Prolog: Ein Arbeitskollege hat sich eine ETW gekauft und diese im Oktober letzten Jahres an die Stadt vermietet zur Flüchtlingsunterbringung. In dem mit der Stadt geschlossenen MV steht folgendes:
§ 2
Nun sind wir uns einig geworden das er gerne uns als Mieter in der Wohnung hätte.
Und im entsprechenden § steht:
Die Kündigung erfolgte mit Einschreiben am 20.02.2019 zum 31.05.2019. Dies sollte ja nach meinem Empfinden im Bezug auf Mietvertrag und BGB passen.
Nun hat er heute einen Anruf erhalten das dies angeblich so nicht ginge und er in den kommenden Tagen einen Brief erhält. Leider war die Stadtmitarbeiterin sehr sehr pissig und will am Telefon keine weiteren Angaben geben. Da mein Kollege eine Wohnadresse und eine Meldeadresse (wo am Wochenende residiert) besitzt und die Stadt ihm den "Brief" an seine Wochenendadresse geschickt hat möchte ich mich zumindest schonmal mental auf etwaige Dramen vorbereiten und mich absichern das meine Interpretation der Gesetzestexte sowie Vertragstexte "korrekt" ist.
§ 2
Mietzeit
Das Mietverhältnis beginnt am 01.11.2018.
Das Mietverhältnis läuft auf unbestimmte Zeit und endet mit Ablauf des Monats, zu dem der
Vermieter oder der Mieter die Kündigung unter Einhaltung der gesetzlichen Fristen gem. §
573 c BGB ausspricht.
Nun sind wir uns einig geworden das er gerne uns als Mieter in der Wohnung hätte.
Und im entsprechenden § steht:
§
573c Fristen der ordentlichen Kündigung
(3) Bei Wohnraum nach § 549 Abs. 2 Nr. 2 ist die Kündigung spätestens am 15. eines Monats zum Ablauf dieses Monats zulässig.
- Die Kündigung ist spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig. Die Kündigungsfrist für den Vermieter verlängert sich nach fünf und acht Jahren seit der Überlassung des Wohnraums um jeweils drei Monate.
- Bei Wonraum, der nur zum vorübergehenden Gebrauch vermietet worden ist, kann eine kürzere Kündigungsfrist vereinbart werden.
(4) Eine zum Nachteil des Mieters von Absatz 1 oder 3 abweichende Vereinbarung ist unwirksam.
Die Kündigung erfolgte mit Einschreiben am 20.02.2019 zum 31.05.2019. Dies sollte ja nach meinem Empfinden im Bezug auf Mietvertrag und BGB passen.
Nun hat er heute einen Anruf erhalten das dies angeblich so nicht ginge und er in den kommenden Tagen einen Brief erhält. Leider war die Stadtmitarbeiterin sehr sehr pissig und will am Telefon keine weiteren Angaben geben. Da mein Kollege eine Wohnadresse und eine Meldeadresse (wo am Wochenende residiert) besitzt und die Stadt ihm den "Brief" an seine Wochenendadresse geschickt hat möchte ich mich zumindest schonmal mental auf etwaige Dramen vorbereiten und mich absichern das meine Interpretation der Gesetzestexte sowie Vertragstexte "korrekt" ist.