@Fairy Ultra
Keine Ahnung, was Du mit Deiner Frage bezweckst. Aber hier kannst Du alles nachlesen:
http://www.theology.de/schriften/koran/index.php
Abfall vom Glauben – Sure 16, Vers 106
Ehebruch – Sure 2, Vers 24
Kopftuch – Sure 24, Vers 31
Wie Du sehen kannst, steht im Koran nicht, dass Glaubensabtrünnige und Ehebrecher gesteinigt werden sollen. Die Praxis der Steinigung von Ehebrechern gibt es zwar in einigen islamischen Staaten. Sie lässt sich jedoch nicht durch den Koran begründen.
Ähnlich sehe ich die "Pflicht" zum Tragen des Kopftuches. Meiner Meinung nach lässt sie sich nicht zwingend aus dem Koran herleiten. Andere Leute interpretieren das bekanntlich anders. Aber ich sehe nicht ein, warum ich denen das alleinige Redht auf die Interpretation des Korans zugestehen sollte.
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Bevor wir heute über die Stellung der Frau im Islam sprechen, sollten wir einen Blick auf die eigene Geschichte werfen. Als das Bürgerliche Gesetzbuch am 1. Januar 1900 in Kraft trat, schrieb es eine patriarchalische Tradition fest:
Durch die Eheschließung wurde die Frau dem Mann „mit Arbeit und Körper“ unterworfen. Der Ehemann entschied allein über alle Angelegenheiten des gemeinschaftlichen Lebens. Das Vermögen, das die Frau in die Ehe einbrachte, wurde vom Ehemann verwaltet, dem auch die daraus erzielten Einkünfte zustanden. Die Ehefrau wurde außerdem zur Hausarbeit verpflichtet.
Erst 1958 trat das Gesetz über die Gleichstellung von Mann und Frau in Kraft. Dem Mann wurde das Recht auf die letzte Entscheidung in allen Eheangelegenheiten entzogen. Die Zugewinngemeinschaft wurde etabliert, wodurch die Frauen ihr Vermögen nunmehr selbst verwalten durften. Erstmals durfte der Ehemann nicht mehr ein Dienstverhältnis seiner Frau fristlos kündigen. Das bisher geltende Vorrecht des Vaters in Erziehungsfragen wurde eingeschränkt, aber erst 1979 aufgehoben.
Schwangerschaftsabbrüche waren bis zur Reform des Strafrechts im Jahr 1974 strafbar. Seither gilt die 12-Wochen-Frist. Erst im August 1975 öffnete die Bundeswehr die Laufbahn der Offiziere des Sanitätsdienstes für Frauen. Seit Juli 1976 kann bei Eheschließung der Name der Frau als gemeinsamer Familienname gewählt werden.
Durch eine Reform des Bürgerlichen Gesetzbuches konnten Frauen ab 1977 auch ohne Einverständnis des Mannes erwerbstätig sein. Die Hausarbeit sollte im gegenseitigen Einvernehmen geregelt werden. Durch das neu etablierte Partnerschaftsprinzip wurde die bisher gesetzliche Aufgabenverteilung in der Ehe abgeschafft. Auch bei den Scheidungen änderte sich etwas durch die Umstellung vom Schuldprinzip auf das Zerrüttungsprinzip.
In den Jahren danach gab es noch Änderungen und Ergänzungen. Man sieht aber ganz deutlich, dass unsere „moderne Gesellschaft“ noch gar nicht so alt ist. In den 60er- und 70er-Jahren war Deutschland zum Teil noch emanzipatorisches Mittelalter.