News EuGH: Gebrauchte Software darf weiterverkauft werden

Smartin schrieb:
auch dann müsste der Weiterverkauf bzw die Nutzungsmöglichkeit übertragbar sein. Ändert sich also nichts.

Software in der Cloud wird doch in der Regel abonniert. Du bezahlst für die Nutzung und erhälst ja auch gar keine Software.

Und für Kaufsoftware gibts dann halt Aktivierungslimits. Das kann dir als Softwarehersteller keiner verbieten.
 
Rock Lee schrieb:
wohl leider gar nicht. wird bei uns im gspb thread bereits diskutiert. Kernpunkt ist wohl, dass sowohl steam , als auch origin ihre server in den usa stehen haben. Auch die Europa-Niederlassung von EA ist nur in der Schweiz. Und Schweiz ist nicht EU. Somit umgeht man das heutige Urteil.

Find ich irgendwie dreist. Da muss noch nachgebessert werden.

So einfach ist das glaube ich nicht. Wenn Steam, EA usw. ihre Software in Europa verkaufen wollen, müssen sie sich an europäisches Recht halten. Da spielt es auch keine Rolle wo die ihre Server stehen haben.
 
KingZero schrieb:
So einfach ist das glaube ich nicht. Wenn Steam, EA usw. ihre Software in Europa verkaufen wollen, müssen sie sich an europäisches Recht halten. Da spielt es auch keine Rolle wo die ihre Server stehen haben.

Du Glaubst richtig, denn wer was in der EU Verkauft muss sich auch an die Regeln der EU halten, egal ob der Sitz in USA oder sonst wo liegt.

Btw. Oracels Hauptsitzt ist auch in den USA ;-)
 
Zum Update von 1307 Uhr.

"Es bleibt jedoch zu befürchten, dass sich diese Entscheidung auf die Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen negativ auswirkt und digitale Geschäftsmodelle in Frage stellt."

Reine Panikmache!!!
 
Baio schrieb:
Du Glaubst richtig, denn wer was in der EU Verkauft muss sich auch an die Regeln der EU halten, egal ob der Sitz in USA oder sonst wo liegt.

Btw. Oracels Hauptsitzt ist auch in den USA ;-)

Glaube nicht, dass das auch bei Internethandel gilt. Wenn du etwas auf der Oracle US-Website kaufst, gilt das amerikanische Recht und nicht das Europäische.
 
Ich glaube, große Auswirkungen hat das Urteil insbesondere auf Spiele und Plattformen wie Origin/Steam etc. nicht.

Kaufe ich ein Spiel, sagen wir BF3, als Datenträger im Mediamarkt, so darf ich die Software inklusive Datenträger weiterverkaufen. Übereigne ich jetzt dem Käufer den Datenträger, Lizenzschlüssel etc., so hat er theoretisch das Recht erworben, die Software zu nutzen. Gleichzeitig habe ich dieses Recht verloren. Das Urteil besagt nun, dass diese Möglichkeit des Weiterverkaufs auch dann besteht, wenn ich die Software über das Internet erworben habe. Das Verbreitungsrecht des Urhebers ist in gleichem Maß erschöpft, unabhängig von der Art des Verkaufs. Damit kann ich jetzt also Battlefield 3 an einen Bekannten Verkaufen, egal ob ich nur den Code bei Origin gekauft habe oder eine Hardcopy bei Amazon.

