News EuGH: Gebrauchte Software darf weiterverkauft werden

Steam wird seine AGBs einfach dahingehend abändern, dass man mit dem Akzeptieren seine Rechte am Wiederverkauf abtritt. Fertig.
Das geht eben nicht, du kannst mit einer AGB keinen richterlichen Beschluss umgehen. So könnte in der AGB von GTA5 stehen, dass man mit Erwerb der Software und der Einwilligung der AGB bereits mit 14 den Autoführerschein machen darf. Das wär ja zu schön, wenn eine AGB reichen würde um sämtliche richterlichen Beschlüssen umgehen zu können.
 
Hakaori schrieb:
Die wohl interessanteste Frage: Wie wirkt sich dieses Urteil auf die Download Platformen Steam / Origin etc. aus.

wohl leider gar nicht. wird bei uns im gspb thread bereits diskutiert. Kernpunkt ist wohl, dass sowohl steam , als auch origin ihre server in den usa stehen haben. Auch die Europa-Niederlassung von EA ist nur in der Schweiz. Und Schweiz ist nicht EU. Somit umgeht man das heutige Urteil.

Find ich irgendwie dreist. Da muss noch nachgebessert werden.
 
@Könnte mir vorstellen, das Steam dann aber noch etwas am Verkauf der Spiele mitverdienen will

Warum soll Steam an einem Spiel mitverdienen welches Sie nicht programmiert haben?
Wenn dann die Hersteller.
 
qHiL schrieb:
EU-Recht ist bindend, da höherrangiges Recht.
Wäre also kontraproduktiv, diesen Weg einzuschlagen.

Das Urteil ist so abstrakt und allgemein gehalten, dass die nationalen Gerichte in speziellen fällen, wie Accountbindung der Software, einen riesigen Ermessensspielraum haben.
 
Weiter werden die Spieleanbieter gezwungen sein, in kürzeren Abständen neue Spieletitel auf den Markt zu werfen, da nun eine Sättigung des Marktes recht schnell erreicht ist: Wenn die ersten Vollpreiskäufer das Spiel durch haben und zum Verkauf anbieten, wird niemand mehr den vollen Preis zahlen wollen. Was das für die Qualität der einzelnen Titel bedeutet, kann man sich unschwer ausmalen

Warum das? Wir hatten immer schon einen florierenden Gebrauchtmarkt bei Spielen. Erst in den letzten zwei Jahren haben die richtig angefangen mit Accountbindungen und diesem Mist.
Subjektiv gesehen würd ich nicht sagen, dass in derselben Zeit die Qualität der Spiele besser besser geworden ist... eher im Gegenteil
 
Herdware schrieb:
Einen kompletten Steam-Account zu verkaufen, wird auch nicht zwangsläufig legal, denn wenn man so einen Account erstellt, kauft man damit ja nicht einmalig etwas ein, das man dann besitzt, sondern schließt eher so etwas wie einen Nutzungs- oder Mietvertrag mit Valve.
Steam ist streng genommen auch nur eine Software und bei der Erstellung eines Accounts schließt du einen Nutzungsvertrag über diesen Account und die Nutzung der Software "Steam" mit Valve ab.

„Stellt der Urheberrechtsinhaber seinem Kunden nämlich eine – körperliche oder nichtkörperliche – Kopie (von Steam) zur Verfügung, und schließt er gleichzeitig gegen Zahlung eines Entgelts einen Lizenzvertrag, durch den der Kunde das unbefristete Nutzungsrecht an dieser Kopie erhält, so verkauft er diese Kopie an den Kunden und erschöpft damit sein ausschließliches Verbreitungsrecht“
Folglich hat Valve keine Rechte mehr an dem Account sobald er erstellt wurde. Und bevor du bemängelst, dass dort entgeltlich steht. Sobald ein Spiel daran gebunden wurde, wurde für das Spiel und die Nutzung bezahlt.

