Frage zum Arbeitslosengeld

methadron schrieb:
Wenn du das Ausbildungsverhältnis nicht als Arbeitsverhältnis siehst, hast du überhaupt kein Anrecht auf ALG, da du dafür 12 Monate einzahlen hättest müssen. Du versuchst gerade die Rosinen raus zu suchen, die es nicht gibt
Nein, das stimmt so auch nicht.

Die Anwartschaftszeit hat erfüllt, wer in der Rahmenfrist (§ 143) mindestens zwölf Monate in einem Versicherungspflichtverhältnis gestanden hat
Versicherungspflichtverhältnis ist nicht gleichzusetzen mit Arbeitsverhältnis.

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"Der Urlaub hätte, wenn Sie ihn im Anschluss an Ihr Arbeitsverhältnis genommen hätten, bis 13.08.2013 gedauert"
Schon deswegen kann es nicht korrekt abgelaufen sind, weil das einfach falsch ist ;)
 
Ich habe es unpräzise ausgedrückt, das Resultat ist das gleiche, du bekommst für die Zeit kein Geld, klage dagegen, außer das dafür Zeit drauf geht, wird sich nichts ändern.
 
Tambay schrieb:
Schon deswegen kann es nicht korrekt abgelaufen sind, weil das einfach falsch ist ;)
dus hast statt urlaub geld bekommen. das geld umgerechnet in urlaubstage ergibt die alg-freie zeit bis inkl. 13.8.

wärs dir lieber gewesen, wenn sie das geld, welches du bekommen hast, mit dem alg für august verrechnet hätten?

ach stimmt... wenn, dann bitte urlaub, geld und alg1, alles andere ist ja falsch, unfair und hinterlistig -.-
 
Nein, aber hätte er das gewusst, hätte er von 15 - 30.07 Urlaub genommen. Der wäre dann weg gewesen, und dann hätte er auch ab dem 01.08. sein Geld bekommen. Stattdessen hat er aber mehr gearbeitet um "sich was leisten zu können" (was auch immer) und hat davon nichts weils ihm berechnet wird.

Das hört sich an wie die Story des Lebens. Ist dasselbe bei den Rentenaufstockern. Denen wird auch eingetrichtert sie wären es selber Schuld, und wenn sie dann mit ihren 500€ Rente ihre 200€ Zusatzrente, die sie sich vom Mund abgespart geben lassen, werden sie nicht mit Steuergeldern aufgestockt weil sie ja mit 700€ genug Rente haben.

Stattdessen hätten sie mal lieber die 40 Jahre die sie arbeiten waren das Geld zum Fenster rausgeworfen, dann würden sie heute auch 700€ bekommen, hätten aber in den 40 Jahren besser gelebt.
 
Heretic Novalis schrieb:
wärs dir lieber gewesen, wenn sie das geld, welches du bekommen hast, mit dem alg für august verrechnet hätten?
Müsste ich gegenrechnen und gucken, was besser gewesen wäre. Mir wurden 9 Tage nach Azubivertrag ausgezahlt. Das war also nicht sonderlich viel Geld, was da ausgezahlt wurde.

Unfair ist es durchaus. Ich hätte mir im Zeitraum Juni - Juli halt 3 Wochen (!) frei nehmen können, und hätte nun mehr Geld bekommen (sodass es sich finanziell ausgeglichen hätte). Die Logik dahniter ist einfach nicht zu verstehen.
Hier wird der Arbeitnehmer, der kein Arsch ist, der sich bis zur letzten Minute reinhängt und den Arbeitgeber unterstützt, klar benachteiligt. Wenn man so will, habe ich nun 3 Wochen Arbeitszeit "verschenkt".
 
Nein, du hast dich zu spät informiert. Du hast dich zwar in die Arbeit gehängt, obwohls ja deiner Ansicht nach kein Arbeitsverhältnis ist, und hast nicht vorher darüber nachgedacht zum Amt zu gehen und zu fragen. Denn dann wäre so etwas nie passiert. Du hättest deinen Urlaub genommen, das Amt hätte dir den August bezahlt.

So aber bist du, ob selbst verschuldet oder unverschuldet in dieses Problem hier gerutscht und versuchst dich gegen ein Amt zu lehnen. Die Erfolgsaussichten sind evtl. da, es braucht aber vor allen Dingen noch eins: Zeit. Denn so eine Bearbeitung, selbst nur ein popeliger Widerspruch, dauert extrem lange. Soll heißen: JETZT bekommst du das Geld aller Wahrscheinlichkeit sowieso nicht.

