News EuGH: Gebrauchte Software darf weiterverkauft werden

Denn nach Auffassung des BGH sei es durchaus mit dem insoweit erschöpften Urheberrecht des Softwareherstellers vereinbar, wenn dieser immer noch auf technischer Ebene die Nutzbarkeit nach einem Weiterverkauf einschränke oder unmöglich mache.

Von der Logik her steht das ja nicht im Einklang mit dem neuen Urteil. Man müsste mal klagen und sich darauf berufen.

Also mir konnte bis heute keiner nachvollziehbar erklären, wieso ich eine Musik-CD legal weiterverkaufen kann, während ich auf meinen im iTunes-Store gekauften Musikstücken ein Leben lang festsitze (totes Kapital, sobald ich die Musik nicht mehr hören will, während neue Interessenten sie wieder zum Vollpreis erwerben müssen).

Genau das ist die Trickserei. Es ist zwar mit dem Erschöpfungsgrundsatz vereinbar, aber wohl kaum in dessen Sinne. Im Moment ist es so: Du hast das Recht zum Weiterverkauf, aber nur wenn's geht :D
Das Einzige was wir machen können, ist solche Angebote zu meiden.
 
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chris233 schrieb:
Von der Logik her steht das ja nicht im Einklang mit dem neuen Urteil. Man müsste mal klagen und sich darauf berufen.

Denke ich auch. Aber leider hat sich in der Vergangenheit gezeigt, dass bestehende Gesetzgebung/Rechtsprechung durchaus umgangen werden kann, indem es einfach technisch unterbunden wird. Siehe Privatkopie, die oft technisch verhindert wird und die Umgehung des Kopierschutzes dann sogar strafbar ist. Willkommen in Absurdistan!

Was wir bräuchten, wäre eine umfassende Reform des Urheberrechts, die endlich aufhört, zwischen Software und Medien zu unterscheiden und die Rechte der Kunden (Privatkopie, Weiterveräußerung) rigoros in der digitalen Welt durchsetzt. Wenn sich die Content-Industrie schon immer darauf beruft, dass man nur Nutzungsrechte erwirbt, dann muss man auch konsequent sein und z.B. dem Besitzer einer DVD den Download des gleichen Titels erlauben, sowie den (Weiter)Verkauf von Softwarelizenzen unabhängig vom Datenträger erlauben. Habe z.B. vor kurzem einen legalen Office-Lizenzkey gekauft und dann anschließend nur auf halblegalen Weg die deutsche Installation bekommen. Ich finde, hier müsste es eine Verpflichtung geben, die Software selbst (die ja nicht läuft ohne legalen Key) als kostenlosen Download anzubieten. Für Speziallösungen/Auftragsarbeiten außerhalb des Consumer/Small Business Marktes kann es ja weiterhin Ausnahmen geben, die etwas mehr Restriktionen in der EULA erlauben.
 
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Baio schrieb:
Wieso sollte ich so denken nur weil es mir gelegen kommt? Es ist einfach nur fair und hätte schon lange gemacht werden sollen.

Ein Treffendes Beispiel:

Deine Bruder hat eine Haus mit 3 Wohnungen und mag es verkaufen, er unterschreibt mit den Käufer einen Vertrag das die 2. Wohnung lebenslang unter dein Nutzungsrecht fällt, in diesem Fall kannst du die Wohnung auch Vermieten wie du magst, da du Quasi die "Nutzungs Lizenz" dafür hast und das kann dir der neue Besitzer des Hauses nicht verbieten.

Edit: ein noch besseres Beispiel worum es eigentlich geht:

Du kaufst dir in einen mehr Familienhaus eine Eigentumswohnung, sprich du hast Zugriff und Rechte für diese Wohnung, aber nicht für das Haus, aus welchen Grund sollte dir nun nicht gestattet sein das du diese Wohnung weiterverkaufst oder vermietest? Schliesslich hast du sie schon einmal bezahlt, wenn du dann also die Wohnung nicht mehr nutzen willst, darf dann der Hausbesitzer deine Wohnung erneut verkaufen oder dich sogar davon abhalten diese weiter zu Verkaufen??

