Onkelhitman schrieb:
Nein, du hast dich zu spät informiert. Du hast dich zwar in die Arbeit gehängt, obwohls ja deiner Ansicht nach kein Arbeitsverhältnis ist, und hast nicht vorher darüber nachgedacht zum Amt zu gehen und zu fragen. Denn dann wäre so etwas nie passiert. Du hättest deinen Urlaub genommen, das Amt hätte dir den August bezahlt.
Klar, das muss ich auf meine Kappe nehmen, das ist schon richtig. Man rechnet ja nicht damit, dass einem selbst sowas negativ angerechnet wird.
Ein Arbeitsverhältnis bestand übrigens aus meiner Sicht, aber nur für den Zeitraum 18.06-31.07
Davor war ich Azubi.
Ich nehme an, du hast einen Vertrag bekommen, einen neuen Vertrag, weil du ja jetzt kein Azubi mehr bist, sondern Arbeitnehmer. In dem hätten mit Sicherheit auch die Kündigungsfristen gestanden. Hättest du daher erst zum September fristgerecht gekündigt, hättest du Arbeit gehabt bis Ende August, hättest DANN sofern nicht genommen, deinen Urlaub ausgezahlt bekommen und wärst fleißend ins Studium gerutscht. Das wolltest/konntest du nicht, und jetzt brennt die Lunte (ob zu Recht oder Unrecht, wer weiss das schon).
Ich habe einen befristeten Vertrag bis 31.07 erhalten. Ich hatte von Anfang an keinen Vertrag für den August.
Es bestand die Möglichkeit, den Vertrag für den August noch zu verlängern. Das wollten in erster Linie aber die Mitarbeiter, mit denen ich zusammengearbeitet habe, und weniger der Chef, der es letztendlich entschieden hat.
Also noch mal kurz eine Auflistung was meinen Urlaub betrifft, weil ich glaube, dass es evtl. falsch rübergekommen ist:
1. bis zum 17.06 war ich Azubi. Ich hatte am 17.06 noch 9 Urlaubstage über, die aus dem Azubiverhältnis resultieren. Diese 9 Urlaubstage sind mit Ablauf 17.06 quasi verfallen bzw. wurden ausgezahlt, sodass ich am 18.07, als mein Arbeitsverhältnis begonnen hat, 0 Urlaubstage hatte, wenn man so will.
2. für den Zeitraum 18.06-31.07 wurde mir lt. Arbeitsvertrag das gesetzliche Mindestmaß an Urlaub für diesen Zeitraum eingeräumt, also 4 Tage.
Ich hätte also im Anschluss an den 31.07 4 Urlaubstage nehmen können und nicht 13, so wie im Bescheid vom Arbeitsamt formuliert.
Die 9 Urlaubstage davor konnte ich weder in mein Arbeitsverhältnis übertragen, noch wurden sie zu diesen Konditionen ausgezahlt.