Wenn Facebook da nach Dt. Recht handelt, bzw. es dem Dt. Recht gegenüber prüft, dann muss Facebook aber z.B. auch Anfragen aus Russland nach russischem Recht oder der Türkei nach türkischem Recht nachkommen.
Ist die Frage, was ist, wenn die Russen nach russischem Recht korrekt eine Anfrage nach Nutzerdaten etc. einer Deutschen Person die "Schwulenpropaganda macht. Evtl. sogar auf Russisch (warum auch immer, evtl. Deutsch-Russe und Schwul).
Oder die Türkei auch rechtlich korrekt (die machen sich ja die Gesetze...) eine Anfrage zu einem Kritiker in Deutschland stellt...?!?
Ich habe gerade die Veranstaltung "Telepatische Exekution von recep tayyip Erdogan (Präsident der Türkei)" online. Für den 29. Oktober, den Gründungstag der Türkei...
Eigentlich sogar drei mal (noch englisch und türkisch).
Mit "Recep" mit Hitlerpose (angewinkelter Gruß) vor rotem Grund und oben recht der Halbmond mit Hakenkreuz (ist in der Form erlaubt, "Satire" etc...) statt Stern.
Das dürfte denen ja auch nicht gefallen.
Die Idee stammt aus der Realität, sein Hofstaat hat wohl 2014 mal verkündet, ausländische Mächte wollen ihn "telepatisch töten" CIA, auch BBC und Lufthansa sollen ihn beseitigen wollen...
Naja, "Totbeten" oder "Mortbeten" gab es in Deutschland schon vor hunderten von Jahren ;-) .
War mal von der Obrigkeit verboten, heute fällt das natürlich unter "Untauglicher Versuch", und ist trotz evtl. bestehender "Mordabsicht" verboten. Auch wenn man dran glauben würde.
So wie man auch nicht bestrafgt wird, schießt man mit einem Luftgewehr auf ein Linienflugzeug. Ist physikalisch einfach "untauglich".
Was ist, wenn die Dt. Behörden zu einem Hasskommentar eines Ami in Englisch seine Personalien haben wollen?
Rückt Facebook die auch raus?
Dann könnte die Dt. Justiz den anklagen und in Abwesenheit verurteilen. Sobald der auch nur eine Zwischenlandung in Deutschland (evtl. mit EU-Haftbefehl in der EU) macht, wird er gleich verhaftet.
Das könnten die in Massen durchziehen.
Die haben ja auch mal verlangt, dass die Belgier einen Belgier ausliefern, weil der im Beglischen TV auf einer Demo oder so beim "grüßen" zu sehen war.
Trotz EU-Haftbefehl, hat sich Belgien geweigert...
Deutschland hätte seinen Bürger ohne zu fragen ausgeliefert.
So geschehen mit einem Deutschen nach Griechenland. Wohl wegen irgendeines Vergewaltigungsvorwurf oder Ähnlichem.
Nach gut einem Jahr U-Haft wurde er wohl ohne Prozess und wohl auch ohne Entschädigung freigelassen.
@ U-L-T-R-A
Wenn Computerbase IPs loggt, und sie an eine Behörde aufgrund eines Beschluss rausgibt, dann kann die betroffene Person auch IMMER danach erfolgreich CB zivilrechtlich verklagen.
Trotz des Beschluss und der Pflicht zur Rausgabe der IP!
Denn der Punkt ist, es war nie erlaubt IPs zu loggen.
Auch nicht, wenn man es in AGB etc. erwähnt!
Wenn man also gar nicht erst loggt, kann man auch so einen Beschluss nicht umsetzen, und kann nicht verklagt werden.
Und macht sich natürlich auch nicht schuldig oder strafbar den Beschluss nicht umzusetzen. Kann also vom Staat natürlich nicht bestraft werden, dass man keine IPs geloggt hat. Auf einer Webseite die jetzt langsam startet, werde Ich auch nicht loggen.
Obwohl theoretisch regelmäßig die Polizei vor der Türe stehen kann.
Kleiner Tipp, "Letzte-Entscheidung" auf Englisch (Achtung, für "Letzte" gibt es mehrere mögliche Wörter) mit .com dahinter... Auch mal /forum dahinter setzen.
Ist absolut legal. Sozialkritische provokante Kunst zur anprangerung der Dt. Misstände die zu Suizid führen.
Im Gegensatz zu "Flüchtlinge Fressen" gibt es bei mir aber echte Tote.
Da kann Ich der Polizei ins Gesicht lachen und die Türe schließen, wenn die fälschlich meinen mich mit "Gefahr im Verzug" zur Mithilfe bewegen zu können.
Denn Suizidankündigung ist nicht nur erlaubt, sondern auch erwünscht (inkl. Abschiedstext der die Hintergründe benennt).
Der hier genannte Amokläufer rief dem White-Trash-Seppel auf dem Balkon auch zu "Hartz4" und "Mobbing". Statt das zu thematisieren, Änderungen, z.B. bei Hartz4 zu fordern, wird wieder die "Killerspiel"-Keule geschwungen.