Ich denke nicht!
Das sind extrem schlechte beispiele.
  1. vergleichst du Äpfel mit Birnen
  2. geht es um den Erwerb von Lizenzen, nicht um den Kauf einer kompletten Software samt allen Rechten.
Generell: Bevor man sich auf irgend etwas einlässt, sollte man immer wissen, mit was man es zutun hat.
Wenn man also solch einer AGB/Lizenzvereinbarungen zustimmt, sollte einem auch klar sein, dass man lediglich eine Lizenz ohne Weitergaberecht für die Software erwrrben wird.
 
Fetter Fettsack schrieb:
Dem ist anzumerken, dass im konkreten Fall das Vorabentscheidungsverfahren außerdem vom BGH selber angestoßen wurde.

Was darauf schließen lässt, dass das Wiederverkaufs"recht" und die Account-Gebundenheit bei Half-Life 2 und der jetzige Fall unterschiedlich gelagert sind - Seinerzeit sah das BGH keinen Grund, ein Vorabentscheidungsverfahren bei gleicher Rechtslage anzustoßen.
 
Baio schrieb:
Ein Führerschein ist eine Personen bezogene Lizenz ...
... im urteil wird auch extra von "nicht-Personen bezogenen Lizenzen" geredet
Interessant ...
Die Software, die man z.B. auf Steam erwirbt, ist doch an eine Person (bzw. deren Account) gebunden, richtig?
Keine Ahnung, ob das jetzt noch mal etwas anderes als "Personen bezogen" ist. Aber demnach würde dieses Urteil jegliche DRM Angebote überhaupt nicht berühren.

Baio schrieb:
Edit zur Ergänzung: Wieso sollte keiner mehr Kaufen? Life-time Lizenzen mögen nicht verfallen, aber es ist immer noch nur für eine Person möglich diese zu nutzen, daher sehe ich in der Aussage keinen Sinn.
Weil der Markt logischerweise irgendwann gesättigt ist.

Der Entwickler entwickelt fleißig weiter und versorgt alle vergebenen Lizenzen mit kostenlosen Updates, nimmt aber kein Geld mehr ein, weil Neukunden einfach alte Lizenzen kaufen ... Lizenzen die womöglich zuvor schon 10 Jahre lang genutzt wurden.

Für Software, die nicht veraltet oder eben durch Updates auf aktuellem Stand gehalten wird, ist ein Wiederverkaufsrecht absolut tödlich. Das ist weder für den Entwickler gut, noch für die Kundschaft.



Und wie gesagt:

Wenn schon vor dem Kauf klar ist, daß man die Lizenz nicht weiter verkaufen darf, ist es doch absolut fair. Wenn das einem als Kunde aus irgendeinem Grund nicht passt (rationalerweise, weil einem der Preis zu hoch ist), muss man das Produkt nicht kaufen.

Es beschwert sich ja auch keiner, daß die Hersteller die Preise für ihre Produkte selbst festlegen.
 
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bei PCGameshardware steht unter anderem:

"... Wer nun angesichts des EuGH-Urteils frohlockt, wird bei genauerer Betrachtung wieder auf den Boden der Tatsachen geholt. Das damalige BGH-Urteil hatte die Abtretung der Accounts zum Inhalt, nicht von Computerprogrammen. Accounts sind keine Computerprogramme, sondern ein gemischter Vertragstypus, der am ehesten einem Werkvertrag bzw. Dienstvertrag entspricht. Der BGH stellte schon zuvor fest, dass auf Datenträgern befindliche Software weiterhin verkauft werden darf. Angesichts des EuGH-Urteils darf diese Aussage vermutlich auch auf Download-Software erweitert werden. Weiterhin nicht umfasst wären aber Accounts, denn diese sind auch für heruntergeladene Software zwingend notwendig. Im Ergebnis würde Account-gebundene Software nach wie vor einem Weiterverkaufsverbot unterliegen. ..."