Ich denke nicht, dass das Urteil größere Auswirkungen auf Steam und Co. haben wird. Ein Softwarehersteller/Publisher/Händler darf nach dem Urteil einem Kunden nicht verbieten Softwarelizenzen weiterzuverkaufen, aber er muss es andersherum sicher auch nicht ermöglichen, wenn es technisch nicht geht.
Technisch nicht funktioniert ist relativ. Man muss die Funktion nur einbauen, beziehungsweise die Funktion existiert bereits. Es gibt ja schon eine "Gift" Funktion im Steam. Wenn man HL2 z.B. zweimal hat, dann kann man eins verschenken.

Es muss nur ermöglicht werden das eine bereits registrierte Version zu einem "Gift" Paket wird welches man dann verschicken kann. Und ich erinnere einfach mal an Microsoft, die darauf bestanden haben, dass der Internet Explorer ein aus dem System nicht zu entfernende Komponente sei...

Als dann mit einer hohen Strafe gedroht wurde gab es einen Patch innerhalb von 3 Tagen!!

Wenn wie z.B. bei Steam, gar keine Möglichkeit vorgesehen ist, ein erworbenes Spiel weiterzuverkaufen, dann schaut man halt in die Röhre.
Und die Realität sieht so aus, dass die das entweder anbieten, vom EU Gebiet verschwinden oder solange Strafe zahlen bis sie es ermöglichen.

Das ist wie bei einem "wirksamen Kopierschutz". Man hat dürfte zwar eigentlich eine Privatkopie machen, kann es aber nicht.
Nein das sind zwei verschiedene Dinge. Wobei dies ebenfalls noch ein ungelöstes Problem ist.

Ich denke nicht, dass man sowas einfach an einen Dritten weitergeben/verkaufen kann. Mit wem hätte der Käufer denn dann ein Vertragsverhältnis? Mit Valve jedenfalls nicht. Und deshalb können die den verkauften Account dann auch einfach spontan dicht machen, denn sie sind nur dem ursprünglichen Nutzer gegenüber verpflichtet, nicht dem Neuen.
Der ursprüngliche Nutzervertrag geht 1 zu 1 auf den neuen Besitzer über. Folglich hat Valve doch einen Vertrag mit dem neuen Besitzer.

Nicht immer so pessimistisch, es wird zwar noch ein paar Jahre dauern bis alle Kleinigkeiten vor Gericht ausgefochten wurden, aber das ändert nichts am Urteil.
 
Autos und Aktien kann ich auch weiterverkufen. Der Weiterverkauf von über Steam, Itunes oder sonstwo erworbener Software sollte deshalb eine Selbstverständlichkeit sein. Auch dann, wenn sie günstig aber legal aus Indien, Russland oder China stammt.

Es ist geradezu absurd und zutiefst ungerecht und moralisch verwerflich, dass es Leute gibt die das verhindern wollen. Denn wenn ich etwas nicht weiterverkaufen darf, dann hat es einen Wert von 0. Warum sollte ich etwas kaufen was keinen Wert hat?

Es wird Zeit, dass wir unsere Grundrechte durch alle Instanzen einklagen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Rhoxx schrieb:
@Steam-Debatte:
Steam ist ein Lizenzverwaltungsprogramm. Du unterschreibst ja für jedes einzelne Spiel einen neuen Vertrag (Lizenz). Damit kann man einzelne Spiele weiterverkaufen.
...

Das dürftest du nach diesem Urteil, aber du kannst es nicht, weil Steam schlicht und einfach keine Funktion zum Übertragen von Softwarelizenzen auf andere Accounts/Personen bietet.

Ich denke nicht, dass man das Urteil so interpretieren kann, dass Valve jetzt so eine Funktion nachrüsten muss.

Wie ich weiter oben schon geschrieben habe, bedeutet das Urteil, dass ein Hersteller/Publisher/Händler usw. seinem Kunden nicht verbieten darf, Software weiter zu verkaufen. Aber er muss es ihnen auch nicht zwangsweise ermöglichen.
 
