Fernseher zurück geschickt - defekt beim Händler angekommen

magjar

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hallo

ich hab vor 2 Wochen einen 700 Euro teuren Fernseher bei nem kleineren Internethändler bestellt und ihn ungeöffnet zurückgeschickt da ich mich für ein anderes Modell entschieden habe.


Ich habe leider bei der Bestellung übersehen dass ich den Rücktransport selber bezahlen muss (im Gegensatz zu den großen Händlern, MediaMarkt, real etc) und der TV ist auf ner Palette geliefert worden.

Ich habe wie gesagt die Verpackung nichtmal geöffnet, habe ihn aber ohne die Palette zurückgeschickt da sonst der Versand viel zu teuer geworden wäre. habe so 28 Euro mit Hermes gezahlt.

Und jetzt meint der Händler der TV ist defekt angekommen

Was kann ich jetzt tun damit ich nicht den Fernseher zahlen muss? Per Hermes ists ja bis 500 Euro versichert aber gilt das auch ohne Palette?
 
Das musst du Hermes fragen bzw. mit denen regeln. Er muss entsprechend verpackt gewesen sein, das kann durch doppelte Verpackung erfolgen (mit Knautschzone) oder andere Ladungssicherung. Eine Palette an sich ändert erstmal gar nichts. (war der da draufgeschnallt? Einwegpalette?)
Was Hermes eben unter richtiger Verpackung versteht.

Ansonsten trägt der Händler auch bei Rücksendung das versandrisiko, sprich wenn Hermes sagt es war richtig verpackt und gewährt dir die Versicherung in Form der 500€ musst du nicht die 200€ Differenz für den Händler zahlen.

Der Händler trägt das Versandrisiko und den Schaden, wenn der Artikel auf dem Rückversand zum Händler verloren geht oder beschädigt wird.

Allerdings muss der Verbraucher beweisen, dass er die Ware tatsächlich an den Händler zurückgeschickt hat. Ist die Beschädigung der Ware zudem darauf zurückzuführen, dass der Verbraucher sie nicht transportgerecht verpackt hat, so muss der Verbraucher für den Schaden aufkommen. Jedoch muss der Händler dem Verbraucher die nicht transportgerechte Verpackung im Zweifel nachweisen.

Grundsätzlich reicht natürlich die selbe Verpackung zu nehmen, wie du sie vom Händler bekommen hast. Allerdings ist hier die Frage, welche Rolle die Palette hatte.

Außerdem sollte der Empfänger den Schaden natürlich beim Paketdienst gemeldet haben, der darf nämlich auch selbst Ansprüche geltend machen § 421 HGB .



??? Ich seh grad, dass sich da 2014 was geändert hat und der Absatz über das Risiko verschwunden ist. Was gilt denn nun, denn irgendwie find ich dazu nichts mehr in dem Paragraphen ( § 357 Abs. 2 S.2)...
http://www.it-recht-kanzlei.de/ruecksendung-waren-neues-widerrufsrecht.html Die sagen es ist quasi noch gleich und der Händler trägt das Versandrisiko bei Rücksendung, bin trotzdem verwirrt über den Paragraphen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Allerdings ist hier die Frage, welche Rolle die Palette hatte.
Die verhindert das auf den TV-Karton andere Pakete gepackt werden können und dieser dann zerbricht? Auf ein Paket, das hochkant auf einer Palette steht, kann man ja nichts draufpacken, wenn es liegend transportiert würde >> kann man bis unter die Plane was draufpacken. :lol:
 
ja das war so ne einwegpalette etwa 4x so breit wie die verpackung des geräts und ungefähr gleich lang. angeschnallt mit diesen ich weiss nicht wie die heissen, so" plastikschnüre" flach und ca. 1,5cm breit.
 
