Frage zum Arbeitslosengeld

Tambay

Lieutenant
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Juli 2009
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948
Guten Abend an alle,

folgender Sachverhalt:

Ich habe bis Mitte Juni eine Ausbildung gemacht. Ich wäre übernommen worden, wollte bzw. will aber studieren gehen. So habe ich nach der Ausbildung immerhin noch einen Vertrag bis Endi Juli bekommen.
Das Studium fängt Anfang September an.

Ich bin im August also quasi arbeitslos.

Ich hatte mit dem Thema noch nichts zu tun gehabt, aber wahrscheinlich werden die beim Arbeitsamt mich am 01.08 ausquetschen.
Deswegen meine Frage: kann ich denen sagen, dass ICH nicht übernommen werden wollte. Oder wird das Arbeitslosengeld dann gestrichen?

Danke im Voraus!
 
Vom Gefühl würde ich sagen, Sperre, da du selbst verschuldet arbeitslos geworden bist.
Aber kann ja jetzt anders sein...
 
Wenn ihr einen befristeten Vertrag gemacht habt sehe ich da kein Problem, da es ja einfach nur "ausläuft" und die Zeit zwischen Ausbildungsende bis Studiumsbeginn zählt selbstverständlich als Zeiten der Arbeitslosigkeit.

Hast du ausreichend ALG1 Ansprüche erworben mit deiner Ausbildung?
Den ganzen Kram mit ALG2 für zwei Monate wäre mir persönlich zu viel Aufwand.
 
Zuletzt bearbeitet:
Sofern du Anwartschaften erworben hast, was nach mehrjähriger Ausbildung der Fall sein sollte, sehe ich auch kein Problem, ALG I zu beantragen, darüberhinaus eventuell noch ergänzend Alg II.

Im übrigen ist das, was Fary Ultra schrieb, IMO so richtig.
 
Zuletzt bearbeitet:
Befristeter Vertrag der abläuft.

Das wie und warum ist egal. Da wird nix passieren und keiner wird dich "ausquetschen".
 
Zumindest für die Vollständigkeit der Rentenunterlagen würde ich mich ebenfalls arbeitslos melden, weniger des Geldes wegen. Hatte ich damals zwischen Übergang Abi zum Bund auch gemacht ... dann kann man beim Renteneintritt Lückenlos seinen Werdegang nachweisen. Toll oder? :D
 
Du solltest auch mal schnellstens zur Arbeitsagentur. Die Meldefristen sind wohl schon überschritten
 
Danke für die Antworten!

Hatte Sorgen. Klar läuft mein Vertrag aus. Aber er läuft aus, weil ich es halt so mehr oder weniger wollte. Ich hätte ja auch ganz normal weiter arbeiten können.

Habe mich noch nicht gemeldet. Ich weiß erst seit Mitte Juni (3 Tage vor meiner mündlichen Abschlussprüfung hatte ich das Gespräch mit dem Chef), dass ich bis Ende Juli arbeiten kann.
Ich rede mich da irgendwie raus. Werde aber morgen schon mal anrufen.
 
Wenn ich das grad richtig gelesen habe, musst du dich 3 Tage nach Kenntnis melden.
Viel Spaß beim rausreden :D
 
Naja, wäre auch nur eine Woche Sperre.
Wobei mir der Aufwand dann langsam zu hoch wäre.
Es würde sich ja nur noch um 3 Wochen handeln.
60% vom durchschnittlichen Verdienst der letzten 12 Monate dürfte bei einem Auszubildenden auch nicht die Welt sein.
Sollte die 1 Woche Sperre kommen, würden von den 60% auch nur 75% gezahlt werden.
 
Tambay schrieb:
Ich weiß erst seit Mitte Juni (3 Tage vor meiner mündlichen Abschlussprüfung hatte ich das Gespräch mit dem Chef), dass ich bis Ende Juli arbeiten kann.


Du weißt seit Ausbildungsbeginn, wann deine Ausbildung endet (steht im Ausbildungsvertrag drin). Und 3 Monate vor Ende der Ausbildung musst du dich arbeitssuchend melden, ansonsten Sperre.
 
