News Fake News und Hassbeiträge: Maas verteidigt umstrittenen Gesetzentwurf

supermanlovers schrieb:
Aber nochmal, das läuft parallel.
1. Verfahren:
Hassprediger vs Staat mit dem Ergebnis Geldstrafe (behält der Staat)
Oben ging es ja um Beleidigung nicht um Hasspredigten.
Ergänzung ()

Herdware schrieb:
Genau da sollte meiner Meinung nach angesetzt werden.
Die gute Nachricht ist ja, oft sind die betreffenden Personen schon vorbestraft und fangen sich zusätzlich noch anderes neues mit ein. Dann sind die tatsächlich schnell weg vom Fenster. Aber da muss dann auch erst mal Jemand eine Anzeige machen. Traut sich oft dann keiner, wie immer.

Man kann übrigens auch Online Anzeige erstatten, einfach eine Email hin. Das ist tatsächlich so zulässig. Nur die eigene Personalien müssen natürlich ebenfalls mit genannt werden. Seit dem ich das weiß gehe ich auch öfters hin und mach dann auch Anzeige. - Nicht wegen jeden Krümel, aber wenn Leute richtig übertreiben und zusätzlich mich nicht respektieren. Aber oft hilft auch nur die beiläufige Erwähnung und die Leute sind leise. ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
Spielt doch keine Rollen. Dann tausche Hassprediger gegen beleidiger.

Siehe z.b. Fall Kachelmann. (erinnere mich jetzt nicht mehr an die Details)

Die Frau wurde einmal wegen falschen Anschuldigungen, Falschaussage etc. verurteilt. Im Anschluss hat Kachelmann sie auf Schadensersatz verurteilt weil er seinen Job/Leben verloren hat.
 
supermanlovers schrieb:
Spielt doch keine Rollen.
Das sind unterschiedliche Tatbestände, wie du eigentlich ebenfalls bereit erklärt hattest.
Wie gesagt, Details, brauchen wir nicht diskutieren, kein Nerv darauf, oder du etwa? :)

supermanlovers schrieb:
Siehe z.b. Fall Kachelmann..
Das lustige ist ja, ich wusste von Anfang an das es genau so kommt. Vor solchen Frauen muss man sich echt in Acht nehmen. Klar das Kachelmann da ordentlich Cash bekommt. Du hingegen vielleicht 200€ oder so wenn überhaupt. Lieber direkt Fakten auf den Tisch und alle Rechtsmittel ausschöpfen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Die sozialen Netzwerke wie Facebook, Twitter und YouTube hätten genügend Zeit gehabt, um den Umgang mit Beschwerden so zu organisieren, dass Hassbeiträge und strafbare Fake News schneller entfernt werden, erklärt Maas im Interview mit Spiegel Online. Das habe aber nicht ausgereicht, deswegen wolle die Bundesregierung nun den Druck erhöhen.

Ich transformiere das mal für alle Medien, denn so müsste es sein:

Die Medien wie ARD, ZDF und Printmedien wie B*** und **** hätten genügend Zeit gehabt, um den Umgang mit Beschwerden so zu organisieren, dass Hassbeiträge und strafbare Fake News nicht mehr publiziert werden, erklärt Maas im Interview mit Spiegel Online. Das habe aber nicht ausgereicht, deswegen wolle die Bundesregierung nun den Druck erhöhen.

Mal ganz nebenbei, was sind strafbare Fake News ?
Kann mir jemand das Gesetz dazu nennen oder lebt Maas, eigentlich wie immer, in seiner eigenen Traumwelt.
Der kommt einem zunehmen wie der Joker bei Batman vor.
 
leipziger1979 schrieb:
Mal ganz nebenbei, was sind strafbare Fake News ?
Soweit mir bekannt, alles was unter Ehrdelikt fällt und so Sachen wie der rechte Mist usw. Aber für genau Details muss du einen Anwalt fragen.

Maas erinnert mich übrigens irgendwie an einen Abmahner-Anwalt. :D
 
Maas steht für mich einfach für blinden Aktionismus.
Schöne Beispiele: "Hatespeech" und "Fake News" oder auch die Sexualstrafrechtsreform.
 
Nur so hätten die Opfer dann auch die Gelegenheit, direkt auf Schadensersatz zu klagen.

Oder die Adresse der Täter suchen und den Spieß umdrehen. Klasse Idee!
Den Namen sollte eine Behörde haben und damit ist es dann auch gut.
 
Lässt mich nicht durch das Löschen potentielle Beweise verschwinden?
 