@Rock Lee was hat den bitte die Niederlassung damit zu tun xD?
Gar nichts.
 
Da macht Blizzard mit dem Online Auktionshaus gerade wieder alles richtig, da man hier dann auch die Plattform hat, um eventuell ganze Spiele und nicht nur einzelne Items so weiter zu verscherbeln, dass der Hersteller/Publisher an der Transaktion sogar noch etwas mit verdient.
 
qHiL schrieb:
Steam wird seine AGBs einfach dahingehend abändern, dass man mit dem Akzeptieren seine Rechte am Wiederverkauf abtritt. Fertig.

in was für na welt lebst du wo man durch ne EULA oder AGB gesetze aushebeln kann? glaubst du ich darf dich zb legal ausrauben weil ich das in einem 586 seitenlangen vertrag versteckt habe den du akzeptiert hast?
 
Ich denke nicht, dass sich dieses Urteil auf irgendeine wesentliche Art auf Steam & Co auswirken wird, da bereits vor einigen Jahren ein Urteil über die Accountanbindung von Half-Life 2 an Steam zugunsten von Valve gesprochen worden ist.

Ich habe mir mal die Mühe gemacht und dieses nochmals herausgesucht:

http://www.internet-law.de/2010/08/bgh-half-life-2.html

Vorstellbar wäre meiner Meinung nach lediglich, dass man den gesamten Account verkaufen könnte, da der Erschöpfungsgrundsatz zwar grundsätzlich eintritt, jedoch bei einer Veräußerung eines einzelnen Spiels nicht zum Tragen kommt, da dieses an einen Account gebunden ist und somit nicht einzlen weiterverkauft werden kann.
 
TheDuffman schrieb:
Tja, gibts in Zukunft alle Software eben nur noch in der Cloud. Problem gelöst.
Zumindestens für die großen Softwareunternehmen, wie Oracle und SAP, sollte das recht einfach umzusetzen sein.

auch dann müsste der Weiterverkauf bzw die Nutzungsmöglichkeit übertragbar sein. Ändert sich also nichts.

qHiL schrieb:
Steam wird seine AGBs einfach dahingehend abändern, dass man mit dem Akzeptieren seine Rechte am Wiederverkauf abtritt. Fertig.
eine solche AGB wäre nichtig und damit unwirksam.

@All
Ich finde das auch völlig iO. Stellt euch vor, Auto dürfen nicht gebraucht verkauft werden, damit die Hersteller mehr neue Autos verkaufen können. Im Grunde ist das jetzt nichts anderes. In keinem anderen Bereich ist das so. Ob es nun die CD ist, die man frisch kauft und nach einmal hören weiterverkauft, ob der Film, den man nach einmal sehen, weiterkauft ... keiner kommt auf die Idee, das zu unterbinden oder gar zu verbieten.
That's Marktwirtschaft Baby. Zeit wird es.
 
TheDuffman schrieb:
Das Urteil ist so abstrakt und allgemein gehalten, dass die nationalen Gerichte in speziellen fällen, wie Accountbindung der Software, einen riesigen Ermessensspielraum haben.

Nope, das Urteil legt klar fest das nicht-körper gebundene Software Lizenzen weiter verkauft werden dürfen, da kann auch der BGH oder jedes Landgericht sagen was es will, das Recht ist geltend da EU-Recht > National Recht

Ergo muss es jetzt jeder Anbieter erlauben seinen CD Key von seinen Account frei zulösen und dabei den CD Reaktivieren, sodass er auf einen anderen Account wieder Verwendet werden kann.

Das Urteil Trifft Oracle genauso wie MS,ActivisionBlizzard,Steam,EA .. es trifft alle, nur lustig wird es bei Apps, da man diese nun theoretisch auch weiter verkaufen können müsste.

Mal schauen welcher Verbund demnächst Klage gegen Steam und Co. einreicht,

auf jeden Fall wurden die Rechte der Verbraucher wieder mal Stark gestärkt, ab und an ist die EU doch zu gebrauchen.
 
