Frage zum Arbeitslosengeld

Kurzes Update:
Habe keine Sperrfrist bekommen. Gestern kam der Bescheid vom Arbeitsamt.
Nur bekomme ich für die Zeit vom 01.08-13.08 gar kein ALG1, weil ich mir Urlaubstage habe auszahlen lassen. Das ist doch ein absolutes Unding. Das Geld, was ich durch Auszahlen der Urlaubstage reinbekommen habe, verliere ich nun durch weniger ALG1.
Da hätte ich genauso gut Urlaub machen können. Unverschämt ist sowas.

Genauso wird meine Sozialversicherung erst ab dem 14.08 übernommen. Zahlt bis zum 14.08 mein AG dann, oder wie läuft das? Weiß das jemand?
 
Du machst doch Urlaub, das war doch dein Plan. Warum soll dich das Amt da unterstützen?
Die Sozialversicherung wird mit dem ausgezahlten Geld verrechnet, das ist alles so richtig, ALG ist nicht als Urlaubsbonus, sondern als Hilfe gedacht
 
Urlaube mache ich in dem Sinne nicht. Ich arbeite halt nicht.

Mir geht es darum, dass meine Urlaubstage, die ich bis zum 31.07 während meiner Beschäftigung nicht genommen habe, die mir also ausgezahlt wurden, mir jetzt quasi "negativ" angerechnet werden.
Ich hätte also genauso gut irgendwann um Mitte Juli herum sagen können "bin mal weg, nehme meinen Resturlaub von 13 Tagen" und hätte jetzt VOLLES ALG1 für den kompletten August bekommen.
Ich hätte, wenn man Juli und August zusammenrechnet, insgesamt ungefähr das gleiche Geld bekommen, aber 13 Tage weniger gearbeitet. Ich habe also Geld verschenkt. Warum sollte ich das tun? Mir schenkt auch niemand etwas.

Da tut man seinem Arbeitgeber etwas gutes, und wird hinterher auch noch "bestraft", wenn man so will.
 
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Tambay schrieb:
Du gibst also dem Arbeitsamt die schuld dafür, dass du keine Ahnung vom Arbeitsleben hast? Du willst von der Allgemeinheit deinen Urlaub bezahlt haben? Du hast dir Urlaub finanziell vergüten lassen und willst zusätzlich noch alg1 für denselben Zeitraum?

Sei froh, dass du lange genug arbeiten durftest, um die Anwartschaft für alg1 zu erfüllen. Mit der Haltung hätte ich dich noch in der Probezeit auf die Straße befördert.... "gib mir, gib mir, gib, gib, gib, gib!" und wehe, wenn dem verwöhnten Mensch dann jemand sagt "nein, irgendwann ist Schluss mit dem geiern!" - dann sind wieder die anderen schuld.

Traurige Einstellung...
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Wie für den selben Zeitraum? Ich war bis Ende Juli beschäftigt. Alle Zahlungen, die ich vom AG erhalten habe, betreffen diesen Zeitraum und nicht den August. Ich bin doch nicht länger angestellt, nur weil ich Urlaub nicht genommen habe.

Ich weiß absolut nicht, was das mit geiern zu tun hat. Ich habe gearbeitet, um mehr Geld vom AG zu erhalten (Juli Gehalt + Urlaubstage ausgezahlt). Es ist ja nicht so, dass ich dafür nichts getan habe. Ich habe auf meinen Urlaub verzichtet!

Mir ist dadurch nun ein klarer Nachteil entstanden, so einfach ist das.

Aber lustig, wie sich einige hier zur Moralapostel hochspielen. Man wird abgezockt, wo es nur geht. Versicherung, Arbeitsamt, etc. etc. Alle arbeiten natürlich zu deren Vorteil (oft genug gesetzlich grenzwertig, gerade im Versicherungsbereich). Aber wenn die einfache Privatperson das Maximum rausholen will, dann ist das natürlich menschlich unterste Schublade..

Wobei ich mich nicht zu diesen Menschen zähle. Gearbeitet hab ich bis 31.07. Also wollte ich für den August ALG1. Ab September bin ich Student. Das ist doch eigentlich eine nachvollziehbare zeitliche Abfolge.
Jetzt wird aber einfach mal so getan, als ob ich bis 13.08 gearbeitet hätte.

