News EuGH: Gebrauchte Software darf weiterverkauft werden

Könnte mir vorstellen, das Steam dann aber noch etwas am Verkauf der Spiele mitverdienen will, sozusagen ne Gebühr wie bei eBay halt, oder vllt etwas in der Art wie ein generelles Rückgaberecht an Steam, da man eh nur nen Schlüssel für das Spiel hat...

Wäre mir aber immernoch lieber, als manche Spiele garnicht mehr loszuwerden die ich vllt mal gekauft und durchgespielt habe, aber nicht mehr anfasse.

Schnell mal paar Euros zu verdienen wäre immernoch besser als nichts :D
 
schon traurig, dass es für so etwas selbstverständliches erst ein urteil des eugh braucht...
 
so leicht ist das nicht. Das Urteil macht klar, dass man einen Rechtsanspruch hat, d.h. man kann den auch gegen Steam durchsetzen.
Folglich müssen sie die Möglichkeit einräumen, wenn sie nicht mit Klagen überzogen werden wollen.
Das seh ich auch so, man darf lt. dem Urteil jetzt die Software weiterverkaufen, d.h. es muss die Möglichkeit bestehen, dass ich das auch durchführen kann. Aber ich denke mal, dass sie dafür Bearbeitungsgebühren kassieren dürfen, welche nicht wenig sein werden.
 
Bei einem unkontrollierten Weiterverkauf kann aus einer legalen Kopie schnell eine Vielzahl illegaler Kopien werden. Es ist fraglich, ob die ursprünglichen Lizenzbedingungen noch nachvollziehbar sind.

Was ist denn die Grundlage für diese Aussage? Wo ist der Zusammenhang? Wie kommt diese Person darauf?

Wieso wird zum Beispiel aus meiner legalen Version von Drakensang, die ich für nen schmalen 5er gebraucht bei Rebuy vor 2 Jahren gekauft habe plötzlich eine Vielzahl illegaler Kopien?

Erklärung bitte!
 
bLu3to0th schrieb:
halskrause schrieb:
als nächstes dann bitte ein rückgaberecht bei grob fehlerhafter software :)
Muahaha! :evillol:

Hab Ihr mal in die EULA und BGB geschaut?
Ihr habt ein Recht auf funktionierende Software.

Falls keine Nachbesserung möglich ist,
bekommt ihr den Kaufpreis teilweise oder gar vollständig zurück (je nach Schweregrad).

Ich habe bei Steam auch für ein Spiel das absolut nicht laufen wollte,
den Kaufpreis zurückgefordert und bekommen. (Angeblich nur aus "Kulanzgründen"...)

Es ist übrigens auch nicht rechtlich zulässig Käufer mit einem Gutschein abzuspeisen.
Wer sein (Bar-)Geld zurückhaben möchte, kann sogar drauf bestehen.

Schaut bspw. diese Quelle eines Anwalts:
Der Käufer von Standard-Software hat bei Mängeln der Software die Gewährleistungsansprüche auf Wandlung des Kaufvertrages, Minderung des Kaufpreises, §§ 459, 462, 465 BGB, auf Nachlieferung eines fehlerfreien Programms, § 480 BGB, und auf Nachbesserung der fehlerhaften Software, letzteres allerdings nur, wenn dies in dem Software-Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, § 476a BGB.
 
Zuletzt bearbeitet:
die Hersteller werden von sich aus sicher erstmal nichts ändern. Beispielsweise bei Steam müsste hier ein User sein Recht einklagen, und deutsche Gerichte müssten dem EU-Urteil folgen, was aber wahrscheinlich ist, weil es sich in fast allen Teilen mit unserem bestehenden Recht deckt.
 
Hm, da kann man ja gespannt sein. Gerade was Steam betrifft, habe ich ein ambivalentes Gefühl. Sollte Steam eine Option anbieten, einzelne "gebrauchte" Titel zu verkaufen, dürfte es das mit den großartigen 75%-off-, Midweek-Madness-, Summer-Special- und wie-sie-noch-alle-heißen-Aktionen gewesen sein, denn günstige Spiele gibt es dann ständig "gebraucht".

Ich vermute aber, dass sich das Preisniveau höher einpegeln dürfte, etwa bei 50 % des Neupreises, da hier ein ständiger Markt gegeben ist, der sich eben nicht auf Promo-Aktionen beschränkt.

