xexex schrieb:
Ganz abgesehen davon, dass es vom Fahrergewicht abhängt, ist das nicht der entscheidende Punkt. Entscheidend ist der Aufbau, der bei eBikes nun mal meist stabiler ausgelegt sein muss und damit die Masse die bewegt und gelenkt wird.
Was soll das nun heissen? Man kann es drehen und wenden wie man will: Gesamtgewicht, Spitzenleistung und Geschwindigkeit sind die überwiegend bestimmenden Faktoren für Stabilität. Das Gewicht selbst schwerer E-Bikes wird vom Fahrer in aller Regel um ein Mehrfaches überschritten, spielt also keine große Rolle. Die Spitzenleistung, die selbst ein filigranes Rennrad aushalten muss (trainierte Radsportler treten da im Sprint gerne mal mit 1-2kW rein, das schafft kein üblicher Pedelec Motor) ist weit über dem was ein Pedelec erdulden muss. Die Geschwindigkeiten von Pedelecs sind idR deutlich niedriger als bei nicht motorisierten Fahrrädern, weil die meisten Fahrer an der Unterstützungsgrenze von 25km/h rungondeln und selbst bergab sind die dank schlecht laufender Monster-Reifen und sehr aufrechter Sitzposition fast immer langsamer.
Solange sie mechanisch passen, also z.B. der Lenker die passende Klemmung für den Vorbau hat gibts da keine relevanten Unterschiede zwischen Fahrrad und Ebike-Teilen.
xexex schrieb:
Im Zweifel ist dieser Leitfaden bindend, denn auch ein Gericht wird sich letztlich Sachverständige zur Rate ziehen.
Das Gericht wird schon eine Begründung liefern müssen, warum genau dieses Teil an genau diesem Fahrrad problematisch ist. Der Leitfaden ist hier irrelevant.
xexex schrieb:
Deshalb wurde dieser Leitfaden auch erstellt, damit eine Transparenz herrscht welche Teile bedenkenlos getauscht werden dürfen und welche nicht.
Der Leitfaden wurde erstellt, damit ein Fahrradschrauber im Laden ohne großen technischen Sachverstand weiss, von welchen Teilen er im Zweifel die Finger lassen muss, wenn er auf Nummer sicher gehen will. Es gibt kein Verbot, Teile zu tauschen, wenn man weiss, was man tut. Das hat ungefähr den Charakter der erlaubten Festplatten in einem Synology NAS.
xexex schrieb:
Vergleichbar ist es mit der ABE beim Auto,
Nein, das ist eine völlig andere Baustelle. Ein Auto wird in seiner Gesamtheit zugelassen und wenn man einzelne Teile tauscht, dann muss jedes Teil ein entsprechendes Prüfsiegel haben, damit nicht im Zweifel die Betriebserlaubnis erlischt.. Selbst ein identisch oder besser konstruiertes und hergestelltes Teil, welches nicht diesen Bapper hat, darf nicht verwendet werden. Das hat keine technischen Hintergründe, sondern rein bürokratische/praktische (der kontrollierende Polizist ist kein Ingenieur mit mobilem Prüflabor, der kann nur das zum Teil gehörige Papier anschauen).
Die Betriebserlaubnis erlischt dennoch nicht sofort, wenn man ein solches Teil verbaut und wenn man meint, das wäre unfallursächlich, muss das auch erst nachgewiesen werden. Die Ausrede "Du hast ne Unterbodenbeleuchtung verbaut, drum musste ich Dir die Vorfahrt nehmen" funktioniert nicht.
Beim Fahrrad ist das sowieso völlig anders. Das braucht keine Betriebserlaubnis und es gibt auch keinerlei offizielle Label/ABEs für Fahrradteile. Das sind reine Marketingdinger, nix anderes als wenn ein Hersteller sagt "ich denke, dass Teil ist für Pedelec geeignet". Für Pedelec genau das gleiche. Du kannst Dir ein Pedelec problemlos selbst zusammendengeln, solange es die 25km/h, die 250W "Nenndauerleistung" und die Motorabschaltung beim Aufhören zu treten über 6km/h einhält, kannst Du da verbauen was Du willst.
Für Händler und Hersteller gibts da noch zusätzliche Dinge zu bedenken, überwiegend Haftungsfragen, die Dich als Schrauber am eigenen Rad nicht interessieren müssen. Du willst Dich ja nicht selbst verklagen, wenn Du Dich wegen brechendem Lenker aufs Brot legst, oder?
Anders ist das lediglich beim S-Pedelec, welches ein KFZ mit Betriebserlaubnis ist, wo man tatsächlich nur Teile tauschen dürfte, die eine Zulassung haben. Für Reifen gibts da z.B. die ECE-R75 und theoretisch dürfte man nur die verbauen. In der Praxis gibts so gut wie keine Teile mit "ABE" für S-Pedelec und selbst Hersteller montieren oft Reifen ohne ECE-R75, die dann auch zugelassen sind, wenn sie Teil der Bauartprüfung sind.
Das alles ist Schall und Rauch, am Fahrrad und Pedelec ohne rechtliche Relevanz.