Ja eben, die Palette bot ja eigentlich kaum mehr Schutz als die Verpackung an sich und war wohl nur für die Ladungssicherung verwendet worden (also das es nicht herumrutscht), darüber muss sich aber der Versender eigentlich keine Gedanken machen, finde ich, denn das muss der Transporteur sowieso sicherstellen.
 
hallo7 schrieb:
Der ist relativ klar:
Der Händler trägt das Versandrisiko und den Schaden, wenn der Artikel auf dem Rückversand zum Händler verloren geht oder beschädigt wird.

Allerdings muss der Verbraucher beweisen, dass er die Ware tatsächlich an den Händler zurückgeschickt hat. Ist die Beschädigung der Ware zudem darauf zurückzuführen, dass der Verbraucher sie nicht transportgerecht verpackt hat, so muss der Verbraucher für den Schaden aufkommen. Jedoch muss der Händler dem Verbraucher die nicht transportgerechte Verpackung im Zweifel nachweisen.
Der TO hätte auch ein Rücksende-Etikett anfordern können dann hätte er sich die Transportkosten erspart.
Und der Händler muss in diesem Fall den Transportschaden Hermes melden.
 
nein hab beim händler angerufen der hat gesagt muss selber rücktransport zahlen. steht auch in den agbs
 
@Kronos: Das hab ich selbst zitiert, aber der genannte Paragraph (selbst nachschlagen^^ nicht verlinkt, hab ihn jetzt unten dazugetan damit mans leichter sieht) enthält nicht mehr wie früher den Absatz über das Transportrisiko.

Außerdem sind die Rücksendekosten seit 2014 grundsätzlich vom Käufer zu tragen (außer bei Mangel), außer der Händler bietet es anders an. Es muss nur angemerkt sein.
 
Zuletzt bearbeitet:
Der Händler wird behaupten, dass die Palette zur sicheren Versandverpackung gehört und der Augenschein gibt ihm auch recht, denn ohne ging der Fernseher ja kaputt. Damit wirst Du auf den Kosten sitzen bleiben, deren Höhe sich danach richter was Hermes die Zugeseht, aber wenn die den gleichen Standpunkt des Händlers vertreten dann in voller Höhe. Ein paar Euro Versandkosten sparen zu wollen, die der Händler sich ja auch nicht gespart hat, ist in diesem Fall dann eben teuer geworden.
 
Holt schrieb:
Der Händler wird behaupten, dass die Palette zur sicheren Versandverpackung gehört
Das denke ich nicht, eine Palettte wird in der Regel dazu verwendet mehrere Sendungen aufzunehmen. Da ist die Verpackung ausschlaggebend. Und nachdem unser TO nicht an der Verpackung herumgefummelt hat ist im auch nichts vorzuwerfen. Ich bekam vor kurzem auch einen Frenseher geliefert. Er war natürlich originalverpackt nur haben sie drumherum noch einen Karton gewickelt. Der Transportschaden ist bei Hermes entstanden.
Natürlich könnte der Händler behaupten die Palette war notwendig, aber ob er vor Gericht damit durchkommen würde das denke ich nicht. Es ist auch ungewöhnlich eine Palette auf originalverpackte Ware anzubinden. Da reicht die originalverpackung und das wird meistens auch so gehandhabt. Die Originalverpackung muss einen Transport schadfrei überstehen. Also ich sehe da für den TO gute Chancen man muss nur hartbleiben wenn sich der Händler querstellt gleich einen Anwalt einschalten. Man kann dem Händler auch eine Frist setzen und darin rechtliche Schritte ankündigen.
 
Der TE sollte vor allem den Händler auf seine Pflichten hinweisen (Versandrisiko etc. allerdings wäre dafür ein Paragraph nützlich, den ich jetzt nicht mehr kenne) und er muss natürlich soweit Auskunft über die Lieferung geben, dass ein etwaiger Anspruch gegenüber Hermes geltend gemacht werden kann.

Mit dem hart bleiben ist es übrigens auch so eine Sache, ich nehme an der Händler hat zurzeit das Geld?

