Frage zur Kündigung

Flexatainment

Lieutenant
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Hey Leute...

Vielleicht hat jemand einen Tip für mich, bevor ich mich durch die Hotline Mitarbeiter schlage.

Wir ziehen in unsere erste gemeinsame Wohnung...

Ich habe einen 1&1 100 Vertrag. Dieser läuft im September diesen Jahres aus.

Meine Lebensgefährtin hat einen Unitymedia 3Play 400 Anschluss der noch bis mitte 2020 läuft.

An der neuen Adresse bekommen wir von UM weiter die Leistung. 1&1 garantiert mit dort nur noch eine 50er Leitung.

Und wir brauchen nicht beide Verträge... Würde man aus einen der Beiden problemlos durch eine 3 Monatige Sonderkündigung kommen?

Danke schonmal
 
Kündige doch einfach bei 1&1 und warte deren Antwort ab. Sonderkündigungsvorlagen im WWW suchen.

Entweder sie sagen: Nix da, du zahlst bis September, oder sie sagen: OK, ab Umzug ist gekündigt.
 
1&1 wird sich sicherlich auf die schwammige Angabe "bis zu 100MBit" berufen. Gekündigt werden muß der sowieso da die in der Regel automatisch verlängert werden. Einen Versuch mit einer vernünftigen Schilderung der Situation bei der Hotline würde ich aber unternehmen.
 
Bei schlechterer Leistung am neuen Wohnort besteht Sonderkündigungsrecht.
 
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Einfach das nächste mal schlau machen, gibt's wie Sand am Meer.

In diesem Falle hast du Sonderkündigungsrecht von 3 Monaten. Du zahlst noch 3 Monate, dann wars das. War bei uns auch so. Bei uns gibt es kein Kabel, also bei Vodafone raus innerhalb von 3 Monaten.
 
Hallo,
bei einem Umzug hast du "eigentlich" immer ein Sonderkündigungsrecht. Ein Telekommunikationsunternehmen kann dich natürlich nicht "zwingen" zwei Verträge parallel laufen zu lassen. Allerdings solltest du dir die AGBs durchlesen und schauen, was dort genau steht.
Ein Telefonat mit einem Mitarbeiter/in bringt dir rein gar nichts, egal was und wer da was sagt hast du das nicht schriftlich und es bringt dir nix.
Es zählt nur die schriftliche Antwort, die du auf dein Kündigungsschreiben bekommst.
Da können dir 100 Supporter vorher gesagt haben dass es klappt.
Tendenziell macht es dann durchaus Sinn 1&1 zu kündigen, da du nicht nur umziehst, sondern auch dein Vertrag nicht mehr erfüllt werden kann.
Ich rate immer dazu, wenn man sicher sein will, eine Kündigung mit Einschreiben und Rückschein zu versenden um einen physischen Nachweis zu haben, dass diese jemals raus gegangen und angekommen ist.
 
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Du kannst vom Sonderkündigungsrecht gebrauch machen und angeben, dass es in der Wohnung bereits einen anderen Anbieter gibt!
Hat bei uns damals hervorragend und ohne Probleme geklappt.
 
Vielleicht hift Dir das weiter
 

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Millkaa schrieb:
Ich rate immer dazu, wenn man sicher sein will, eine Kündigung mit Einschreiben und Rückschein zu versenden um einen physischen Nachweis zu haben, dass diese jemals raus gegangen und angekommen ist.
Oder wenn man dem Unternehmen garnicht traut, kann man für ca. 20€ Gebühr auch einen Gerichtsvollzieher mit der Zustellung beauftragen.
Ergänzung ()

https://www.promietrecht.de/Zustell...urch-Gerichtsvollzieher-beauftragen-E2099.htm
 
Das handhabt jeder Anbieter anders, es kann durchaus sein, dass 1&1 einen Nachweis verlangt, dass du wirklich umgezogen bist. Sofern dein Vertrag keine Mindestlaufzeit mehr hat, sollte eine Kündigung problemlos möglich sein. Bei Verträgen mit Mindestlaufzeit ist die Lage manchmal speziell.