Quelle: http://www.pcgameshardware.de/aid,9...are-darf-weiterverkauft-werden/Internet/News/

In meinen Augen muss man dieses Thema wirklich detailliert am BGH beleuchten, ob diese Accountbinderei wirklich (weiterhin) zulässig ist. Denn ich kann sowohl den digitalen Download von z.B. Skyrim kaufen als auch die DVD, aber beides wird an Steam gebunden. Soll mir recht sein, wenn der Account nicht verkauft werden darf, dient er doch vielmehr der Nutzeridentifizierung und Spielrechtsprüfung zum Zeitpunkt des Spielstarts. Aber nicht unbedingt als Spielefriedhof, der nicht weiter verkauft werden darf.
Hier muss und soll der Gesetzgeber nachbessern, mirwegen dann mit Transaktionsgebühren von Steam etc. pp.
 
@Konti

nee das geht so nicht. Das sind absolute Basisgrundrechte, die nicht einfach so "ausverkauft" werden dürfen. Ansonsten schafft man auch die Gewährleistungsrechte mit dem Hinweise ab, dass man dafür das produkt billiger bekommt. ;)
Die anderen sind dann dumm dran, die das nicht wollen. Zum Glück kann man in unserem Land noch nicht alles kaufen.
 
Konti schrieb:
Es beschwert sich ja auch keiner, daß die Hersteller die Preise für ihre Produkte selbst festlegen.

Nö, aber ich beschwere mich, wenn die Hersteller ihre Preise künstlich hoch halten, indem sie den Sekundärmarkt technisch unterbinden oder verbieten.

Die Autohersteller könnten auch höhere Preise erzielen, wenn man Autos nicht gebraucht weiterverkaufen dürfte. Klar, einige würden ihre Autos dann fahren, bis sie auseinanderfallen, aber Erstkäufer haben z.B. keine Alternativen. Klingt jetzt absurd, aber einige Modelabels mahnen schon heute jeden ab, der auf eBay privat und daher ohne Lizenz Markenklamotten weiterverkauft, angeblich wegen "Fälschungsgefahr". Autohersteller könnten im Extremfall den Ersatzteilverkauf an Serviceverträge binden, die ihnen dauerhaft hohe Einnahmen garantieren. Leider sind Unternehmen unheimlich kreativ, wenn es darum geht, sich aus Einmalverkäufen lebenslang Einkünfte zu generieren (siehe Druckerhersteller).

Ich halte diese Entwicklung auch daher für sehr gefährlich, weil Hardware und Software immer weiter verschmilzt und zudem personalisiert wird (IDisierung und Cloud). Was, wenn ich in 2 Jahren mein Smartphone nicht mehr weiterverkaufen kann, weil das nicht-austauschbare Betriebssystem irreversibel an meinen Google/Apple-Account gekoppelt ist oder nur noch startet, wenn man einen Supportvertrag verlängert?

Der Gesetzgeber muss jetzt handeln, um diesen Wahnsinn zu stoppen. Sonst haben wir bald Billionen Euro in totem Kapital (ungenutzte digitale Güter) gebunden und erzeugen nur noch Pseudowachstum, weil jeder alles ständig neu kaufen muss. Ganz ähnliche Probleme übrigens bei Hardware, die designed to break/outdate ist oder für den Laien irreparabel (z.B. Apple).
 
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Konti schrieb:
Für Software, die nicht veraltet oder eben durch Updates auf aktuellem Stand gehalten wird, ist ein Wiederverkaufsrecht absolut tödlich. Das ist weder für den Entwickler gut, noch für die Kundschaft.


Klar veraltet Software auch.... Ich will dich sehen wie du Command & Conquer von 1995 auf einem Windows 7 PC Installierst.

Und es ist extrem Gut das Urteil, weil endlich wird neu entwickelt und nicht jeder misst mit den gleichen Funktionen aber anderen Namen verkauft.
 
Telesto schrieb:
Die Autohersteller könnten auch höhere Preise erzielen, wenn man Autos nicht gebraucht weiterverkaufen dürfte. Klar, einige würden ihre Autos dann fahren, bis sie auseinanderfallen, aber Erstkäufer haben z.B. keine Alternativen.