Also auf jeden Fall Kontakt mit dem Händler aufnehmen, nachfragen ob er die Beschädigung bei Hermes gemeldet hat und klar machen, dass du auf die selbe Art versendet hast wie er, vllt auf § 421 HGB hinweisen, auf das Versandrisiko hinweisen und ein Schadensbild wäre auch interessant. Gleichzeitig natürlich Hermes benachrichtigen und den Fall schildern (hierfür wäre das Schadensbild interessant).
 
Das denke ich nicht, eine Palettte wird in der Regel dazu verwendet mehrere Sendungen aufzunehmen. Da ist die Verpackung ausschlaggebend.
http://www.cargointernational.de/verpackungstipp-tv-fernseher
Variante 2 ist wohl für den Versand des TV zum Kunden benutzt worden. Und genauso sollte es auch gemacht werden, sonst zahlt die Versicherung des Transporteurs den Schaden wohl nicht.

Es ist auch ungewöhnlich eine Palette auf originalverpackte Ware anzubinden.
Nein ist es nicht, jede Spedition nimmt die Ware nur so gesichert mit wenn z.B. sichtbar ist das ein TV drin ist, weil diese stehend transportiert werden müssen.
 
Zuletzt bearbeitet:
@werkam
Ich zitiere mal aus deinem Link:
Variante 1 Gepolstert und in Kartonage (Originalverpackung)
Und genau das hat der TO gemacht er hat den Fernseher in der Originalverpackung zurückgeschickt. Wo ist das Problem?
Ausgenommen sind Plasmafernseher da braucht es eine Palette.
 
werkam schrieb:
http://www.cargointernational.de/verpackungstipp-tv-fernseher
Variante 2 ist wohl für den Versand des TV zum Kunden benutzt worden. Und genauso sollte es auch gemacht werden, sonst zahlt die Versicherung des Transporteurs den Schaden wohl nicht.


Nein ist es nicht, jede Spedition nimmt die Ware nur so gesichert mit wenn z.B. sichtbar ist das ein TV drin ist, weil diese stehend transportiert werden müssen.
Plasma TV muss man aufgrund ihres Glaspanels stehend transportieren, LCD jedoch nicht.
 
Und da es ja für den Spediteur erstmal nicht sichtbar ist ob es sich um einen Plasma TV handelt und bei der Anlieferung ja wohl auch auf Palette stehend angeliefert wurde, wird es schwierig der Versicherung glaubhaft zu machen das es ordentlich verpackt war. Nur um die Kosten einzusparen oder warum wurde ohne Palette versandt? Habe selbst ungefähr 10 Jahre lang solche Waren transportiert und kann ein Lied davon singen, da sind schon einige Leute dran verzweifelt. TV kaputt und Versicherung zahlt den Schaden nicht, nur weil nicht als TV versandt wurde sondern einfach nur als Paket. Aber die Kollegen die hier antworten wissen ja besser Bescheid.
 
@werkam
Dein eigener Link bestätigt, das die Originalverpackung ausreichend ist. Ich nehme mal nicht an das es sich um einen Plasmafernseher handelt.
 
Ich nehme mal nicht an das es sich um einen Plasmafernseher handelt.
Und das hast Du woraus ermittelt? Es wird doch wohl eher so sein das der Kunde der den TV zurückschickt dem Paketdienst, den er ja selbst zahlen muss, gar nicht davon informiert hat das ein TV versandt wird sondern einfach nur ein Paket abholen lässt, evtl hat er es ja auch selbst zum Depot gebracht?
habe ihn aber ohne die Palette zurückgeschickt da sonst der Versand viel zu teuer geworden wäre.
Und auch wenn es sich um den Karton eines TV handelt muss ja nicht unbedingt einer drin sein, also wird das Paket so behandelt wie alle anderen Pakete auch und die müssen einiges mehr aushalten können als ein TV Gerät, da werden auch schnell mal 10 Pakete aufeinander gestellt, Pech für den TV der dann unten liegt.

