BlubbsDE schrieb:
Niemand hier im Thread sagt, dieses Verhalten sei moralisch einwandfrei. Oder siehst Du das irgendwo.
Aber es ist rechtlich einwandfrei. Ganz einfach. Und die Aussage der Hersteller, nachdem Du sie kontaktiert hast, die ist ja wohl auch etwas lächerlich. Wenn sie das nicht möchten, dann dürfen sie ihre HDDs an nicht OEMs eben nicht verkaufen. Aber auch sie profitieren natürlich immens davon. Wo in der Verkaufskette sie im Retail Markt landen, da haben sie sicherlich nicht immer Einfluss drauf. Aber OEMs, die die HDDs wirklich als solche nutzen, da gibt es nicht so viele von.
Was ist denn rechtlich Einwandfrei? Was muss(!) der Händler erwähnen und was darf(!) er weglassen? Und was muss er garantieren was er aber nicht erwähnt?
- Schmutz am Gerät?
- Importware?
- Ausgepackte Ware?
- Ware die stinkt?
- Ware mit/ohnee OVP?
- Refurbished?
Wie schon gesagt der Händler kann nicht einfach Dinge verschweigen und dann sagen "ja aber ich hatte es ja nicht erwähnt".
Bei defekten Sachen ist es ja ebenso, wenn du von einem Defekt weißt ihn aber verschweigst ist das illegal obwohl du die Eigentschaft "funktionsfähig" nicht explizit beworben hast.
Entweder ist die Garantie in der Beschreibung erwähnt oder man fragt vor dem Kauf beim Händler nach
Ja wow, beispiel: Kunde fragt wieviel Garantie drauf ist, der Händler sagt, 3 Jahre Herstellergarantie. Gerät kommt beim Kunden an, aber sind nur noch 2 Jahre Garantie über. Ist es jetzt legal? Der Händler hat ja nicht gelogen, hätte der Kunde explizit danach fragen müssen ob die Garantie schon angefangen hat zu laufen?
vieles wird auch einfach angenommen, wenn nichts Gegenteiliges erwähnt wird.
Eben, wenn ich bei einem Händler kaufe dann erwarte ich nicht OEM Ware, den diese bekommt der Händler auf normalem Wege nicht. Privat mag es ja anders sein, Kunde kauft PC, und verhöckert die HDD auf ebay. Da würde ich noch sagen, je nach Artikelbeschreibung, muss der Käufer davon ausgehen dass es keine Retail Ware umbedingt sein muss.
Natürlich darf das im Einzelhandel verkauft werden. Kein Richter der Welt würde das untersagen.
Die Frage ist nicht ob der Händler es verkaufen darf oder nicht, ich denke schon denn OEM Lizenzen dürfen ja auch verkauft werden, da gabs ja Urteile drüber. Die Frage ist doch einfach die ob der Händler es kennzeichnen muss ODER verschweigen darf. Denn wie gesagt von manchen unerwähnten Dingen darf der Käufer wohl ausgehen obwohl damit nicht beworben wurde.
Wenn ich dir ne neue HDD verkaufe und nen verschimmeltes Brot auch noch reinlege von dem ich nichts erwähnte, denkst du das ist juristisch vollkommen in Ordnung? Was ist mit Schokoladenflecken auf der HDD? Immer unter der Voraussetzung der funktionale Zustand der HDD ist davon nicht beeinträchtigt.
Vielleicht habe ich auch nen paar Sticker draufgeklebt auf die neue HDD. Muss ich das jetzt erwähnen oder darf ich es verschweigen?