News EuGH: Gebrauchte Software darf weiterverkauft werden

Traube schrieb:
Muss Steam damit nicht eine Möglichkeit anbieten, Spiele weiterzuverkaufen?
Glaube ich nicht.
Wenn ich's richtig verstanden habe, sagt das Urteil ja nur, daß es grundsätzlich erlaubt ist, Lizenzen weiter zu verkaufen. Aber nicht, daß es unbedingt möglich sein muss.
Oder?



Auch frage ich mich in dem Zusammenhang, ob Oracle von Anfang an einen Weiterverkauf ausgeschlossen hat oder nicht.

Ich persönlich fände es nicht richtig, den Herstellern zu diktieren, wie sie ihre Lizenzen zu veräußern haben. Wenn ein Hersteller von Anfang an sagt, daß man eine Lizenz nicht weiter verkaufen kann, sollte das akzeptiert werden. Das wäre nur fair.

Ich bin zum Beispiel auch glücklich, daß ich einmalig meine FL Studio Lizenz kaufen konnte, und nun bis an's Ende meiner Tage kostenlose Updates dafür erhalte. Diesen Deal gäbe es mit Sicherheit nicht, wenn man die Lizenz weiter verkaufen könnte.
 
Nach dem Urteil heißt es, die Grundrechte einklagen. Erst einen Brief an Steam oder Apple, dass man Produkt X doch bitte im Zuge des Weiterverkaufes übertragen soll. -> diese werden sich weigern

Jetzt kann man mit Verweis auf das EuGH Urteil abmahnen oder klagen, braucht dafür jedoch viel Risikokapital und -Bereitschaft denn die Gegenseite wird sich dagegen mit allen Mitteln wehren. Wenn man dann in letzter Instanz beim BGH angekommen ist und der Hersteller zur Übertragung verpflichtet wird, erst dann kann ein generelles, in Steam/Itunes integriertes Weiterverkaufsrecht für alle entstehen.

Also wenn jemand ein paar tausend Euro übrig hat dann kann es jetzt losgehen, wäre auch mal ein Job für die Verbraucherzentralen. Und vielleicht wird man in den ersten Instanzen vor Amtsgericht und OLG sogar verlieren, erst beim BGH wird das EuGH-Urteil wirklich relevant.

Leider kann nur derjenige die Rechtsfortbildung mitgestalten, der das nötige Risikokapital besitzt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Herdware schrieb:
Wenn wie z.B. bei Steam, gar keine Möglichkeit vorgesehen ist, ein erworbenes Spiel weiterzuverkaufen, dann schaut man halt in die Röhre.
Tatsächlich kann man bei Steam Spiele weitergeben, wenn diese sich in einem entsprechenden Zustand befinden. Steam bzw der Kundendienst kann die Spiele einzeln in diesen Zustand versetzen, oder wenn man ein Spiel für einen Freund mit dem eigenen Account kauft, hat man die Möglichkeit das Spiel weiterzugeben, oder wenn man ein Spiel zweimal hat.
Das muß jetzt nur noch so eingestellt werden, dass der User das selbst machen kann und schon ist der Handel gewährleistet.
 
@etking
Das EuGH wird schon im Amtsgericht relevant. Oder glaubst du, das dort andere Gesetze/Rechtsprechungen herrschen? ;)
 
"AGB einfach ändern, etc."

Ich bin mir nicht sicher ob es so einfach möglich ist geltendes Recht per AGB Änderung außer Kraft zu setzen, oder?
 
Vorm überlasteten Amtsgericht herrscht leider oft Pi mal Daumen, das hab ich als Jurastudent schon viel zu oft erlebt. Der arme Richter hat von der Materie meist keinen Plan und hat bestenfalls 5 Minuten vor der Verhandlung die Unterlagen kurz überflogen, wenn überhaupt. Traurig aber viel zu oft wahr.

Urteile sind erst ab OLG oder BGH von Wert für andere Fälle. Und man darf sich auf dem Weg nicht auf einen Vergleich einlassen und muss bis ganz zum Schluss kämpfen.
 
Konti schrieb:
Glaube ich nicht.
Wenn ich's richtig verstanden habe, sagt das Urteil ja nur, daß es grundsätzlich erlaubt ist, Lizenzen weiter zu verkaufen. Aber nicht, daß es unbedingt möglich sein muss.
Oder?

Das sehe ich auch so. Man darf es seinem Kunden nicht verbieten, aber man kann es ihm schwer bis unmöglich machen. ;)

...
Ich persönlich fände es nicht richtig, den Herstellern zu diktieren, wie sie ihre Lizenzen zu veräußern haben. Wenn ein Hersteller von Anfang an sagt, daß man eine Lizenz nicht weiter verkaufen kann, sollte das akzeptiert werden. Das wäre nur fair.