Die schlauen Leute erstellen für jedes Spiel ein Account, so kann man jedes Einzelne Spiel weiterverkaufen.
 
Duke134 schrieb:
Ich denke nicht, dass sich dieses Urteil auf irgendeine wesentliche Art auf Steam & Co auswirken wird, da bereits vor einigen Jahren ein Urteil über die Accountanbindung von Half-Life 2 an Steam zugunsten von Valve gesprochen worden ist.

das ist aber vom BGH hier ists das EuGH
 
SourceCoder schrieb:
Die schlauen Leute erstellen für jedes Spiel ein Account, so kann man jedes Einzelne Spiel weiterverkaufen.

Die schlauen Leute sind dann aber dumm, da der Account unter Personen-Gebunden zählt und somit nicht von den Momentanen gesetzt betroffen ist, zumal dies dann auch via AGB verboten werden kann und damit eine Sperrung/Löschung voll legitim wäre.
 
chris233 schrieb:
Warum das? Wir hatten immer schon einen florierenden Gebrauchtmarkt bei Spielen. Erst in den letzten zwei Jahren haben die richtig angefangen mit Accountbindungen und diesem Mist.
Subjektiv gesehen würd ich nicht sagen, dass in derselben Zeit die Qualität der Spiele besser besser geworden ist... eher im Gegenteil

Du kannst aber nicht herkömmlichen Ladenkauf und Flohmarkt-/eBay-Verkauf mit Digital-Distribution vergleichen, das sind zwei völlig unterschiedliche Paar Schuhe. Bei ersterem ist gerade der Verkauf mit erheblichen Mühen verbunden, aber auch der Ankauf von gebrauchten Spielen bedarf erst einer gewissen Suche, zudem trägt man beim Ankauf von gebrauchten physischen Datenträgern immer ein gewisses Risiko (zerkratzte Disk). Bei einer standardisierten Plattform für "gebrauchte" Digital-Distribution-Software wäre der Kauf und Verkauf ebenso schnell erledigt wie der Kauf von "neuer" DD-Software bei Steam. Ein paar Klicks, ein, zwei Passwörter, fertig. Null Aufwand. Null Risiko. Null Anreiz, sich "neue" Software zu kaufen.

Und zur Qualität heutiger Spiele: Die ist nicht schlechter geworden (man denke nur an die Grafikpracht eines Crysis), nur die Prioritäten wurden verlagert: Der spielerische Inhalt ist belangloser geworden, seitdem man größere Spielerschichten erreichen möchte. Das gilt allerdings nur für die größeren Spieleschmieden - gerade mit den Indie-Entwicklern (die aus dem Boden sprießen wie die Pilze) erlebt das anspruchsvolle Spielen eine Renaissance.
 
Zuletzt bearbeitet:
KingZero schrieb:
Glaube ich nicht. Die einzige Möglichkeit das Urteil zu umgehen wäre ein Spiel quasi zu vermieten, also eine zeitlich begrenzte Nutzungsgenehmigung.

Das denke ich auch. Es werden in Zukunft einfach Nutzungsgebühren eingefordert, ähnlich wie bei WOW. Somit ist es egal, wenn das Spiel weiterverkauft wird, weil trotzdem schön gezahlt wird. Ich bin da eher skeptisch, dass das für den Enduser billiger wird...
 
Duke134 schrieb:
...
Vorstellbar wäre meiner Meinung nach lediglich, dass man den gesamten Account verkaufen könnte, ...

Und mit wem hat der Käufer des Accounts dann ein Vertragsverhältnis?
Doch bestenfalls mit dem alten Accountinhaber, aber nicht mit Valve, denn die haben nie irgendeinem Vertrag mit dem neuen Besitzer zugestimmt. Wenn Valve irgendwie mitbekommt dass der Account verkauft wurde und den dann einfach dicht macht, kann sich der Käufer beim Verkäufer beschweren und sein Geld zurückverlangen, aber nicht bei Valve.
 
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