News Fake News und Hassbeiträge: Maas verteidigt umstrittenen Gesetzentwurf

Inzwischen ist das Gesetz in den Fachausschüssen. Es ist nicht damit zu rechnen, das es durch kommt. Bei Abgeordneten aller Parteien, inklusive der SPD selbst, regt sich Widerstand. Es ist zu begrüßen, das man nun auch außerhalb der Fachpresse merkt, was der Justizminister für ein Gedankengut mit sich trägt:
Das so genannte Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) debattierte der Bundestag nun in erster Lesung. Es folgt die Detailberatung in den Ausschüssen, die sich dazu auch mit den Einschätzungen von Experten befassen werden. Es zeichnet sich ab, dass der Entwurf bei derartigen Anhörungen durchfallen wird. Die Opposition und fachkundige Organisationen sehen die Meinungsfreiheit in Deutschland in Gefahr. Insbesondere geht es bei der Kritik um die Entscheidung von Maas, die Qualifizierung von rechtlich gerade noch möglichen Meinungsäußerungen und strafbaren Beleidigungen oder Falschdarstellungen in private Hände zu legen.

Gutachten halten Entwurf für grundgesetzwidrig

Auch die Vorschrift, Name und Anschrift der bislang anonymen Kommentatoren herauszugeben, trifft auf schwerwiegende Bedenken. Grünen-Innenexperte Konstantin von Notz sagte, dann könne jeder zu Facebook gehen, um die Identität einer missliebigen Person herauszufinden. Es sei nicht einmal ein Richtervorbehalt an dieser Stelle vorgesehen. Andere Gutachten halten das Gesetz für grundgesetz- und europarechtswidrig.
http://www.rp-online.de/politik/deutschland/netzdg-heiko-maas-bringt-gesetz-gegen-hasskommentare-auf-den-weg-aid-1.6832000
Es liegen dutzende von Änderungswünschen vor, auch aus der eigenen Fraktion und es verwundert nicht, das Hr. Maas das Gesetz noch schnell vor den Neuwahlen durchbringen wollte. Der Justizminister sollte eigentlich daran arbeiten, das die Justiz über das notwendige Personal verfügt, Recht zu sprechen, statt dies an regierungsnahe Dienstleister und private Hände auslagern zu wollen. Bezeichnend auch, das "Hasspostings" von jedem gemeldet werden können, Daten an Dritte ohne richterlichen Beschluss herausgegeben werden sollen, Lösuchg ohne jede juristische Prüfung erfolgt, während eine Beschwerdestelle für falsche Löschungen/Beschuldigungen nicht vorgesehen ist und die Gesetzesvorlage auch nicht näher definiert, was Hasspostings eigentlich genau sind bei hohen Strafen für Betriebe, die sich dem System widersetzen.
 
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