Und das basiert auf Fakten inwiefern? Dazu hätte ich doch gerne erst einmal eine Studie gesehen, die das belegt.
Es gibt zahlreiche andere Faktoren, die dort reinfließen. Es gibt genügend Leute, die können sich auch heute keinen Neuwagen leisten - und werden dann auf ÖPNV umsteigen (müssen) oder Fahrgemeinschaften bilden - das wäre sogar noch gut für die Umwelt :cool_alt:
Die Leute, die sich einen Neuwagen leisten können, weil sie ihren alten verkaufen können, werden ihre Neuwagen fahren, bis er nicht mehr fahrtüchtig ist, weil sie ihn nicht mehr loswerden und bis dahin _kein neues Auto kaufen_, was für die Hersteller damit von Nachteil ist!
Alle diejenigen, die sich ohne Probleme einen Neuwagen leisten können, werden vermutlich so weiterkaufen, wie bisher.

Das ist auch ein durchaus legitimes Szenario - das Verbot vom Weiterverkauf kann also auch schädlich für den Hersteller sein, da die potentielle Kundschaft kleiner wird und über längeren Zeitraum weniger Produkte verkauft werden. "Neue" Modelle mit "neuen" Features müssen dann entweder innovativ oder preislich interessant sein, um verkauft zu werden. Völlig unabhängig vom Second-Hand-Markt.
(ganz abgesehen, dass Ersatzteile eine lukratives Geschäft sind - die gibt es bei Software nicht, da sie halt nicht "kaputt geht". Ich wäre aber gespannt, was hier im Forum abgeht, wenn plötzlich jeder für Patches zahlen müsste...)
 
Stellt euch mal vor ihr dürftet euer Auto nicht weiter verkaufen, das wäre genauso lächerlich. Meine alte Kiste hat damals nur 1300€ gekostet...da hab ich schon mehr in Software investiert. Und wieso soll ich jetzt Titel die ich in 5 Tagen durch hab nicht wieder verkaufen dürfen? Das sowas überhaupt mal verboten war Oo
 
Boah Leute ... hört doch bitte endlich mit diesen unendlich unpassenden Auto-Vergleichen auf.
Ein Auto kann nicht kopiert werden, und ein Auto nutzt sich ab bis es irgendwann nicht mehr fahrtüchtig ist. Um ein Auto fahrtüchtig zu halten, muss man in aller Regel im Laufe der Jahre noch mal einige tausend Euro rein buttern.



Telesto schrieb:
Also mir konnte bis heute keiner nachvollziehbar erklären, wieso ich eine Musik-CD legal weiterverkaufen kann, während ich auf meinen im iTunes-Store gekauften Musikstücken ein Leben lang festsitze (totes Kapital, sobald ich die Musik nicht mehr hören will, während neue Interessenten sie wieder zum Vollpreis erwerben müssen).
Weil du beim Kauf im iTunes-Store wohl eine lebenslange Lizenz erwirbst, bei einer CD jedoch nur einen Datenträger mit Musik drauf.
Was dir lieber ist, kannst du ja selbst entscheiden. Willst du das Lied lebenslang in deinem "Besitz" haben, mit der Sicherheit es jederzeit neu downloaden zu können, wenn mal ein Datenträger schlapp macht, oder willst du lieber eine CD erwerben, selbst Sicherheitskopien machen, und das Teil möglicherweise irgendwann weiter verkaufen (wobei du dann wahrscheinlich genau genommen deine Sicherheitskopien löschen müsstest).

Es sind eben 2 verschiedene Modelle. Welches du nutzt, entscheidest du als Kunde selbst.
Oft ist es ja auch einfach günstiger, sich ein paar Songs bei iTunes zu kaufen, als gleich ein ganzes Album auf CD, bei dem man vielleicht eigentlich nur 4 der Lieder wirklich mag.
Wenn es nur das eine Modell gibt, entscheidest du eben, ob du kaufst oder nicht.

