstkäufer) oder Y die Updates bekommt ist ja nicht das Problem, sondern eher das Umschreiben (ggf. neue Zugangsdaten, etc.).
Das X auf Y umzustellen ist mit einem gewissen Aufwand verbunden. Da kann ich dann nachvollziehen, das der Hersteller dafür ggf. eine Gebühr nimmt analog zum noch fiktiven Beispiel oben (Steam, Origin, Playstation Store, etc.).
 
Tyranidis schrieb:
Kritisch sehe ich nur diese Formulierung:
"...durch den der Kunde das unbefristete Nutzungsrecht an dieser Kopie erhält,..."
Da könnte jetzt jemand auf die Idee kommen und Lizenzen generell nur noch befristet anbieten. Dann muss man weitersehen.

Wieso siehst du das kritisch? Das ist doch auch bei anderen Gegenständen gebräuchliche Praxis, dass diese nur geleast oder gegen Gebühr verliehen werden. Das steht den Publishern von Softwareprodukten natürlich ebenfalls offen. Ich würde mich nicht wundern, wenn in Zukunft Nutzungsrechte nur auf 6-Monate verkauft werden und dann erneuert werden müssen.
 
Herdware schrieb:
Ist ja auch überall anders so. Um den üblichen Auto-Vergleich zu bringen: VW darf dir nicht verbieten, dein gebrauchtes Auto an andere weiter zu verkaufen.
Hier geht's aber um Lizenzen.
Einen Führerschein kannst du auch nicht einfach an eine andere Person übertragen.
Ergänzung ()

Palomino schrieb:
Welchen Unterschied macht dass denn für den Hersteller? Er weiß, dass er für sein Produkt regelmäßig Updates bereitstellt. Ob Du sie jetzt, oder derjenige dem Du die Software verkaufst installiert ist doch das gleiche und bedeutet keinen Mehraufwand für den Hersteller.
Der Unterschied ist, daß der Hersteller irgendwann keine neuen Kunden mehr findet.
Wenn eine gekaufte Lizenz niemals verfällt und sogar noch mit Updates versehen ist, würde irgendwann keiner mehr das Programm beim Hersteller kaufen, da entsprechend viele gebrauchte Lizenzen im Umlauf wären.
 
Zuletzt bearbeitet:
Seth666 schrieb:
Wieso wird zum Beispiel aus meiner legalen Version von Drakensang, die ich für nen schmalen 5er gebraucht bei Rebuy vor 2 Jahren gekauft habe plötzlich eine Vielzahl illegaler Kopien?
Wenn z.B. der ursprüngliche Besitzer (also der Verkäufer) eine Kopie gemacht hat, bzw. den Lizenzschlüssen/Seriennumer etc. behält.
Und wehe es gibt mal Streitigkeiten über den rechtmäßigen Eigentümer bzw. Besitzer der Lizenz.

Bei Onlineplatformen wie z.B. Steam (oder Origin etc.) sehe ich das Problem, dass man den Verkauf und Kauf nicht mehr transparent im System nachvollziehen kann. Das könnte zu Problemen führen, weil die Systeme nicht für einen solchen Vorgang vorbereitet sind (oder sie sind es schon, ohne das es bekannt ist).

Für den Transfer von A nach B könnte man ja auch über einen Betrag X nachdenken, weil man ja "Aufwand" hat, das System anzupassen, den Lizenztransfer durchzuführen und für die Korrektheit zu sorgen.

Bin mal gespannt wie sich das alles in der Praxis durchführen/durchsetzen lässt.
 
@ Baio

Da bin ich mir ganz und gar nicht sicher, dass das Urteil das bedeutet. Ich denke eher nicht.

Ich habe hier schon das Beispiel der kopiergeschützten CDs, DVDs usw. gebracht. Da hat man grundsätzlich das juristische Recht auf Privatkopien, aber die Hersteller hindern einen durch technische Maßnahmen einfach daran, es wahrzunehmen.

Genauso kann man es durch personenbezogene Accounts bei Software machen. Man dürfte das Spiel verkaufen, aber es funktioniert einfach nicht. Das ist dann das Problem des frischgebackenen Besitzers des Spiels und der wusste das auch schon beim Kauf. Der Hersteller braucht dem bei der Lösung dieses Problems nicht zu helfen.

Konti schrieb:
Hier geht's aber um Lizenzen.
Einen Führerschein kannst du auch nicht einfach an eine andere Person übertragen.

Die Softwarelizenz wechselt beim erstmaligen Verkauf den Besitzer und der Hersteller der Software hat damit dann erstmal gar nichts mehr zu tun. (Abgesehen natürlich von etweiligen Urheber- und Markenrechten usw., die aber beim legalen Weiterverkauf der Software keine Rolle spielen.)
Genau wie beim Auto.

