Triversity
Captain
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Erklärung dafür? Das Video erklärt nicht deine Behauptung.Marco^^ schrieb:Das würde ich lieber sein lassen, schau Dir lieber an warum Du es sein lassen solltest
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Erklärung dafür? Das Video erklärt nicht deine Behauptung.Marco^^ schrieb:Das würde ich lieber sein lassen, schau Dir lieber an warum Du es sein lassen solltest
Grillwetter schrieb:Ich darf auch mit Auftragsmördern über die Höhe eines üblichen Honorars quatschen, einen Vorsatz hinsichtlich der Begehung eines Straftatbestands kann man mir dann immer noch nicht nachweisen.
Triversity schrieb:Erklärung dafür? Das Video erklärt nicht deine Behauptung.
Thane_DE schrieb:TOR bzw. die Nutzung von TOR-Nodes ist absolut legal. Wäre ja noch schöner
Sorry, aber darf er doch.Sun_set_1 schrieb:Nein darfst Du nicht.
§30 STGB, Absatz 2.
(2) Ebenso wird bestraft, wer sich bereit erklärt, wer das Erbieten eines anderen annimmt oder wer mit einem anderen verabredet, ein Verbrechen zu begehen oder zu ihm anzustiften.
Das Aushandeln eines Honorars erfüllt den Bestand der Verabredung und Anstiftung. Gilt im Volksmund auch als Verabredung zum Mord. Genauso wird zum Beispiel ein Drogendealer bestraft, wenn er am Telefon sagt "ich bring 3 mit". Da brauch die Polizei meist keine Beweisfotos o.ä., die Richter sehen dies als schlüssiges Handeln an und bestrafen dann auch für den Verkauf von "3". Es sei denn, der Beklagte kann beweisen das er wirklich nur 3 Bier mitgebracht hat. Der ist in diesem Moment in der umgekehrten Beweislast.
Aktuell aus der Praxis:
Ex-Bundeswehrsoldat für Mordkomplott 20 Jahre in Haft
Hier wurde nicht einfach nur nach dem Preis gefragt, sondern sich tatsächlich auch darauf geeinigt. Schließlich ist er ja auch in einen Flieger gestiegen und zum geplanten Tatort geflogen.Die DEA hatte mitgeschnitten, wie sich die Männer darauf einigten, die Tat für 700.000 Dollar zu begehen.