Falsche Graka aus Reklamation erhalten...

aelray

Cadet 2nd Year
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Hallo Leute,

ich hab mir im März bei Planet4One eine Graka gekauft, genauer gesagt diese hier:
http://www.gigabyte.eu/products/product-page.aspx?pid=3620#ov .
Welche sich massiv von der Referenz Geforce GTX 480 abweicht.

Vor etwas mehr als einem Monat habe ich die Karte eingeschickt weil ich Artefakte kriegte durch Überhitzung. Nun habe ich gestern eine Geforce GTX 480 von Asus zurückbekommen welche auf dem Referenzdesign beruht, quasi unendlich mal lauter und auch wesentlich langsamer. Ich hab bei dem Händler angerufen und der meinte sie haben das so vom Großhändler bekommen und der darf das wegen "Umtausch gegen Gleichwertig". Ich will das nicht akzeptieren, da die ursprüngliche Karte eher am Leistungsniveau der GTX 580 lag als der einer GTX 480 und schicke die Karte mit einem kleinen Schrieb zurück. In dem Brief habe ich erläutert dass die Karte wesentlich von der von mir eingeschickten Karte abweicht. Denkt ihr ich habe damit Erfolg oder hat jemand von euch schon mal ähnliche Erfahrungen gemacht?

Grüße,

adel
 
Also wenn es so ist, wie Du schreibst, ist die ASUS auf keinen Fall gleichwertig. Vor allem wenn die Karte erst 7 Monate alt war, sollte doch Ersatz zu beschaffen sein. Falls die es nicht hin bekommen, lässt Du Dir einfach Deine defekte Karte wieder geben und wendest Dich direkt an Gigabyte.
 
Das ist absolut kompletter BS... du musst die selbe oder eine bessere erhalten, schlechtere darfst du nienienie erhalten! Das kanns ja wohl nicht sein... Schreib rein, dass ein Anwalt eingeschaltet wird, wenn die das nich tmachen!
 
Ja das hab ich mir jetzt auch mittlerweile gedacht, aber wie läuft Garantieabwicklung direkt über den Hersteller? Hab sowas noch nie gemacht, die Händler mit denen ich bisher zu tun hatte haben das bisher immer irgendwie auf die Reihe gekriegt. Ich befürchte auch dass ich die Gigabyte GTX480 nie wieder sehen werde......
 
Du hast das Recht auf genau die gleiche Karte die du eingeschickt hast.
Das wäre genauso als wenn du einen Mercedes AMG zur Reparatur gibst und du bekommst ein Mercedes Serienmodell wieder.

Am besten den Shop anrufen oder anschreiben das da ein Fehler unterlaufen sei und das du genau das gleiche Modell gern wieder hättest. Wenn das aufgrund des Shops nicht möglich ist, müssen Sie dir ein ähnliches starkes Modell einer gtx480 anbieten oder sind dazu gezwungen dir eine Gutschrift zu geben. Geld zurück wäre da schon schwerer, wie alt ist die Karte?
 
Leider musst du das jetzt mit dem Händler klären, aber in der Regel sollte man sich 6Monate nach dem kauf lieber an den Hersteller wenden.
Was an sich kein Problem ist einfach über die Herstellerseiten an den Support wenden, wie beim Händler meist ja auch.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wahrscheinlich wird es dabei bleiben und du mußt mit der Asus leben(evtl.nen AC drauf)

Da ja mit gleichwertigem Ersatz schon abgegolten wurde 480er>480er,der rest ist dem Händler egal.Ob nun Rev.oder nonRevdesign ist dem wurscht.

Mein BEILEID zum ableben dieser FANTASTISCHEN Karte,habe sie selber auch;)


Vorschlag.Du verkaufst die Asus,legst was drauf und holst dir schnell eine der letzten Karten...
 
Zuletzt bearbeitet:
Das ist nicht ganz richtig, er hat ein recht auf eine genauso getaktete Karte wie er sie eingeschickt hat. Erst wenn er die Karte annimmt und sich nicht mehr beim Händler meldet, weil er sich denkt: na gut dann nehme ich die halt. Dann aber auch nur dann ist der Händler fein raus.

Also: Anrufen und ein bisschen Rabatz machen ^^
Ergänzung ()

Wie gesagt wenn der Shop die karte nicht mehr führt und sie kein ähnliches Modell haben, dann ganz einfach auf eine Gutschrift bestehen und dir was schönes neues aussuchen.
 
Naja ich hab den Händler angerufen und der hat gesagt ich soll sie zurück schicken mit einem 3-Zeiler in dem ich darstelle warum ich die Karte nicht akzeptiere. Er hat dann gesagt sie werden dann schauen was sie beim großhändler machen können.....

Aber ich sehe es irgendwie darauf hinauslaufen dass ich wieder mal unmengen Porto dafür verschleudere....
 
Klar kannst du die Karte verlangen.

Das Produkt ist klar definiert durch den Namen, das andere Aussehen usw.
Eine Gattungsschuld (BGB § 243) liegt hier nicht vor, da dir nicht "eine Grafikkarte von nVidia" sondern ein genau spezifiertes Produkt verkauft wurde, auf das du Anspruch hast.

Druck machen, mit Anwalt drohen !
 
@aelray ich hatte das selbe mal Mit Arbeitsspeicher mal gehabt und habe dem Händler dann die Portokosten in Rechnung gestellt, da es ja sein Verschulden war das du Geld für das Porto ausgeben musstest.
 
die Karte ist nicht nur leicht übertaktet, sie liegt wirklich nur knapp unter dem Niveau einer 580. entsprechende Reviews dazu findest du im Netz....
 
bunker978 schrieb:
Da ja mit gleichwertigem Ersatz schon abgegolten wurde 480er>480er,der rest ist dem Händler egal.
Wenn man keine Ahnung hat...
Die Gigabyte ist: schneller, teurer und mit einem besseren Kühlsystem ausgestattet, gleicht also keineswegs der Asus. Hier muss sich der Händler mehr Mühe geben. Wenn er keine gleichwertige 480er auftreiben kann, kann er wahlweise Geld oder gar eine 580er tauschen, aber nichts darunter.