Der Führerschein gehört dir aber nie, im Gegensatz zum Auto. Du bezahlst zwar Gebühren für die Herstellung des Dokuments, aber der Führerschein selbst gehört, wie alle anderen offiziellen Ausweißdokumente, weiterhin dem Staat und der kann ihn dir auch jederzeit wieder wegnehmen. ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
Herdware schrieb:
@ Baio

Da bin ich mir ganz und gar nicht sicher, dass das Urteil das bedeutet. Ich denke eher nicht.

Ich habe hier schon das Beispiel der kopiergeschützten CDs, DVDs usw. gebracht. Da hat man grundsätzlich das juristische Recht auf Privatkopien, aber die Hersteller hindern einen durch technische Maßnahmen einfach daran, es wahrzunehmen.

Das Gesetz erlaubt dir nur eine Privatkopie, wenn du keinen Kopierschutz umgehst. Das aktuelle Urteil sieht so eine Ausnahme nicht vor.
 
Geonosis schrieb:
Wieso siehst du das kritisch? Das ist doch auch bei anderen Gegenständen gebräuchliche Praxis, dass diese nur geleast oder gegen Gebühr verliehen werden. Das steht den Publishern von Softwareprodukten natürlich ebenfalls offen. Ich würde mich nicht wundern, wenn in Zukunft Nutzungsrechte nur auf 6-Monate verkauft werden und dann erneuert werden müssen.

Die 6-Monats Lizenz dürftest du dann auch verkaufen, ist dann halt nur max. 6Monate gültig.

Konti schrieb:
Hier geht's aber um Lizenzen.
Einen Führerschein kannst du auch nicht einfach an eine andere Person übertragen.
Ergänzung ()

Der Unterschied ist, daß der Hersteller irgendwann keine neuen Kunden mehr findet.
Wenn eine gekaufte Lizenz niemals verfällt und sogar noch mit Updates versehen ist, würde irgendwann keiner mehr das Programm beim Hersteller kaufen.

Ein Führerschein ist eine Personen bezogene Lizenz zum führen eines KFZ/LKW ect., hier geht es um nicht Personen bezogene Lizenzen, sprich jeder x-belibige Key um Software frei zu schalten, im urteil wird auch extra von "nicht-Personen bezogenen Lizenzen" geredet

Edit zur Ergänzung: Wieso sollte keiner mehr Kaufen? Life-time Lizenzen mögen nicht verfallen, aber es ist immer noch nur für eine Person möglich diese zu nutzen, daher sehe ich in der Aussage keinen Sinn.
 
Zuletzt bearbeitet:
Baio schrieb:
Die 6-Monats Lizenz dürftest du dann auch verkaufen, ist dann halt nur max. 6Monate gültig.

Dürftest du nicht, da du kein unbefristetes Nutzungsrecht erworben hast, wie es der Urteilsspruch vorsieht. Genauso kann ich kein geleastes Auto ohne Zustimmung des Inhabers einfach weiterverleasen, selbst wenn dieser das Auto fristgerecht zurückerhält.
 
Ein sehr richtiges und wichtiges Urteil. Dass man eine gebrauchte Software nicht mehr verkaufen kann, ist eine Zumutung. An jeder Stelle wird versucht, aus dem Markt noch mehr Geld zu quetschen. Ich bin gespannt was den Publishern noch alles einfällt.
 
Geonosis schrieb:
Dürftest du nicht, da du kein unbefristetes Nutzungsrecht erworben hast, wie es der Urteilsspruch vorsieht. Genauso kann ich kein geleastes Auto ohne Zustimmung des Inhabers einfach weiterverleasen, selbst wenn dieser das Auto fristgerecht zurückerhält.

Du hast aber das Nutzungsrecht für 6-Monate erworben, der Auszug oben ist auf die Oracle Lizenz bezogen, welche nun mal Lifetime basierend sind, im orginalen Dokument habe ich gelesen das es um das Nutzungsrecht geht welches weiter verkauft werden darf.
 
Perry S. Hilton schrieb:
schon traurig, dass es für so etwas selbstverständliches erst ein urteil des eugh braucht...
Das ist in diesem Fall absolut nicht selbstverständlich.
Wenn ich der Urheber/Eigentümer einer Software bin und mit einem einzelnen Kunden jeweils einen Wartungs- und Lizenzvertrag abschließe welcher ein Dienstleistungsverhältnis -ausschließlich- zwischen mir und ihm herstellt, so sollte es durch den Weiterverkauf solch eines Vertrages Dritten nicht gestattet sein, das selbe Recht einfordern zu dürfen, wie dem ursprünglichen Vertragspartner.