Weiter werden die Spieleanbieter gezwungen sein, in kürzeren Abständen neue Spieletitel auf den Markt zu werfen, da nun eine Sättigung des Marktes recht schnell erreicht ist: Wenn die ersten Vollpreiskäufer das Spiel durch haben und zum Verkauf anbieten, wird niemand mehr den vollen Preis zahlen wollen. Was das für die Qualität der einzelnen Titel bedeutet, kann man sich unschwer ausmalen. Eine Ausnahme stellen natürlich Spiele mit echter Langzeitmotivation dar, wobei dieser Punkt auch nicht überbewertet werden darf - die Langzeitspieler sind selbst bei solchen Titeln vielleicht 10 % aller Käufer.

Außerdem mache ich mir ernsthafte Sorgen über die Indie-Entwickler, die Steam als günstige Vertriebsplattform nutzen - und das sind viele; der Indie-Aufschwung der letzten Jahre wurde allein durch digital-distribution-Plattformen ermöglicht. Das Problem ist hier, dass ein geniales Spiel wie Nuclear Dawn, das aufgrund seines revolutionären Spielkonzepts bei nur wenigen Spielern Anklang fand. Durch gezielte Promo-Aktionen konnten aber immer wieder neue Spieler dazu gewonnen werden. Die wären mit Einführung eines Gebrauchtspielemarkts auf Steam so aber nicht mehr denkbar.

Zuletzt ist eine generelle Preissteigerung von neuer Software denkbar. Wenn weniger neue Software verkauft wird, steigen die Preise, da die Unternehmensausgaben gedeckt werden müssen. Ganz einfache Logik. Alternativ werden eben die Ausgaben gedrosselt (Mitarbeiterentlassungen, Lohnkürzungen etc.).

Natürlich sind das keine sicheren Voraussagen, aber zumindest in die Richtung dürften die entstehenden Probleme gehen.
 
Seth666 schrieb:
Was ist denn die Grundlage für diese Aussage? Wo ist der Zusammenhang? Wie kommt diese Person darauf?

Wieso wird zum Beispiel aus meiner legalen Version von Drakensang, die ich für nen schmalen 5er gebraucht bei Rebuy vor 2 Jahren gekauft habe plötzlich eine Vielzahl illegaler Kopien?

Erklärung bitte!

Bezieht vllt mehr auf Geschäftssoftware - da werden Lizenzen pro Platz vergeben - k.A. z.Bsp. für 30 Rechner in einem Büro... und die Lizenz wird dann weiterverkauft.. wobei das Limit unter den Tisch fällt und die nächste Firma das Programm auf 100 Rechnern verwendet.
 
Was soll sich denn bitte für den End-Lizenznutzer ändern - nähmlich nichts.
Lediglich auf dem Papier steht jetzt die legalisierung dessen. Von daher bleibt es wie es war...
Es wurde bereits vorher Accountsharring betrieben sowie Spiele- und Spoftware privat verkauft/gekauft.

Was mich vorwiegend interressiert, wenn der Softwareanbieter dies explizit verbietet.
Ist dies dem Anbieter dann überhaupt noch möglich? Denn der Software Anbieter von dem ich spreche, beanschlagt 7€ für ein HWID-Reset, damit man das digitale Produkt weiterhin nutzen kann.
Sprich: Bei einem Hardwareaustausch, bspw. Datenträgeraustausch oder neuer Grafikeinheit, werden diese 7€ fällig. Das wäre dann nach der neuen Gesetzeslage her "Vertragsbruch" respektive ein unsachgemäßer Kostenanschlag - oder wie was wo?
Diese 7€ sollen angeblich das Acc. sharring unterbinden... jaja wärs glaubt, außerdem sehr unlogisch. Imho dient es als Gelddruckmaschinerie. Egal, dass tut hier nichts zur Sache.

Jedenfalls würde ich mich über eine potente- und sachgemäße Antwort sehr freuen.


