News Europaweite Großrazzia: BKA schaltet mehrere Darknet-Server ab

Marco^^ schrieb:
Das würde ich lieber sein lassen, schau Dir lieber an warum Du es sein lassen solltest
Erklärung dafür? Das Video erklärt nicht deine Behauptung.
 
TOR bzw. die Nutzung von TOR-Nodes ist absolut legal. Wäre ja noch schöner :) Und selbst wenn du durch Zufall auf einer etwas fragwürdigeren Seite landest bist du nicht sofort dran, zumindest wenn du den Tab wieder schnell schliesst.
 
Ich darf auch mit Auftragsmördern über die Höhe eines üblichen Honorars quatschen, einen Vorsatz hinsichtlich der Begehung eines Straftatbestands kann man mir dann immer noch nicht nachweisen.
Auch eine Kalaschnikov im Warenkorb ist noch kein Verbrechen.
 
Grillwetter schrieb:
Ich darf auch mit Auftragsmördern über die Höhe eines üblichen Honorars quatschen, einen Vorsatz hinsichtlich der Begehung eines Straftatbestands kann man mir dann immer noch nicht nachweisen.

Nein darfst Du nicht.

§30 STGB, Absatz 2.

(2) Ebenso wird bestraft, wer sich bereit erklärt, wer das Erbieten eines anderen annimmt oder wer mit einem anderen verabredet, ein Verbrechen zu begehen oder zu ihm anzustiften.

Das Aushandeln eines Honorars erfüllt den Bestand der Verabredung und Anstiftung. Gilt im Volksmund auch als Verabredung zum Mord. Genauso wird zum Beispiel ein Drogendealer bestraft, wenn er am Telefon sagt "ich bring 3 mit". Da brauch die Polizei meist keine Beweisfotos o.ä., die Richter sehen dies als schlüssiges Handeln an und bestrafen dann auch für den Verkauf von "3". Es sei denn, der Beklagte kann beweisen das er wirklich nur 3 Bier mitgebracht hat. Der ist in diesem Moment in der umgekehrten Beweislast.

Aktuell aus der Praxis:

Ex-Bundeswehrsoldat für Mordkomplott 20 Jahre in Haft
 
Zuletzt bearbeitet:
Deswegen hab ich das Wort "üblich" geschrieben :p in Abgrenzung zu einer Honorar-Absprache bzgl eines konkreten Auftrags.
Naja, mit so wenigen Worten kann es Missverständnisse geben, jedenfalls ist es keine Anstiftung wenn ich den Hitman frag was er so für ein Monatsnetto hat, oder noch konkreter, was so ein Ding kostet.
 
Triversity schrieb:
Erklärung dafür? Das Video erklärt nicht deine Behauptung.

Es ging nur darum um das Ansehen von Inhalten ... eventuelle verlinkung auf Inhalten.

Mehr wollte ich nicht dazu sagen ;)
Ergänzung ()

Thane_DE schrieb:
TOR bzw. die Nutzung von TOR-Nodes ist absolut legal. Wäre ja noch schöner :)

Es gibt ein Kommentar zu TOR und *freier Software* von einem prime Minister UK (Cameron ?)

Tor 'should not be banned in Britain'
http://www.theguardian.com/technology/2015/mar/11/tor-should-not-be-banned-in-britain
 
Äh, Moment. Die Aussage, daß Tor im UK nicht verboten werden sollte, stammt aus einer Veröffentlichung des Parliamentary Office of Science and Technology. Eine deutsche Entsprechung hat dieses Amt bei uns nur auf Landesebene.

Prime Minister kann immer nur einer sein; im Moment ist das tatsächlich David Cameron. Der hat sich aber einen Ruf als Überwachungsverfechter gemacht. Cameron hat sich zwar zu Tor geäußert, aber negativ, es nämlich als „digital hiding places for child abusers“ bezeichnet.

Daß eine staatliche Stelle etwas veröffentlicht, was der Position des Premierministers so stark entgegensteht und sie dadurch schwächt, dürfte Herrn Cameron so gar nicht schmecken.

Trotzdem interessant zu lesen, zu welchen Schlüssen sogar Ämter aus dem Heimatland von 1984 kommen. Danke für den Link!
 
Zuletzt bearbeitet:
Sun_set_1 schrieb:
Nein darfst Du nicht.

§30 STGB, Absatz 2.

(2) Ebenso wird bestraft, wer sich bereit erklärt, wer das Erbieten eines anderen annimmt oder wer mit einem anderen verabredet, ein Verbrechen zu begehen oder zu ihm anzustiften.

Das Aushandeln eines Honorars erfüllt den Bestand der Verabredung und Anstiftung. Gilt im Volksmund auch als Verabredung zum Mord. Genauso wird zum Beispiel ein Drogendealer bestraft, wenn er am Telefon sagt "ich bring 3 mit". Da brauch die Polizei meist keine Beweisfotos o.ä., die Richter sehen dies als schlüssiges Handeln an und bestrafen dann auch für den Verkauf von "3". Es sei denn, der Beklagte kann beweisen das er wirklich nur 3 Bier mitgebracht hat. Der ist in diesem Moment in der umgekehrten Beweislast.

Aktuell aus der Praxis:

Ex-Bundeswehrsoldat für Mordkomplott 20 Jahre in Haft
Sorry, aber darf er doch.
§30 A2.2 trifft in dem Fall nicht zu. Auch in deinem "Beispiel aus der Praxis" heißt es:
Die DEA hatte mitgeschnitten, wie sich die Männer darauf einigten, die Tat für 700.000 Dollar zu begehen.
Hier wurde nicht einfach nur nach dem Preis gefragt, sondern sich tatsächlich auch darauf geeinigt. Schließlich ist er ja auch in einen Flieger gestiegen und zum geplanten Tatort geflogen.
Wenn ich ohne Waffenschein in einen Waffenladen gehe um mir die Preise anzugucken werde ich ja auch nicht gleich verhaftet.

Auch wenn man am Telefon sagt "ich bring 3 mit" ist das in keinster Weise eine Straftat und hat vor Gericht auch 0 Beweislast. In solchen Fällen warten die Beamten bis sie die Übergabe tatsächlich sehen (oder vollziehen). Erst dann greifen sie ein um denjenigen nicht nur wegen Besitzes, sondern auch für den Handel mit Drogen belangen zu können.
 
Paah, mag gar nicht erst wissen, wie die gepfuscht hatten. Wenn die angezeigte Meldung schon nicht korrekt und vorverurteilend ist.

Aber wundert mich ja nicht... Eine Hand wäscht die andere, und die, die an der Macht sind, sind unvorstellbar sauber...

Und wenn man dann die Meldung unten angezeigt sieht, mit dem Gesicht der Merkel, und ihrer digitalen Panzerknackerbande, dann könnt man strahlkotzen...
 
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