Problematisch an der Sache ist jedoch, dass zur Zeit nicht die Möglichkeit besteht mein Spiel auch "online" zu Übertragen, also von meinem Origin-Account auf einen anderen. Dazu sagt das Urteil unmittelbar nichts. Dennoch glaube ich ist hier anzusetzen bzw. diese Möglichkeit muss einmal erstritten werden. Denn in meinen Augen ist der status quo mit dem Urheberrecht nicht vereinbar. In Zukunft werden Softwarehersteller hoffe ich nicht mehr darum herumkommen, es dem Käufer zu ermöglichen eine Lizenz / einen Lizenzschlüssel wieder zu deaktivieren, sodass er auf einem anderen Account genutzt werden kann. Dann kann er problemlos verkauft werden und übereignet werden. Technisch sollte das keine Schwierigkeiten bereiten. Probleme könnte es höchstens bei gehackten Accounts geben. Der Unberechtigte könnte das Spiel deaktivieren, auf seinen Account übertragen und der Berechtigte müsste Beweisen, dass er noch immer Inhaber der Rechte ist. Das wird ihm kaum gelingen, was jedoch im Hinblick auf seine Verantwortlichkeit für die Sicherheit seines Systems zu verkraften ist.
 
KingZero schrieb:
So einfach ist das glaube ich nicht. Wenn Steam, EA usw. ihre Software in Europa verkaufen wollen, müssen sie sich an europäisches Recht halten. Da spielt es auch keine Rolle wo die ihre Server stehen haben.

Valve und Co. verkaufen doch eigentlich nicht direkt Software, sondern bieten z.B. mit Steam primär eine Onlineplattform an, über die man Software kaufen, verwalten und nutzen kann.
Die dürfen einem Kunden nach dem jüngsten Urteil zwar nicht verbieten, so erworbene Spiele weiter zu verkaufen. Aber umgekehrt müssen sie doch auch keine Funktion einbauen, die das überhaupt erst möglich macht.
Wenn ein Spiel nach dem Kauf technisch untrennbar mit einem personengebundenen Steam-Account verbunden ist, dann ist das halt so.

Das ist genauso, wie der Hersteller einem Käufer einer CD, DVD oder BR usw. nicht verbieten darf, eine Privatkopie davon zu erstellen, aber er kann das sehr wohl mit einem Kopierschutz unmöglich machen.

(Dass solche Kopierschutze praktisch immer umgangen/geknackt werden können, aber das wiederum gesetzlich verboten ist, ist ein anderes Thema.)
 
Ich habe damals Guild Wars Prophecies von einem Freund geschenkt bekommen und alle nachfolgenden Spiele auf den gleichen Account erweitert. Als ich vor kurzem das Passwort vergaß, wurde mir der Account nicht wieder freigeschaltet, da nach Aussage des Herstellers so etwas nicht möglich ist - obwohl ich alle Original E-Mail Adressen und zugehörige Namen angegeben habe.
5 Jahre Spielzeit inkl. Charakter etc. und investiertes Geld (~160€) weg.

Mit dieser Aussage, könnte man den Spaß ja nochmal aufwickeln...
 
TheDuffman schrieb:
Glaube nicht, dass das auch bei Internethandel gilt. Wenn du etwas auf der Oracle US-Website kaufst, gilt das amerikanische Recht und nicht das Europäische.

In dem Fall müssten sie den Verkauf ausserhalb der USA einschränken. Dies macht z.B. Amazon schon. ( Verkauf der Downloadsoftware nur an Bürger mit einer Adresse in den USA )

Ah ist das toll wie ein einzigste Gerichtsurteil das komplette Vertriebsmodell von Valve kollabieren lässt. ( Und nicht wenige Hersteller sind bei Steam da damit der Gebrauchtmarkt bisher ausgeschaltet werden konnte )
 
Man sollte mal lieber abwarten, wie sich das Urteil auf die Rechtssprechung bezüglich an Accounts gebundenen Software auswirkt. Immerhin gibt es höchstrichterliche Urteile die die Rechtmäßigkeit eines Verkaufsverbots accountgebundener Software bestätigen.

In dem hier verhandelten Fall ging es um die Fragestellung, ob ein Weiterverkauf allgemein verboten werden kann. Im Grundsatz hat der EuGH nur entschieden, dass ein Verkauf gebrauchter Software zulässig ist. Es bleibt abzuwarten, inwiefern bestimmte Geschäftsmodelle (Steam, Origin u.a.) davon betroffen sein werden.
 
