Dominion
Commodore
- Registriert
- Sep. 2008
- Beiträge
- 4.573
Moment einmal, hier muss ich genau nachfragen: Die Nachforderung ist gestellt worden, nachdem alle Reparaturen bereits abgeschlossen worden sind und die erste Rechnung bezahlt wurde?
Dann geht es so nicht!
Ein Verbraucher hat selbstverständlich Anspruch darauf, vor Auftragserteilung zu wissen, welche Kosten denn hier auf ihn zukommen.
Die Werkstatt ist verpflichtet, dem Kunden unverzüglich mitzuteilen, wenn sich die veranschlagte Summe signifikant erhöht. Sie muss sich dann vorab erst die Freigabe des Kunden einholen. Wenn die Werkstatt nun zB auf die endgültige Entscheidung des Herstellers warten muss, so muss sie dem Kunden dies mitteilen und darf nicht mit der Reparatur vor einer Klärung anfangen, es sei denn, der Kunde gibt für alle Eventualitäten grünes Licht.
Es gelten die Vorschriften / Rechtsprechung für Kostenvoranschläge. Diese dürfen nicht ohne Einverständnis des Kunden um mehr als 20 % überschritten werden.
@TE:
Wenn ich Dich also richtig verstanden habe, hat sich Deine Werkstatt nicht korrekt verhalten und hat auch keinen Anspruch gegen Dich auf Bezahlung der zweiten Rechnung.
Was ich mir vorstellen kann, ist folgendes:
Viele Garantien im Kfz-Bereich verfügen über eine Staffelung nach Laufleistung, welche angibt, wieviel der Garantiegeber übernimmt.
Allgemein branchenüblich ist die folgende Staffelung:
0 - 50.000 km -> 100% Arbeitslohn, 100% Materialkosten
50.000 - 60.000 km -> 100% Arbeitslohn, 90% Materialkosten
60.000 - 70.000 km -> 100% Arbeitslohn, 80% Matreialkosten
70.000 - 80.000 km -> 100% Arbeitslohn, 70% Matreialkosten
80.000 - 90.000 km -> 100% Arbeitslohn, 60% Materialkosten
90.000 - 100.000 km -> 100% Arbeitslohn, 50% Materialkosten
ab 100.000 km -> 100%Arbeitslohn, 40% Materialkosten
Ausschlaggebend ist hierbei immer die Laufleistung bei Schadenseintritt.
Der Prozentsatz, der bei den Materialkosten möglicherweise fehlt (also um den er gemindert ist), ist vom Kunden selbst zu tragen.
Vielleicht kam bei Dir eine solche Garantie zum Einsatz. Und womöglich wusste die Werkstatt zu dem Zeitpunkt ihrer Aussage sogar gar nichts davon, dass diese Garantie Anwendung finden müsse (weil zB keine andere vorhanden war). Möglicherweise ist aber auch der Hersteller selbst von seinem ursprünglichen Verhalten, alles zu übernehmen, abgerückt. Und übernimmt jetzt nur noch die Hälfte. Und Deine Werkstatt hatte von dieser Praxis noch keine Kenntnis.
Dann geht es so nicht!
Ein Verbraucher hat selbstverständlich Anspruch darauf, vor Auftragserteilung zu wissen, welche Kosten denn hier auf ihn zukommen.
Die Werkstatt ist verpflichtet, dem Kunden unverzüglich mitzuteilen, wenn sich die veranschlagte Summe signifikant erhöht. Sie muss sich dann vorab erst die Freigabe des Kunden einholen. Wenn die Werkstatt nun zB auf die endgültige Entscheidung des Herstellers warten muss, so muss sie dem Kunden dies mitteilen und darf nicht mit der Reparatur vor einer Klärung anfangen, es sei denn, der Kunde gibt für alle Eventualitäten grünes Licht.
Es gelten die Vorschriften / Rechtsprechung für Kostenvoranschläge. Diese dürfen nicht ohne Einverständnis des Kunden um mehr als 20 % überschritten werden.
@TE:
Wenn ich Dich also richtig verstanden habe, hat sich Deine Werkstatt nicht korrekt verhalten und hat auch keinen Anspruch gegen Dich auf Bezahlung der zweiten Rechnung.
Was ich mir vorstellen kann, ist folgendes:
Viele Garantien im Kfz-Bereich verfügen über eine Staffelung nach Laufleistung, welche angibt, wieviel der Garantiegeber übernimmt.
Allgemein branchenüblich ist die folgende Staffelung:
0 - 50.000 km -> 100% Arbeitslohn, 100% Materialkosten
50.000 - 60.000 km -> 100% Arbeitslohn, 90% Materialkosten
60.000 - 70.000 km -> 100% Arbeitslohn, 80% Matreialkosten
70.000 - 80.000 km -> 100% Arbeitslohn, 70% Matreialkosten
80.000 - 90.000 km -> 100% Arbeitslohn, 60% Materialkosten
90.000 - 100.000 km -> 100% Arbeitslohn, 50% Materialkosten
ab 100.000 km -> 100%Arbeitslohn, 40% Materialkosten
Ausschlaggebend ist hierbei immer die Laufleistung bei Schadenseintritt.
Der Prozentsatz, der bei den Materialkosten möglicherweise fehlt (also um den er gemindert ist), ist vom Kunden selbst zu tragen.
Vielleicht kam bei Dir eine solche Garantie zum Einsatz. Und womöglich wusste die Werkstatt zu dem Zeitpunkt ihrer Aussage sogar gar nichts davon, dass diese Garantie Anwendung finden müsse (weil zB keine andere vorhanden war). Möglicherweise ist aber auch der Hersteller selbst von seinem ursprünglichen Verhalten, alles zu übernehmen, abgerückt. Und übernimmt jetzt nur noch die Hälfte. Und Deine Werkstatt hatte von dieser Praxis noch keine Kenntnis.
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