d-Raven-b
Lt. Junior Grade
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- März 2008
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Habt ihr den Beitrag überhaupt gelesen??
Also kein Used-Store wo Valve & EA an jedem Verkauf mitverdient. Das Urteil ist hier in meinen Augen ziemlich deutlich.
Die Einzige Möglichkeit dieses Urteil zu umgehen ist ein Abo-Modell. Du kaufst nicht mehr eine zeitlich unbeschränkte Lizenz für ein Spiel, sondern eine zeitlich begrenzte. Ob die Kunden diese Pille allerdings schlucken? Ich wage es zu bezweifeln. Bei BF4 dann vielleicht .
Verkaufen ist ja nur eines, ich würde meine gebrauchten Spiele gerne auch, zB meinem Bruder verschenken oder leihen. Im Prinzip kann der Hersteller laut diesem Urteil nichts dagegen machen. Toll ist vor allem, dass es ein Urteil des EUGH ist! Das wird nicht so einfach durch die nächst höhere Instanz gekippt.
Was ich indes überhaupt nicht nachvollziehen kann sind die "Och die Armen Firmen verdienen nun nicht mehr genug.."-Stimmen hier. Wohl Fieber?! Was soll denn bitte daran falsch sein, wenn man sein Spiel weitergeben darf? Die Account-Bindung könnte gut weiterbestehen, dann muss einfach der Empfänger auch bei Steam/Origin einen Account machen und dann ist auch sichergestellt, dass niemand den gleichen Serial zweimal benutzt.
Die Aussage:
(...) Wegweisend ist dabei insbesondere, dass die Richter keinen Unterschied mehr zwischen dem physischen und nicht-physischen Erwerb von Software machen, was der Gefahr von mehrfachen Zahlungsforderungen einen Riegel vorschiebt, da der Hersteller ansonsten Kopien „die aus dem Internet heruntergeladen worden sind, kontrollieren und bei jedem Weiterverkauf erneut ein Entgelt verlangen könnte, obwohl er schon beim Erstverkauf der betreffenden Kopie eine angemessene Vergütung erzielen konnte“, so das Urteil.
Also kein Used-Store wo Valve & EA an jedem Verkauf mitverdient. Das Urteil ist hier in meinen Augen ziemlich deutlich.
Die Rechte des Herstellers sind erschöpft - finito! Was ich dann mit meinem Recht die Software zu nutzen mache geht ihn nichts mehr an.„Stellt der Urheberrechtsinhaber seinem Kunden nämlich eine – körperliche oder nichtkörperliche – Kopie zur Verfügung, und schließt er gleichzeitig gegen Zahlung eines Entgelts einen Lizenzvertrag, durch den der Kunde das unbefristete Nutzungsrecht an dieser Kopie erhält, so verkauft er diese Kopie an den Kunden und erschöpft damit sein ausschließliches Verbreitungsrecht“
Die Einzige Möglichkeit dieses Urteil zu umgehen ist ein Abo-Modell. Du kaufst nicht mehr eine zeitlich unbeschränkte Lizenz für ein Spiel, sondern eine zeitlich begrenzte. Ob die Kunden diese Pille allerdings schlucken? Ich wage es zu bezweifeln. Bei BF4 dann vielleicht .
Verkaufen ist ja nur eines, ich würde meine gebrauchten Spiele gerne auch, zB meinem Bruder verschenken oder leihen. Im Prinzip kann der Hersteller laut diesem Urteil nichts dagegen machen. Toll ist vor allem, dass es ein Urteil des EUGH ist! Das wird nicht so einfach durch die nächst höhere Instanz gekippt.
Was ich indes überhaupt nicht nachvollziehen kann sind die "Och die Armen Firmen verdienen nun nicht mehr genug.."-Stimmen hier. Wohl Fieber?! Was soll denn bitte daran falsch sein, wenn man sein Spiel weitergeben darf? Die Account-Bindung könnte gut weiterbestehen, dann muss einfach der Empfänger auch bei Steam/Origin einen Account machen und dann ist auch sichergestellt, dass niemand den gleichen Serial zweimal benutzt.
Die Aussage:
Wie denn das bitte?! Wenn es bei Steam jetzt nicht passiert, warum denn wenn ich die Spiele über Steam weitergeben darf??Bitkom schrieb:Bei einem unkontrollierten Weiterverkauf kann aus einer legalen Kopie schnell eine Vielzahl illegaler Kopien werden.