Es bleibt jedoch zu befürchten, dass sich diese Entscheidung auf die Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen negativ auswirkt und digitale Geschäftsmodelle in Frage stellt. Bei einem unkontrollierten Weiterverkauf kann aus einer legalen Kopie schnell eine Vielzahl illegaler Kopien werden.

Das ist wohl das Eingeständnis das man digitale Geschäftsmodelle als reinen Abzocke Markt versteht !?
 
Mh, hätte gedacht die können das so einfach handhaben. Letztendlich ist es doch wie ein Vertrag, der geschlossen wird. Wer das nicht möchte, der "unterschreibt" halt nicht.
Aber wenn es nicht so geht, dann ist es ja umso besser. Bei Bestandsaccounts ist das eh schwer zu realisieren.
 
@ Klingerdennis
Du hast recht. Der EuGH steht über dem BGH. Ich weiß zwar nicht genau, wie die Lizenzvereinbarungen bei Oracle aussehen, jedoch gehe ich davon aus, dass es bei den Oracle-Lizenzen - im Gegensatz zu Steam - technisch möglich ist, die Produkte einzeln zu veräußern.
Im Urteil ging es auch nicht darum, dass der Verkäufer den Weiterverkauf von Software unterstüzten muss, sondern dass er diesen lediglich nicht unterbinden darf, nachdem das Produkt in den freien Verkehr gebracht worden ist. Folglich dürfte sich meiner Meinung nach dennoch nichts für Steam ändern, da der Benutzer eine Lizenz für genau einen Account erhält. Da ein Lösen des Spiels vom Accout von vornherein nicht möglich ist, kann dieses meiner Meinung nach jedoch auch nicht einzeln veräußert werden. Dass ich mich in dem Punkt natürlich auch irren kann möchte ich nicht vollkommen ausschließen ;)

@Herdware
Ich versteh nicht auf welcher Grundlage Valve den Account einfach sperren dürfte, wenn der Verkauf eines Accounts gesetzlich erlaubt sein sollte?
 
TheDuffman schrieb:
Software in der Cloud wird doch in der Regel abonniert. Du bezahlst für die Nutzung und erhälst ja auch gar keine Software.

Und für Kaufsoftware gibts dann halt Aktivierungslimits. Das kann dir als Softwarehersteller keiner verbieten.

Das ändert doch aber nichts am Nutzungsrecht. Das ist das, was dir verkauft wird. Da ist es egal, ob es auf einer CD, einem Stick oder über eine Zugriffsmöglichkeit auf einen Server eingeräumt wird.
Nutzungsrechte müssen verkauft werden können (so das Urteil), da der Inhaber des Nutungsrechts darüber verfügen kann. Ergo müssen auch Zugriffe auf Software in der Cloud verkaufbar sein. Kann höchstens sein, dass man sagt Nutzungsrecht für ein mal durchspielen. Falls das denkbar ist. Ob das rechtlich möglich ist, weiß ich nicht. Müsste ich mir mal überlegen. Sowas hätte aber wohl keine Zukunft bzw die Kunden sind wohl kaum bereit, so viel Geld zu zahlen, wenn ihnen vorgegeben wird, wie oft und wie lange die Software verwendet werden darf.

bLu3to0th schrieb:
Doch, die Hersteller haben das Eigentumsrecht. Informier dich über den Unterschied von Besitz, Eigentum und Lizensierung ;)

ich kenn den Unterschied. Wenn das Lizensrecht aber übertragen ist, dann darf das auch weiterübertragen werden. Genau das stellt das Urteil ja fest. Der Käufer ist Verfügungsberechtigter über die einzelne erworbene Lizenz und nicht Steam oder der Hersteller.
Die Hersteller können doch kein Geld dafür verlangen, dass das Lizenzrecht weiterverkauft wird. Das wäre ja absurd.
Das wäre der Sache nach nicht viel anders, als würde einer Autohersteller oder der Händler von dir Geld verlangen, wenn du dein Auto verkaufst. Oder noch absurder dafür, dass du einen anderen Fahren lässt, weil du ihm die Software zur Verfügung stellst.

