Fristen fuer Rechnungsstellung?

MR.FReeZe

Captain
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Hallo Leute:),

mein Vater hat momentan folgende Situation (und um nebenbei mal sie Story als solches zum besten zu geben):

Unser Volvo Vertragshaendler hatte im Jahr 2004 eine Inspektion an seinem Auto durchgefuehrt, war nicht wenig, so ca. 1200 Euro. Er hat ueber diese Inspektion nie vom Volvo Haendler eine Rechnung bekommen. Es hiess diese werde man zuschicken, aber nach anfaenglichem Warten ist es dann auch bei meinen Eltern in Vergessenheit geraten...so ist dann definitiv fuer diese Inspektion nie eine Rechnung gekommen.

Nun gegen Jahresende 2006 kam dann ein Anruf von Volvo das der Steuerberater zwar noch einen Auftrag vorliegen habe, aber keine Rechnung vorhanden sei und die Frage ob wir eine erhalten haetten. Da mein Vater beruflich mal wieder nicht zuhause war, ohne weiteres nicht immer erreichbar ist, und meine Mutter (die innerlich der Ueberzeugung war, das keine Rechung angekommen war) nun auch nicht wusste was mein Vater da noch damals bekommen hatte und auch bezahlt hat musste die Klaerung nun auf die Zeit vertagt werden wo mein Vater da ist.
Beide kamen zu dem Schluss: Keine Rechnung bekommen, keine in den Unterlagen und auch keine Rechnung bezahlt....was sich damit deckt das Volvo auch keine Rechnung bei sich vorliegen hat die sie haetten versenden koennen.

Klar ist jetzt natuerlich das der Haendler gerne Geld fuer seine Leistung haben moechte. Mein Vater hat natuerlich gesagt das er, bevor er ueberhaupt was bezahlen koenne, ueberhaupt erstmal die entsprechende Rechnung sehen muesse...
Laberlaber hier und da hat der Haendler dann auch endlich mal, im Jahr 2007, eine Rechnung geschickt. Diese Datiert nun ein Jahr (also ca. Juni 2005) spaeter, berechnet wurden solche Leistungen wie sie in der 2004er Inspektion, wozu es 2005 keinen passenden Auftrag gab.
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....
Mein Vater hat dann in der Buchhaltung gefragt was der Zirkus soll und bekam als Antwort dass sich das jetzt spontan niemand erklaeren koenne warum nun eine Rechnung ueber einen Auftrag gestellt werde den es in dem Jahr gar nicht gegen habe. Schliesslich auch die Frage ob er denn die 2004er Inspektion (die ja auf dieser 2005er Rechnung steht) nun bezahlt habe.
Ja wie denn wenn nichtmal der Buchhaltung eine Rechnung hat?

Um es nochmal Zusammenzufassen: Der Haendler schickt im Jahr 2007 erstmalig eine Rechnung aus dem Jahre 2005 die eine Leistung aus dem Jahr 2004 honorieren soll. Eine Rechnung die sich auch zeitlichnah auf jene 2004er Inspektion bezieht gibt es immernoch nicht.

So langsam stellt sich viel mehr die Frage ob in diesem Laden ueberhaupt die linke Hand weiss wem die rechte grad die Eier kratzt.

Schliesslich dann die Frage ob hier jmd. naeheres darueber weiss ob es rechtlich bindende Fristen gibt in denen ein Haendler Rechnung ueber vergangene Leistung stellen muss ohne das seine Ansprueche verfallen....also so als Hinweis, so dass sich die Nachfrage beim Anwalt ggf. von vornherein erledigt.

Goggle hat mir da nichts eindeutiges ausgespuckt...
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich habe nur Halbwissen , mir war aber so als ob es da etwas mit ner 2 Jahresfrist gibt. Dein Vater hat doch bestimmt ne Rechtschutzversicherung , im Zweifel sonst von der Versicherung ne Rechtsberatung zahlen lassen ..
 
Hallo MR.FReeZe

eine derartige bindende Frist für die Rechnungserstellung gibt es nicht. Es ist nur ausgeschlossen, daß ein Schuldner vor Fälligkeit in Verzug gesetzt werden kann.
Die einzige Frist, die einem Anspruch - außer den regulären Beendigungsmöglichkeiten von Schuldverhältnissen - "ein Ende setzt", ist die Verjährungsfrist.
 
Man kann echt unbefristet Rechnungen stellen? Is ja krass....

Also wuerde mein Dad so oder so zahlen muessen? Es sei denn der Haendler peilt das nicht...was mich bei dem nicht wundern wuerde.
 
Wenn der Anspruch verjährt ist, muß der Schuldner nicht mehr leisten.
§ 214 BGB : "Nach Eintritt der Verjährung ist der Schuldner berechtigt, die Leistung zu verweigern".
Der Händler kann zwar auch nach Eintritt der Verjährung eine Rechnung erstellen. Der Schuldner dann jedoch die Einrede der Verjährung erheben. Hat er bezahlt, kann er die Leistung trotz Verjährung nicht zurückverlangen.

Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre. (§ 195 BGB)
 
Wobei Du noch anfügen solltest, dass die Verjährungfrist erst ab Ende des jeweiligen Kalenderjahres beginnt. Das bedeutet in diesem Fall, dass wenn 2004 die Leistung erbracht wurde, erst zum 31.12.2007 die Frist ausläuft.

Die Einrede der Verjährung muss im übrigen selbst erhoben werden. Der Richter darf nicht darauf hinweisen, sollte es zu einem Prozess kommen.
 
Ja, und wenn alle Stricke reißen, dann fordert ihr einfach den Auftrag samt Unterschrift deines Vaters an. Diesen werden sie längst nicht mehr haben. (Bin selbst Meister in einem Volvo Betrieb.)
 
Danke fuer deinen Hinweis.
Naja mein Vater hat die Rechnung dann doch noch artig bezahlt.

Auch wenn in dem Laden imho keiner weiss was der andere macht, so waren die 3 Jahre noch nicht um und die Reparaturen wurden ja auch wirklich geleistet. Schlussendlich haben sie es, soweit ich da jetzt Bescheid weiss, auch hinbekommen eine richtig datierte Rechung zu stellen.
 
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