Es ist nunmal so im Urheberrecht(?) geregelt. Ist ja auch überall anders so. Um den üblichen Auto-Vergleich zu bringen: VW darf dir nicht verbieten, dein gebrauchtes Auto an andere weiter zu verkaufen.
Nach dem erstmaligen Verkauft hat der Verkäufer rechtlich gesehen keine Kontrolle mehr darüber, ob sein Produkt danach noch weiter verkauft wird oder nicht.

Ich bin zum Beispiel auch glücklich, daß ich einmalig meine FL Studio Lizenz kaufen konnte, und nun bis an's Ende meiner Tage kostenlose Updates dafür erhalte. Diesen Deal gäbe es mit Sicherheit nicht, wenn man die Lizenz weiter verkaufen könnte.

Sowas könnte man ja relativ einfach regeln, indem man die Software selbst und den Service darum herum vertraglich getrennt behandelt.

Den Servicevertrag kann man dann einfach personenbezogen (oder firmenbezogen) abschließen, was rechtlich kein Problem sein dürfte.
Dann kann der ursprüngliche Softwarekunde zwar die Software an sich an einen Dritten weiterverkaufen, aber dieser Dritte erwirbt damit keinen Anspruch auf den Service durch den Hersteller. Den hat weiterhin nur der ursprüngliche Käufer (der dann aber keine Software mehr besitzt und nichts mehr damit anfangen kann).
 
@etking
Wenn der eigene Anwalt am Amtsgericht Bezug auf das EuGH-Urteil nimmt, kann der Richter das nicht ignorieren.
 
[Traum]
Ich stelle mir das im Fall von Steam so vor: Wie die Möglichkeit "Spiel hinzufügen" gibt es die Option "Spiel verkaufen". Die Angeboten Spiele der User wären dann unter z.B. Communityshop zu finden.

Der Käufer wählt das zu kaufende Spiel, das Angebot ist mit dem Account des Verkäufers verlinkt, beim bezahlen / Transaktion wird das Guthaben auf dem Steamkonto des Verkäufers gutgeschrieben und dabei wird auch der Key / das Spiel beim Verkäufer deaktiviert / gelöscht und taucht nun beim Käufer in der Liste auf, der es nur noch runterladen und aktivieren braucht.
[/Traum]

Das wäre zwar eine Riesenarbeit für Steam aber damit würden sie die Wertschätzung der Kunden zeigen. Aber auch der Gedanke beschleicht mich, dass Sie für jede Transaktion auch eine kleine Gebühr verlangen würden á la Blizzvision ^^

Eine Entkopplung der Keys von einem Account muss möglich sein und ist es auch, muss "nur" programmiert werden, denn ich mit meinen ~40 Spielen in Steam bin im Anbetracht anderer User ein
kleines Lichtchen.

Ein Problem sehe ich auch bei Spielen wo die Aktivierung auf eine bestimmte Anzahl beschränkt wird.
 
Konti schrieb:
Ich persönlich fände es nicht richtig, den Herstellern zu diktieren, wie sie ihre Lizenzen zu veräußern haben. Wenn ein Hersteller von Anfang an sagt, daß man eine Lizenz nicht weiter verkaufen kann, sollte das akzeptiert werden. Das wäre nur fair.

Ich bin zum Beispiel auch glücklich, daß ich einmalig meine FL Studio Lizenz kaufen konnte, und nun bis an's Ende meiner Tage kostenlose Updates dafür erhalte. Diesen Deal gäbe es mit Sicherheit nicht, wenn man die Lizenz weiter verkaufen könnte.

Welchen Unterschied macht dass denn für den Hersteller? Er weiß, dass er für sein Produkt regelmäßig Updates bereitstellt. Ob Du sie jetzt, oder derjenige dem Du die Software verkaufst installiert ist doch das gleiche und bedeutet keinen Mehraufwand für den Hersteller. Der Käufer tritt in den Vertrag ein und übernimmt alle Rechte und Pflichten vom Verkäufer.

Edit:
Bestimmt gibt es bald auch ein Auktionshaus bei Steam. :)
 
Zuletzt bearbeitet:
SavageSkull schrieb:
...
Das muß jetzt nur noch so eingestellt werden, dass der User das selbst machen kann und schon ist der Handel gewährleistet.

Valve könnte das zweifellos so machen, aber ich bin ziemlich sicher, dass sie es nicht tun werden, denn sie bzw. die Hersteller/Publisher der Software, verdienen nunmal mehr Geld, wenn der nachträgliche Weiterverkauf in der Regel nicht funktioniert.