Im übrigen war das hier schon sinnbefreit:
Ich habe bis Mitte Juni eine Ausbildung gemacht. Ich wäre übernommen worden, wollte bzw. will aber studieren gehen. So habe ich nach der Ausbildung immerhin noch einen Vertrag bis Endi Juli bekommen.
Das Studium fängt Anfang September an.
Ich nehme an, du hast einen Vertrag bekommen, einen neuen Vertrag, weil du ja jetzt kein Azubi mehr bist, sondern Arbeitnehmer. In dem hätten mit Sicherheit auch die Kündigungsfristen gestanden. Hättest du daher erst zum September fristgerecht gekündigt, hättest du Arbeit gehabt bis Ende August, hättest DANN sofern nicht genommen, deinen Urlaub ausgezahlt bekommen und wärst fleißend ins Studium gerutscht. Das wolltest/konntest du nicht, und jetzt brennt die Lunte (ob zu Recht oder Unrecht, wer weiss das schon).
 
Onkelhitman schrieb:
Nein, du hast dich zu spät informiert. Du hast dich zwar in die Arbeit gehängt, obwohls ja deiner Ansicht nach kein Arbeitsverhältnis ist, und hast nicht vorher darüber nachgedacht zum Amt zu gehen und zu fragen. Denn dann wäre so etwas nie passiert. Du hättest deinen Urlaub genommen, das Amt hätte dir den August bezahlt.
Klar, das muss ich auf meine Kappe nehmen, das ist schon richtig. Man rechnet ja nicht damit, dass einem selbst sowas negativ angerechnet wird.
Ein Arbeitsverhältnis bestand übrigens aus meiner Sicht, aber nur für den Zeitraum 18.06-31.07 ;)
Davor war ich Azubi.

Ich nehme an, du hast einen Vertrag bekommen, einen neuen Vertrag, weil du ja jetzt kein Azubi mehr bist, sondern Arbeitnehmer. In dem hätten mit Sicherheit auch die Kündigungsfristen gestanden. Hättest du daher erst zum September fristgerecht gekündigt, hättest du Arbeit gehabt bis Ende August, hättest DANN sofern nicht genommen, deinen Urlaub ausgezahlt bekommen und wärst fleißend ins Studium gerutscht. Das wolltest/konntest du nicht, und jetzt brennt die Lunte (ob zu Recht oder Unrecht, wer weiss das schon).
Ich habe einen befristeten Vertrag bis 31.07 erhalten. Ich hatte von Anfang an keinen Vertrag für den August.
Es bestand die Möglichkeit, den Vertrag für den August noch zu verlängern. Das wollten in erster Linie aber die Mitarbeiter, mit denen ich zusammengearbeitet habe, und weniger der Chef, der es letztendlich entschieden hat.

Also noch mal kurz eine Auflistung was meinen Urlaub betrifft, weil ich glaube, dass es evtl. falsch rübergekommen ist:
1. bis zum 17.06 war ich Azubi. Ich hatte am 17.06 noch 9 Urlaubstage über, die aus dem Azubiverhältnis resultieren. Diese 9 Urlaubstage sind mit Ablauf 17.06 quasi verfallen bzw. wurden ausgezahlt, sodass ich am 18.07, als mein Arbeitsverhältnis begonnen hat, 0 Urlaubstage hatte, wenn man so will.
2. für den Zeitraum 18.06-31.07 wurde mir lt. Arbeitsvertrag das gesetzliche Mindestmaß an Urlaub für diesen Zeitraum eingeräumt, also 4 Tage.
Ich hätte also im Anschluss an den 31.07 4 Urlaubstage nehmen können und nicht 13, so wie im Bescheid vom Arbeitsamt formuliert.

Die 9 Urlaubstage davor konnte ich weder in mein Arbeitsverhältnis übertragen, noch wurden sie zu diesen Konditionen ausgezahlt.
 
Auf Grundlage von meinem Azubigehalt. Da ist, wie gesagt, deswegen auch nicht sonderlich viel rausgekommen ;)
 
Ende Juni ;)

Ich habe heute viel hin und hertelefoniert, bevor ich schriftlich Widerspruch einreiche.
Es hat sich bestätigt, dass die Azubi-Urlaubstage nicht mit reingehören. Ich muss von meinem AG jetzt eine neue Arbeitsbescheinigung anfordern und soll dann Widerspruch einreichen. Dann ist der Fehler behoben.

Dann ist das Thema für mich nun gegessen. Ich danke allen für die Hilfen und Meinungen.
 
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