EDIT: @Kraligor
Du solltest noch als Note hinzufügen, dass ein Beitrag vorwiegend auf Spekulationen deinerseits aufbaut und dementsprechend nur ein gewisser Teil als logisch gegeben betrachtet werden darf.
Oder Du besitzt die Glaskugel bzw. einen der Palantir aus Der Herr der Ringe. Möglich wäre es ja, wenn deinen Worten Glauben geschenkt wird. ^^ ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
das die Supportverträge mit an den neuen Käufer gehen ist eigentlich eine Frechheit.
Denn Oracle muss dem neuen Kunden jedes mal bei der Installation helfen und eventuelle Fehler per individuell angefertigten Patch korrigieren.

das find ich auch etwas sonderbar. Allerdings ist es ja ein Leichtes für die Hersteller ab jetzt Support getrennt von der einzelnen Software zu verkaufen
 
@ben-09

Normalerweise unterschieden sich die einzelnen Plätze bei Volumenlizenzen aber durch unterschiedliche Seriennummern, die alle nur für einen Platz funktionieren.

Ansonsten müsste man ja auch nichte erst die Software verkaufen, um sie illegal zu nutzen ;) Könnte man ja gleich ne Volumenlizenz für 10 plätze kaufen und sie auf 100 ausweiten.
 
Bitkom... alle sind böse.... wie immer O_o
 
Steam wird seine AGBs einfach dahingehend abändern, dass man mit dem Akzeptieren seine Rechte am Wiederverkauf abtritt. Fertig.
 
Tja, gibts in Zukunft alle Software eben nur noch in der Cloud. Problem gelöst.
Zumindestens für die großen Softwareunternehmen, wie Oracle und SAP, sollte das recht einfach umzusetzen sein.
 
@qHiL
so einfach ist das nicht.
Man tritt seine Rechte ja auch sonst ab. Trotzdem überschreibt das Urteil die AGBs.
 
chris233 schrieb:
die Hersteller werden von sich aus sicher erstmal nichts ändern. Beispielsweise bei Steam müsste hier ein User sein Recht einklagen, und deutsche Gerichte müssten dem EU-Urteil folgen, was aber wahrscheinlich ist, weil es sich in fast allen Teilen mit unserem bestehenden Recht deckt.

Auch nicht so leicht. Wenn sie das machen, droht ihnen, dass sie von den Wettbewerbsbehörden aufs Korn genommen werden. Hinzu kommen die Abmahnanwälte, die sich nur die Flossen reiben und darauf warten. Obendrein haben sie einen Haufen Anwaltskosten an der Backe, wenn sie ständig verklagt werden.
EU-Recht ist bindend, da höherrangiges Recht.
Wäre also kontraproduktiv, diesen Weg einzuschlagen.

snaapsnaap schrieb:
Könnte mir vorstellen, das Steam dann aber noch etwas am Verkauf der Spiele mitverdienen will, sozusagen ne Gebühr wie bei eBay halt, oder vllt etwas in der Art wie ein generelles Rückgaberecht an Steam, da man eh nur nen Schlüssel für das Spiel hat...

Wäre mir aber immernoch lieber, als manche Spiele garnicht mehr loszuwerden die ich vllt mal gekauft und durchgespielt habe, aber nicht mehr anfasse.

Schnell mal paar Euros zu verdienen wäre immernoch besser als nichts :D

Auch das halte ich eher für schwierig. Sie haben kein Eigentumsrecht. Demnach haben sie auch keinen Anspruch. Allenfalls eine Bearbeitsgebühr könnte fällig werden, andererseits ist das auch sehr wacklig, weil es nach Rechtsmissbrauch riecht und so wahrscheinlich nicht vor Gericht durchgehen würde. Die Gerichte sind ja auch nicht blöd.
Obendrein, welche große Bearbeitung entsteht, wenn ich meinen Software auf einen anderen verkaufe und übertrage? Im heutigen digitalen Zeitalter wohl kaum eine.
 
qHiL schrieb:
Steam wird seine AGBs einfach dahingehend abändern, dass man mit dem Akzeptieren seine Rechte am Wiederverkauf abtritt. Fertig.

Damit wären die AGB mit Sicherheit ungültig. Kein Anbieter kann dich zwingen, durch Akzeptieren der AGB Rechte abzutreten, sonst würde auch jeder Anbieter gesetzliche Gewährleistungspflichten etc. ausschließen. Das geht natürlich nicht! ;)

Die Anbieter digitalen Contents müssen endlich ein fundamentales Prinzip unserer Wirtschaftsordnung begreifen und akzeptieren: Eigentum bedeutet immer das Recht auf Wiederverkauf. Das muss gerade auch für digitale Downloads (mit variablen Produktionskosten = 0) gelten, da sonst viel mehr digitale Güter verkauft werden als gleichzeitig im Einsatz sind - das ist auch volkswirtschaftlich Unsinn!
 
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