Ernst@at schrieb:
Hier vergisst Du zu unterscheiden, ob es sich um externe Produkte der HDD-Hersteller oder sonstiger Anbieter handelt. Bei sonstigen Anbietern kann dieser eine Garantie für sein Produkt anbieten
Auch HDD Hersteller können Garantiebedingungen so gestalten, dass die Garantie bei externen Platten nur auf das Gesamtprodukt (Platte und Gehäuse) gilt. Da sollte man sich im Zweifel die Garantiebestimmungen durchlesen.
Generell gilt, dass es dem Hersteller selbst überlassen ist, welche Garantieversprechen er abgibt und an welche Bedingungen er diese bindet. OEM Platten müssen weder pauschal ohne Garantie sein noch die gleiche Garantie wie eine Retail Platte bieten. OEM Platten sind Produkte, die an Hersteller anderer Produkte (wie Computer oder eben externe HDDs) verkauft werden und da hängt es eben von der jeweiligen Vereinbarung ab, welche Garantie der HDD Hersteller am Ende auf seine HDD gewährt. Ebenso ist es Sache des Hersteller des Produktes welches die Platte enthält, ob und welche Garantie er anbietet.
Dann hat man noch die Gewährleistung, aber Gewährleistung und Garantie sind zwei Paar Schuhe und haben nichts miteinander zu tun.
Die Gewährleistung ist gesetzlich geregelt und vom Verkäufer zu erbringen, dauert 24 Monate und deckt Mängel ab, die das Produkt im Gebrauch einschränken oder unbrauchbar machen und schon zum Kaufzeitpunkt bestanden. Das wird innerhalb der ersten 6 Monate angenommen, sofern der Verkäufer nicht das Gegenteil beweist und danach muss der Käufer beweisen, dass der Mangel oder dessen Ursache schon beim Kauf vorhanden waren (Beweislastumkehr). Diese Beweise sind i.d.R. nur über Gutachten zu führen, deren Kosten den Wert der Ware aber oft weit übersteigen, praktisch also kaum zu führen.
Die Garantie ist dagegen eine freiwillige Leistung des Herstellers und deckt auch nach dem Kauf auftretende Mängel bei ordnungsgemäßem Gebrauch im Rahmen der Garantiebestimmungen ab und dort steht i.d.R. was von funktionsfähigem, gleichwertigem Ersatz drin und zumeist behalten es sich die Hersteller vor, auch reparierte Gebrauchtgeräte als Ersatz zu verschicken. Die Garantiebestimmungen enthalten ferner i.d.R. gewissen Einschränkungen bzgl. des Öffnen des Gehäuses und Umbauten, deren Einhaltung dann auch gerne mit entsprechenden Siegeln überwacht wird. Bei PCs sind gewissen Erweiterungen im Rahmen dessen, was durch die HW vorgesehen ist (Karten in Slots stecken, RAM aufrüsten, Platten hinzufügen) zwar höchstrichterlich erlaubt, aber bei externen HDD ist meines Wissen ein Austausch der Platte nicht vorgesehen und somit kann der Hersteller seine Garantie beim Öffnen des Gehäuses auch zurückziehen.
Natürlich ist es auch einem Händler freigestellt ein Garantieversprechen abzugeben und sowohl Hersteller wie Händler dürfen auch kulant sein.