Das kann nicht funktionieren.
 
Ach ja, Bitkom... Tut so, als ob es eine Ahnung von Irgendetwas hätte.

@Topic
Interessanter Urteil. Letztendlich bin ich gespannt, welche Auswirkungen es in der Realität haben wird.
 
Smartin schrieb:
Das ändert doch aber nichts am Nutzungsrecht. Das ist das, was dir verkauft wird. Da ist es egal, ob es auf einer CD, einem Stick oder über eine Zugriffsmöglichkeit auf einen Server eingeräumt wird.

Eine Abonnement ist doch meist zeitlich beschränkt. Du bezahlst nur so lange, wie du die Software auch benötigst (siehe WoW). Lebenslange Abos wirds dann einfach nicht mehr geben.
 
Ich will mein D3 verkaufen :)
 
Duke134 schrieb:
...
@Herdware
Ich versteh nicht auf welcher Grundlage Valve den Account einfach sperren dürfte, wenn der Verkauf eines Accounts gesetzlich erlaubt sein sollte?

Der Weiterverkauf von Software ist erlaubt, aber nicht der von Accounts. Das sind verschiedenen Dinge.

Der Steam-Account ist ja eher sowas wie ein Dienstleistungsvertrag, den Valve mit einer bestimmten Person abgeschlossen hat. Und nur gegenüber dieser Person ist Valve zu irgendwelchen Dienstleistungen (also der Nutzungsmöglichkeit dieses Account) verpflichtet.

Wenn aber der Accountnutzer seinen Account an einen Dritten weiter verkauft, dann besteht trotzdem nicht die geringste vertragliche Bindung zwschen dieser neuen Person und Valve. Die kennen sich einfach gesagt gar nicht. Valve hat dieser dritten Person gegenüber niemals irgendetwas zugesichert.
Wenn Valve den Account dann, weil es in den AGBs steht oder auch einfach aus purer Willkür, dicht macht, dann kann der neue Besitzer sich darüber nicht bei Valve beschweren. Die schulden ihm nichts.

Das ist dann eine Angelegenheit zwischen dem Käufer und dem Verkäufer des Accounts. Der Käufer kann also vom Verkäufer sein Geld zurück verlangen, aber wie gesagt nicht von Valve irgendetwas einfordern.
 
Zuletzt bearbeitet:
Interessantes Urteil, bin mal gespannt was das für Folgen haben wird. Dass jeder jetzt zu Valve und Co. rennen möchte um zu Fragen ob er seine Spiele weiterverkaufen darf, ist allerdings komplett daneben. Lasst denen doch erstmal Zeit, zumal technisch noch gar keine Möglichkeit besteht. Ich denke aber schon, dass es ohne großen Aufwand machbar ist, da Steam ja schon vor einiger Zeit den Handel mit unbenutzten Keys und Spiele-Gutscheinen eingeführt hat.
Pilstrinker schrieb:
Aber ich schätze, Anbieter wie Steam werden sich eher vom europäischen Markt zurückziehen.
Ja ne ist klar, Steam und Origin werden sich einfach mal aus Europa zurückziehen.

Typek schrieb:
Andererseits kann Steam jetzt eigentlich den Verkauf von Konten nicht mehr verbieten. Meines wissens ist es zur Zeit ja so.
Ein Konto ist nochmal ganz was anderes, wenn dann könnte es sein, dass sie demnächst technisch die Möglichkeit bieten müssen, einen Steam-internen Weiterverkauf der Spiele zu ermöglichen. Gehe aber mal davon aus, dass das noch ne Weile dauert und es noch weitere Verfahren nach sich ziehen wird.
Pilstrinker schrieb:
Entweder sie fügen eine Funktion zum Weiterverkauf hinzu oder die Party ist zu Ende.
Du pisst ihnen sonst ans Bein oder was?
 
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