S
Snowi
Gast
Dazu kommt, dass z.B. die Richter im Bundesverfassungsgericht afaik auf 12 Jahre gewählt werden. Um die alle auszutauschen, müsste man also außerdem 3x in Folge gewählt werden, was auch eine gewisse Herausforderung ist. Und wenn sie das schaffen, 3x in Folge gewählt zu werden, kann man ja schon sagen, dass es scheinbar der Wille des Volkes ist. Denn dafür müssen sie ja 3x >50% bekommen.Weyoun schrieb:"Installiert"? Zum Glück werden Richter bei uns (BGH) vom Richterwahlausschuss gewählt und anschließend vom Bundespräsidenten ernannt und nicht "installiert" (das klingt sehr nach Diktatur).
Das ist auch völlig Absurd, und widerspricht für mich der Gewaltenteilung. Aber gut, unser Vorsitzender des Bundesverfassungsgericht ist ja auch dicke mit Merkel, also von daher...Weyoun schrieb:Kritisch sehen könnte man höchstens, dass diese Wahl zum einen geheim ist, man also nicht sieht, wer für oder gegen einen Kandidaten gestimmt hat und zum anderen der entsprechende Bundesminister auch noch zustimmen muss. Der Minister kann also nicht zwingend einen Wunsch-Kandidaten durchpeitschen aber ablehnen kann er ihn schon.