Herdware schrieb:
Es muss also so ablaufen:
Das mutmaßliche Opfer stellt Anzeige gegen den Verbreiter der Inhalte und danach kümmern sich dann die Strafverfolgungsbehörden darum, dass der Fall aufgeklärt und der Täter bei Nachweis der Schuld zur Rechenschaft gezogen wird.
Das Löschen der Inhalte erfolgt ebenfalls bei erwiesener Schuld oder falls notwendig auch vorab per richterlicher Anordnung, um kurzfristig möglichen Schaden abzuwenden.

Das Problem ist, dass die Antragsschrift in Dublin (!) zugestellt werden muss und Facebook bei bisherigen Prozessen dann mit der Argumentation ankam, dass sie kein Deutsch verstehen, obwohl die AGB, die Korrespondenz usw. auf Deutsch sind! Deshalb soll es nun mit dem Gesetz eine Pflicht für einen deutschen Zustellungsbevollmächtigten geben, damit diese Argumentation nicht mehr zieht.

Ein weiteres Problem ist, dass Strafanzeigen in diesen Fällen sehr häufig eingestellt werden (ab 2:13), da den Staatsanwaltschaften das nötige Personal fehlt.
 
Wie konnten wir alle die Jahre ohne die MassVoll Safezone auskommen? Wir müssen ja alle seelische Krüppel sein. Endlich hat das Denunziantentum wieder Hochkultur. Die Linken trainieren das ja seit Jahren schon fleißig. Das hat sich nun ausgezahlt. Die falsche Meinung ist bekannt und damit steht das Ziel fest.
 
Deswegen soll es nun Bußgelder geben, wenn der Plattform-Betreiber eine Beschwerde über strafbare Inhalte erhält, die Einträge aber nicht innerhalb einer bestimmten Frist löscht.

Ok und wer entscheidet, ob ein Beitrag strafbar ist? Derjenige, der den Post gemeldet hat? Oder muss FB das machen? Kann FB oder der Kläger verklagt werden, wenn der Post gar nicht strafbar war?
 
Turrican101 schrieb:
Ok und wer entscheidet, ob ein Beitrag strafbar ist? FB? Derjenige, der den Post gemeldet hat?
Das ist doch alles ganz klar gesetzlich geregelt:
Die entsprechenden Stellen untersuchen den Post, geben das bei Unklarheit an eine Experten-Gruppe weiter, die analysiert das ganze, und gibt Facebook die Empfehlung zur Löschung oder eben nicht. Die wiederum wenden sich an die Politik. Herr Maas bekommt dann den Post zu Gesicht und würfelt dann einfach aus ob strafbar oder nicht: 1- Null. - 6. Elektrischer Stuhl mit anschließender Sicherheitsverwahrung. ^.^
 
azurlord schrieb:
Ich frage nur mal sicherheitshalber, falls ich was verpasst habe. Der Konflikt/Krieg in Syrien ist schon vorbei? Haben die Mainstreammedien das wieder nicht berichtet? Wollen die den besorgten Bürger etwa dumm halten, damit der wieder ganz oft RT schauen muss?
Oh Gott, also:
1) Asylanten sind nur Personen, die persönlich politisch verfolgt werden, also in ihrer Heimat politisch in der Opposition aktiv waren. Das wird anerkannt und sie dürfen dauerhaft bleiben. Das sind ca. 1-2% der Migranten.
2) Flüchtlinge nach Genfer Konvention, sind Menschen, die vor Kampfhandlungen flohen um ihr Leben zu retten. Wenn diese Menschen aus dem Kriegsgebiet geflohen sind und sich dann in der Türkei/Libanon/Jordanien usw. befinden, sind sie dort in Flüchtlingslagern in Sicherheit. Entschließen sie sich, weiter nach Deutschland zu ziehen, dann nicht mehr aus Angst um ihr Leben, sondern um bessere Lebensbedingungen zu suchen. Sie werden damit zu Wirtschaftsflüchtlingen. Diese Wirtschaftsflüchtlinge könnte man an der Grenze ab weisen, Deutschland ist so kulant, das nicht zu tun. Dabei handelt es sich ca. um 25% der Migranten. Diese bekommen einen begrenzten Aufenthaltstitel für die Dauer des Krieges. Danach müssen sie zurück, aber auch da bin ich sicher, wird man in Deutschland kulant sein.
3) Illegale Migranten/Wirtschaftsflüchtlinge. Menschen, die wegen schlechter ökonomischer Lage nach Deutschland fliehen und wissen, das sie kein Bleiberecht bekommen werden, daher auch ihre Papiere entsorgen, um eine Abschiebung zu erschweren oder unmöglich zu machen. Diese Menschen müssten eigentlich an der Grenze abgewiesen werden, aber die Grenzen wurden ja geöffnet. Unter diese Gruppe fallen etwa 74% der Migranten.

