halskrause
Lieutenant
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- Apr. 2011
- Beiträge
- 691
endlich mal ein urteil, welches die rechte der nutzer im bezug auf software stärkt. so etwas war schon längst überfällig.
als nächstes dann bitte ein rückgaberecht bei grob fehlerhafter software
@über mir:
und wem gehört dann der account? ist ja im prinzip auch nur eine lizenz zur nutzung der origin software. dann verkauft man halt seinen account. laut EuGH erlaubt, schei** auf die EULA
als nächstes dann bitte ein rückgaberecht bei grob fehlerhafter software
@über mir:
und wem gehört dann der account? ist ja im prinzip auch nur eine lizenz zur nutzung der origin software. dann verkauft man halt seinen account. laut EuGH erlaubt, schei** auf die EULA
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