Lasst euch nicht verarschen...

Gruß FatFire
 
ok, also meine Hoffnung wächst wieder langsam gleichwertigen Ersatz zu bekommen. Danke für die vielen hilfreichen Antworten! Wenn aber noch jemand was mit juristischem Beleg parat hätte wäre ich ihm sehr dankbar.
 
Du hast den Anspruch auf Gewährleistung aus meiner Sicht nicht gegenüber dem Großhändler sondern entweder gegen den Laden wo Du gekauft hast oder dem Hersteller. Die Garantie sofern noch vorhanden ist nur gegenüber dem Hersteller. Der Großhändler interessiert Dich überhaupt nicht.
Wenn die Ersatzkarte nicht die gleichen oder bessere Eigenschaften aufweisst als die alte Karte musst Du das nicht hinnehmen. Wenn die Alte deutlich leiser war und auch noch schneller und die Neue erfüllt diese Eigenschaften nicht, kannst Du aus meiner Sicht natürlich reklamieren.
Sie dürfen Dich ja nicht schlechter stellen.

Ich würde dem Händler schreiben, das die Ersatzkarte die Eigenschaften nicht erfüllt (diese dabei anführen) und Du deshalb auf eine Karte bestehst die diese Eigenschaften aufweist.
Dazu würde ich denen eine entsprechende Frist von 2 Wochen zur Nacherfüllung setzen und das Schreiben per Einschreiben schicken. Hier am Besten die entsprechenden Paragrafen mit angeben, nach denen Du die Nachbesserung verlangst. Hab die Leider grad nicht mehr parat.

Sollte er dies nicht erfüllen bzw nicht nachbessern wollen um den Mangel abzustellen, kannst Du aus meiner Sicht von dem Kaufvertrag zurück treten. Auch das solltest Du per Einschreiben machen und die entsprechenden Paragraphen anführen. Sollte er dies akzeptieren bekommst Du den Kaufpreis abzüglich der für die Zeit die Du die Karte nutzen konntest abzuziehenden Wert erstattet. Gibt ne Formel dafür, wie das berechnet wird. Berechnet wird der Wertverlust durch Nutzung nach der Formel 1095 Tage (Kaufpreis dividiert durch 1095 multipliziert mit Nutzungsdauer, das Ergebnis wird vom Kaufpreis subtrahiert und ergibt den Erstattungsbetrag). Ob die Formel so noch gilt, oder mittlerweile geänder wurde, weiss ich allerdings nicht.
Aber Du musst dem Händler nochmal die Gelegenheit zur Nachbesserung geben. Direkt zurücktreten geht nicht!
Wie kompliziert dies ist, hängt natürlich u.a. vom Verhalten des Händlers ab und kann entsprechend eklig werden. Wobei viele Händler genau darauf bauen und hoffen das Du ruhig bleibst.

Ich habe den Mist schon zwei mal bei Grafikkarten gehabt. Echt nervig.

Das ganze gilt natürlich nur wenn die Karte wirklich schlechter ist als die Alte. Einen anderen Hersteller müsstest Du vermutlich akzeptieren sofern dadurch keine Nachteile in der Funktion entstehen z.B. SLI funktioniert damit nicht mehr o.ä.

Viel Erfolg
Cunhell
 
bunker978 schrieb:
Da ja mit gleichwertigem Ersatz schon abgegolten wurde 480er>480er,der rest ist dem Händler egal.Ob nun Rev.oder nonRevdesign ist dem wurscht.
Bullshit. Es gab keinen gleichwertigen Ersatz also ist da auch gar nix abgegolten. Was der Großhändler da meint oder nicht, ist irrelevant. Er ist so oder so nicht Vertragspartner.

Criunk schrieb:
Das ist eine Leicht Uebertaktete Karte, da kann man keine 35 Prozent staerkere Karte verlangen!
Tut er ja gar nicht. Er will nur keine (extrem) schlechtere Karte. Ist das so schwer zu begreifen?
 
aelray schrieb:
Wenn aber noch jemand was mit juristischem Beleg parat hätte wäre ich ihm sehr dankbar.
Hm, dürfte schwer werden, weil wegen Kleinkram meistens keine Gerichte bemüht werden. Und bei größeren Anschaffungen (z.B. Autokauf) spielen laut aktueller Rechtsprechung weitere Faktoren mit rein (z.B. Wertersatz aufgrund Nutzung), die bei Dir keine Rolle spielen, da durch EU-Recht gekippt.

Fakt ist auf jeden Fall, dass Du Dich nicht mit minderwertigerer Ware abspeisen lassen musst.

Gruß FatFire

Edit:
cunhell schrieb:
Sollte er dies akzeptieren bekommst Du den Kaufpreis abzüglich der für die Zeit die Du die Karte nutzen konntest abzuziehenden Wert erstattet.
Nein, das ist nicht mehr der Fall. Der Händler bleibt auf dem Schaden sitzen.
 
Zuletzt bearbeitet:
@FatFire
Meine Rekalmation ist schon ne Weile her, daher hab ich ja auch geschrieben, dass es jetzt anders sein könnte :-)
Heisst aber nur, dass die Händler noch zickiger sein werden, wenn es um diese Frage geht. ;)

Aber danke für die Info. Wieder was gelernt.

Gruß
Cunhell
 
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