EDIT:
Und ganz nebenbei lasse ich mir von der Allgemeinheit nichts bezahlen!!
Ich habe in den letzten 3 Jahren mehr eingezahlt, als ich jetzt ausgezahlt bekomme. Auch wenn ich ALG1 für den vollen Monat August bekommen hätte.
 
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Die Tage für den ausgezahlten Urlaub werden angerechnet, da davon von dir und deinem ehemaligen Arbeitgeber die soziale Abgaben/Lohnnebenkosten abgerichtet wurden. Hättest du bis einschl. 13.08. Urlaub genommen, hättest du auch erst am 14.08. ALG1 bekommen. Das hat auch seinen Grund, sonst würde sich dein Lohn und ALG1 summieren.
Es wäre also besser gewesen noch während deiner Beschäftigung deinen Urlaub zu nehmen, dann hättest du freie Tage gehabt, deinen Lohn in diesem Zeitraum und ab 01.08. deinen zustehenden ALG1.
Ich hoffe, der Fall nicht trifft nicht mehr auf mich zu, sonst müsste z.Zt. 7 Wochen+Urlaub zuhause bleiben, Tendenz steigend.
 
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Das Maximum raus holen? Du kannst einfach auch in der Zeit arbeiten gehen (ich habe gehört, dass man das so macht) und sich nicht auf Kosten anderer die Eier schaukelt. Und dann noch mit dem Argument kommen, andere tun es ja auch, zum Glück sind Menschen mit deiner Einstellung immer noch Randerscheinungen.
Nochmal ALG ist nicht dazu da, irgendwelche Überbrückungszeiten zu versüßen, sondern dazu da, dass du nicht verhungert und deine Miete zahlen kannst.
 
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methadron schrieb:
Nochmal ALG ist nicht dazu da, irgendwelche Überbrückungszeiten zu versüßen, sondern dazu da, dass du nicht verhungert und deine Miete zahlen kannst.
Natürlich ist ALG 1 dafür gedacht, gewisse Zeiten zu überbrücken. Deswegen wird ja auch in ALG 1 und ALG 2 unterschieden.

Ohne näher ins Detail zu gehen, weil es niemanden hier etwas angeht, war mein ursprünglicher Plan aber übrigens auch, bis Ende August zu arbeiten. Mein Arbeitgeber wollte dies aber so nicht. Der Vertrag wurde bis Ende Juli befristet. Gewisse andere Planungen waren dadurch hinfällig, weshalb es nun so gekommen ist, dass ich den August halt gar nicht arbeite.

Das Maximum raus holen? Du kannst einfach auch in der Zeit arbeiten gehen (ich habe gehört, dass man das so macht)
Ich mache NICHTS ILLEGALES. Denn genauso wird es von dir hier dargestellt. Ich habe gesetzlich Anspruch auf ALG1. Also bleib mal da ganz ruhig. Was man macht und was nicht, das entscheidest nicht du.

@Crazy_Bon
Danke für deine Ausführungen.
Wie ist das denn mit der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung, weißt du das?
Denn die wird lt. Bescheid auch erst ab dem 14.08 übernommen.
D.h. dann doch, dass ich bis zum 13.08 quasi nicht versichert war, oder?
Denn mein ehemaliger AG zahlt doch für August nichts mehr.

Ohnehin waren 9 von den 13 Urlaubstagen Azubi-Urlaubstage, die mir nach Ende meiner Ausbildung ausgezahlt wurden.
Und ein Azubiverhältnis ist doch kein Arbeitsverhältnis, oder?
Denn es wird immer von Arbeitsverhältnis gesprochen. Wenn keins vorlag, dann dürfen die mir nur 4 Tage anrechnen als Urlaubstage.

Ich glaube, ich lege mal widerspruch gegen den Bescheid ein.
 
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Du hast den das versüßen überlesen, denn genau darum geht es. Du benötigst das Geld scheinbar nicht, um deine Miete oder Lebensmittel zu bezahlen.
Wenn ein Ausbildungsverhältnis kein Arbeitsverhältnis ist, warum zahlst du dann in die Kassen ein?
Im Grunde ist es auch vollkommen egal, du hast für den von dir genannten Zeitraum genug Geld zur Verfügung, so dass dir kein ALG zusteht, ob du das nun falsch findest, ist genauso irrelevant, wie ich deine Einstellung falsch finde.

