Herdware schrieb:
Einen kompletten Steam-Account zu verkaufen, wird auch nicht zwangsläufig legal, denn wenn man so einen Account erstellt, kauft man damit ja nicht einmalig etwas ein, das man dann besitzt, sondern schließt eher so etwas wie einen Nutzungs- oder Mietvertrag mit Valve.
Steam ist streng genommen auch nur eine Software und bei der Erstellung eines Accounts schließt du einen Nutzungsvertrag über diesen Account und die Nutzung der Software "Steam" mit Valve ab.
„Stellt der Urheberrechtsinhaber seinem Kunden nämlich eine – körperliche oder nichtkörperliche – Kopie (von Steam) zur Verfügung, und schließt er gleichzeitig gegen Zahlung eines Entgelts einen Lizenzvertrag, durch den der Kunde das unbefristete Nutzungsrecht an dieser Kopie erhält, so verkauft er diese Kopie an den Kunden und erschöpft damit sein ausschließliches Verbreitungsrecht“
Folglich hat Valve keine Rechte mehr an dem Account sobald er erstellt wurde. Und bevor du bemängelst, dass dort entgeltlich steht. Sobald ein Spiel daran gebunden wurde, wurde für das Spiel und die Nutzung bezahlt.
Ich denke nicht, dass das Urteil größere Auswirkungen auf Steam und Co. haben wird. Ein Softwarehersteller/Publisher/Händler darf nach dem Urteil einem Kunden nicht verbieten Softwarelizenzen weiterzuverkaufen, aber er muss es andersherum sicher auch nicht ermöglichen, wenn es technisch nicht geht.
Technisch nicht funktioniert ist relativ. Man muss die Funktion nur einbauen, beziehungsweise die Funktion existiert bereits. Es gibt ja schon eine "Gift" Funktion im Steam. Wenn man HL2 z.B. zweimal hat, dann kann man eins verschenken.
Es muss nur ermöglicht werden das eine bereits registrierte Version zu einem "Gift" Paket wird welches man dann verschicken kann. Und ich erinnere einfach mal an Microsoft, die darauf bestanden haben, dass der Internet Explorer ein aus dem System nicht zu entfernende Komponente sei...
Als dann mit einer hohen Strafe gedroht wurde gab es einen Patch innerhalb von 3 Tagen!!
Wenn wie z.B. bei Steam, gar keine Möglichkeit vorgesehen ist, ein erworbenes Spiel weiterzuverkaufen, dann schaut man halt in die Röhre.
Und die Realität sieht so aus, dass die das entweder anbieten, vom EU Gebiet verschwinden oder solange Strafe zahlen bis sie es ermöglichen.
Das ist wie bei einem "wirksamen Kopierschutz". Man hat dürfte zwar eigentlich eine Privatkopie machen, kann es aber nicht.
Nein das sind zwei verschiedene Dinge. Wobei dies ebenfalls noch ein ungelöstes Problem ist.
Ich denke nicht, dass man sowas einfach an einen Dritten weitergeben/verkaufen kann. Mit wem hätte der Käufer denn dann ein Vertragsverhältnis? Mit Valve jedenfalls nicht. Und deshalb können die den verkauften Account dann auch einfach spontan dicht machen, denn sie sind nur dem ursprünglichen Nutzer gegenüber verpflichtet, nicht dem Neuen.
Der ursprüngliche Nutzervertrag geht 1 zu 1 auf den neuen Besitzer über. Folglich hat Valve doch einen Vertrag mit dem neuen Besitzer.
Nicht immer so pessimistisch, es wird zwar noch ein paar Jahre dauern bis alle Kleinigkeiten vor Gericht ausgefochten wurden, aber das ändert nichts am Urteil.