Telesto schrieb:
Man bezahlt echtes Geld und hat keine Möglichkeit, das je wieder rauszubekommen, ...
Das ist ja auch nicht der Sinn der Sache. :rolleyes:
Ich kaufe doch keine Software, um die irgendwann wieder zu Geld zu machen. Ich kaufe eine Software, weil ich sie nutzen/konsumieren möchte. Und ich kaufe sie nur, wenn ich mit dem Preis einverstanden bin.
Wenn du der Meinung bist, daß du da später noch Geld raus bekommen musst, dann ist wohl der Preis zu hoch.

Smartin schrieb:
@Konti

nee das geht so nicht. Das sind absolute Basisgrundrechte, die nicht einfach so "ausverkauft" werden dürfen.
???
Was denn für Basisgrundrechte?
Du meinst so wie das Recht, dem Hersteller vorzuschreiben, was er für seine Software verlangen darf?
 
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Konti schrieb:
Das ist ja auch nicht der Sinn der Sache. :rolleyes:
Ich kaufe doch keine Software, um die irgendwann wieder zu Geld zu machen. Ich kaufe eine Software, weil ich sie nutzen/konsumieren möchte. Und ich kaufe sie nur, wenn ich mit dem Preis einverstanden bin.

Genau so mache ich das aber seit Jahren bei DVDs. Ist für mich das normalste der Welt, eine DVD zu kaufen und irgendwann wieder zu verkaufen. Wenn man die DVDs gut behandelt und das ganze gut timed, kostet ein Besitz von mehreren Monaten nicht wesentlich mehr als 48h in der Videothek ausleihen. Nun kommt die Industrie daher und will mir erklären, das wenn ich den Film bei iTunes zu einem ähnlichen Preis kaufe (oder etwas billiger, weil schlechtere Qualität, keine Hülle etc.), dann muss ich den Film bis zum Sankt Nimmerleinstag behalten und habe keinerlei Aussicht darauf, den Film wenigstens für einen Bruchteil des Kaufpreises weiterzuverkaufen? Da fühle ich mich verarscht, das kannst du mir aber glauben. Das gilt so übrigens auch 1:1 für Software (verstehe nicht, wieso hier immer ein Unterschied gemacht wird, die Nutzungsrechte sind außer bei Profisoftware absolut vergleichbar mit dem Konsumieren von Filmen und Musik).

Und genau aus diesem Grund sind für mich Downloadkäufe momentan ein absolutes No-Go. Es kann doch nicht sein, dass man für Downloads fast die gleichen Preise verlangt wie für physische Datenträger aber erstere nach dem Kauf einen Verkaufswert von Null haben, weil es keinen Markt dafür gibt. :freak:

Also entweder man schafft endlich legale Marktplätze für Digitalgüter oder man passt die verdammten Preise an auf ein Niveau, wo man nur noch für die durchschnittliche Nutzung zahlt (also z.B. ein Preis Filmdownload = Neupreis der DVD - Gebrauchpreis der DVD).
 
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@Telesto

Wie gesagt das ist der Sinn dahinter... da stimme ich Konti schon zu. In dem Urteil ging es auch nicht um DVDs oder etwas vergleichbares billiges. Wenn du mit der Software Geld verdienst hast du die Kosten nach ein paar Projekten wieder drinne.

Desweitern du bist nie Eigentümer bei Software oder Filem sondern nur Besitzer ein kleiner aber feiner Unterschied.

Dazu kommt das du bei iTunes immer die möglichkeit hast die Serien neu zu laden. Wie willst du die also Verkaufen? Dein Account verkaufen?
 
Cool Master schrieb:
Dazu kommt das du bei iTunes immer die möglichkeit hast die Serien neu zu laden. Wie willst du die also Verkaufen? Dein Account verkaufen?

Nein, wenn es dort einen Verkaufs- oder Rückgabebutton gäbe, würde dieses Recht natürlich verfallen - ist technisch doch gar kein Problem.

Man muss hier auch unterscheiden. Ich werde mich sicher nicht beschweren, dass ich ein paar 0,79 € Apps nicht wieder für je 0,63 € verkaufen kann, aber was wenn ich Photoshop für 1000 € im AppStore kaufe statt im Ladengeschäft und es nach 12 Monaten nicht mehr nutzen möchte? 1000 € in den Sand gesetzt im Vergleich zum Offlinekauf (wo man vielleicht noch 750 € kriegt bei eBay)? Und im Moment spricht alles dafür, dass es in Zukunft nur noch AppStore-ähnliche Kaufmöglichkeiten gibt - ohne signifikant niedrigere Preise (die mich für das fehlende Wiederverkaufsrecht kompensieren würden). Das kanns doch nicht sein...
 
