TheDuffman schrieb:
Software in der Cloud wird doch in der Regel abonniert. Du bezahlst für die Nutzung und erhälst ja auch gar keine Software.
Und für Kaufsoftware gibts dann halt Aktivierungslimits. Das kann dir als Softwarehersteller keiner verbieten.
Das ändert doch aber nichts am Nutzungsrecht. Das ist das, was dir verkauft wird. Da ist es egal, ob es auf einer CD, einem Stick oder über eine Zugriffsmöglichkeit auf einen Server eingeräumt wird.
Nutzungsrechte müssen verkauft werden können (so das Urteil), da der Inhaber des Nutungsrechts darüber verfügen kann. Ergo müssen auch Zugriffe auf Software in der Cloud verkaufbar sein. Kann höchstens sein, dass man sagt Nutzungsrecht für ein mal durchspielen. Falls das denkbar ist. Ob das rechtlich möglich ist, weiß ich nicht. Müsste ich mir mal überlegen. Sowas hätte aber wohl keine Zukunft bzw die Kunden sind wohl kaum bereit, so viel Geld zu zahlen, wenn ihnen vorgegeben wird, wie oft und wie lange die Software verwendet werden darf.
bLu3to0th schrieb:
Doch, die Hersteller haben das Eigentumsrecht. Informier dich über den Unterschied von Besitz, Eigentum und Lizensierung
ich kenn den Unterschied. Wenn das Lizensrecht aber übertragen ist, dann darf das auch weiterübertragen werden. Genau das stellt das Urteil ja fest. Der Käufer ist Verfügungsberechtigter über die einzelne erworbene Lizenz und nicht Steam oder der Hersteller.
Die Hersteller können doch kein Geld dafür verlangen, dass das Lizenzrecht weiterverkauft wird. Das wäre ja absurd.
Das wäre der Sache nach nicht viel anders, als würde einer Autohersteller oder der Händler von dir Geld verlangen, wenn du dein Auto verkaufst. Oder noch absurder dafür, dass du einen anderen Fahren lässt, weil du ihm die Software zur Verfügung stellst.
Das kann nicht funktionieren.