Smockil schrieb:
1. Beamtenbeleidigung gibt es nicht nur die Beleidigung nach § 185 StGB
steht auch so im text
2. Stammt das Wort "Bulle" für Polizisten aus den Niederlande des 18 Jahunderts
dort wurden die damaligen Polizisten (Landjäger) Bohler genannt was etwa Kluger Kopf bedeutet
lies doch bitte den wikipedia-abschnitt komplett, bevor du hier mutmaßungen als tatsachen hinstellst
3. Die Polizei an sich kann man beleidigen solange man keine einzelnen personen beleidigt
auch hier gilt der zusammenhang
4. Glaub nicht was die Bild schreibt
die einzig korrekte aussage in dem post. allerdings kann man ja das angegebene az als referenz nehmen.
interessant, welche leute hier alles auto fahren dürfen. der te mit seiner kindischen einstellung ("ey, meine karre is voll krass laut, alder! das muss so!"), diverse poster mit beipflichtender und respektloser einstellung gegenüber autoritäten (aber wie soll man sich an gesetze und regeln halten, wenn mans nie gelernt hat?) und leute mit gefährlichem halbwissen, die stammtisch-ratschläge geben, wie man "denen da oben" mal so richtig zeigen kann, wie toll man doch mit dem internet umgehen kann. man selbst hat ja am meisten ahnung von allem, weil man fähig ist, ne grafikkarte in nen pcie-slot zu stecken. alle anderen haben halt keinen plan von irgendwas und können nur mit doofen vorschriften kommen.
@te
bring deine schrottkarre in ordnung bzw. mach sie verkehrssicher und überdenk mal deine einstellung, besonders in bezug auf deine ausdrucksweise. das bußgeld gilt nur 1x. allerdings wirds teurer, wenn du dich weigerst, die mängel zu beseitigen. aber ehrlich gesagt hoffe ich drauf, dass dus ausprobierst und "denen mal zeigst, wie die sache läuft". jede person weniger auf deutschlands straßen, die mit solch einer mentalität unterwegs ist, macht das autofahren ein wenig sicherer
ps: fremdworte darfst du gerne nachschlagen, wenns zu kompliziert wird.