Fernseher zurück geschickt - defekt beim Händler angekommen

Bei einer Palette hingegen wird das mit Hubwagen und Hebebühne oder Stapler verladen.
Und das ist eben auch sehr kostenintensiv.
 
Zum Bild von werkam -> Naja, immerhin "stehen" die Pakete ja auf einer Palette;-)

Zum Thema -> Gab vor ein paar Tagen erst einen ähnlichen Thread -> Zitat: Hermes: Auskunft an der Hotline: Ein 30Kg Paket muss drauf fallen können und (Sturz) 1m aus der Höhe muss er überstehen können

War das Paket so verpackt und kannst du das nachweisen?

Und etwas im Wert von 700€ zu versenden, wenn die Versicherung nur bis 500€ geht, ist eventuell auch suboptimal.

Sorry, aber ich befürchte, hier war der Geiz dann doch nicht so geil.
 
Klar, vor allem muss für die Abholung an der Haustür ein extra Fahrzeug geschickt werden. Der übliche Paketbote kommt bei uns zumindest immer mit einem Bus. Der nimmt keine Palettenware mit.
 
Eigentlich ist doch die Frage:
Ist die Originalverpackung ohne Palette noch die Originalverpackung?
Wenn in der Originalverpackung zurückgeschickt wurde, kann das Gerät darin auch bei Berührung zerbrechen, das ist dann nicht mehr dein Problem.

Wenn Händler und Hermes beide keinerlei Schäden tragen wollen, bleibt dir wohl nur noch der rechtliche Weg.
Das Ergebnis kann ich nicht einschätzen, vielleicht findet ja jemand ein passendes Urteil in Richtung Rückversand ohne Palette.
 
Die Diskussion hier ist absolut sinnlos, fakt ist der TO hat die Ware in der Originalverpackung zurückgeschickt, die Originalverpackung ist ausreichend. Der Händler kann wenn er will 5 Paletten draufbinden ist alleine seine Entscheidung.
 
Die Originalverpackung war mit Palette, so ist es ja auch beim Kunde angekommen.
 
Kronos60 schrieb:
die Originalverpackung ist ausreichend
Und dann macht der Händler da aus Jux und Langeweile eine Palette dran?
 
@werkam
Das ist nicht richtig, Ich bin mir sicher das der Hersteller die LCD_Fernseher ganz ohne Palette liefert, wenn der Hersteller überhaupt Paletten verwedet dann nur um zum Beispiel mehrere Fernseher draufzupacken. Die Palette kam vom Händler deswegen ist der TO rechtlich in der besseren Position er müsste nichteinmal bei Hermes nachfragen denn das ist das Problem desa Händlers und nicht umgekehrt.
Und auch mein Fernseher (LCD) wurde ohne Palette und nur Originalverpackt geliefert. Man packt ja das Styropor nicht ohne Grund in den Karton.
Ergänzung ()

M@rsupil@mi schrieb:
Und dann macht der Händler da aus Jux und Langeweile eine Palette dran?
Nicht aus Jux und Langeweile, er wollte das Gerät doppelt absichern. Hier geht es darum das bei LCD-Fernsehern auch die Originalverpackung ausreichend ist.
 
Scheinbar nicht, wie man sehen (eher lesen) kann.
 
Da Du ja sowieso alles besser weißt, warten wir doch einfach ab wie der Vorgang ausgeht, wenn der TE sich dann noch meldet. Meine Prognose ist aber er bleibt auf dem Schaden sitzen.
 
Die ist ausreichend weil sie großteils auch so ohne Palette verschickt wird. Wer weiss was die Lieferanten bei Hermes mit dem Fernseher gemacht haben um einen Fernseher in einer Originalverpackung zu beschädigen braucht es schon einen großen Kraftaufwand. Aber wie gesagt es ist das Problem des Händlers.
Ergänzung ()

werkam schrieb:
Meine Prognose ist aber er bleibt auf dem Schaden sitzen.
Na wenn die so präzise ist wie die Wetterprognose....:)Du hast dir mit deinem eigenen Link widersprochen.
 
Knecht_Ruprecht schrieb:
Klar, vor allem muss für die Abholung an der Haustür ein extra Fahrzeug geschickt werden. Der übliche Paketbote kommt bei uns zumindest immer mit einem Bus. Der nimmt keine Palettenware mit.