Im übrigen werden die ausgezahlten Urlaubstage wie eine ganz normale Lohnzahlung angesehen, Steuern, Versicherungen etc werden davon abgezogen.
 
Zuletzt bearbeitet:
methadron schrieb:
Wenn ein Ausbildungsverhältnis kein Arbeitsverhältnis ist, warum zahlst du dann in die Kassen ein?
Ich weiß es ja nicht genau, ob es eins ist oder nicht.

Zulässig ist es, mit Auszubildenden für die Zeit nach Abschluss der Ausbildung eine befristete Übernahme in ein Arbeitsverhältnis bis zur Dauer von zwei Jahren zu vereinbaren, da ein Berufsausbildungsverhältnis kein Arbeitsverhältnis i.S. des § 14 Abs. 2 S. 2 TzBfG ist.
Nach dem Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge ist meine Ausbildung also kein Arbeitsverhältnis gewesen. Nach welchen rechtlichen Grundlagen das Arbeitsamt meine Azubiurlaubstage also angerechnet hat, keine Ahnung. Kann schon sein, dass in anderen Gesetzen es genau anders rum formuliert ist. In Deutschland wundert mich gar nichts. Deswegen der Widerspruch. Mal schauen, was bei rauskommt.
 
Heretic Novalis schrieb:
Du willst von der Allgemeinheit deinen Urlaub bezahlt haben? Du hast dir Urlaub finanziell vergüten lassen und willst zusätzlich noch alg1 für denselben Zeitraum?

Was genau hat die Allgemeinheit mit ALG 1 zu tun? Aber erstmal die Schmarotzer-Keule auspacken.

Heretic Novalis schrieb:
Traurige Einstellung...

Absolut!
Echt ein Armutszeugnis für ein "Sozialstaat" das ALG 1 und ALG 2 Empfänger so angegangen werden. Aus welchen Gründen auch immer. Wenn wir ein Sozialstaat sein wollen, dann mit allen Vor,- und Nachteilen! Sonst wählt so das sämtliche Sozialleistungen des Staats abgeschafft werden.
 
methadron schrieb:
Es ist dem Gesetz nach kein Arbeitsverhältnis, das ist richtig, für deinen Anspruch auf ALG ist es aber gleich gestellt. Gleiche Rechte gleiche Pflichten.
Den Rest kannst du hier nachlesen :

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__157.html

Ja, eben:

Hat die oder der Arbeitslose wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine Urlaubsabgeltung erhalten oder zu beanspruchen, so ruht der Anspruch auf Arbeitslosengeld für die Zeit des abgegoltenen Urlaubs. Der Ruhenszeitraum beginnt mit dem Ende des die Urlaubsabgeltung begründenden Arbeitsverhältnisses.

Und wenn man davon ausgeht, dass mein Azubiverhältnis kein Arbeitsverhältnis war, dürfen meiner Meinung nach nur die ausgezahlten Urlaubstage für den Zeitpunkt von Mitte Juni bis Ende Juli reingerechnet werden.
 
Lies doch bitte die Dinge, die ich schreibe ganz: das Ausbildungsverhältnis ist dem Gesetz nach kein Arbeitsverhältnis, da du als Auszubildender andere Rechte und Pflichten hast, als ein normaler Arbeitnehmer, im Zusammenhang mit ALG, Sozialversicherung usw sind sie gleich gestellt.
 
Tambay schrieb:
@Crazy_Bon
Danke für deine Ausführungen.
Wie ist das denn mit der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung, weißt du das?
Denn die wird lt. Bescheid auch erst ab dem 14.08 übernommen.
D.h. dann doch, dass ich bis zum 13.08 quasi nicht versichert war, oder?
Denn mein ehemaliger AG zahlt doch für August nichts mehr.
Du bist bis zu 4 Wochen bzw. 1 Monat nach Beendigung deines Arbeitsverhälntnisses noch krankenversichert (§ 19 SGB V), also keine Sorge. Wie es bei Pflege- und Rentenversicherung ausschaut, weiss ich nicht. Wenn ich mich nicht täusche, kann man den Zeitraum anrechnen lassen, einfach mal auf dem Arbeitsamt nachfragen.