Die Telekom bspw. entlässt dich nur mit einer 6 Monatigen Frist aus einem Vertrag, wenn dieser noch eine Mindestlaufzeit größer 6 Monate hat und auch nur, wenn am neuem Wohnort bereits ein Telekom Anschluss mit (noch) vorhandener Mindestlaufzeit vorhanden ist. Andernfalls musst du deinen Vertrag mit "umziehen". Um wirksam zu k¨ndigen verlangen sie dann die Vertrags- und Anschlussdaten am neuen Wohnort, sowie eine Bescheinigung vom Meldeamt oder den Mietvertrag, das auch tatsächlich ein Umzug stattgefunden hat. Habe das auch gerade alles durch. Ein Sonderkündigungsrecht gibt es pauschal nicht bei der Zusammenlegung von Haushalten.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich weiß gar nicht, wie man hier generell sagen kann, dass es ein Sonderkündigungsrecht in diesem Fall gibt.
Hier ziehen zwei Personen zusammen, was zwischenmenschlich sicherlich super ist, allerdings interessiert dies die beiden Kommunikationsunternehmen nicht. In beiden Fällen wäre es möglich am neuen Wohnort den Vertrag zu erfüllen. Ich unterstelle mal, dass in beiden Verträgen die Rede von "bis zu" bzgl. der Bandbreite ist.
Sollte 1&1 hier die Kündigung ausserhalb des vertraglichen Zeitraums annehmen, dann beruht dies auf Kulanz, jedoch nicht auf Recht.
Am sinnvollsten ist es den Vertrag über das ControlCenter als gekündigt vorzumerken und obendrein dort anzurufen.
 
Also das wichtigste ist und bleibt:

Telefonsupport ist ohne schriftliche Bestätigung nix wert, kann man sich meist sparen. Habe noch von keinem einen Nachweis, über das am Telefon genannte, bekommen. Außer natürlich Auftragsinhalte etc. aber bei solchen Beratungen/Auskünften wirst du von keinem Hotline Mitarbeiter eine Telefonmitschrift bekommen.

Wichtig ist ja bei dir, dass es der 1&1 Vertrag sein sollte, da nicht nur der Umzug sondern auch die verminderte Leistung vorhanden ist. Demnach zwei Gründe vorliegen.

Es könnte, das ist aber nur ein könnte, auch Probleme geben weil einmal Kabel, einmal Telefonanschluss da sind. Wenn der Anbeiter da kulant ist lassen die dich sowieso raus, es kann aber auch stressig werden, weil ja kein anderer Festnetz Anschluss über Dose umzieht sondern nur der 1&1 und der andere Anschluss ja Kabel ist.
Das hat es schon gegeben, habe ich nicht oft mitbekommen und 1&1 hat da so keinen schlechten Ruf, dass sie das nicht zulassen.
Du wirst aber nur eine Antwort erhalten, wenn dir was schriftliches vorliegt. Denn darauf kann man sich berufen.
 
@antreiber : Die Kuendigung muss man weiterhin noch "telefonisch bestaetigen". Also ruft man selber bei der Kundenrueckgewinnung an und muss sich das anhoeren.
Daraufhin bekommt man das Kuendigungsformular per Mail zugeschickt

Habe das über aboalarm geregelt. Die 1,99€ hätte ich für die Hotline alleine schon ausgegeben.
 
theEvil007 schrieb:
Ich unterstelle mal, dass in beiden Verträgen die Rede von "bis zu" bzgl. der Bandbreite ist.

Das mag ja sein, aber am neuen Standort sind auch nur "bis zu 50 Mbit/s" verfügbar. Es ist eindeutig kein gleichwertiger Anschluss vorhanden. Ansonsten könnte 1&1 dich auch per auf 2 Mbit/s gedrosseltem LTE anbinden und dank "bis zu" im Vertrag wäre das ok? Es geht schon um das gleiche Produkt am neuen Standort.
 
Wenn 1&1 nicht mitmacht wird das nichts werden vorzeitig aus dem Vertrag zu kommen und das Recht auf Sonderkündigung ist ja auch nicht da.
 
Falls ein Sonderkündigungsrecht besteht, dann muss man auch auf die Fristen achten. Denn meines Wissens beginnt die Frist erst ab dem Tag des Umzug zu laufen, man kann also nicht 3 Monate vorher kündigen. Man zahlt also noch 3 Monate nach Umzug weiter. Es sei denn natürlich der Anbieter ist kulant und läßt einen vorher raus.

Quelle: e-recht42.de
 
Axxid schrieb:
@antreiber : Die Kuendigung muss man weiterhin noch "telefonisch bestaetigen". Also ruft man selber bei der Kundenrueckgewinnung an und muss sich das anhoeren.
Daraufhin bekommt man das Kuendigungsformular per Mail zugeschickt

Habe das über aboalarm geregelt. Die 1,99€ hätte ich für die Hotline alleine schon ausgegeben.

Sorry, aber das ist doch Quark. Eine zugestellte Kündigung ist wirksam, unabhängig von irgendwelchen Anrufen. Spezielle Formulare kann der Vertragspartner auch nicht verlangen.

@TE: Falls es von der Frist her knapp wird: Die meisten Router/Fritzboxen sowie auch Portale wie zB WEB.de bieten einen Fax-Service, bei dem man ebenfalls eine Übermittlungsbestätigung bekommt.
 
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