Sobald man eine Ware über den Postweg nicht (sicher) versenden kann, muss der Händler die Ware beim Kunden abholen bei Widerruf.
Genauso wie der Kunde die Ware auch unversichert zurückversenden darf, das ist alles nicht sein Problem, sondern das Problem des Händlers. Eine Spedition zu beauftragen übersteigt die Pflicht eines Verbrauchers.

Es geht hier ja nicht darum was sinnvoll ist, sondern was ein Käufer rechtlich tun *muss*. Manch ein Händler regelt einen Widerruf deswegen auch ziemlich genau, damit die Ware sicher wieder zurückgelangt und überlässt die Wahl des Versandes eben nicht allein dem Käufer.
 
Du hast dir mit deinem eigenen Link widersprochen.
Der Link sollte ein Beispiel sein und war ja auch nicht von Hermes, mit dem letztendlich das Paket zurückgeschickt wurde. Und wo habe ich mir widersprochen?
Variante 2 ist wohl für den Versand des TV zum Kunden benutzt worden. Und genauso sollte es auch gemacht werden, sonst zahlt die Versicherung des Transporteurs den Schaden wohl nicht.
Habe doch dazu geschrieben das es die Variante 2 ist die benutzt wurde, Versand mit Palette und das ist dann doch wohl die Originalverpackung. Einen 20" TV wird man bestimmt auch nicht auf einer Palette befestigen, bei einem 50" TV sieht die Lage doch wohl anders aus. Der Paketbote trägt Dir den auch bestimmt nicht in die 6. Etage, die meisten Boten legen eine Karte in den Briefkasten damit Du es selbst abholst, evtl im Paketshop.
 
werkam schrieb:
Und wo habe ich mir widersprochen?
In dem Link stand das Variante 1 also die Originalverpackung für die Spedition ausreichend ist. Du beharrst ja drauf das man jedem Gaul eine Palette umbinden muß das ist ja unsinnig. Außnahme wie schon geschildert sind Plasmafernseher.
 
Kronos60 schrieb:
wenn der Hersteller überhaupt Paletten verwedet dann nur um zum Beispiel mehrere Fernseher draufzupacken.
Natüricht wder Hersteller mehrere Fernserher auf eine Platte packen, aber damit bleibt es ein Versand auf Paletten, genau wie der Händler es gemacht hat und der TE eben nicht. Natürlich wird der Händler nicht meher als einen Fernseher auf die Platte schnallen, wenn der Kunden nur einen gekauft hat.

werkam schrieb:
Da Du ja sowieso alles besser weißt
Leider enden alle Thread in die er einsteigt in ebenso frucht- wie endlosem Hin und Hergelaber.
werkam schrieb:
warten wir doch einfach ab wie der Vorgang ausgeht, wenn der TE sich dann noch meldet.
Eben.
werkam schrieb:
Meine Prognose ist aber er bleibt auf dem Schaden sitzen.
Das sehe ich genauso, denn selbst wenn er vor Gericht geht, wird es nicht gut für ihn enden, da er die Ware nicht gemäß den Anforderungen der Spedidion verpackt hatte und eben auch nicht die vollständige Originalverpackung genommen hat, die eben aus mehr als nur dem Pappkarton bestanden hat. Den Hinweg hat der Fernseher ja wohl so verpackt gut überstanden, den Rückweg offensichtlich nicht und damit ist auch das Argument welches manche hier anbringen, nämlich dass der Originale Plappkarton reicht, augenscheinlich wiederlegt.

Es ist übrigens auch was für eine Verpackung der Spediteur xyz verlangt oder akzeptiert, sondern alleine welche Vorschriften das tatsächlich beauftragte Unternehmen macht und wenn Hermes wie in dem anderen Theard genannt eben verlangt:"Ein 30Kg Paket muss drauf fallen können und 1m aus der Höhe muss er überstehen können" Dann muss eben der originale Pappkarton dafür noch länge nicht reichen, denn die Hersteller verpacken die Teile eben auf Platten stehend. DHL weist auch klar darauf hin:
Und bei Hermes kann man lesen:
Wieso hier so viele auf der Verbreitung des Märchens bestehen das ein Orignalepappverkaufskarton in jedem Fall für den Versand reichen würde, kann daher nicht nachvollziehen und wenn der TE nun die Palette nicht mitschicken wollte, so hätte er für eine passende Außenverpackung sorgen müssen, was er eindeutig unterlassen hat:
Wenn also CargoInternational auch ein Originalverkaufspappkarton reicht, so hätte der TE ebem mit CargoInternational und nicht Hermes versenden sollen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Vielleicht war der TV schon vorher kaputt, trotz Palette? Wer nicht testet, wenigstens die Ware optisch kontrolliert, hat da auch ein Problem.

