News EuGH: Gebrauchte Software darf weiterverkauft werden

endlich mal ein urteil, welches die rechte der nutzer im bezug auf software stärkt. so etwas war schon längst überfällig.
als nächstes dann bitte ein rückgaberecht bei grob fehlerhafter software :)

@über mir:
und wem gehört dann der account? ist ja im prinzip auch nur eine lizenz zur nutzung der origin software. dann verkauft man halt seinen account. laut EuGH erlaubt, schei** auf die EULA ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
Und den Account selber kann man nicht weiterverkaufen bzw. man kann das Spiel nicht auf einen anderen Origin umschreiben lassen (=Nutzungsbedingungen).

Damit würde man doch das Urteil umgehen?!
Kann man mit einer Nutzungsbedingung europäisches Recht aushebeln? in meinen Augen nicht. Das wissen wir ja von Origin noch, wo EA dann die EULA anpassen mussten.
 
dude90 schrieb:
Für Spiele wird dann einfach eine neue Gebühr eingeführt.
Wenn man ein Spiel auf einen anderen Account umschreiben will, dann muss man Betrag x zahlen. (wie z.B. der PS3 online Pass)
Aber dann kann man sich das Spiel auch gleich "neu" holen.
Also eigtl. ist das dann aber auch nicht legal, das Gesetz sieht nicht vor, dass der Hersteller am Weiterverkauf mitverdient, da er beim Verkauf an den 1.Kunden den Besitz und das Verkaufsrecht abgetreten hat. Daher schätze ich mal, dass man vor Gericht siegreich dagegen vorgehen kann(es muss nur erstmal einer machen).

JackA$$ schrieb:
Naja kommt drauf an, ob das unter den Punkt "Linzenzpakete" fällt, die man laut dem Urteil nicht auseinanderreißen darf. D.h. je nach Größe des Steampakets (je nachdem wieviel Spiele man darin aktiviert hat) muss man immer das komplette Steam mit Acc Daten verkaufen und nicht die einzellnen Spiele.
Naja, du hast aber alles einzeln gekauft und nicht als Gesamtpaket, also musste ja auch alles einzeln verkaufen können. Was zutreffen würde, wäre eher sowas wie die Orangebox, die müsstest als ganzes verscheuern und nicht die Spiele daraus einzeln.

halskrause schrieb:
als nächstes dann bitte ein rückgaberecht bei grob fehlerhafter software :)
Muahaha! :evillol:
 
wieder ein Sieg für die Anwender
 
Accounts sollten auch nicht verkaufbar sein. Auch nicht bei Steam. Denn der Account selbst hat nichts gekostet.
Die Spiele sollte man aber verkaufen können, natürlich nur über Steam direkt.
Nur wie der Verkäufer sein Geld erhält muss man sich da noch überlegen. Oder man bietet nur ein Guthaben an, womit man sich dann weitere Spiele kaufen kann.
 
Ein sehr wichtiges Urteil für die IT-Branche.
Sollte man nicht unterschätzen, was hier passiert ist.
 
Und den Account selber kann man nicht weiterverkaufen bzw. man kann das Spiel nicht auf einen anderen Origin umschreiben lassen (=Nutzungsbedingungen).

Wieso? Was in den Nutzungsbedingungen steht, ist völlig uninteressant. Jeder, der will, kann jetzt seine gekaufte Software weiterverkaufen, so lautet das Urteil.
 
Ich denke nicht, dass das Urteil größere Auswirkungen auf Steam und Co. haben wird.

Ein Softwarehersteller/Publisher/Händler darf nach dem Urteil einem Kunden nicht verbieten Softwarelizenzen weiterzuverkaufen, aber er muss es andersherum sicher auch nicht ermöglichen, wenn es technisch nicht geht.
Wenn wie z.B. bei Steam, gar keine Möglichkeit vorgesehen ist, ein erworbenes Spiel weiterzuverkaufen, dann schaut man halt in die Röhre.
Das ist wie bei einem "wirksamen Kopierschutz". Man hat dürfte zwar eigentlich eine Privatkopie machen, kann es aber nicht.

Einen kompletten Steam-Account zu verkaufen, wird auch nicht zwangsläufig legal, denn wenn man so einen Account erstellt, kauft man damit ja nicht einmalig etwas ein, das man dann besitzt, sondern schließt eher so etwas wie einen Nutzungs- oder Mietvertrag mit Valve.
Ich denke nicht, dass man sowas einfach an einen Dritten weitergeben/verkaufen kann. Mit wem hätte der Käufer denn dann ein Vertragsverhältnis? Mit Valve jedenfalls nicht. Und deshalb können die den verkauften Account dann auch einfach spontan dicht machen, denn sie sind nur dem ursprünglichen Nutzer gegenüber verpflichtet, nicht dem Neuen.
 