Telesto schrieb:
Die Anbieter digitalen Contents müssen endlich ein fundamentales Prinzip unserer Wirtschaftsordnung begreifen und akzeptieren: Eigentum bedeutet immer das Recht auf Wiederverkauf. Das muss gerade auch für digitale Downloads (mit variablen Produktionskosten = 0) gelten, da sonst viel mehr digitale Güter verkauft werden als gleichzeitig im Einsatz sind - das ist auch volkswirtschaftlich Unsinn!
Und das ist der springende Punkt. Wenn du ein Spiel bei Steam kaufst, bist du weder Besitzer und noch weniger Eigentümer dessen. Du hast lediglich gegen ein gewisses Entgeld mit VALVe vereinbart die über den jeweilige Account Lizenzierte Software in Verbindung mit Steam nutzen zu dürfen. Da du den Lizenzvereinbarungen/AGB vor dem Zahlvorgang zustimmen musst, weil ansonsten keine Vertrags- und Zahlungsabwicklung stattfinden wird, bist du weder berechtigt deinen -laut Vertrag- Personengebunden Account weiterzugeben, noch den Softwarelizenzvertrag eines einzelnen Spieles von deinem Steam-Account zu enkoppeln und an jemand anderen weiter zu geben.

SourceCoder schrieb:
@Könnte mir vorstellen, das Steam dann aber noch etwas am Verkauf der Spiele mitverdienen will

Warum soll Steam an einem Spiel mitverdienen welches Sie nicht programmiert haben?
Wenn dann die Hersteller.
Was meinst du, wie die so viel Geld machen? Material- und Vertriebskosten entfallen nahezu* komplett, und für das anbieten ihres Services verlangen die erstens eine gewisse "Launchgebühr" und zweitens einen gewissen prozentualen Satz pro verkaufter Lizenz. Laut den Spieleschmieden (vor allem laut denen der Indie-Branche), scheinen diese Sätze aber sehr human und fair zu sein. -> Teilgrund, für den enormen Erfolg der Platform.
*nahezu bedeutet in diesem Fall: Lediglich verhältnismäßig gesehen minimale Kosten für internen Speicherplatz, Energie sowie Bandbreite müssen abgedeckt werden.

Baio schrieb:
auf jeden Fall wurden die Rechte der Verbraucher wieder mal Stark gestärkt, ab und an ist die EU doch zu gebrauchen.
So denkst du aber auch nur, weil es dir gerade gelegen kommt. Denk lieber mal rational; Das Urteil ist schlecht durchdacht und unfair. Von wegen der EuGH ist zu etwas zu gebrauchen..

Suxxess schrieb:
Ah ist das toll wie ein einzigste Gerichtsurteil das komplette Vertriebsmodell von Valve kollabieren lässt.
Als ob wegen solch einem oberflächlichen Urteil jetzt plötzlich deren Platform kollabieren würde. Das letzte Wort in diesem Fall ist sicherlich noch nciht gesprochen..

Konti schrieb:
Ich persönlich fände es nicht richtig, den Herstellern zu diktieren, wie sie ihre Lizenzen zu veräußern haben. Wenn ein Hersteller von Anfang an sagt, daß man eine Lizenz nicht weiter verkaufen kann, sollte das akzeptiert werden. Das wäre nur fair.
Signed. So und so ähnlich sehe ich das auch.
 
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Oha heftig.

Dieses Urteil zwingt die Software-Entwickler/Publisher dann ja tatsächlich nen extra Verkauf-Service bereitzustellen (ansonsten macht das ja keinen Sinn).

Das wird sehr vielen sehr viel geringeren Umsatz schaffen. Ich meine ein Valve, Blizzard, Oracle etc. werden überleben (jedoch auch große Einbußen hinnehmen müssen) aber kleinere Unternehmen könnten in problematische Situationen geraten.

Ich meine heutzutage kann man z.B. immer noch Spiele wie Diablo 2 und Warcraft 3 von Blizzard kaufen. Das wird sich dann in Zukunft stark ändern. Denn nach bereits nur wenigen Wochen werden große Teile der Spielerschaft ihre Spiele wieder billig verkaufen wollen. Jahre später? Da wird sich keiner mehr ein so altes Spiel anders als vom Gebrauchthandel kaufen.

Also ich glaube was Videospiele angeht gibts in Zukunft ausschließlich monatliche Kosten oder f2p mit Sachen wie Ingame-Shop, Auktionshaus etc.
Mit dieser Gesetzgebung lohnt sich alles andere ja nicht mehr, besonders für die großen Entwickler.

Edit:
Ach ja, und natürlich NOCH mehr Pre-Order Bullshit. Denn jetzt möchte man ja noch mehr Kunden die sich das Spiel bitte sofort bei Release kaufen.

Ich sehs schon: "Bestellen sie sich jetzt Battlefield 4 und sie bekommen zu der ersten Kampagnenmission die Restlichen dazu, und obendrauf auch noch Multiplayer! Pre-Order now @ ..."
 
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