Abgeschoben wurden in der Praxis unter 1%.
 
22428216 schrieb:
Den Namen sollte eine Behörde haben und damit ist es dann auch gut.

Einer will es hier wohl nicht verstehen.
 
Goodplayer schrieb:
Deshalb soll es nun mit dem Gesetz eine Pflicht für einen deutschen Zustellungsbevollmächtigten geben, damit diese Argumentation nicht mehr zieht.

Das scheint erstmal ein sinnvoller Ansatz zu sein. Generell sollte auch internationale Kooperation verbessert werden, damit man leichter über die Landesgrenzen hinweg an die Verdächtigen heran kommt. Zumindest innerhalb der EU sollte da ja nicht so viel im Wege stehen. Und auch darüber hinaus sollte das Problem mit Hassbeiträgen, Fake News usw. ja ein Thema sein und Bereitschaft zur Kooperation bestehen.

Das erfordert aber natürlich auch einen gemeinsamen Nenner, was denn als "strafbare Inhalte" zu betrachten ist. Bei unliebsamen, politischen Äußerungen, Satire usw. werden die Ansichten von Land zu Land /Regierung zu Regierung sehr unterschiedlich ausfallen. Aber das sehe ich auch eher als Vorteil. Ein kleinster gemeinsamer Nenner auf wirklich offensichtliche Straftaten (z.B. Aufrufe zu Gewalt) ist allein schon nötig, damit das Ganze nicht missbraucht wird, um unbequeme Meinungen zu unterdrücken.

Ein weiteres Problem ist, dass Strafanzeigen in diesen Fällen sehr häufig eingestellt werden (ab 2:13), da den Staatsanwaltschaften das nötige Personal fehlt.

Da sehe ich dann wie gesagt Investitionsbedarf.
Wenn hunderte Millionen für absolut sinnlose Massenüberwachungsmaßnahmen übrig sind, sollte man nicht am Personal, Ausstattung und Ausbildung für echte Strafverfolgung sparen.
 
Herdware schrieb:
Das scheint erstmal ein sinnvoller Ansatz zu sein. Generell sollte auch internationale Kooperation verbessert werden, damit man leichter über die Landesgrenzen hinweg an die Verdächtigen heran kommt. Zumindest innerhalb der EU sollte da ja nicht so viel im Wege stehen. Und auch darüber hinaus sollte das Problem mit Hassbeiträgen, Fake News usw. ja ein Thema sein und Bereitschaft zur Kooperation bestehen.
Bereitschaft zur Kooperation besteht nicht. Es gibt nicht mal in der EU weitere Demokratien, die politisch grenz wertige Aussagen kriminalisieren und in großem Stil verfolgen wollen.

Das erfordert aber natürlich auch einen gemeinsamen Nenner, was denn als "strafbare Inhalte" zu betrachten ist. Bei unliebsamen, politischen Äußerungen, Satire usw. werden die Ansichten von Land zu Land /Regierung zu Regierung sehr unterschiedlich ausfallen. Aber das sehe ich auch eher als Vorteil. Ein kleinster gemeinsamer Nenner auf wirklich offensichtliche Straftaten (z.B. Aufrufe zu Gewalt) ist allein schon nötig, damit das Ganze nicht missbraucht wird, um unbequeme Meinungen zu unterdrücken.
Diese Grenzziehung ist im Strafgesetzbuch eindeutig, nebst Rechtsweg. Hier geht es aber darum, die Sozial-Media Unternehmen unter Kontrolle zu bekommen. Gegen diese sollen sich Strafen richten, wenn sie nicht schnell genug auf Denunziation nicht-staatlicher Stellen reagieren. Gelöscht werden soll ja ohne Gerichtsurteil.

Da sehe ich dann wie gesagt Investitionsbedarf.
Wenn hunderte Millionen für absolut sinnlose Massenüberwachungsmaßnahmen übrig sind, sollte man nicht am Personal, Ausstattung und Ausbildung für echte Strafverfolgung sparen.
Wenn man schon hunderte von Millionen für Massenüberwachung aus gibt, warum dann nicht gleich unliebsame Meinungen aus dem Internet filtern? Rassismus ist ja auch Hate-Speech. Was heute schon alles unter Rassismus verstanden wird, ist doch sehr umfassend. Wenn nicht staatliche Stellen die Bewertung vornehmen sollen, fällt das unter Gesinnungsjustiz. So ist das in Autokratien üblich. Die Bundesrepublik steht damit auch alleine auf weitem Feld.
 