J0SH schrieb:
Das Urteil begrüße ich persönlich hinsichtlich Steam/Origin usw. und der Accountbindung.

Ich könnte mir aber vorstellen, dass Valve/EA einfach die Formulierung bzw. Lizenzvereinbarung ändern könnte, z.B.:
"Mit dem Klick auf Akzeptieren wird ihrem OnlineAccount die Nutzung der Software Battlefield 3 ermöglicht [39,99€]."

Damit würde der Origin-Account selber die Nutzungrechte erhalten, nicht der Käufer der nicht-physischen Sache. Und den Account selber kann man nicht weiterverkaufen bzw. man kann das Spiel nicht auf einen anderen Origin umschreiben lassen (=Nutzungsbedingungen).

Damit würde man doch das Urteil umgehen?!

Ich denke nicht, dass es sich dann ein Unternehmen wieder so einfach machen kann, denn damit wäre das Urteil ja nach ein paar Minuten wieder unwirksam. Aber mal abwarten wie das wird. Sie werden zumindest nichts unversucht lassen, das steht fest.
 
J0SH schrieb:
Das Urteil begrüße ich persönlich hinsichtlich Steam/Origin usw. und der Accountbindung.

Ich könnte mir aber vorstellen, dass Valve/EA einfach die Formulierung bzw. Lizenzvereinbarung ändern könnte, z.B.:
"Mit dem Klick auf Akzeptieren wird ihrem OnlineAccount die Nutzung der Software Battlefield 3 ermöglicht [39,99€]."

Damit würde man doch das Urteil umgehen?!

Oder ganz einfach die Vertragsbedingungen um ein Aktivierungslimit, wie damals bei Securom, ergänzen.

"Die erworbene Nutzungslizenz berechtigt sie zur einmaligen Aktivierung der Software auf einem Steamaccount."

Boom, Urteil umgangen.
 
SourceCoder schrieb:
Kennt jemand die Telefon Nummer der PR Abteilung von Steam da könnte man mehr erfahren.

Darum sollte sich mal computerbase.de kümmern. Eine Stellungnahme von Valve und Co. wäre schon sehr Interessant.
 
Wie sieht es aus mit dem AppStore bzw. Google Play Store? Nach diesem Urteil müssten auch hier technische Möglichkeiten geschaffen werden, gekaufte Apps auf einen anderen Account zu übertragen, auch wenn wohl ausgeschlossen ist, dass hierfür jemals eine offiziele "Used" Kategorie in den entsprechenden Stores geben wird.

Mit etwas Fantasie lässt sich das Urteil übrigens auch auf eBooks, Musik und alle anderen digitalen Käufe übertragen. Das dürfte die Hersteller wenig freuen, da sich - falls es eine einfach zu bedienende, legale und sichere Plattform für den Wiederverkauf gäbe - so mancher Gebrauchtpreis wegen Überangebot den Neupreis deutlich unterschreiten dürfte, siehe gebrauchte CDs und DVDs. Nur, dass digitale Downloads eben verschleißfrei sind und im Zweifelsfall JEDER zum "gebrauchten" greifen wird.

Ein ziemliches Dilemma für die Content- und Softwareindustrie, andererseits kaum akzeptabel, dass ich mit digitalen Käufen mein Geld auf immer und ewig binde ohne Möglichkeit eines Wiederverkaufs wie beim nicht-digitalen Pendant. Für mich momentan der Hauptgrund gegen digitale Käufe.
 
Zuletzt bearbeitet:
yes, habe das Urteil, was das verboten hat, sowieso nie verstanden.
Endlich bekommt die sch... Abzockerlobby mal eins drübergebraten.
 
Ich rechne mit gar nichts. Man darfs weiterverkaufen, wenn die Möglichkeit besteht. Besteht sie bei z.b. Steam nicht, hat man Pech.
 
Sicher interessant was da in Zukunft hinsichtlich der Spieleplattformen passieren wird.

Sicher wird es aber nicht einfach einen freien Handel geben - weder bei Steam noch bei Origin.

Entweder gibt es dort einen Trick in den Lizenzbestimmungen der das Ganze umgehen wird (Zeitlich sehr befristete Lizenz die nur vom Originalkäufer verlängert werden kann oder so?) oder aber Valve / EA verlangen zum Bsp. sowas wie Bearbeitungsgebühren für den Transfer eines Spiels zu einem anderen Account... die werden da auf jeden Fall kreativ werden :)
 
TheDuffman schrieb:
Oder ganz einfach die Vertragsbedingungen um ein Aktivierungslimit, wie damals bei Securom, ergänzen.