Tambay schrieb:
Ohnehin waren 9 von den 13 Urlaubstagen Azubi-Urlaubstage, die mir nach Ende meiner Ausbildung ausgezahlt wurden.
Und ein Azubiverhältnis ist doch kein Arbeitsverhältnis, oder?
Natürlich ist eine Ausbildung ein Arbeitsverhältnis, was soll es sonst sein? edit: Ok, doch nicht, aber arbeitsrechtlichen Rechtsvorschiften und Rechtsgrundsätze sind drauf anwendbar.
 
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Das muss im SGB dann aber irgendwo stehen, dass Ausbildungs-und Arbeitsverhältnis gleich gestellt werden. Steht das da nicht, sind es zwei paar Schuhe.

Bei der Sozialversicherung ist das der Fall:
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_4/__2.html
Personen, die gegen Arbeitsentgelt oder zu ihrer Berufsausbildung beschäftigt sind
Ergänzung ()

Crazy_Bon schrieb:
Natürlich ist eine Ausbildung ein Arbeitsverhältnis, was soll es sonst sein? edit: Ok, doch nicht, aber arbeitsrechtlichen Rechtsvorschiften und Rechtsgrundsätze sind drauf anwendbar.

Das schon, das steht außer Frage.

Trotzdem scheint auch das SGB zu unterscheiden, nach § 7.

Beschäftigung ist die nichtselbständige Arbeit, insbesondere in einem Arbeitsverhältnis
Dann weiter unten:
Als Beschäftigung gilt auch der Erwerb beruflicher Kenntnisse, Fertigkeiten oder Erfahrungen im Rahmen betrieblicher Berufsbildung.
Überbegriff ist Beschäftigung, und die wird dann aufgeteilt. Ich finde also nichts, wo Arbeits und Ausbildungsverhältnis gleichgestellt werden.
 
Nochmal, das ist vollkommen uninteressant, du erwirbst den Anspruch auf ALG, wenn du 12 Monate ohne Unterbrechung in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hast, der Fakt ist gegeben, dadurch greift auch der von mir zitierte Paragraph. Ob du das nun glauben willst, oder nicht.
Vielleicht solltest du einfach mal Google nutzen, da findest du sehr viele Informationen, die alle das gleiche sagen.
 
Es geht ja nur darum, wie viele Urlaubstage, die ausgezahlt wurden, als Ruhephase angerechnet werden können. Und um nichts anderes. Dein zitierter § widerlegt meiner Meinung nach meine Behauptungen nicht.

Im Bescheid steht drin:
"Der Urlaub hätte, wenn Sie ihn im Anschluss an Ihr Arbeitsverhältnis genommen hätten, bis 13.08.2013 gedauert".

Und das ist falsch. Denn 9 Tage wurden mir direkt nach Ausbildungsende (Mitte Juni) ausgezahlt. Ich hatte also Ende Juli faktisch KEINE 13 Urlaubstage, die ich hätte nehmen können.

Wir drehen uns eh im Kreise. Wie gesagt, ich reiche da einfach Widerspruch ein und gucke, was rauskommt.
Was richtig ist und was nicht, sollen die dann beurteilen. Ich mache ja nichts kaputt, wenn ich widerspreche. Von dem Standpunkt her kann es nicht schaden.
 
Eigentlich drehen wir uns nicht im Kreis, du willst nur nicht akzeptieren, dass alles korrekt abgelaufen ist. Im übrigen gilt das Bundesurlaubsgesetz, was die Abgeltung des Urlaubs regelt, sowohl für Arbeitnehmer als auch für Azubis, genauso wie das Sozialgesetzbuch. Du klammerst dich nur an einer Formulierung, die vollkommen unerheblich für deine Lage ist.
Wenn du das Ausbildungsverhältnis nicht als Arbeitsverhältnis siehst, hast du überhaupt kein Anrecht auf ALG, da du dafür 12 Monate einzahlen hättest müssen. Du versuchst gerade die Rosinen raus zu suchen, die es nicht gibt
 
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