WICHTIG: Wenn es sich bei Ihrem Versand um einen Plasma TV handelt, so eignet sich nur die 2. Variante als Verpackungsgrundlage, da ein Plasma TV nicht liegend transportiert werden darf. Wir können nicht gewährleisten, dass ein TV Karton nur stehend transportiert wird. Hintergrund: Ein Plasma TV darf nicht liegend transportiert werden, da der Bildschirm reißen könnte. In einem solchen Fall übernehmen wir keine Haftung.
Und wenn der Versandunternehmer nicht weiß das ein TV versendet werden soll, nimmt er auch bestimmt keine Rücksicht darauf. Aber was streite ich mich rum, mein Schaden ist es ja nicht. Poste nur meine Erfahrung aus einem über 45 jährigen Arbeitsleben, unter anderem im Speditionsgewerbe. Viel Erfolg bei der Schadensabwicklung. :daumen:
 
Deine Ausführungen passen trotzdem nur, falls es sich um einen Plasma TV handelte und der TE zum Paket keine Angaben gemacht hat (zerbrechlich etc.). Da Plasma TVs recht selten gworden sind (gibt es überhaupt noch neue zu kaufen? ein kurzer Blick auf Amazon verneint das) ist es sehr unwahrscheinlich und somit sollte die Palette überflüssig sein.

Somit sollten wir hier auf die Antwort des TEs warten und nicht wild spekulieren, denn wir wissen es nicht.
 
somit sollte die Palette überflüssig sein.
Wenn es überflüssig wäre, warum wurde dann auf Palette angeliefert, glaubst Du das die Händler soviel Reibach machen um die zusätzlichen Versandkosten davon auch noch abzuziehen? Die würden es doch bestimmt auch lieber ohne Palette verschicken wenn es günstiger ist. Sobald eine Palette am Karton befestigt ist kann das Paket nicht mehr aufs Rollband gepackt werden, sondern muss ja mit einem Hubwagen/Stapler ins/aus dem Fahrzeug befördert werden. Und wenn das nicht der Fall ist und der TV vom Rollband ins Fahrzeug fällt und darauf dann auch noch andere schwere Pakete fallen, die dann auch noch gestapelt werden im LKW, wage ich zu bezweifeln das es einem TV gut geht bei der Behandlung, aushalten muss er es aber laut der Versandrichtlinie der Transporteure. Du kannst ja gerne mal einige Tage in einem solchen Unternehmen Morgens/Abends die LKW Be/Entladen, die suchen ja ständig Leute die das nebenbei (450€ Job) machen, danach wirst Du bestimmt die Lage auch anders beurteilen.
nicht wild spekulieren, denn wir wissen es nicht.
Wie bereits geschrieben habe ich es selbst lange genug erlebt und spekuliere nicht wild rum.
Möchtest Du dort Deinen TV drin haben?
 

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Ich sehe das eher wie werkam. Der Händler wird sich wohl darauf berufen, dass der Fernseher nicht sicher genug verpackt war und auch nicht als TV deklariert war. Du als Absender siehst das vielleicht anders und bist der Meinung die Originalverpackung reiche aus. Wer Recht bekommt entscheidet dann jemand anderes.

Ein Paket auf einer Palette wird zwangsläufig anders transportiert als ein loses Paket. Ein loses Paket wird von einer einzelnen Person in den Bus/Transporter gehievt und wieder ausgeladen. In der Praxis zieht der/die Paketbote/in das schwere und unhandliche Paket einfach über die Ladekante aus dem Bus und lässt es auf die Straße fallen. Bei einer Palette hingegen wird das mit Hubwagen und Hebebühne oder Stapler verladen. Und dann kann man auch nichts drauf stapeln. Zumindest nicht so leicht.
 
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