Warum? Man kann sogar legaler Eigentümer werden, wenn die Ware geklaut ist
Grundsätzlich besteht nach den Voraussetzungen der §§ 932 ff. BGB die Möglichkeit, auch von jemandem, der nicht Eigentümer einer Sache ist, das Eigentum an dieser Sache wirksam und rechtmäßig zu erwerben.