Hier zeigt die Bundesregierung allem voran Herr Heiko Maas sein wahres Gesicht. Es geht ganz klar in Richtung Einschränkung und Einschüchterung:

"Ende der Anonymität im Netz": Maas verschärft Gesetzesentwurf gegen Hate Speech [heise.de, 28.03.2017]
> "Allgemeines Netzzensurgesetz"

Neuer Entwurf des "Netzwerkdurchsetzungsgesetzes": Frontalangriff auf das Vertrauen im Internet [heise.de, 29.03.2017]

Wehret den Anfängen! Die Geschichte zeigt, was eingeführt ist, wird nicht mehr verschwinden, sondern noch weiter vorangetrieben. Als nächstes kommt so etwas wie das Heimtückegesetz (wikipedia.org).
Es schränkte darüber hinaus das Recht auf freie Meinungsäußerung ein und kriminalisierte alle kritischen Äußerungen, die angeblich das Wohl des Reiches, das Ansehen der Reichsregierung oder der NSDAP schwer schädigten.
Wer in der Demokratie schläft wacht sehr bald in der Diktatur auf.
 
Zuletzt bearbeitet: (Ergänzung)
Die Zielrichtung war von Anfang an klar, interessant, das man auch gleich das Telemediengesetz mit ein bindet.

Ziel ist es nach der Gesetzesbegründung das bisherige datenschutzrechtliche Verbot der Weitergabe von persönlichen Daten einzuschränken und einen Auskunftsanspruch nicht nur im Bereich des Terrors oder der Strafverfolgung zu ermöglichen, sondern auch bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen oder bei der Verletzung "anderer absolut geschützter Rechte". Auch eine gerichtliche Entscheidung über die Herausgabe der Daten sieht das Gesetz nicht vor.

[...] Neu ist allerdings, als Betroffener einer Verletzung eines "absolut geschützten Rechts" einen zivilrechtlichen Auskunftsanspruch geltend machen zu können. Praktisch bedeutet dies: Der Anbieter eines Blogs, Forums oder einer Social-Media-Präsenz muss dem Betroffenen ohne gerichtliche Anordnung die höchstpersönlichen Daten des Verfassers mitteilen – der dann anwaltlich abgemahnt und sogar verklagt werden kann.

Zu den "absoluten Rechten" gehören unter anderem das Persönlichkeitsrecht oder die Immaterialgüterrechte. Praktisch sehr relevant dürfte in diesem Kontext auch das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb sein, dass unter anderem Unternehmen vor schädigende Werturteile oder abträglichen wahrer Tatsachen schützt.

Zukünftig kann dann also der Zahnarzt einem auf einer Bewertungsseite allzu kritischen Patienten mit teuren Abmahnungen den Zahn ziehen. Wer bei Amazon oder eBay schlecht bewertet und dabei möglicherweise allzu hart Kritik übt, muss mit teuren Anwaltsbriefen rechnen. Auch eine schonungslos offene Auseinandersetzung zwischen ehemaligen oder aktuellen Mitarbeitern von Unternehmen in einem Forum dürfte nur noch eingeschränkt möglich sein – müssen doch die Teilnehmer stets damit rechnen, dass der Anbieter ihre persönlichen Daten an den Arbeitgeber herausgibt.
https://www.heise.de/newsticker/meldung/Neuer-Entwurf-des-Netzwerkdurchsetzungsgesetzes-Frontalangriff-auf-das-Vertrauen-im-Internet-3668533.html

Möchte gar nicht wissen, was das erst noch für Konsequenzen auf die ganzen Kurznachrichten per Whatsapp usw. bei Minderjährigen hat. Dazu noch die Strafen für Provider, die nicht umfassend löschen, dann gibt es da noch die Fraktion, die sich bei jeder Kritik gleich "empört, beleidigt, diffamiert" fühlt und einen mit Anzeigen überziehen kann, neuerdings nebst Adressauskunft ohne Gerichtsurteil für alle, die lieber etwas "Handfester" zur Sache gehen. Und ein neues Betätigungsfeld für Abmahnanwälte.
In der Folge ist dann wohl besser, sich nur noch über ausländische Server zu kritischen Themen zu äußern oder es zu lassen wegen der unkalkulierbaren Folgen. Das ist auch das Ziel der Aktion. Die Meinungshoheit ist dann wieder fest in den Händen der etablierten Medien, der Öffentlich Rechtlichen. Diese haben ja nicht umsonst ihre Rechtsabteilungen. Und wenn man dort auch mitunter offensichtliche Lügen hört, es ist wohl zukünftig Klüger, das nicht zu kommentieren, es sei denn, man kann sich die möglichen Konsequenzen leisten, etwas als "Lüge" zu bezeichnen.
 
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