Was für ein TV war das überhaupt? Von inzwischen 4 Samsung-TVs kam bei mir kein einziger mit zusätzlicher Umverpackung oder auf Palette an. Ob da ein Klebeband drauf pappte (bitte nicht werfen..) war auch egal, nie gab's einen Transportschaden. Bei Monitoren inkl. riesigen und irre schweren CRTS war's genauso. Allerdings lief das immer über DHL/Post..

Die Sache mit der Rücksendung ist aber auch hakelig, bei solchen Geräten sollte man nie dort bestellen, wo man für einen Rückläufer auch noch das Porto bezahlen darf.
 
War das nicht bei Hermes so, dass die Versicherung nur bis 500€ greift und Pakete mit höherem Wert nicht transportiert werden dürfen?
Ich meine Hermes zahlt bei einem Warenwert von über 500€ genau 0€, weil man sich nicht an die Paketversandbedingungen gehalten hat.

Müsste man in den AGB mal nachschauen, ich erinnere mich hier aber an einen ähnlichen Thread zum Thema.
 
Zumindest ich habe meinen LCD-Fernseher nur in der Originalverpackung geliefert bekommen und es war alles ok. Ich gebe aber zu der TO hätte die Palette drauflassen können wenn schon eine drauf war, die Kosten dafür wären ja überschaubar gewesen. Trotzdem würde ich an stelle des TO mal auf der Originalverpackung beharren. Ausserdem hat sich der Händler noch nicht geäüßert und hat auch nicht auf einer Pallete beharrt.
Es sind im Moment also nur Spekulationen.
Leider enden alle Thread in die er einsteigt in ebenso frucht- wie endlosem Hin und Hergelaber.
Ja so ein Bullshit kommt immer wenn man selber keine Argumente mehr hat.....
 
Zuletzt bearbeitet:
hallo7 schrieb:
??? Ich seh grad, dass sich da 2014 was geändert hat und der Absatz über das Risiko verschwunden ist. Was gilt denn nun, denn irgendwie find ich dazu nichts mehr in dem Paragraphen ( § 357 Abs. 2 S.2)...
http://www.it-recht-kanzlei.de/ruecksendung-waren-neues-widerrufsrecht.html Die sagen es ist quasi noch gleich und der Händler trägt das Versandrisiko bei Rücksendung, bin trotzdem verwirrt über den Paragraphen.

Das steht nunmehr in § 355 Abs. 3 S. 4 BGB: "Der Unternehmer trägt bei Widerruf die Gefahr der Rücksendung der Waren."

Wie hier im Thread bereits deutlich wird, muss ich ja nicht darauf hinweisen, dass "Gefahr" immer eine zufällige Verschlechterung/Untergang der Sache meint. Wenn jemandem schuldhaft handelt, handelt es sich natürlich nicht mehr um Zufall. Eine abweichende Verpackung kann prinzipiell fahrlässig sein; das bedeutet aber noch nicht, dass sie auch ursächlich ist. Ein Verstoß wiederum gegen die Lieferbedingungen des Lieferanten betrifft wiederum die Beziehung zwischen rücksendendem Käufer und Lieferdienst - nicht unmittelbar die Beziehung zwischen Käufer und Verkäufer.

Nur ein bisschen Senf von mir; hab mir den Fall nicht genau angesehen ^^
 
Kronos60 schrieb:
Die Diskussion hier ist absolut sinnlos, fakt ist der TO hat die Ware in der Originalverpackung zurückgeschickt, die Originalverpackung ist ausreichend. Der Händler kann wenn er will 5 Paletten draufbinden ist alleine seine Entscheidung.
Sehe ich auch so. Zu mal ich es auch mit einem unverhältnismäßigem Aufwand verbinde, die OVP wieder auf die Palette zu bekommen, wenn keine Möglichkeit für ein Umreifungsband über Maschine oder manuelles Gerät gegeben ist.

werkam schrieb:
Die Originalverpackung war mit Palette, so ist es ja auch beim Kunde angekommen.
"Originalverpackung" ist per Definition die Verpackung, die vom Hersteller verwendet wurde.
 
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