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Telesto schrieb:
Und genau aus diesem Grund sind für mich Downloadkäufe momentan ein absolutes No-Go.
Na dann ist doch alles gut. Es zwingt dich ja niemand zum Kauf.
Ich persönlich kaufe sehr gerne bei/für Steam und Co. Mal davon abgesehen, daß es ziemlich bequem und manchmal extrem günstig ist (CIV5 inkl. aller DLCs für <10€ z.B.), habe ich eh nicht vor, diese Spiele irgendwann wieder zu verkaufen.

Das ist wohl auch einfach eine unterschiedliche Mentalität.
Gute Filme, Musik, Spiele, Software will ich "besitzen". Ich WILL daß sie auf meine Person registriert sind.

Dinge, die ich nur temporär nutzen will, leihe ich mir in der Videothek aus (oder kaufe eine temporäre Lizenz .. gibt's ja glaube ich z.B. bei Apple schon für Filme). Wär mir viel zu aufwändig, die zu kaufen und dann irgendwann wieder zu verscherbeln.
Und auch hier wird die Zukunft durch DRM bestimmt noch etwas komfortabler. Wie gesagt, das ist eh schon im Kommen, aber was ja z.B. für Spiele vorstellbar wäre:
Man mietet erstmal ein Spiel für eine Woche oder eine bestimmte Anzahl an Stunden, die man sich dann selbst einteilen kann. Und wenn man danach feststellt, daß man das doch länger haben will, kann man den Rest bis zum Vollpreis einfach dazu bezahlen und weiter zocken.
Das wär dann maximal fair. Wenn man's eh nur kurz zockt, kann man's für wenig Geld mieten. Wenn man es eine lange Zeit spielen möchte, muss man den Vollpreis bezahlen.
 
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Wenn der Käufer nur so mündig wäre. Gerade die Jugend verpfeffert doch heute einen Großteil ihres Taschengeldes im iTunes-Store. Die müssen dann entweder lebenslang Apple kaufen oder sich irgendwann eingestehen, dass CD-An- und Verkäufe oder Streamingflatrates doch billiger gewesen wären. Hier sehe ich auch die Anbieter in der Pflicht, solche Geldvernichtung durch erlaubten Wiederverkauf oder Kaufrückgabe (z.B. mit nur 66% Rückerstattung) einzudämmen. Andernfalls ist Apple für mich nicht besser als z.B. Yamba. Denn für den Kurzzeiteinsatz sind die Preise absolut überzogen.

Was Software angeht, die wohl in 5 Jahren nur noch als digitale Wegwarfware erhältlich ist: Dann müssen aber auch entsprechende Geschäftsmodelle kommen, sprich ich will dann auch mal Photoshop für 1 Jahr zu 250 € mieten können. Prinzipiell sollte man aber den Konsumenten die Freiheit lassen, on- und offline-Güter gleich behandeln und den Markt den Rest erledigen lassen (sinkende Neupreise also durch Gebrauchtangebote). Vor letzterem haben die Hersteller natürlich Angst, denn Sekundärmarktkontrolle ist ein sehr effektives Mittel, um die eigene Monopolstellung zu festigen.
 
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Konti schrieb:
Interessant ...
Die Software, die man z.B. auf Steam erwirbt, ist doch an eine Person (bzw. deren Account) gebunden, richtig?
Keine Ahnung, ob das jetzt noch mal etwas anderes als "Personen bezogen" ist. Aber demnach würde dieses Urteil jegliche DRM Angebote überhaupt nicht berühren.

Stimmt, das sehe aich auch so. Steam und Co dürfte dieses Urteil nicht berühren.

Konti schrieb:
Weil der Markt logischerweise irgendwann gesättigt ist.