Selbst wenn sie eine Sperrzeit verhängen sollten, kann er immer noch ALG II beantragen.

Und man kann darüberhinaus einen Sperrzeitbescheid auch anfechten. ;)

@Tambay: Worüber du dir eigentlich aber auch Gedanken machen solltest ist dein Krankenversicherungsschutz in der Zeit nach Beendigung deines Arbeitsverhältnisses. Daher auf jeden Fall bei der Arbeitsagentur melden und beraten lassen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Oder du gehst die drei Monate einfach arbeiten/machst ein Praktikum?

Macht sich auch im Lebenslauf bestimmt besser als ne Zeit lang hartzen..
 
Wenn der TE nicht mehr über seine Eltern familienversichert werden kann, so muss er in jedem Fall sich bei der Arbeitsagentur melden.
Und das Anfechten der Sperrfrist ist zwar möglich, aber für die Dauer der Prüfung müsste man ALG2 beantragen. Meine Freundin hatte das Thema:
3 Monate Sperre bekommen, dem ganzen widersprochen. Das zog sich 4 Monate bis von der Rechtsstelle dann die Bestätigung kam, dass die Sperre unberechtigt war.
Dafür war dann aber auch schon 3-4 Tage später das gesamte ALG1 für die vergangenen 4 Monate auf dem Konto.

Ändert aber nichts an der Tatsache, dass man die Sperrfrist zunächsteinmal finanziell überbrücken können muss. Wer das nicht kann, muss sich um ALG2 kümmern. Das steht einem auch zu und muss entsprechend zurückgezahlt werden, falls die Sperre aufgehoben wird.
 
bobbyacz schrieb:
Wenn ich das grad richtig gelesen habe, musst du dich 3 Tage nach Kenntnis melden.
Viel Spaß beim rausreden :D

Woher soll jemand, der gerade die Ausbildung fertig hat und noch nie arbeitssuchend war, denn sowas wissen? Allwissend ist keiner. Und überall einlesen kann ich mich auch nicht.

Zum Thema Lebenslauf:
Bin nur den August über arbeitslos. Das ist quasi mein Jahresurlaub, diese 4 Wochen. Ab September gehts weiter mit Arbeiten (auf 450€ Basis) und dem Studium.
Den Urlaub werde ich mir auf jeden Fall gönnen. Da werde ich nichts anderes suchen für 4 Wochen.
 
Für das Arbeitslosengeld muss man dem Arbeitsamt ja irgendwie zur Verfügung stehen.
Sicherlich stehen einem auch ein paar Tage Urlaub zu, aber ob man das direkt am Anfang machen kann, müsste man auch mal abklären.
 
Ja, äh, das solltest du bei der Arbeitsagentur besser nicht sagen.

Die wollen dich auch in den 4 Wochen noch irgendwo unterbringen und wenn du denen sagst, dass du gar nicht arbeiten willst, wirst du auch kein Geld bekommen
 
3 Monate vorher, das ist richtig, das Spielchen musste ich zweimal mitmachen, bis ich vor 3 Jahren einen Festvertrag bekommen habe, und ich kriege es bei meinen Arbeitskollgen mit da gerade sehr viele Arbeitsverträge auslaufen.
 
Hab nicht vor, denen zu sagen, dass ich Urlaub machen will. Das ist ja auch kein richtiger "Urlaub" in dem Sinne. Ich bleibe einfach zu Hause. Dem Arbeitsamt stehe ich also jederzeit zur Verfügung.

Evtl. bekomme ich bis Ende Juli oder Anfang August schon eine Zusage fürs Studium. Dann können die sich die Vermittlungsvorschläge eigentlich sparen. Ein Kollege, der auch studiert, musste sich schon Anfang Juli arbeitslos melden. Da passiert auch nichts, bis klar ist, ob er studieren kann (also die Zusage in der Hand hat).

Ich fahr morgen zum Amt. Dann bin ich schlauer.
 
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