MrChiLLouT
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calluna schrieb:So allgemein lässt sich das nicht sagen, denn "bedeutendes Kulturgut" ist nicht unbedingt gleichzusetzen mit finanziellem Erfolg. Und gerade Werke, die noch nach 100 Jahren und mehr verkauft werden, sind zum Teil ein Zuschussgeschäft...
Meine Meinung nach gehört das ganze schlicht weg gestrichen. Angebot und Nachfrage sollten den Markt lenken und nicht irgendwelche Subventionen, welche den Staat nur Geld kosten.Aber typisch Deutsch: Kunst ist das, was beim Volk überhaupt nicht ankommt und subventioniert werden muß. Deshalb darf ein deutscher Steuerzahler nur fürs Theater oder Oper Steuern abdrücken. So eine Sache wie kommunales Kino, das eh nur den neuesten James Bond Film zeigt, gehört auf keinen Fall gefördert. Ist ja keine Kultur.
jagies schrieb:Lasst doch den Künstlern ihre Rechte, greift die Verwerter, Verlage, Produzenten, etc. an! Letztere sitzen nämlich auf den Nutzungsrechten und kassieren bei euch ab, nicht die Künstler, die gar nicht gefragt werden!
jagies schrieb:Es gibt eine Verwerterlobby...aber keine Urheberlobby - denk mal darüber nach!
Aber auch das Verbot des Filesharings soll nach Ansicht der Abgeordneten aufgehoben werden.
Wieder einmal zitierst du einen Wikipedia-Artikel und reißt den eigentlichen Inhalt völlig aus dem Zusammenhang.Species 8472 schrieb:Diese Pauschalabgabe ist nicht Rechtskonform, weil die Beweislast umgekehrt wird.
Die Unschuldsvermutung ist die bedeutendste Regelung des Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 28 GG ). Sie ist eine verfassungsmäßige Grundlage moderner Demokratien.
Aber typisch Deutsch: Kunst ist das, was beim Volk überhaupt nicht ankommt und subventioniert werden muß. Deshalb darf ein deutscher Steuerzahler nur fürs Theater oder Oper Steuern abdrücken. So eine Sache wie kommunales Kino, das eh nur den neuesten James Bond Film zeigt, gehört auf keinen Fall gefördert. Ist ja keine Kultur.
Angebot und Nachfrage sollten den Markt lenken und nicht irgendwelche Subventionen, welche den Staat nur Geld kosten.
Micha45 schrieb:Wieder einmal zitierst du einen Wikipedia-Artikel und reißt den eigentlichen Inhalt völlig aus dem Zusammenhang.
Micha45 schrieb:Mit anderen Worten:
Es gibt nur sehr wenig rechtlichen Spielraum für potentielle Kläger, die aufgrund dieser vermeintlich rechtswidrigen Pauschalabgaben vor Gericht ziehen und Bezug auf einen vermeintlichen Verstoß gegen das "Unschuldsvermutungsprinzip" nehmen würden.
h3ld schrieb:weißt du überhaupt was raub ist?