Der Entwickler entwickelt fleißig weiter und versorgt alle vergebenen Lizenzen mit kostenlosen Updates, nimmt aber kein Geld mehr ein, weil Neukunden einfach alte Lizenzen kaufen ... Lizenzen die womöglich zuvor schon 10 Jahre lang genutzt wurden.

Für Software, die nicht veraltet oder eben durch Updates auf aktuellem Stand gehalten wird, ist ein Wiederverkaufsrecht absolut tödlich. Das ist weder für den Entwickler gut, noch für die Kundschaft.

Welche Software veraltet denn nicht?
Microsoft dürfte es wohl egal sein wenn jemand sein gebrauchtes Windows XP oder Offive 2003 weiterverkauft.
Alte Spiele werden auch kaum noch gepatcht (Falls überhaupt).
Auch obliegt es einzig und alleine dem Hersteller, ob und wie lange er seine Software mit Updates versorgt.
Nicht umsonst bringen viele Hersteller regelmäßig neue Versionen heraus, mit denen neue Lizenzen fällig sind, damit der Reiz eine alte Version zu nehmen wegfällt.


Konti schrieb:
Und wie gesagt:

Wenn schon vor dem Kauf klar ist, daß man die Lizenz nicht weiter verkaufen darf, ist es doch absolut fair. Wenn das einem als Kunde aus irgendeinem Grund nicht passt (rationalerweise, weil einem der Preis zu hoch ist), muss man das Produkt nicht kaufen.

Es beschwert sich ja auch keiner, daß die Hersteller die Preise für ihre Produkte selbst festlegen.

Dieses Urteil ist kundenfreundlich gefällt worden und entspricht den Gesetzen und Normen der EU. Deshalb haben die Richter auch so entschieden, da der Weiterverkauf gebrauchter Sachen und Software ein geltendes Recht in der Eu sind. Damit sind die Hersteller in der Pflicht, sich andere Formen der Lizenznutzung einfallen zu lassen. Möglichkeiten hierzu wären zeitlich befristete Nutzungsrechte oder personalisierte Lizenzen. Der EuGH hat nur das pauschale Verbot eines Gebrauchtverkaufes für unwirksam erklärt.
 
Palomino schrieb:
Dieses Urteil ist kundenfreundlich gefällt worden und entspricht den Gesetzen und Normen der EU. Deshalb haben die Richter auch so entschieden, da der Weiterverkauf gebrauchter Sachen und Software ein geltendes Recht in der Eu sind. Damit sind die Hersteller in der Pflicht, sich andere Formen der Lizenznutzung einfallen zu lassen. Möglichkeiten hierzu wären zeitlich befristete Nutzungsrechte oder personalisierte Lizenzen. Der EuGH hat nur das pauschale Verbot eines Gebrauchtverkaufes für unwirksam erklärt.

Das muss die EU aber genau im Auge behalten. Sonst verlangen die Softwarehersteller am Ende das gleiche Geld für "zeitlich befristete Nutzungsrechte oder personalisierte Lizenzen" wie bisher für (nun legal weiterveräußerbare) Volllizenzen. Gerade ein Sekundärmarkt (Gebrauchtmarkt) ist aber in der Lage, Monopolpreise zu verhindern, so dass am Ende Neupreise den Gebrauchpreisen folgen, die sich ja bekanntlich nach Angebot und Nachfrage richten und daher wesentlich "fairer" seien dürften als Monopolpreise eines Anbieters mit Grenzkosten von Null.

Dass die Lobbys das wirksam zu verhindern wissen, ist auch klar, aber ich finde es erschreckend, wie sich hier im Forum Endnutzer dafür einsetzen, dass digital erworbene Softwarelizenzen schon heute trotz Volllizenzpreisen technisch zur Personenlizenz degeneriert werden wegen der irreversiblen ID-Bindung. Ist ja schön, wenn sich einige damit anfreunden können, tausende Euro in die Einbahnstraße Digitaldownload zu "investieren", aber man muss auch akzeptieren, dass es anderen Leuten gegen das Gerechtigkeitsempfinden geht, wenn ich nicht weiterverkaufen darf, was ich legal erworben habe.
 
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