"Die erworbene Nutzungslizenz berechtigt sie zur einmaligen Aktivierung der Software auf einem Steamaccount."

Boom, Urteil umgangen.

Glaube ich nicht. Die einzige Möglichkeit das Urteil zu umgehen wäre ein Spiel quasi zu vermieten, also eine zeitlich begrenzte Nutzungsgenehmigung.
 
Artikel-Update: Mittlerweile liegt auch eine – erwartungsgemäß skeptische – Stellungnahme des Branchenverbands Bitkom vor, der in Deutschland nach eigenem Bekunden mehr als 1.700 Anbieter von Software und IT-Services, Telekommunikations- und Internetdiensten sowie Hersteller von Hardware und Consumer Electronics und Unternehmen der digitalen Medien vertritt:


Wir begrüßen, dass der EuGH diese wichtige Grundsatzfrage zum Software-Markt zügig geklärt hat. Die bisherige Rechtsunsicherheit wird damit allmählich beendet. Es bleibt jedoch zu befürchten, dass sich diese Entscheidung auf die Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen negativ auswirkt und digitale Geschäftsmodelle in Frage stellt. Bei einem unkontrollierten Weiterverkauf kann aus einer legalen Kopie schnell eine Vielzahl illegaler Kopien werden. Es ist fraglich, ob die ursprünglichen Lizenzbedingungen noch nachvollziehbar sind.

Über das Ergebnis im praktischen Anwendungsfall habe nun der Bundesgerichtshof (BGH) zu befinden, da der EuGH nur abstrakte Rechtsfragen zu beurteilen habe.
 
Geil!

@Steam-Debatte:
Steam ist ein Lizenzverwaltungsprogramm. Du unterschreibst ja für jedes einzelne Spiel einen neuen Vertrag (Lizenz). Damit kann man einzelne Spiele weiterverkaufen.

Was mit dem Aufsplitten von Software gemeint ist - ist dass wenn jemand Microsoft Office erwirbt, er nicht Word oder Excel getrennt weiterverkaufen darf.

Wenn ich allerdings Mass Effect und Age of Empires 3 unter Steam als Spiele habe, kann ich (rechtlich gesehen) diese weiterverkaufen. (für Steam unterschreibt man ja eine gesonderte Lizenz).

Interessant ist, was passierten wird, wenn die Software-Unternehmen sich dann dazu entschließen, die Software zu sperren, wenn sie weiterverkauft wird. (So ist es doch in den meisten Lizenzen erwähnt, dass der SW-Hersteller jederzeit und ohne Angabe von Gründen den Zugang oder die Nutzung von der Software(lizenz) unterbinden oder sperren darf. - Z.B. The Secret World... absolute Frechheit... im Prinzip sind wir auf ihre Gütigkeit angewiesen... Schlimmster Fall ist: man kauft sich das spiel für 59€ und ladet noch zusätzlich sein Zeitkonto um 3 Monate für xx€ auf; am selben Tag nach 5 min spielen, kündigt der Konzern die Lizenz, sperrt den Account und seine erworbene Spielzeit wird ebenfalls nicht erstattet... Und dem stimmt man ja auch noch zu!)

@Leute, die "nachfragen wollen"
Bitte lasst es lieber. Lasst das Urteil sacken und scheucht die Softwarehersteller nicht zu sehr auf. Sonst machen die noch eine große Campagne gegen uns starten und mit viel Lobby-Arbeit und um 7 Ecken tricksen sie noch was daher....
Außerdem werden die meisten Hersteller oder gar die Hotline-Mitarbeiter gar keine Antwort auf eure Fragen wissen. (überlegt mal wie lang das Update von Steam dauern müsste)
Ich kann mir schon vorstellen, dass Valve sich große Sorgen machen wird, wenn plötzlich 5000 Leute bei ihnen anrufen um zu fragen, wie sie ihre Spiele verkaufen können.
 
Zuletzt bearbeitet:
luda schrieb:
Ich rechne mit gar nichts. Man darfs weiterverkaufen, wenn die Möglichkeit besteht. Besteht sie bei z.b. Steam nicht, hat man Pech.

so leicht ist das nicht. Das Urteil macht klar, dass man einen Rechtsanspruch hat, d.h. man kann den auch gegen Steam durchsetzen.
Folglich müssen sie die Möglichkeit einräumen, wenn sie nicht mit Klagen überzogen werden wollen.
 
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