Und ich sehe auch nicht, dass das neue Gerichtsurteil Valve dazu zwingen würde, den Kunden so eine Möglichkeit zu geben.
Sie dürfen es den Kunden nicht verbieten, wenn die einen legalen Weg finden (also z.B. ohne am Steam-Client herum zu hacken), die gebrauchte Software weiter zu verkaufen, aber Valve muss ihnen diese Möglichkeit nicht auf einem Silbertablett überreichen bzw. kann und darf sogar alles technisch mögliche unternehmen, um das zu verhindern.

Das ist wie gesagt wie bei kopiergeschützter Musik oder Filmen. Das grundsätzliche Recht auf Privatkopie besteht weiterhin, aber wegen des Kopierschutzes kann man es nicht (legal) wahrnehmen.
Jedenfalls nach heutiger Rechtslage. Die Piraten arbeiten ja daran, das zu ändern. ;)


Was das Thema "EuGH steht über nationalen Gerichten" angeht:
Für die nationalen Gerichte ist zunächst mal einzig und allein das jeweilige nationale Recht verbindlich. Wenn z.B. im deutschen Gesetzbuch ausdrücklich stehen würde, dass man gebrauchte Software nicht weiter verkaufen darf, dann müssten die deutschen Richter auch genau so entscheiden. EuGH-Urteil hin oder her.
Aber in so einem Fall würde und müsste die EU (EU-Kommission) Druck auf Deutschland ausüben, dass wir unser nationales Recht an das EU-Recht anpassen. Ansonsten hagelt es irgendwann Strafzahlungen oder andere Sanktionen durch die EU.
(Ähnlich wie bei dieser unseeligen VDS-Geschichte.)
 
Zuletzt bearbeitet:
Muss Steam damit nicht eine Möglichkeit anbieten, Spiele weiterzuverkaufen?

Warum sollte das so sein?

Blos weil man Softwarekaufen darf, heißt das nicht, dass die Möglichkeit dazu bestehen muss oder?
 
SavageSkull schrieb:
Tatsächlich kann man bei Steam Spiele weitergeben, wenn diese sich in einem entsprechenden Zustand befinden. Steam bzw der Kundendienst kann die Spiele einzeln in diesen Zustand versetzen, oder wenn man ein Spiel für einen Freund mit dem eigenen Account kauft, hat man die Möglichkeit das Spiel weiterzugeben, oder wenn man ein Spiel zweimal hat.
Das muß jetzt nur noch so eingestellt werden, dass der User das selbst machen kann und schon ist der Handel gewährleistet.


Stimmt schon.. aber das System wäre ja nur für den "Versand" bzw. die kostenlose Weitergabe. Da wäre noch die Frage der Bezahlung. Bei einer Steam-internen Abwicklung wären wahrscheinlich Gebühren an Valve fällig (siehe Paypal). Ob man eine Bezahlung außerhalb von Steam zulassen wollen würde - würde ich mal bezweifeln. Das wäre nicht nachvollziehbar für Valve und man könnte die Games nach belieben hin und her schieben womit wir wieder in der Grauzone der illegalen Nutzung wären. Genauso wären wahrscheinlich schnell 1 Cent Verkäufe unter "Bekannten" verbreitet... was sicher auch nicht im Sinne des Gerichtsurteils wäre.

Keine Ahnung ob man auf der eigenen Handelsplattform (Steam / Origin) den second hand Preis festlegen könnte (75% der aktuellen UVP oder so). Das wäre wohl im Sinne des Urteils.. und dennoch fair den Beteiligten gegenüber. Zudem könnte man bei Multiplayer-Spielen natürlich alles mit übertragen - inklusive Bans etc die mit den Charakteren / dem Account assoziiert sind. Wäre sicher auch legal - würde das Ganze aber riskanter und unattraktiver machen.
 
Was sagt das ganze wohl im Bezug auf World of Warcraft bzw. D3 Accounts aus x)?!
 
Valve könnte eine Plattform einrichten in der jeder Steam-Account Inhaber seine erworbenen Spiele anbieten kann zum weiterverkauf. Valve verdient dann seine 10-15% am Kuchen und alle wären glücklich .. vielleicht?
 
Ganzir schrieb:
Warum sollte das so sein?

Blos weil man Softwarekaufen darf, heißt das nicht, dass die Möglichkeit dazu bestehen muss oder?

eine möglichkeit sicher, aber die frage ist doch, wie sieht die möglichkeit aus?
eine email schreiben an den support und dann 2 wochen wartezeit.. man muss es dem kunden ja nicht zu einfach machen..:evillol:
 
Der Verkauf von Spielen macht auch nur Sinn wenn es recht aktuell ist. Denn der Markt ist sowas von überflutet und die meisten Spiele (PC) werden recht schnell günstig (Schnäppchen überall), so das man sich fragen muss wieviel man noch dafür verlangen kann. Aber ja, Kleinvieh macht auch Mist.
 
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