MyNamesPitt
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Oben ging es ja um Beleidigung nicht um Hasspredigten.supermanlovers schrieb:Aber nochmal, das läuft parallel.
1. Verfahren:
Hassprediger vs Staat mit dem Ergebnis Geldstrafe (behält der Staat)
Ergänzung ()
Die gute Nachricht ist ja, oft sind die betreffenden Personen schon vorbestraft und fangen sich zusätzlich noch anderes neues mit ein. Dann sind die tatsächlich schnell weg vom Fenster. Aber da muss dann auch erst mal Jemand eine Anzeige machen. Traut sich oft dann keiner, wie immer.Herdware schrieb:Genau da sollte meiner Meinung nach angesetzt werden.
Man kann übrigens auch Online Anzeige erstatten, einfach eine Email hin. Das ist tatsächlich so zulässig. Nur die eigene Personalien müssen natürlich ebenfalls mit genannt werden. Seit dem ich das weiß gehe ich auch öfters hin und mach dann auch Anzeige. - Nicht wegen jeden Krümel, aber wenn Leute richtig übertreiben und zusätzlich mich nicht respektieren. Aber oft hilft auch nur die beiläufige Erwähnung und die Leute sind leise.
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